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Versicherungsbestätigung zur Degussa Bank Mastercard Degussa ...

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§ 4 Welche Kosten erstattet die ELVIA bei Krankenrücktransport<br />

und Überführung?<br />

Die ELVIA erstattet<br />

1. die Kosten für den medizinisch sinnvollen, ärztlich angeordneten<br />

Rücktransport des Karteninhabers in das dem<br />

Wohnort des Karteninhabers nächstgelegene geeignete<br />

Krankenhaus;<br />

2. die unmittelbaren Kosten für die Überführung des verstorbenen<br />

Versicherten <strong>zur</strong> Bestattung.<br />

3. die durch die Bestattung des Karteninhabers im Ausland<br />

entstandenen Kosten bis <strong>zur</strong> Höhe der Versicherungsleistung,<br />

die bei einer Überführung gemäß Nr. 2 zu erbringen<br />

gewesen wäre.<br />

§ 5 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes<br />

sind zu beachten?<br />

Kein Versicherungsschutz besteht für<br />

1. Heilbehandlungen, die ein Anlass für die Reise sind;<br />

2. Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit dem Karteninhaber<br />

vor Reiseantritt bekannt war und Heilbehandlungen,<br />

mit denen er rechnen musste;<br />

3. Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen,<br />

Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien<br />

hinausgehen;<br />

4. Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;<br />

5. Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten<br />

und deren Folgen.<br />

§ 6 Was muss der Karteninhaber im Schadenfall unbedingt<br />

unternehmen (Obliegenheiten)?<br />

Der Karteninhaber ist verpflichtet,<br />

1. unverzüglich Kontakt <strong>zur</strong> ELVIA Assistance-Notrufzentrale<br />

aufzunehmen, im Falle stationärer Behandlung im<br />

Krankenhaus und vor Beginn umfänglicher diagnostischer<br />

und therapeutischer Maßnahmen;<br />

2. seinem Rücktransport oder der Rückführung in sein Heimatland<br />

bei Bestehen der Transportfähigkeit zuzustimmen,<br />

wenn die ELVIA Assistance-Notrufzentrale den Rücktransport<br />

nach Art der Krankheit und deren Behandlungsbedürftigkeit<br />

genehmigt.<br />

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