a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) - Wasserverband Eifel ...
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a) <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Auftraggeber</strong> (<strong>Vergabestelle</strong>)<br />
Name <strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur - Zentrale <strong>Vergabestelle</strong> -<br />
Straße Eisenbahnstr. 5<br />
PLZ, Ort<br />
52353 Düren<br />
Telefon +49 (2421) 494 1133 Telefon +49 (2421) 494 1509<br />
E-Mail ZentraleVergabe@wver.de Internet www.wver.de<br />
121<br />
(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)<br />
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB/A<br />
Vergabenummer 0010151225<br />
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen<br />
entfällt<br />
d) Art des Auftrags<br />
Ausführung von Bauleistungen<br />
Planung und Ausführung von Bauleistungen<br />
Bauleistungen durch Dritte<br />
e) Ort der Ausführung<br />
Krefelder Straße 299, 52070 Aachen<br />
f) Art und Umfang der Leistung<br />
Montage eines neuen Sandfangräumers<br />
Demontage alter Sandfangräumer und Rohrleitungen<br />
Austausch der Gebläse für die Sandfangbelüftung<br />
Lieferung und Montage Sandwaschklassierer<br />
Einhausung Sandwaschklassierer, Grundfläche ca 6 x 7 m<br />
Austausch verschiedener Schieber, Motoren und Getriebe<br />
g) Erbringen von Planungsleistungen nein ja<br />
h) Aufteilung in Lose nein<br />
ja, Angebote sind möglich<br />
i) Ausführungsfristen<br />
Beginn der Ausführung: 17. KW 2014<br />
Fertigstellung der Leistungen: 37. KW 2014<br />
weitere Fristen<br />
gemäß Bauzeitenplan<br />
nur für ein Los<br />
für ein oder mehrere Lose<br />
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)<br />
j) Nebenangebote zugelassen nicht zugelassen<br />
k) Anforderung der Vergabeunterlagen<br />
- Download:<br />
Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter<br />
https://vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit.<br />
- schriftliche Anforderung:<br />
Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig,<br />
beim <strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur, Zentrale <strong>Vergabestelle</strong>, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren,<br />
Fax: +49 (2421) 494 1509, angefordert werden.<br />
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l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform<br />
Der Download der Verdingungsunterlagen ist kostenlos.<br />
Die schriftliche Anforderung der Unterlagen ist kostenpflichtig:<br />
Höhe der Kosten 35,00 €<br />
Zahlungsweise<br />
Banküberweisung<br />
Empfänger<br />
Kontonummer 169 060<br />
BLZ, Geldinstitut<br />
<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur<br />
395 501 10, Sparkasse Düren<br />
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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)<br />
Verwendungszweck Ausschreibung, Firmenname, “KST 189.000“<br />
IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60<br />
BIC-Code<br />
SDUEDE33XXX<br />
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn<br />
- auf der Überweisung der Verwendungszweck (Firmenname, Kostenstelle) korrekt angegeben wurde,<br />
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer<br />
vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt a) genannten Stelle angefordert wurden,<br />
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.<br />
Der Einzahlungsbeleg ist der schriftlichen Anforderung beizufügen.<br />
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />
<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur, - Zentrale <strong>Vergabestelle</strong> -,<br />
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren<br />
q) Angebotseröffnung am 11.03.2014 um 10:00 Uhr<br />
Ort<br />
<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren<br />
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:<br />
Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />
r) geforderte Sicherheiten<br />
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme<br />
- Sicherheit für die Gewährleistung in Höhe von 3 % der Auftragssumme<br />
- Sicherheit für die Vorauszahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme<br />
Es dürfen nur Bürgschaften der in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitute<br />
und Kreditversicherer angenommen werden. Bei Arbeitsgemeinschaften ist eine Bürgschaft für<br />
die Arbeitsgemeinschaft vorzulegen.<br />
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen<br />
30 % der Auftragssumme nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung und nach Vorlage sowohl<br />
einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Formblatt 423 des VHB, als auch einer<br />
Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Formblatt 421 des VHB.<br />
30 % der Auftragssumme nach erfolgter Lieferung und Montagebeginn, Rechnungsstellung nach<br />
Aufmaß.<br />
30 % der Auftragssumme nach erfolgter Montage und mängelfreier Inbetriebnahme bei gleichzeitiger<br />
Rückgabe der Vorauszahlungsbürgschaftsurkunde, Rechnungsstellung nach Aufmaß.<br />
10 % der Auftragssumme nach erfolgter mängelfreier Abnahme, Vorlegen der Bürgschaft für<br />
Mängelansprüche gemäß Formblatt 422 des VHB und Vorlage der vollständigen prüffähigen Dokumentation.<br />
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften<br />
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der<br />
einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.<br />
u) Nachweise zur Eignung<br />
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des<br />
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von<br />
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen<br />
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.<br />
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte<br />
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die<br />
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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)<br />
Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen<br />
sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />
in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis)<br />
geführt werden.<br />
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)<br />
durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen<br />
zu bestätigen.<br />
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3<br />
Nr. 3 VOB/A zu machen:<br />
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR<br />
(einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz)<br />
Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe<br />
nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des<br />
Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung<br />
abgeschlossen wird.<br />
- KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50.000.000 EUR<br />
(einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz<br />
mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 €).<br />
Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe<br />
nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des<br />
Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung<br />
abgeschlossen wird.<br />
Auf folgende Pflichten aus „Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen“ – TVgG – NRW wird<br />
hingewiesen:<br />
• Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung<br />
der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig<br />
entrichten wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW).<br />
Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen<br />
e.V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und<br />
Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter<br />
als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.<br />
• Die Bieter haben eine Eigenerklärung dazu vorzulegen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss<br />
nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen.<br />
• Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits<br />
bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW<br />
(TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben:<br />
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen<br />
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW<br />
- Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des<br />
Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW<br />
- Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und<br />
Familie nach dem Tariftreuegesetz<br />
• Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,<br />
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung<br />
gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen <strong>Auftraggeber</strong> vorzulegen,<br />
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern<br />
von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an<br />
den öffentlichen <strong>Auftraggeber</strong> eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen<br />
der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,<br />
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag<br />
handelt,<br />
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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)<br />
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung<br />
für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung<br />
von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.07.2009 (BAnz Nr. 155 a vom<br />
15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom<br />
26.06.2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabeund<br />
Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die<br />
Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,<br />
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren<br />
Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen <strong>Auftraggeber</strong><br />
vereinbart werden.<br />
• Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe<br />
in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen<br />
zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen<br />
Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.<br />
Dies gilt nur<br />
a) für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten,<br />
und<br />
b) für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von<br />
50.000,00 € und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne<br />
Umsatzsteuer von 150.000,00 €.<br />
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 10.04.2013<br />
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)<br />
Interne Vergabeprüfung:<br />
Düren, den 22.01.2014<br />
<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur<br />
- Revision -<br />
Eisenbahnstr. 5<br />
52353 Düren<br />
Tel: +49 (2421) 494 1155<br />
Fax: +49 (2421) 494 1009<br />
<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur<br />
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Firk<br />
Vorstand<br />
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