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OeFB Regulativ 2007.pdf

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IV.<br />

Der Spielervermittler ist stets bestrebt, die Rechte seiner<br />

Verhandlungspartner und Dritter zu respektieren. Insbesondere achtet<br />

er die Vertragsbeziehungen seiner Berufskollegen und unterlässt jegliche<br />

Handlung, die der Abwerbung von Auftraggebern dienen könnte.<br />

V.<br />

(1) Der Spielervermittler hat über seine Geschäftstätigkeit ein<br />

Mindestmass an Büchern zu führen. Insbesondere hat er dafür zu<br />

sorgen, dass seine Bemühungen aufgrund von Dokumenten und<br />

sonstigen Akten jederzeit nachvollzogen werden können.<br />

(2) Er hat sämtliche Bücher pflichtgemäß zu führen und in seinen weiteren<br />

Aufzeichnungen die Geschäftsabläufe wahrheitsgetreu wiederzugeben.<br />

(3) Der Spielervermittler verpflichtet sich, in Disziplinarfällen und sonstigen<br />

Streitigkeiten, die ihn betreffen, den mit der Untersuchung<br />

betrauten Behörden auf Verlangen Bücher und Aufzeichnungen<br />

vorzulegen, die mit dem zu untersuchenden Fall in direktem<br />

Zusammenhang stehen.<br />

(4) Der Spielervermittler legt seinem Auftraggeber auf erstes Verlangen<br />

Rechnung ab über seine Honoraransprüche, Spesen und etwaige<br />

Inkassi.<br />

Ort und Datum: ___________________________________________<br />

____________________<br />

Der Spielervermittler:<br />

Unterschrift):<br />

________________________<br />

Für den Nationalverband<br />

(Stempel und<br />

46

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