23.02.2014 Aufrufe

Empfang der Fußball-Europameisterin Sommerfest beim MGV ...

Empfang der Fußball-Europameisterin Sommerfest beim MGV ...

Empfang der Fußball-Europameisterin Sommerfest beim MGV ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wallhalben - 10 - Ausgabe 32/2013<br />

WIR GRATULIEREN<br />

Wir gratulieren<br />

Herschberg<br />

10.08.2013 Dehaut Friedrich, Triftstr. 12 78 Jahre<br />

16.08.2013 Kiefer Werner, Hauptstr. 63 78 Jahre<br />

Obernheim-Kirchenarnbach<br />

10.08.2013 Bohn Adam, Bergstr. 1, Neumühle 78 Jahre<br />

Saalstadt<br />

11.08.2013 Kern Gertrude, Hauptstr. 16 85 Jahre<br />

BIEDERSHAUSEN<br />

Ortsbürgermeister: Thomas Büffel<br />

Sprechstunde nach tel. Vereinbarung, Tel. 06375/5931<br />

AMTLICHE MITTEILUNGEN<br />

Unterrichtung <strong>der</strong> Einwohner<br />

gem. § 41 Abs. 5 Gemeindeordnung<br />

über die Ergebnisse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Bie<strong>der</strong>shausen vom 26. Juni 2013<br />

TOP 1: Einwohnerfragestunde<br />

Dem Vorsitzenden liegen keine mündlichen o<strong>der</strong> schriftlichen Anfragen<br />

vor.<br />

TOP 2:<br />

Aufstellung <strong>der</strong> Vorschlagsliste für die Wahl <strong>der</strong><br />

Schöffen für das Jahr 2014 bis 2018<br />

Im ersten Halbjahr 2013 sind bundesweit wie<strong>der</strong> die Schöffen für die<br />

Amtszeit 2014 bis 2018 zu wählen. Auf Vorschlag wählt <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at<br />

Herrn Heinz Ewig, Borngasse 4, 66917 Bie<strong>der</strong>shausen für<br />

die Vorschlagsliste für die Wahl <strong>der</strong> Schöffen.<br />

TOP 3.1: Satzung <strong>der</strong> AöR<br />

Die Satzung für die neu gegründete AöR wurde im Gemein<strong>der</strong>at bereits<br />

am 28. November 2012 beraten und beschlossen. Nach <strong>der</strong><br />

rechtlichen Prüfung <strong>der</strong> Satzung durch die Kommunalaufsicht ergaben<br />

sich noch verschiedene Än<strong>der</strong>ungen, so dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

erneut über die endgültige Satzung beschließen muss.<br />

Nach Kenntnisnahme <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen stimmt <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> vorgelegten Satzung zu.<br />

TOP 4:<br />

Zustimmung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen<br />

durch die AöR<br />

Als so genanntes Starterprojekt will die neu gegründete AöR 4 PV-<br />

Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden errichten. Es handelt sich<br />

dabei um das Verwaltungsgebäude, die Grundschule Obernheim-Kirchenarnbach<br />

und die Feuerwehrgerätehäuser in Obernheim-Kirchenarnbach<br />

und Saalstadt. Die Maßnahme wurde im Wirtschaftsplan <strong>der</strong><br />

AöR für das laufende Jahr dargestellt. Die entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

liegt vor und wurde von <strong>der</strong> Kommunalaufsicht<br />

genehmigt. Nach Kenntnisnahme stimmt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> geplanten<br />

Errichtung <strong>der</strong> PV-Anlagen durch die AöR zu und ermächtigt<br />

seinen Vertreter im Verwaltungsrat <strong>der</strong> AöR seine Zustimmung zu <strong>der</strong><br />

geplanten Errichtung und zur Auftragsvergabe zu geben.<br />

TOP 5: Widmung <strong>der</strong> Gemeindestraßen<br />

Es ist nicht mehr einwandfrei nachzuweisen, ob in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

erstmals hergestellte Verkehrsanlagen entsprechend dem Landesstraßengesetz<br />

gewidmet wurden.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Widmung <strong>der</strong> folgenden Gemeindestraßen<br />

„Glockenstraße“ Plan-Nr. 1086/2<br />

„Friedhofsweg“ Plan-Nr. 998/1 bis Grundstück Plan-Nr. 999/0<br />

Die Widmung <strong>der</strong> Straßen wird im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.<br />

TOP 6:<br />

Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages<br />

für die Straßenbeleuchtung<br />

Der bisherige Stromlieferungsvertrag war in seiner Laufzeit an den<br />

alten Konzessionsvertrag mit den Pfalzwerken gebunden. Zwischenzeitlich<br />

wurden mit <strong>der</strong> Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH ein neuer<br />

Wegemitbenutzungsvertrag und ein neuer Wartungsvertrag für die<br />

Straßenbeleuchtung abgeschlossen. Für die Beleuchtungsanlage ist<br />

jetzt noch ein neuer Stromlieferungsvertrag abzuschließen. Die Pfalzwerke<br />

AG hat <strong>der</strong> Ortsgemeinde einen neuen Ökostrom-Straßenbeleuchtungsvertrag<br />

ab dem 01.04.2013 angeboten. Der Vertrag erhält<br />

eine Preisgarantie bis zum 31.03.2014 von 22,07 ct/kWh netto.<br />

Nach kurzer Beratung stimmt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at dem Abschluss eines<br />

neuen Stromlieferungsvertrages mit einer Laufzeit vom 01.04.2013<br />

bis zum 31.03.2014 zu.<br />

TOP 7:<br />

Verwaltungs- und Gebietsreform; Ergänzung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen<br />

vom 28.11.2012<br />

Der anwesende Bürgermeister <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Wallhalben<br />

informiert zunächst die Ratsmitglie<strong>der</strong> über die neuesten Entwicklungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Verwaltungs- und Gebietsreform in Rheinland-<br />

Pfalz. In einem Gespräch mit Herrn Innenminister Lewentz war zunächst<br />

in Aussicht gestellt worden, dass Wallhalben Sitz einer neuen<br />

fusionierten Verbandsgemeinde werden könnte. Ausdrücklich hat<br />

<strong>der</strong> Minister in dem Gespräch die Verbandsgemeinde Wallhalben als<br />

fiskalisch stärkeren Partner gesehen, den es durch gesetzliche Regelungen<br />

zu schützen gilt. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Verbandsgemeindewerke<br />

sowie die Berechnung getrennter Umlagen <strong>der</strong><br />

Ortsgemeinden an die Verbandsgemeinde. Knapp 2 Wochen später<br />

wurde die <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Wallhalben im Ministergespräch<br />

in Aussicht gestellte Verfahrensweise vom Innenministerium wie<strong>der</strong><br />

dementiert.<br />

In seinen weiteren Erläuterungen geht <strong>der</strong> Bürgermeister auf die sich<br />

in einer Fusion abzeichnenden finanziellen Nachteile für die Ortsgemeinden<br />

und die Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> Verbandsgemeinde<br />

Wallhalben ein. Er führt den <strong>der</strong>zeitigen Umlagesatz in Höhe von 37<br />

% bei <strong>der</strong> Verbandsgemeindeumlage an, er verweist auf die vielen<br />

freiwilligen Leistungen <strong>der</strong> Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinden,<br />

die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine innerhalb <strong>der</strong> Verbandsgemeinde<br />

Wallhalben, er informiert über die hervorragenden finanziellen<br />

Verhältnisse im Kanalwerk <strong>der</strong> Verbandsgemeinde, er vergleicht<br />

die Pro-Kopf-Verschuldung in den beiden Verbandsgemeinden und<br />

stellt fest, dass die in <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen<br />

um ein zehnfaches höher liegt als bei uns. Er verweist auf die<br />

sich in einem tadellosen Zustand befindlichen Grundschulen und den<br />

laufenden Neubau von 4 Feuerwehrgerätehäusern und vergleicht<br />

das funktionale baulich hervorragende Verwaltungsgebäude <strong>der</strong> Verbandsgemeinde<br />

Wallhalben mit dem sanierungsbedürftigen Gebäude<br />

in Thaleischweiler-Fröschen.<br />

Nach längerer Aussprache beschließt <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at:<br />

1. Die Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen und ihre Bürgerinnen und Bürger<br />

werden sich einer positiven, nachhaltigen und zukunftsfähigen<br />

Verän<strong>der</strong>ung nicht verschließen.<br />

2. Geplante Neuordnungen dürfen nicht, wie bei einer geplanten<br />

Zwangsfusion mit <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen,<br />

zum groben Nachteil <strong>der</strong> Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen und<br />

ihrer Einrichtungen sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger führen.<br />

3. Nachdem in <strong>der</strong> Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen eine grundsätzliche<br />

Akzeptanz für eine sinnvolle Fusionslösung und Arrondierung<br />

bei einer anstehenden Reform unter Einhaltung bestimmter<br />

Fusionsbedingungen zu erkennen ist, soll die laufende Gebietsreform<br />

gestoppt und die geplanten Fusionen von Verbandsgemeinden<br />

im Jahr 2019 zusammen mit einer nachhaltigen Kreisreform<br />

umgesetzt werden.<br />

4. Die Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen for<strong>der</strong>t, um den kommunalen<br />

Frieden nicht weiter zu gefährden und ein vernünftiges, gesundes<br />

und fruchtbares Miteinan<strong>der</strong> auch für die Zukunft zu gewährleisten,<br />

von einer Zwangsfusion mit <strong>der</strong> Verbandsgemeinde<br />

Herausgeber:<br />

Verantwortlich für den<br />

amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Impressum:<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Wallhalben<br />

mit den Gemeinden Bie<strong>der</strong>shausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach,<br />

Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Wallhalben, Weselberg, Winterbach<br />

Verbandsgemeinde 66917 Wallhalben<br />

Telefon 06375/921-0<br />

Telefax 06375/921-180<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Wallhalben<br />

Hauptstr. 26, 66917 Wallhalben<br />

Klaus Wirth,<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren<br />

Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp<br />

unter <strong>der</strong> Anschrift des Verlages<br />

Tel. 06502/9147-213<br />

Fax 06502/7240<br />

Druck und Verlag:<br />

VERLAG + DRUCK<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

54343 Föhren,<br />

Europaallee 2 (Industriegebiet)<br />

Tel. 06502/9147-0<br />

Für Druckfehler keine Haftung<br />

LINUS WITTICH<br />

Heimat- und Bürgerzeitungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!