GOÄ - PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
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Kurz-<br />
Bezeichnung<br />
<strong>der</strong> analog<br />
berechneten<br />
Leistung<br />
Originäre<br />
<strong>GOÄ</strong>-Nr.<br />
Leistungsbeschreibung <strong>der</strong><br />
originären <strong>GOÄ</strong>-Nr.<br />
A 3139 3139 Eröffnung des Bauchraumes bei<br />
Peritonitis mit ausgedehnter Revision,<br />
Spülung und Drainage<br />
Beschreibung <strong>der</strong> analog<br />
berechneten Leistung<br />
Explorative Laparotomie und Freilegung<br />
von Organe und Biopsieentnahme<br />
Position des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>es<br />
Die Leistung entspricht dem Leistungsinhalt <strong>der</strong> <strong>GOÄ</strong>-Nr. 3135. Aus § 6 Abs. 2 ergibt sich,<br />
dass Leistungen, die im Leistungsverzeichnis <strong>der</strong> <strong>GOÄ</strong> enthalten sind, nicht analog<br />
berechnet werden können.<br />
A 3139 3139 Eröffnung des Bauchraumes bei<br />
Peritonitis mit ausgedehnter Revision,<br />
Spülung und Drainage<br />
Explorative Laparoskopie mit Freilegung<br />
einzelner Organe und Probeexzisionen<br />
Die Analogie <strong>der</strong> Nr. 3139 ist nicht nachvollziehbar, weil eine Freilegung von Organen<br />
laparoskopisch nicht durchführbar ist. Für den Ansatz <strong>der</strong> Analognummer fehlt die<br />
Grundlage (§ 6 Abs. 2 <strong>GOÄ</strong>). Es existiert eine originäre <strong>GOÄ</strong>-Nummer (<strong>GOÄ</strong>-Nr. 700).<br />
A 3306 3306 Chirotherapeutischer Eingriff an <strong>der</strong><br />
Wirbelsäule<br />
Osteopathische Behandlung /<br />
Die medizinische Notwendigkeit ist nicht erwiesen.<br />
craniosacrale Therapie/ Atlastherapie<br />
nach Arlen/ Myofasciale Releasetechnik Die osteopathische Behandlung, dazu gehören auch kraniosakrale Therapie, Atlastherapie,<br />
/ Muscle energy -Technik<br />
Myofasciale Releasetechnik und Muscle energy -Technik, ist in <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Intervention <strong>der</strong><br />
manuellen Medizin (Chirotherapie) verwandt. Unabhängig von <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> medizinischen<br />
Notwendigkeit erscheint deshalb gebührenrechtlich die Heranziehung <strong>der</strong> Nr. 3306 analog<br />
als angemessen (vgl. Bundesärztekammer, Schreiben vom 07.06.1994).<br />
Die <strong>GOÄ</strong>-Nr. 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an <strong>der</strong><br />
Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen. In<br />
<strong>der</strong> Leistungsbeschreibung wird nicht auf Unterabschnitte <strong>der</strong> Wirbelsäule abgestellt.<br />
Werden daher in einer Sitzung mehrere Eingriffe an unterschiedlichen anatomischen<br />
topographischen Abschnitten <strong>der</strong> Wirbelsäule durchgeführt, rechtfertigt diese jedoch nur den<br />
einmaligen Ansatz <strong>der</strong> Nr. 3306. Allerdings ist Nr. 3306 auch für einen Eingriff an einem<br />
Teilabschnitt <strong>der</strong> Wirbelsäule berechnungsfähig.<br />
Stand: 22.11.2013 Seite 11 von 24