Versicherungsbestätigung zur Degussa Bank Mastercard Degussa ...
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§ 4 Welche Kosten erstattet die ELVIA bei Krankenrücktransport<br />
und Überführung?<br />
Die ELVIA erstattet<br />
1. die Kosten für den medizinisch sinnvollen, ärztlich angeordneten<br />
Rücktransport des Karteninhabers in das dem<br />
Wohnort des Karteninhabers nächstgelegene geeignete<br />
Krankenhaus;<br />
2. die unmittelbaren Kosten für die Überführung des verstorbenen<br />
Versicherten <strong>zur</strong> Bestattung.<br />
3. die durch die Bestattung des Karteninhabers im Ausland<br />
entstandenen Kosten bis <strong>zur</strong> Höhe der Versicherungsleistung,<br />
die bei einer Überführung gemäß Nr. 2 zu erbringen<br />
gewesen wäre.<br />
§ 5 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes<br />
sind zu beachten?<br />
Kein Versicherungsschutz besteht für<br />
1. Heilbehandlungen, die ein Anlass für die Reise sind;<br />
2. Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit dem Karteninhaber<br />
vor Reiseantritt bekannt war und Heilbehandlungen,<br />
mit denen er rechnen musste;<br />
3. Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen,<br />
Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien<br />
hinausgehen;<br />
4. Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;<br />
5. Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten<br />
und deren Folgen.<br />
§ 6 Was muss der Karteninhaber im Schadenfall unbedingt<br />
unternehmen (Obliegenheiten)?<br />
Der Karteninhaber ist verpflichtet,<br />
1. unverzüglich Kontakt <strong>zur</strong> ELVIA Assistance-Notrufzentrale<br />
aufzunehmen, im Falle stationärer Behandlung im<br />
Krankenhaus und vor Beginn umfänglicher diagnostischer<br />
und therapeutischer Maßnahmen;<br />
2. seinem Rücktransport oder der Rückführung in sein Heimatland<br />
bei Bestehen der Transportfähigkeit zuzustimmen,<br />
wenn die ELVIA Assistance-Notrufzentrale den Rücktransport<br />
nach Art der Krankheit und deren Behandlungsbedürftigkeit<br />
genehmigt.<br />
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