26.02.2014 Aufrufe

FC Constantia 09 Gereonsweiler e.V. Satzung - Stand 10.01.2014

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8<br />

JUGENDORDNUNG<br />

der Fußballjugendabteilung des<br />

F.C. <strong>Constantia</strong> <strong>09</strong> <strong>Gereonsweiler</strong><br />

§ 1 Name, Mitgliedschaft<br />

1. Die jugendlichen Mitglieder des F.C. <strong>Constantia</strong> <strong>09</strong> <strong>Gereonsweiler</strong> sind in der<br />

Fußballjugendabteilung des Vereins zusammengefasst.<br />

2. Mitglieder der Fußballjugendabteilung sind<br />

a. die Jugendlichen, die nach den Bestimmungen der Jugendspielordnung des<br />

Westdeutschen Fußball- Verbandes die Spielberechtigung für eine<br />

Jugendmannschaft besitzen oder auf Grund ihres Lebensalters besitzen<br />

könnten<br />

b. die gewählten und die berufenen Mitglieder der Fußballjugendabteilung.<br />

§ 2 Ziel, Selbstverwaltung<br />

1. Die Fußballjugendabteilung des F.C. <strong>Constantia</strong> <strong>09</strong> <strong>Gereonsweiler</strong> hat das Ziel, durch<br />

die Förderung der sportlichen Betätigung die körperliche Leistungsfähigkeit seiner<br />

jungen Mitglieder zu verbessern und durch eine sportgerechte Jugendarbeit einen<br />

Beitrag zu der Erziehung gemeinschaftsbewusster, zu aktiver Mitarbeit und<br />

demokratischer Mitverantwortung bereiter Persönlichkeiten zu leisten.<br />

2. Die Fußballjugendabteilung führt und verwaltet sich im Rahmen der Vereinssatzung<br />

selbständig, sie entscheidet auch über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.<br />

§ 3 Organe<br />

Organe der Fußballjugendabteilung des Vereins sind:<br />

1. der Jugendtag<br />

2. der Jugendausschuss<br />

§ 4 Jugendtag<br />

1. Der Jugendtag ist die Mitgliederversammlung der Fußballjugendabteilung des F. C.<br />

<strong>Constantia</strong> <strong>09</strong> <strong>Gereonsweiler</strong>. Er fasst die richtungsgebenden Beschlüsse für die<br />

Jugendarbeit und hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:<br />

a. Die Wahl des Vorsitzenden und der Beisitzer des Jugendausschusses<br />

b. Die Entgegennahme des Berichts des Jugendausschusses<br />

c. Die Aufstellung des Haushaltsplanes, dessen Genehmigung erfolgt in der<br />

Mitgliederversammlung<br />

d. Die Wahl von Delegierten zu Jugendtagen anderer Organisatoren<br />

e. Die Entscheidung über Anträge auf Änderungen dieser Jugendordnung.<br />

2. Der Jugendtag setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Fußballjugendabteilung,<br />

die am Versammlungstag das 14.Lebensjahr vollendet haben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!