GOÄ - PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
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Kurz-<br />
Bezeichnung<br />
<strong>der</strong> analog<br />
berechneten<br />
Leistung<br />
Originäre<br />
<strong>GOÄ</strong>-Nr.<br />
Leistungsbeschreibung <strong>der</strong><br />
originären <strong>GOÄ</strong>-Nr.<br />
A 1006 5373 Computergesteuerte Tomographie des<br />
Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten<br />
o<strong>der</strong> Gelenke bzw. Gelenkpaare)<br />
Beschreibung <strong>der</strong> analog<br />
berechneten Leistung<br />
Gezielte weiterführende<br />
differenzialdiagnostische<br />
sonographische Abklärung bei aufgrund<br />
einer Untersuchung nach Nr. 415<br />
erhobenem Verdacht auf Schädigung<br />
eines Fetus durch Fehlbildung o<strong>der</strong><br />
Erkrankung o<strong>der</strong> ausgewiesener<br />
beson<strong>der</strong>er Risikosituation (Genetik,<br />
Anamnese, exogene Noxe) unter<br />
Verwendung eines<br />
Ultraschalluntersuchungsgerätes, das<br />
mindestens über 64 Kanäle im Sendeund<br />
Empfangsbereich, eine variable<br />
Tiefenfokussierung, mindestens 64<br />
Graustufen und eine aktive<br />
Vergrößerungsmöglichkeit für<br />
Detaildarstellungen verfügt,<br />
gegebenenfalls mehrfach, zur gezielten<br />
Ausschlussdiagnostik bis zu dreimal im<br />
gesamten Schwangerschaftsverlauf, im<br />
Positivfall einer fetalen Fehlbildung o<strong>der</strong><br />
Erkrankung auch häufiger. Anlage Ic zu<br />
Abschnitt B. Nr. 4 <strong>der</strong><br />
Mutterschaftsrichtlinien in <strong>der</strong> jeweils<br />
geltenden Fassung gilt entsprechend.<br />
Position des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>es<br />
Bei Nummer A1006 handelt es sich um einen Beschluss des Zentralen<br />
Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />
(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 103, Heft 3 vom 20.01.2006, Seite A147). Neben <strong>der</strong><br />
Leistungslegende (siehe Spalte 3) hat <strong>der</strong> Ausschuss noch folgendes beschlossen:<br />
Die Indikationen ergeben sich aus <strong>der</strong> Anlage 1d <strong>der</strong> Mutterschafts-Richtlinien in <strong>der</strong> jeweils<br />
geltenden Fassung.<br />
Bei Mehrlingen sind die Leistungen nach den Nrn. A1006, A1007 und A1008 entsprechend<br />
<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig.<br />
Voraussetzung für das Erbringen <strong>der</strong> Leistungen nach Nrn. A 1006, A 1007 und A 1008 ist<br />
das Vorliegen <strong>der</strong> Qualifikation zur Durchführung des fetalen Ultraschalls im Rahmen <strong>der</strong><br />
Erkennung von Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen des Fetus nach<br />
<strong>der</strong> jeweils für die Ärztin/den Arzt geltenden Weiterbildungsordnung.<br />
Die Nackentransparenzmessung (Synonyme: Nackendichtemessung,<br />
Nackenfaltenmessung, NT-Screening) ist Bestandteil <strong>der</strong> Nummer A 1006 und kann nicht<br />
geson<strong>der</strong>t in Rechnung gestellt werden.<br />
Stand: 22.11.2013 Seite 5 von 24