27.02.2014 Aufrufe

Andere Verkehrsteilnehmer beachten - Landwirtschaftskammer ...

Andere Verkehrsteilnehmer beachten - Landwirtschaftskammer ...

Andere Verkehrsteilnehmer beachten - Landwirtschaftskammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

■ BAUERNBLATT l 23. Februar 2013<br />

41<br />

Die seitliche Kenntlichmachung durch reflektierende Leuchtstreifen an lof-<br />

Fahrzeugenhatsichbewährt.HeutzutageobliegtdasmeistensnurdenHaltern<br />

dieser Fahrzeuge, wenige Hersteller rüsten ihre Anhänger serienmäßig mit<br />

dieser Konturmarkierung aus. Reflektierende Leuchtstreifen sind beim Anstrahlen<br />

durch Scheinwerfer deutlich zu erkennen.<br />

aus schmalen Toreinfahrten ragten<br />

bei Schleppern mit Frontladern oder<br />

Frontgewichten diese oft schon in<br />

den Verkehrsraum hinein, bevor der<br />

Fahrer die Straße einsehen kann.<br />

Dort muss er sich gegebenenfalls<br />

durch eine zuverlässige Person einweisen<br />

lassen. Fahrzeuge, die sich im<br />

Straßenverkehr bewegen, dürfen<br />

niemanden durch ihre besondere<br />

Beschaffenheit gefährden. Deshalb<br />

dürfen am Umriss von Fahrzeugen<br />

keine Teile so herausragen, dass sie<br />

den Verkehr mehr als unvermeidbar<br />

gefährden. Sie müssen im Regelfall<br />

mit rot-weißen Warntafeln kenntlich<br />

gemacht werden. Frontlader<br />

müssen in höchster Stellung, zumindest<br />

jedoch 2müber der Fahrbahn<br />

gefahren werden, nur dann sind sie<br />

als nicht verkehrsgefährdend eingestuft.<br />

Ansonsten sind sie kenntlich zu<br />

machen.<br />

Beleuchtungseinrichtungen<br />

überprüfen<br />

An Kraftfahrzeugen und ihren<br />

Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen<br />

und die für zulässig erklärten<br />

lichttechnischen Einrichtungen<br />

angebracht sein. Die lichttechnischen<br />

Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig,<br />

fest angebracht und<br />

ständig betriebsfertig sein. Allerdings<br />

dürfen einige Teile der Beleuchtungseinrichtung<br />

an landwirtschaftlichen<br />

Arbeitsgeräten und Anhängern<br />

abnehmbar sein. Die Beleuchtungseinrichtungen<br />

dürfen<br />

Der Traktor mit Frontgewicht und Anbaugerät hat die Länge von 12 meinzuhalten.<br />

Die seitlich gelbe Markierung mit Leuchtstreifen ist möglich. So ist diese<br />

Fahrzeugkombination insbesondere beim Abbiegen und Queren deutlicher<br />

von anderen <strong>Verkehrsteilnehmer</strong>n zu erkennen. Fotos: Günter Heitmann

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!