24.02.2014 Aufrufe

Das Stadtmagazin

Neu

Neu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

36<br />

Aufgeschnappt<br />

Aufgeschnappt<br />

Moderne Zeiten, neue Themen. So musste<br />

sich der Bundesgerichtshof wohl vorkommen,<br />

als er sich jetzt mit der Frage nach Ad-<br />

Word-Anzeigen beschäftigen musste. Gegen<br />

Zahlung eines Entgelts zeigt Google die vom<br />

Werbenden vorgegebene AdWord-Anzeige<br />

auf der Internetseite. Diese erscheint, wenn<br />

der als Schlüsselwort benannte Begriff von<br />

einem Internetnutzer in die Suchmaske eingegeben<br />

wird.<br />

So kam ein Erotikshop aus dem Hessischen<br />

auf die famose Idee, die Bezeichnung „Beate<br />

Uhse“ als AdWord-Anzeige zu nutzen. Bei<br />

der Eingabe des Wortes „Beate Uhse“ in der<br />

Suchmaske von Google erschien in diesem<br />

Bereich die Anzeige des Erotikshops. Dieser<br />

versprach: „Ersparnis bis 94% garantiert“.<br />

Nun weiß wahrscheinlich jeder, um wen es<br />

sich bei „Beate Uhse“ handelt und die Frage,<br />

die sich den Gerichten nunmehr stellte, war,<br />

ob die Benutzung der Marke „Beate Uhse“ im<br />

Zusammenhang mit einer AdWord-Anzeige<br />

eine Markenverletzung darstellt.<br />

„Beate Uhse“ reichte Klage ein beim Landgericht<br />

Frankfurt und beantragte, dem<br />

Erotikshop unter Androhung von saftigen<br />

Geldauflagen zu verbieten, in einem Internet-<br />

Referenzierungsdienst, insbesondere Google,<br />

das Schlüsselwort „Beate Uhse“ in oder für<br />

eine Werbung mit Erotikartikeln zu benutzen.<br />

<strong>Das</strong> Landgericht Frankfurt gab der Klage statt<br />

und verurteilte den Erotikshop auf Unterlassung<br />

und Schadenersatz. Natürlich sah das<br />

der Erotikshop nicht ein und ging in die Berufung.<br />

<strong>Das</strong> Berufungsgericht, hier also das<br />

Oberlandesgericht Frankfurt, wies die Klage<br />

ab und schickte „Beate Uhse“ mit den Kosten<br />

des Verfahrens nach Flensburg zurück.<br />

<strong>Das</strong> wiederum ließ nun die norddeutsche<br />

Firma nicht auf sich sitzen und ging in die Revision<br />

zum Bundesgerichtshof. Jetzt liegt das<br />

Urteil vor: Gewonnen hat „Beate Uhse“.<br />

Nach Auffassung der Bundesrichter habe die<br />

Vorinstanz die Bekanntheit der Marke „Beate<br />

Uhse“ nicht ausreichend berücksichtigt.<br />

Schließlich genieße das Unternehmen ausgesprochen<br />

hohe Bekanntheitswerte und sei<br />

auf dem Gebiet des Vertriebs von Erotik-Produkten<br />

die in Deutschland bekannteste Marke.<br />

Wenn eine solche Marke bekannt ist und<br />

die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft<br />

ohne rechtfertigenden Grund in<br />

unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt,<br />

liege eine Markenverletzung vor. Außer-<br />

Damit hatte der Erotikshop das Nachsehen<br />

und „Beate Uhse“ hat es geschafft. Der Name<br />

stelle eine Marke dar, wie „Tempo“, „Melitta“<br />

oder „Coca-Cola“. Von Flensburg in die Welt.<br />

<strong>Das</strong> musste in diesem Falle sogar der Bundesgerichtshof<br />

anerkennen.<br />

Otto Höffmann<br />

Heute schon gegoogelt?<br />

„Es gibt keinen Grund, warum jemand einen<br />

Computer zu Hause haben wollte.“ Diesen<br />

Satz sprach Ken Olsen, der Gründer von DEC<br />

(seinerzeit neben IBM der größte Computerhersteller)<br />

weiland 1977, als selbst heute erst<br />

Fünfzigjährige noch die Schreibmaschinen<br />

malträtierten. Da steckte das Internet noch<br />

in Babyschuhen, denen es am 6. August 1991<br />

dann entwachsen war. <strong>Das</strong> war vor nicht einmal<br />

23 Jahren!<br />

Und heute? Ohne Internet leben zu wollen,<br />

erfüllt nicht einmal mehr den Anspruch<br />

von Schrulligkeit, sondern ist schlichtweg<br />

altvordern und rückständig. Doch halt! <strong>Das</strong><br />

Gegenteil bedeutet nicht die blindwütige<br />

Umarmung all dessen, wozu diese Vernetzung<br />

verleiten kann, die Überwachungsgelüste<br />

großkopferter Mächte außen vor gelassen.<br />

Denken wir und nehmen uns das auch<br />

vor, doch sind wir wirklich so geschickt, die<br />

Rechnung beispielsweise ohne Google zu<br />

machen?<br />

Deren „wearables,“ jene mit Internet bestückten<br />

Datenbrillen, man sich ja nicht aufsetzen<br />

muss – zumal ich mir heute partout<br />

(noch) nicht vorstellen kann, warum ich mit<br />

einem aktiven Server auf der Nase durchs<br />

Leben spazieren soll? Wo ich doch eigentlich<br />

gucken will, wer mit wem und wo und wann.<br />

Wo ich kommunizieren, Geschriebenes lesen,<br />

arbeiten, Auto fahren und Spaß haben<br />

soll und will. Ohne Google & Co.<br />

Sie jedoch nicht in unsere letzte Domäne<br />

von Privatheit zu lassen, setzt wahre Meisterstücke<br />

voraus, denn kaum vergeht ein<br />

Tag, an dem uns das Leben von ihnen nicht<br />

„leichter gemacht“ werden sol. Mit steuerbaren<br />

Haushaltsgeräten über das Smartphone<br />

von unterwegs oder bald auch mit einem<br />

Auto, das besser alleine fährt. Toll, doch die<br />

Technik darin tangiert jedes Detail unseres<br />

Lebens, indem sie sich merkt, wann wir die<br />

Kaffeemaschine meist einschalten, wann wir<br />

die Läden schließen vor dem Zubettgehen<br />

oder wohin wir fahren und wie lange wir<br />

dort bleiben. Klingt wie George Orwells Vision<br />

vom „gläsernen Menschen“ und ist sogar<br />

noch prägnanter. Schau´n mer mal, wie<br />

wir uns auch darin einleben (müssen). Nach<br />

Spaß klingt´s nicht!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!