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GOÄ - PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

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Kurz-<br />

Bezeichnung<br />

<strong>der</strong> analog<br />

berechneten<br />

Leistung<br />

Originäre<br />

<strong>GOÄ</strong>-Nr.<br />

Leistungsbeschreibung <strong>der</strong><br />

originären <strong>GOÄ</strong>-Nr.<br />

A 3139 3139 Eröffnung des Bauchraumes bei<br />

Peritonitis mit ausgedehnter Revision,<br />

Spülung und Drainage<br />

Beschreibung <strong>der</strong> analog<br />

berechneten Leistung<br />

Explorative Laparotomie und Freilegung<br />

von Organe und Biopsieentnahme<br />

Position des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>es<br />

Die Leistung entspricht dem Leistungsinhalt <strong>der</strong> <strong>GOÄ</strong>-Nr. 3135. Aus § 6 Abs. 2 ergibt sich,<br />

dass Leistungen, die im Leistungsverzeichnis <strong>der</strong> <strong>GOÄ</strong> enthalten sind, nicht analog<br />

berechnet werden können.<br />

A 3139 3139 Eröffnung des Bauchraumes bei<br />

Peritonitis mit ausgedehnter Revision,<br />

Spülung und Drainage<br />

Explorative Laparoskopie mit Freilegung<br />

einzelner Organe und Probeexzisionen<br />

Die Analogie <strong>der</strong> Nr. 3139 ist nicht nachvollziehbar, weil eine Freilegung von Organen<br />

laparoskopisch nicht durchführbar ist. Für den Ansatz <strong>der</strong> Analognummer fehlt die<br />

Grundlage (§ 6 Abs. 2 <strong>GOÄ</strong>). Es existiert eine originäre <strong>GOÄ</strong>-Nummer (<strong>GOÄ</strong>-Nr. 700).<br />

A 3306 3306 Chirotherapeutischer Eingriff an <strong>der</strong><br />

Wirbelsäule<br />

Osteopathische Behandlung /<br />

Die medizinische Notwendigkeit ist nicht erwiesen.<br />

craniosacrale Therapie/ Atlastherapie<br />

nach Arlen/ Myofasciale Releasetechnik Die osteopathische Behandlung, dazu gehören auch kraniosakrale Therapie, Atlastherapie,<br />

/ Muscle energy -Technik<br />

Myofasciale Releasetechnik und Muscle energy -Technik, ist in <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Intervention <strong>der</strong><br />

manuellen Medizin (Chirotherapie) verwandt. Unabhängig von <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> medizinischen<br />

Notwendigkeit erscheint deshalb gebührenrechtlich die Heranziehung <strong>der</strong> Nr. 3306 analog<br />

als angemessen (vgl. Bundesärztekammer, Schreiben vom 07.06.1994).<br />

Die <strong>GOÄ</strong>-Nr. 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an <strong>der</strong><br />

Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen. In<br />

<strong>der</strong> Leistungsbeschreibung wird nicht auf Unterabschnitte <strong>der</strong> Wirbelsäule abgestellt.<br />

Werden daher in einer Sitzung mehrere Eingriffe an unterschiedlichen anatomischen<br />

topographischen Abschnitten <strong>der</strong> Wirbelsäule durchgeführt, rechtfertigt diese jedoch nur den<br />

einmaligen Ansatz <strong>der</strong> Nr. 3306. Allerdings ist Nr. 3306 auch für einen Eingriff an einem<br />

Teilabschnitt <strong>der</strong> Wirbelsäule berechnungsfähig.<br />

Stand: 22.11.2013 Seite 11 von 24

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