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August 2013 - Gemeinde Vettweiß

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

3. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Vettweiß</strong> „Ve-12“<br />

in der Ortschaft <strong>Vettweiß</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 07.03.<strong>2013</strong> die 3.<br />

Änderung des Bebauungsplanes <strong>Vettweiß</strong> „Ve-12“ gem. § 10<br />

Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.<br />

Die Änderung des rechtskräftig qualifizierten Bebauungsplanes<br />

„Ve-12“ nebst Begründung, textlichen Festsetzungen,<br />

Umweltbericht und landschaftspflegerischem Begleitplan liegt<br />

ab sofort bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Vettweiß</strong>, Gereonstraße<br />

14, 52391 <strong>Vettweiß</strong>, Zimmer 001, während der<br />

Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden<br />

sind:<br />

montags – freitags:<br />

8.00 – 12.00 Uhr<br />

dienstags:<br />

14.00 – 15.30 Uhr<br />

donnerstags:<br />

14.00 – 18.00 Uhr<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Be -<br />

bauungsplanes „Ve-12“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />

hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (GO.NRW) beim Zustandekommen der 3. Änderung<br />

des Bebauungsplanes „Ve-12“ nach Ablauf eines Jahres<br />

seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht<br />

werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt.<br />

b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />

gemacht worden ist,<br />

c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet<br />

oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte<br />

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />

den Mangel ergibt.<br />

<strong>Vettweiß</strong>, den 25.07.<strong>2013</strong><br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

7. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> (Erweiterung Einzelhandel)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 07.03.<strong>2013</strong> die 7.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.<br />

Hinweis:<br />

Nach § 215 BauGB werden Verletzungen von Verfahrensund<br />

Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung<br />

nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche<br />

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />

nicht innerhalb von 1 Jahr seit der<br />

Bekanntmachung der Satzung unter Darlegung des die<br />

Verletzung begründeten Sachverhaltes schriftlich geltend<br />

gemacht worden sind.<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ve-12“<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf<br />

Hiermit gebe ich öffentlich bekannt, dass die Bezirksregierung<br />

Köln die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> mit Verfügung vom 08.07.<strong>2013</strong>, Az.:<br />

35.2.11-28-26/13, genehmigt hat. Die Genehmigung hat<br />

folgenden Wortlaut:<br />

Gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die<br />

vom Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> am 07.03.<strong>2013</strong> beschlossene<br />

7. Änderung des Flächennutzungsplanes.<br />

50606 Köln, den 08.07.<strong>2013</strong><br />

Bezirksregierung Köln<br />

i.A. gez. Wagner<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong><br />

2 VETTWEISS

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