Pedalritter_02-2013 - ADFC Landesverband Thüringen e.V.
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Fußgängerzonen<br />
Seit dem <strong>Pedalritter</strong> 2/2012 versuchen<br />
wir, eine Art Bestandsaufnahme<br />
über die Radverkehrsregelungen<br />
in thüringer Fußgängerzonen zu<br />
erarbeiten. Leider mit sehr mäßigem<br />
Erfolg, es kamen nur sehr wenige<br />
Rückmeldungen von Aktiven<br />
und <strong>Pedalritter</strong>-Lesern. Dass das<br />
Thema von so geringem Interesse<br />
ist, glauben wir nicht (siehe S. 21).<br />
Dass es aussichtslos erscheint, etwas<br />
gegen gesperrte Fußgängerzonen<br />
zu unternehmen, kann sicher<br />
auch nicht die Ursache sein. So erfuhren<br />
wir beispielsweise aus Bretten,<br />
dass die dortige Fußgängerzone<br />
seit Sommer 2010 aufgrund von<br />
Beschwerden des <strong>ADFC</strong> und VCD<br />
für Radler freigegeben wurde.<br />
Hier die spärlichen<br />
Ergebnisse:<br />
In Suhl (seit 2006), Gotha und<br />
Mühlhausen sind die Fußgängerzonen<br />
frei, ohne dass es zu nennenswerten<br />
Unfällen gekommen wäre.<br />
In Eisenach erfolgte 2012 im Bereich<br />
Marktplatz die Sperrung mit<br />
der Begründung, dass es keine Freigabe<br />
in einer zusammenhängenden<br />
Fußgängerzone geben dürfe.<br />
In Jena gibt es unterschiedliche Regelungen,<br />
die kein Problem für die<br />
Radler darstellen.<br />
In Ilmenau erfolgte die Sperrung<br />
nach einem Unfall.<br />
In Erfurt gibt es viele freie Bereiche,<br />
wenige gesperrte Flächen sind<br />
ohne Bedeutung für Radfahrer.<br />
Streitthema seit vielen Jahren ist<br />
allerdings die Sperrung der Bahnhofstraße<br />
zwischen Ring und Anger<br />
und des Angers zwischen Kaufmannskirche<br />
und Angerkreuz.<br />
Wie ist nun eigentlich<br />
die Rechtslage?<br />
In der ERA 2010 (Empfehlung für<br />
Radverkehrsanlagen) heißt es<br />
dazu: „In der Abwägung für die Zulassung<br />
und Führung des Radverkehrs<br />
in Bereichen des Fußgängerverkehrs<br />
ist eine Prüfung im Einzelfall<br />
hinsichtlich der Verträglichkeit<br />
mit dem Fußgängerverkehr nötig.<br />
… Die Praxis zeigt, dass<br />
Radverkehr in Fußgängerbereichen<br />
in sehr unterschiedlichen Situationen<br />
verträglich ist.“<br />
Fazit<br />
Immerhin – die ERA verbietet die<br />
Zulassung von Radverkehr in Fußgängerzonen<br />
nicht ausdrücklich. Die<br />
Abwägung kann dann zu örtlich angepassten<br />
Lösungen führen wie<br />
z. B. die Sperrung der Sömmerdaer<br />
Fußgängerzone zu Marktzeiten.<br />
Dem beliebten Gegenargument,<br />
dass dann rasende Rambo-Radler<br />
die Fußgänger gefährden, kann der<br />
<strong>ADFC</strong> nicht folgen. Besagte Rambo-Radler<br />
lassen sich gewöhnlich<br />
auch von der Sperrung nicht abhalten.<br />
Und dass die Polizei wirksam<br />
und dauerhaft gegen rücksichtslose<br />
Raser in Fußgängerzonen vorging,<br />
entzieht sich unserer Kenntnis.<br />
Außerdem werden Straßen<br />
auch nicht gesperrt, weil einzelne<br />
Autofahrer zu schnell fahren. Bei einem<br />
vernünftigen Miteinander sind<br />
in den meisten Fußgängerzonen unserer<br />
Meinung nach Fuß- und Radverkehr<br />
sehr wohl verträglich und<br />
erhöhen die Attraktivität des Radfahrens.<br />
Der <strong>ADFC</strong> ist gern Partner,<br />
wenn es um die Abwägung konkreter<br />
Lösungen geht.<br />
Christine Pönisch<br />
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<strong>ADFC</strong> LV <strong>Thüringen</strong> e. V. • www.adfc-thueringen.de<br />
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