OeFB Regulativ 2007.pdf
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REGULATIV<br />
FÜR DIE DEM ÖFB ANGEHÖRIGEN<br />
VEREINE UND SPIELER<br />
I. ABSCHNITT: ALLGEMEINES<br />
§ 1 Gemeinnützigkeit<br />
Aus den Satzungen der Vereine der Landesverbände und der Bundesliga<br />
(Landesverbände und Bundesliga in der Folge kurz „Verbände“ bezeichnet)<br />
muss hervorgehen, dass sie auf gemeinnütziger Basis geführt<br />
werden. Die Satzungen müssen eine Bestimmung folgenden Inhaltes<br />
haben: „Das aktive und passive Wahlrecht von Vereinsmitgliedern,<br />
die Nichtamateure im Sinne des <strong>Regulativ</strong>s des ÖFB sind, ruht für<br />
die Zeit dieses Vertragsverhältnisses. Gleiches gilt für die Mitglieder<br />
des Vereins, die zum Verein in einem Dienstverhältnis stehen“. Die<br />
Bundesliga kann für ihren Bereich auch Mitglieder aufnehmen, die in<br />
einer anderen Rechtsform auftreten.<br />
§ 2 Verantwortung der Vereine<br />
(1) Die Vereine haben Spieler, Funktionäre und Angestellte mit den einschlägigen<br />
Vorschriften des ÖFB und der Verbände vertraut zu machen;<br />
dies gilt insbesondere auch für die einschlägigen gesetzlichen<br />
Bestimmungen (z.B. Steuern, Abgaben, Sozialversicherungspflicht,<br />
Ausländerbeschäftigung). Unkenntnis dieser Bestimmungen verhindert<br />
nicht das Eintreten von Rechtsfolgen.<br />
(2) Jeder Verein ist für die diese Bestimmungen berührenden Handlungen<br />
oder Unterlassungen seiner Spieler, Funktionäre, Angestellten und<br />
Bevollmächtigten, unabhängig von deren Eigenverantwortung, verantwortlich.<br />
(3) Die Vereine sind insbesondere zur Einhaltung der Bestimmungen<br />
betreffend die Abstellung von Spielern für Spiele von<br />
Auswahlmannschaften (Anhang 1 zum FIFA Reglement betreffend<br />
Status und Transfer von Spielern) verpflichtet.<br />
§ 3 Einteilung der Spieler<br />
(1) Die für die Vereine registrierten Spieler haben den Status<br />
a) Amateur oder<br />
b) Nichtamateur<br />
(2) Nichtamateure sind Spieler, die für ihre fußballerische Tätigkeit