OeFB Regulativ 2007.pdf
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spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags darüber<br />
Mitteilung zu machen.<br />
(3) Die durch die Versicherung abgedeckte Mindestsumme ist mit €<br />
150.000,— festzulegen.<br />
(4) Die Versicherung hat zudem so ausgestaltet zu sein, dass allenfalls<br />
erst nach Ablauf der Gültigkeit der Polizze geltend gemachte<br />
Ansprüche, deren Ursprung aber ein Ereignis ist, das sich während<br />
der Dauer der Versicherung zugetragen hat, ebenfalls abgedeckt<br />
werden.<br />
(5) Der Spielervermittler ist verpflichtet, dem ÖFB spätestens 14<br />
Tage vor Ablauf des Versicherungsvertrages den Nachweis des<br />
Abschlusses einer neuen Versicherung vorzulegen.<br />
§ 7<br />
(1) Sollte es einem Spielervermittler nicht möglich sein, in Österreich<br />
oder einem Mitgliedsland der EU eine Versicherungspolizze im<br />
Sinne des § 6 abzuschließen, so kann er stattdessen eine abstrakte<br />
Bankgarantie in der Höhe von CHF 100.000,— hinterlegen. Die<br />
Garantie muss von einer Schweizer Bank ausgestellt sein und ist<br />
unwiderruflich.<br />
(2) Nur die FIFA hat Zugriff auf die Bankgarantie. Der Zweck der<br />
Bankgarantie entspricht demjenigen der Versicherung (vgl. §<br />
6, Abs. 2). Die Garantiesumme (CHF 100.000,—) ist nicht als<br />
Höchstbetrag für die einer geschädigten Partei allenfalls zustehenden<br />
Schadenersatzansprüche zu verstehen.<br />
(3) Wird die Garantiesumme durch Leistung einer Zahlung der Bank<br />
infolge von Schadenersatzansprüchen gegen den Spielervermittler<br />
vermindert, wird die Lizenz des Spielervermittlers so lange suspendiert,<br />
bis die Garantiesumme wieder auf den ursprünglichen Betrag<br />
(CHF 100.000,–) aufgestockt worden ist.<br />
§ 8<br />
(1) Jeder Kandidat, der die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, muss zudem<br />
dem Kodex der Berufsethik schriftlich zustimmen (vgl. Anhang<br />
B) zum FIFA-Spielervermittler-Reglement). Er verpflichtet sich dadurch,<br />
seine Tätigkeit als Spielervermittler stets gemäß den darin<br />
enthaltenen Leitsätzen auszuüben.<br />
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