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Pedalritter_02-2013 - ADFC Landesverband Thüringen e.V.

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Fußgängerzonen<br />

Seit dem <strong>Pedalritter</strong> 2/2012 versuchen<br />

wir, eine Art Bestandsaufnahme<br />

über die Radverkehrsregelungen<br />

in thüringer Fußgängerzonen zu<br />

erarbeiten. Leider mit sehr mäßigem<br />

Erfolg, es kamen nur sehr wenige<br />

Rückmeldungen von Aktiven<br />

und <strong>Pedalritter</strong>-Lesern. Dass das<br />

Thema von so geringem Interesse<br />

ist, glauben wir nicht (siehe S. 21).<br />

Dass es aussichtslos erscheint, etwas<br />

gegen gesperrte Fußgängerzonen<br />

zu unternehmen, kann sicher<br />

auch nicht die Ursache sein. So erfuhren<br />

wir beispielsweise aus Bretten,<br />

dass die dortige Fußgängerzone<br />

seit Sommer 2010 aufgrund von<br />

Beschwerden des <strong>ADFC</strong> und VCD<br />

für Radler freigegeben wurde.<br />

Hier die spärlichen<br />

Ergebnisse:<br />

In Suhl (seit 2006), Gotha und<br />

Mühlhausen sind die Fußgängerzonen<br />

frei, ohne dass es zu nennenswerten<br />

Unfällen gekommen wäre.<br />

In Eisenach erfolgte 2012 im Bereich<br />

Marktplatz die Sperrung mit<br />

der Begründung, dass es keine Freigabe<br />

in einer zusammenhängenden<br />

Fußgängerzone geben dürfe.<br />

In Jena gibt es unterschiedliche Regelungen,<br />

die kein Problem für die<br />

Radler darstellen.<br />

In Ilmenau erfolgte die Sperrung<br />

nach einem Unfall.<br />

In Erfurt gibt es viele freie Bereiche,<br />

wenige gesperrte Flächen sind<br />

ohne Bedeutung für Radfahrer.<br />

Streitthema seit vielen Jahren ist<br />

allerdings die Sperrung der Bahnhofstraße<br />

zwischen Ring und Anger<br />

und des Angers zwischen Kaufmannskirche<br />

und Angerkreuz.<br />

Wie ist nun eigentlich<br />

die Rechtslage?<br />

In der ERA 2010 (Empfehlung für<br />

Radverkehrsanlagen) heißt es<br />

dazu: „In der Abwägung für die Zulassung<br />

und Führung des Radverkehrs<br />

in Bereichen des Fußgängerverkehrs<br />

ist eine Prüfung im Einzelfall<br />

hinsichtlich der Verträglichkeit<br />

mit dem Fußgängerverkehr nötig.<br />

… Die Praxis zeigt, dass<br />

Radverkehr in Fußgängerbereichen<br />

in sehr unterschiedlichen Situationen<br />

verträglich ist.“<br />

Fazit<br />

Immerhin – die ERA verbietet die<br />

Zulassung von Radverkehr in Fußgängerzonen<br />

nicht ausdrücklich. Die<br />

Abwägung kann dann zu örtlich angepassten<br />

Lösungen führen wie<br />

z. B. die Sperrung der Sömmerdaer<br />

Fußgängerzone zu Marktzeiten.<br />

Dem beliebten Gegenargument,<br />

dass dann rasende Rambo-Radler<br />

die Fußgänger gefährden, kann der<br />

<strong>ADFC</strong> nicht folgen. Besagte Rambo-Radler<br />

lassen sich gewöhnlich<br />

auch von der Sperrung nicht abhalten.<br />

Und dass die Polizei wirksam<br />

und dauerhaft gegen rücksichtslose<br />

Raser in Fußgängerzonen vorging,<br />

entzieht sich unserer Kenntnis.<br />

Außerdem werden Straßen<br />

auch nicht gesperrt, weil einzelne<br />

Autofahrer zu schnell fahren. Bei einem<br />

vernünftigen Miteinander sind<br />

in den meisten Fußgängerzonen unserer<br />

Meinung nach Fuß- und Radverkehr<br />

sehr wohl verträglich und<br />

erhöhen die Attraktivität des Radfahrens.<br />

Der <strong>ADFC</strong> ist gern Partner,<br />

wenn es um die Abwägung konkreter<br />

Lösungen geht.<br />

Christine Pönisch<br />

Anzeige<br />

<strong>ADFC</strong> LV <strong>Thüringen</strong> e. V. • www.adfc-thueringen.de<br />

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