FC Constantia 09 Gereonsweiler e.V. Satzung - Stand 10.01.2014
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JUGENDORDNUNG<br />
der Fußballjugendabteilung des<br />
F.C. <strong>Constantia</strong> <strong>09</strong> <strong>Gereonsweiler</strong><br />
§ 1 Name, Mitgliedschaft<br />
1. Die jugendlichen Mitglieder des F.C. <strong>Constantia</strong> <strong>09</strong> <strong>Gereonsweiler</strong> sind in der<br />
Fußballjugendabteilung des Vereins zusammengefasst.<br />
2. Mitglieder der Fußballjugendabteilung sind<br />
a. die Jugendlichen, die nach den Bestimmungen der Jugendspielordnung des<br />
Westdeutschen Fußball- Verbandes die Spielberechtigung für eine<br />
Jugendmannschaft besitzen oder auf Grund ihres Lebensalters besitzen<br />
könnten<br />
b. die gewählten und die berufenen Mitglieder der Fußballjugendabteilung.<br />
§ 2 Ziel, Selbstverwaltung<br />
1. Die Fußballjugendabteilung des F.C. <strong>Constantia</strong> <strong>09</strong> <strong>Gereonsweiler</strong> hat das Ziel, durch<br />
die Förderung der sportlichen Betätigung die körperliche Leistungsfähigkeit seiner<br />
jungen Mitglieder zu verbessern und durch eine sportgerechte Jugendarbeit einen<br />
Beitrag zu der Erziehung gemeinschaftsbewusster, zu aktiver Mitarbeit und<br />
demokratischer Mitverantwortung bereiter Persönlichkeiten zu leisten.<br />
2. Die Fußballjugendabteilung führt und verwaltet sich im Rahmen der Vereinssatzung<br />
selbständig, sie entscheidet auch über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.<br />
§ 3 Organe<br />
Organe der Fußballjugendabteilung des Vereins sind:<br />
1. der Jugendtag<br />
2. der Jugendausschuss<br />
§ 4 Jugendtag<br />
1. Der Jugendtag ist die Mitgliederversammlung der Fußballjugendabteilung des F. C.<br />
<strong>Constantia</strong> <strong>09</strong> <strong>Gereonsweiler</strong>. Er fasst die richtungsgebenden Beschlüsse für die<br />
Jugendarbeit und hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:<br />
a. Die Wahl des Vorsitzenden und der Beisitzer des Jugendausschusses<br />
b. Die Entgegennahme des Berichts des Jugendausschusses<br />
c. Die Aufstellung des Haushaltsplanes, dessen Genehmigung erfolgt in der<br />
Mitgliederversammlung<br />
d. Die Wahl von Delegierten zu Jugendtagen anderer Organisatoren<br />
e. Die Entscheidung über Anträge auf Änderungen dieser Jugendordnung.<br />
2. Der Jugendtag setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Fußballjugendabteilung,<br />
die am Versammlungstag das 14.Lebensjahr vollendet haben.