August 2013 - Gemeinde Vettweiß
August 2013 - Gemeinde Vettweiß
August 2013 - Gemeinde Vettweiß
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung<br />
3. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Vettweiß</strong> „Ve-12“<br />
in der Ortschaft <strong>Vettweiß</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 07.03.<strong>2013</strong> die 3.<br />
Änderung des Bebauungsplanes <strong>Vettweiß</strong> „Ve-12“ gem. § 10<br />
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.<br />
Die Änderung des rechtskräftig qualifizierten Bebauungsplanes<br />
„Ve-12“ nebst Begründung, textlichen Festsetzungen,<br />
Umweltbericht und landschaftspflegerischem Begleitplan liegt<br />
ab sofort bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Vettweiß</strong>, Gereonstraße<br />
14, 52391 <strong>Vettweiß</strong>, Zimmer 001, während der<br />
Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden<br />
sind:<br />
montags – freitags:<br />
8.00 – 12.00 Uhr<br />
dienstags:<br />
14.00 – 15.30 Uhr<br />
donnerstags:<br />
14.00 – 18.00 Uhr<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Be -<br />
bauungsplanes „Ve-12“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />
hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (GO.NRW) beim Zustandekommen der 3. Änderung<br />
des Bebauungsplanes „Ve-12“ nach Ablauf eines Jahres<br />
seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht<br />
werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt.<br />
b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />
gemacht worden ist,<br />
c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet<br />
oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte<br />
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die<br />
den Mangel ergibt.<br />
<strong>Vettweiß</strong>, den 25.07.<strong>2013</strong><br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
7. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> (Erweiterung Einzelhandel)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 07.03.<strong>2013</strong> die 7.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.<br />
Hinweis:<br />
Nach § 215 BauGB werden Verletzungen von Verfahrensund<br />
Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung<br />
nach diesem Gesetz unbeachtlich, wenn<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche<br />
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />
und des Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />
nicht innerhalb von 1 Jahr seit der<br />
Bekanntmachung der Satzung unter Darlegung des die<br />
Verletzung begründeten Sachverhaltes schriftlich geltend<br />
gemacht worden sind.<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die vorstehende 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ve-12“<br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf<br />
Hiermit gebe ich öffentlich bekannt, dass die Bezirksregierung<br />
Köln die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> mit Verfügung vom 08.07.<strong>2013</strong>, Az.:<br />
35.2.11-28-26/13, genehmigt hat. Die Genehmigung hat<br />
folgenden Wortlaut:<br />
Gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die<br />
vom Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vettweiß</strong> am 07.03.<strong>2013</strong> beschlossene<br />
7. Änderung des Flächennutzungsplanes.<br />
50606 Köln, den 08.07.<strong>2013</strong><br />
Bezirksregierung Köln<br />
i.A. gez. Wagner<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong><br />
2 VETTWEISS