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GOÄ - PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

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Kurz-<br />

Bezeichnung<br />

<strong>der</strong> analog<br />

berechneten<br />

Leistung<br />

Originäre<br />

<strong>GOÄ</strong>-Nr.<br />

Leistungsbeschreibung <strong>der</strong><br />

originären <strong>GOÄ</strong>-Nr.<br />

A 1006 5373 Computergesteuerte Tomographie des<br />

Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten<br />

o<strong>der</strong> Gelenke bzw. Gelenkpaare)<br />

Beschreibung <strong>der</strong> analog<br />

berechneten Leistung<br />

Gezielte weiterführende<br />

differenzialdiagnostische<br />

sonographische Abklärung bei aufgrund<br />

einer Untersuchung nach Nr. 415<br />

erhobenem Verdacht auf Schädigung<br />

eines Fetus durch Fehlbildung o<strong>der</strong><br />

Erkrankung o<strong>der</strong> ausgewiesener<br />

beson<strong>der</strong>er Risikosituation (Genetik,<br />

Anamnese, exogene Noxe) unter<br />

Verwendung eines<br />

Ultraschalluntersuchungsgerätes, das<br />

mindestens über 64 Kanäle im Sendeund<br />

Empfangsbereich, eine variable<br />

Tiefenfokussierung, mindestens 64<br />

Graustufen und eine aktive<br />

Vergrößerungsmöglichkeit für<br />

Detaildarstellungen verfügt,<br />

gegebenenfalls mehrfach, zur gezielten<br />

Ausschlussdiagnostik bis zu dreimal im<br />

gesamten Schwangerschaftsverlauf, im<br />

Positivfall einer fetalen Fehlbildung o<strong>der</strong><br />

Erkrankung auch häufiger. Anlage Ic zu<br />

Abschnitt B. Nr. 4 <strong>der</strong><br />

Mutterschaftsrichtlinien in <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Fassung gilt entsprechend.<br />

Position des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>es<br />

Bei Nummer A1006 handelt es sich um einen Beschluss des Zentralen<br />

Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

(Deutsches Ärzteblatt, Jg. 103, Heft 3 vom 20.01.2006, Seite A147). Neben <strong>der</strong><br />

Leistungslegende (siehe Spalte 3) hat <strong>der</strong> Ausschuss noch folgendes beschlossen:<br />

Die Indikationen ergeben sich aus <strong>der</strong> Anlage 1d <strong>der</strong> Mutterschafts-Richtlinien in <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

Bei Mehrlingen sind die Leistungen nach den Nrn. A1006, A1007 und A1008 entsprechend<br />

<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig.<br />

Voraussetzung für das Erbringen <strong>der</strong> Leistungen nach Nrn. A 1006, A 1007 und A 1008 ist<br />

das Vorliegen <strong>der</strong> Qualifikation zur Durchführung des fetalen Ultraschalls im Rahmen <strong>der</strong><br />

Erkennung von Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen des Fetus nach<br />

<strong>der</strong> jeweils für die Ärztin/den Arzt geltenden Weiterbildungsordnung.<br />

Die Nackentransparenzmessung (Synonyme: Nackendichtemessung,<br />

Nackenfaltenmessung, NT-Screening) ist Bestandteil <strong>der</strong> Nummer A 1006 und kann nicht<br />

geson<strong>der</strong>t in Rechnung gestellt werden.<br />

Stand: 22.11.2013 Seite 5 von 24

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