FC Constantia 09 Gereonsweiler e.V. Satzung - Stand 10.01.2014
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III. Organe des Vereins<br />
§ 10<br />
Die Organe des Vereins sind:<br />
1. die Mitgliederversammlung<br />
2. der Gesamtvorstand<br />
3. die Ausschüsse<br />
a. der Jugendausschuss<br />
§ 11 Mitgliederversammlung: Zusammensetzung, Einberufung<br />
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins, die am<br />
Versammlungstag das 16.Lebensjahr vollendet haben, zusammen.<br />
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich an einem vom Vorstand zu<br />
bestimmenden Ort und Tag statt. Sie wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der<br />
Tagesordnung mit einer Einberufungsfrist von zwei Wochen durch Aushang in den<br />
Mitteilungskästen des Vereins sowie durch Veröffentlichung in der Tagespresse einberufen.<br />
Die Einberufung kann auch schriftlich erfolgen.<br />
§ 12 Tagesordnung<br />
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:<br />
1. Feststellung der Stimmberechtigten,<br />
2. Geschäftsbericht des Vorstandes<br />
3. Bericht des Kassierers<br />
4. Bericht der Kassenprüfer<br />
5. Entlastung der Vorstandsmitglieder<br />
6. Wahlen und Bestätigung von Wahlen<br />
7. Anträge<br />
§ 13 Anträge<br />
Anträge der Mitgliederversammlung können nur von Mitgliedern gestellt werden.<br />
§ 14 Versammlungsleitung, Protokoll<br />
Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet.<br />
Für die Dauer der Entlastung des Vorstandes und der Wahl des Vorsitzenden ist von der<br />
Versammlung aus der Mitte der Erschienenden –mit Ausnahme der Vorstandsmitglieder- ein<br />
Versammlungsleiter zu wählen. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein<br />
Protokoll zu führen. Anträge und Beschlüsse sind vollständig niederzuschreiben.