OeFB Regulativ 2007.pdf
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II.<br />
(1) Die beantworteten Fragebögen sind im Anschluss an die Prüfung<br />
sofort zu korrigieren, und das Ergebnis ist jedem Kandidaten persönlich<br />
mitzuteilen.<br />
(2) Ein Kandidat, der die geforderte Mindestpunktzahl nicht erreicht hat,<br />
kann sich, ohne Wartefrist, ein zweites Mal zur Prüfung anmelden.<br />
(3) Erreicht der Kandidat auch beim zweiten Versuch die geforderte<br />
Minimalpunktzahl nicht, ist ihm der Zugang zur Prüfung für die nächsten<br />
zwei Termine untersagt. Erst nach Ablauf dieser Wartefrist<br />
kann er sich ein drittes Mal zur Prüfung anmelden, Dabei steht ihm<br />
das Wahlrecht zu, ob er sich erneut durch den Nationalverband oder<br />
von der FIFA prüfen lassen will.<br />
(4) Ein Kandidat, der auch bei der dritten Prüfung die geforderte<br />
Mindestpunktzahl nicht erreicht, kann sich erst nach Ablauf von<br />
zwei Jahren erneut zur Prüfung anmelden.<br />
ANHANG B<br />
ZUM SPIELERVERMITTLER-REGLEMENT<br />
Kodex der Berufsethik<br />
I.<br />
Der Spielervermittler ist verpflichtet, seine Berufstätigkeit gewissenhaft<br />
auszuüben und sich durch sein Verhalten in der Ausübung des<br />
Berufes und sein sonstiges Geschäftsgebaren der Achtung würdig zu<br />
zeigen, die sein Beruf erfordert.<br />
II.<br />
Der Spielervermittler wahrt sowohl gegenüber seinem Auftraggeber<br />
als auch gegenüber seinen Verhandlungspartnern und Dritten die<br />
Gebote der Wahrheit, Klarheit und Sachlichkeit.<br />
III.<br />
Der Spielervermittler wahrt nach Recht und Billigkeit das Interesse seiner<br />
Auftraggeber und ist dabei bestrebt, klare Rechtsverhältnisse zu<br />
schaffen.<br />
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