Empfang der Fußball-Europameisterin Sommerfest beim MGV ...
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Wallhalben - 10 - Ausgabe 32/2013<br />
WIR GRATULIEREN<br />
Wir gratulieren<br />
Herschberg<br />
10.08.2013 Dehaut Friedrich, Triftstr. 12 78 Jahre<br />
16.08.2013 Kiefer Werner, Hauptstr. 63 78 Jahre<br />
Obernheim-Kirchenarnbach<br />
10.08.2013 Bohn Adam, Bergstr. 1, Neumühle 78 Jahre<br />
Saalstadt<br />
11.08.2013 Kern Gertrude, Hauptstr. 16 85 Jahre<br />
BIEDERSHAUSEN<br />
Ortsbürgermeister: Thomas Büffel<br />
Sprechstunde nach tel. Vereinbarung, Tel. 06375/5931<br />
AMTLICHE MITTEILUNGEN<br />
Unterrichtung <strong>der</strong> Einwohner<br />
gem. § 41 Abs. 5 Gemeindeordnung<br />
über die Ergebnisse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Bie<strong>der</strong>shausen vom 26. Juni 2013<br />
TOP 1: Einwohnerfragestunde<br />
Dem Vorsitzenden liegen keine mündlichen o<strong>der</strong> schriftlichen Anfragen<br />
vor.<br />
TOP 2:<br />
Aufstellung <strong>der</strong> Vorschlagsliste für die Wahl <strong>der</strong><br />
Schöffen für das Jahr 2014 bis 2018<br />
Im ersten Halbjahr 2013 sind bundesweit wie<strong>der</strong> die Schöffen für die<br />
Amtszeit 2014 bis 2018 zu wählen. Auf Vorschlag wählt <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at<br />
Herrn Heinz Ewig, Borngasse 4, 66917 Bie<strong>der</strong>shausen für<br />
die Vorschlagsliste für die Wahl <strong>der</strong> Schöffen.<br />
TOP 3.1: Satzung <strong>der</strong> AöR<br />
Die Satzung für die neu gegründete AöR wurde im Gemein<strong>der</strong>at bereits<br />
am 28. November 2012 beraten und beschlossen. Nach <strong>der</strong><br />
rechtlichen Prüfung <strong>der</strong> Satzung durch die Kommunalaufsicht ergaben<br />
sich noch verschiedene Än<strong>der</strong>ungen, so dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
erneut über die endgültige Satzung beschließen muss.<br />
Nach Kenntnisnahme <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen stimmt <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> vorgelegten Satzung zu.<br />
TOP 4:<br />
Zustimmung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen<br />
durch die AöR<br />
Als so genanntes Starterprojekt will die neu gegründete AöR 4 PV-<br />
Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden errichten. Es handelt sich<br />
dabei um das Verwaltungsgebäude, die Grundschule Obernheim-Kirchenarnbach<br />
und die Feuerwehrgerätehäuser in Obernheim-Kirchenarnbach<br />
und Saalstadt. Die Maßnahme wurde im Wirtschaftsplan <strong>der</strong><br />
AöR für das laufende Jahr dargestellt. Die entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
liegt vor und wurde von <strong>der</strong> Kommunalaufsicht<br />
genehmigt. Nach Kenntnisnahme stimmt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> geplanten<br />
Errichtung <strong>der</strong> PV-Anlagen durch die AöR zu und ermächtigt<br />
seinen Vertreter im Verwaltungsrat <strong>der</strong> AöR seine Zustimmung zu <strong>der</strong><br />
geplanten Errichtung und zur Auftragsvergabe zu geben.<br />
TOP 5: Widmung <strong>der</strong> Gemeindestraßen<br />
Es ist nicht mehr einwandfrei nachzuweisen, ob in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
erstmals hergestellte Verkehrsanlagen entsprechend dem Landesstraßengesetz<br />
gewidmet wurden.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Widmung <strong>der</strong> folgenden Gemeindestraßen<br />
„Glockenstraße“ Plan-Nr. 1086/2<br />
„Friedhofsweg“ Plan-Nr. 998/1 bis Grundstück Plan-Nr. 999/0<br />
Die Widmung <strong>der</strong> Straßen wird im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.<br />
TOP 6:<br />
Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages<br />
für die Straßenbeleuchtung<br />
Der bisherige Stromlieferungsvertrag war in seiner Laufzeit an den<br />
alten Konzessionsvertrag mit den Pfalzwerken gebunden. Zwischenzeitlich<br />
wurden mit <strong>der</strong> Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH ein neuer<br />
Wegemitbenutzungsvertrag und ein neuer Wartungsvertrag für die<br />
Straßenbeleuchtung abgeschlossen. Für die Beleuchtungsanlage ist<br />
jetzt noch ein neuer Stromlieferungsvertrag abzuschließen. Die Pfalzwerke<br />
AG hat <strong>der</strong> Ortsgemeinde einen neuen Ökostrom-Straßenbeleuchtungsvertrag<br />
ab dem 01.04.2013 angeboten. Der Vertrag erhält<br />
eine Preisgarantie bis zum 31.03.2014 von 22,07 ct/kWh netto.<br />
Nach kurzer Beratung stimmt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at dem Abschluss eines<br />
neuen Stromlieferungsvertrages mit einer Laufzeit vom 01.04.2013<br />
bis zum 31.03.2014 zu.<br />
TOP 7:<br />
Verwaltungs- und Gebietsreform; Ergänzung <strong>der</strong><br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen<br />
vom 28.11.2012<br />
Der anwesende Bürgermeister <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Wallhalben<br />
informiert zunächst die Ratsmitglie<strong>der</strong> über die neuesten Entwicklungen<br />
bezüglich <strong>der</strong> Verwaltungs- und Gebietsreform in Rheinland-<br />
Pfalz. In einem Gespräch mit Herrn Innenminister Lewentz war zunächst<br />
in Aussicht gestellt worden, dass Wallhalben Sitz einer neuen<br />
fusionierten Verbandsgemeinde werden könnte. Ausdrücklich hat<br />
<strong>der</strong> Minister in dem Gespräch die Verbandsgemeinde Wallhalben als<br />
fiskalisch stärkeren Partner gesehen, den es durch gesetzliche Regelungen<br />
zu schützen gilt. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Verbandsgemeindewerke<br />
sowie die Berechnung getrennter Umlagen <strong>der</strong><br />
Ortsgemeinden an die Verbandsgemeinde. Knapp 2 Wochen später<br />
wurde die <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Wallhalben im Ministergespräch<br />
in Aussicht gestellte Verfahrensweise vom Innenministerium wie<strong>der</strong><br />
dementiert.<br />
In seinen weiteren Erläuterungen geht <strong>der</strong> Bürgermeister auf die sich<br />
in einer Fusion abzeichnenden finanziellen Nachteile für die Ortsgemeinden<br />
und die Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> Verbandsgemeinde<br />
Wallhalben ein. Er führt den <strong>der</strong>zeitigen Umlagesatz in Höhe von 37<br />
% bei <strong>der</strong> Verbandsgemeindeumlage an, er verweist auf die vielen<br />
freiwilligen Leistungen <strong>der</strong> Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinden,<br />
die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine innerhalb <strong>der</strong> Verbandsgemeinde<br />
Wallhalben, er informiert über die hervorragenden finanziellen<br />
Verhältnisse im Kanalwerk <strong>der</strong> Verbandsgemeinde, er vergleicht<br />
die Pro-Kopf-Verschuldung in den beiden Verbandsgemeinden und<br />
stellt fest, dass die in <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen<br />
um ein zehnfaches höher liegt als bei uns. Er verweist auf die<br />
sich in einem tadellosen Zustand befindlichen Grundschulen und den<br />
laufenden Neubau von 4 Feuerwehrgerätehäusern und vergleicht<br />
das funktionale baulich hervorragende Verwaltungsgebäude <strong>der</strong> Verbandsgemeinde<br />
Wallhalben mit dem sanierungsbedürftigen Gebäude<br />
in Thaleischweiler-Fröschen.<br />
Nach längerer Aussprache beschließt <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at:<br />
1. Die Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen und ihre Bürgerinnen und Bürger<br />
werden sich einer positiven, nachhaltigen und zukunftsfähigen<br />
Verän<strong>der</strong>ung nicht verschließen.<br />
2. Geplante Neuordnungen dürfen nicht, wie bei einer geplanten<br />
Zwangsfusion mit <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen,<br />
zum groben Nachteil <strong>der</strong> Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen und<br />
ihrer Einrichtungen sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger führen.<br />
3. Nachdem in <strong>der</strong> Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen eine grundsätzliche<br />
Akzeptanz für eine sinnvolle Fusionslösung und Arrondierung<br />
bei einer anstehenden Reform unter Einhaltung bestimmter<br />
Fusionsbedingungen zu erkennen ist, soll die laufende Gebietsreform<br />
gestoppt und die geplanten Fusionen von Verbandsgemeinden<br />
im Jahr 2019 zusammen mit einer nachhaltigen Kreisreform<br />
umgesetzt werden.<br />
4. Die Ortsgemeinde Bie<strong>der</strong>shausen for<strong>der</strong>t, um den kommunalen<br />
Frieden nicht weiter zu gefährden und ein vernünftiges, gesundes<br />
und fruchtbares Miteinan<strong>der</strong> auch für die Zukunft zu gewährleisten,<br />
von einer Zwangsfusion mit <strong>der</strong> Verbandsgemeinde<br />
Herausgeber:<br />
Verantwortlich für den<br />
amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Impressum:<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Wallhalben<br />
mit den Gemeinden Bie<strong>der</strong>shausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach,<br />
Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Wallhalben, Weselberg, Winterbach<br />
Verbandsgemeinde 66917 Wallhalben<br />
Telefon 06375/921-0<br />
Telefax 06375/921-180<br />
Verbandsgemeindeverwaltung Wallhalben<br />
Hauptstr. 26, 66917 Wallhalben<br />
Klaus Wirth,<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren<br />
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp<br />
unter <strong>der</strong> Anschrift des Verlages<br />
Tel. 06502/9147-213<br />
Fax 06502/7240<br />
Druck und Verlag:<br />
VERLAG + DRUCK<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
54343 Föhren,<br />
Europaallee 2 (Industriegebiet)<br />
Tel. 06502/9147-0<br />
Für Druckfehler keine Haftung<br />
LINUS WITTICH<br />
Heimat- und Bürgerzeitungen