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Versicherungsbestätigung zur Degussa Bank Mastercard Degussa ...

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riger von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen<br />

ist:<br />

– Tod;<br />

– schwere Unfallverletzung;<br />

– unerwartete schwere Erkrankung.<br />

2. Die ELVIA übernimmt die gegenüber der ursprünglich<br />

geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten bis zu<br />

einer Höhe von c 2.500,- für die Beförderung.<br />

3. Wenn der Karteninhaber nicht erreicht werden kann,<br />

bemüht sich die ELVIA Assistance-Notrufzentrale um einen<br />

Reiseruf. Die ELVIA übernimmt hierfür die Kosten.<br />

§ 7 Welche Dienste bietet die ELVIA Assistance-<br />

Notrufzentrale in sonstigen Notfällen?<br />

1. Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten<br />

a) Kommt der Karteninhaber in eine finanzielle Notlage,<br />

weil seine Reisezahlungsmittel abhanden gekommen<br />

sind, stellt die ELVIA Assistance-Notrufzentrale den Kontakt<br />

<strong>zur</strong> Hausbank her. Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale<br />

unterstützt die Hausbank bei der Übermittlung des<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellten Betrags an den Karteninhaber.<br />

b) Ist eine Kontaktaufnahme <strong>zur</strong> Hausbank innerhalb von<br />

24 Stunden nicht möglich, stellt die ELVIA dem<br />

Karteninhaber <strong>zur</strong> Überbrückung ein Darlehen bis zu<br />

höchstens c 2.000,- <strong>zur</strong> Verfügung. Dieser Betrag ist<br />

innerhalb eines Monats nach Ende der Reise an die<br />

ELVIA <strong>zur</strong>ückzuzahlen.<br />

c) Kommen Kreditkarten oder Maestrokarten abhanden,<br />

hilft die ELVIA Assistance-Notrufzentrale bei der Sperrung<br />

der Karten. Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale<br />

haftet jedoch nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug<br />

der Sperrung und für etwaig entstehenden Vermögensschaden.<br />

d) Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die ELVIA Assistance-Notrufzentrale<br />

dem Karteninhaber bei der Ersatzbeschaffung.<br />

ELVIA erstattet die amtlichen Gebühren<br />

für die Ausstellung der verlorenen Reisedokumente.<br />

2. Strafverfolgungsmaßnahmen<br />

Wird der Karteninhaber verhaftet oder mit Haft bedroht,<br />

ist die ELVIA Assistance-Notrufzentrale bei der Beschaffung<br />

eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. Die<br />

ELVIA streckt Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten<br />

bis zu c 3.000,- und, falls notwendig, Strafkaution bis zu<br />

c 15.000,- vor.<br />

Der Karteninhaber hat die verauslagten Beträge unverzüglich<br />

nach Rückreise, spätestens jedoch innerhalb von drei<br />

Monaten an die ELVIA <strong>zur</strong>ückzuzahlen.<br />

§ 8 Welche Kosten trägt die ELVIA bei Such-, Rettungsund<br />

Bergungsmaßnahmen?<br />

Die ELVIA leistet Ersatz bis zu c 3.000,- für Such-, Rettungsund<br />

Bergungskosten, wenn der Karteninhaber nach einem<br />

Unfall gerettet oder geborgen werden muss, oder wenn der<br />

Karteninhaber vermisst wird und zu befürchten ist, dass ihm<br />

etwas zugestoßen ist.

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