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a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) - Wasserverband Eifel ...

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a) <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Auftraggeber</strong> (<strong>Vergabestelle</strong>)<br />

Name <strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur - Zentrale <strong>Vergabestelle</strong> -<br />

Straße Eisenbahnstr. 5<br />

PLZ, Ort<br />

52353 Düren<br />

Telefon +49 (2421) 494 1133 Telefon +49 (2421) 494 1509<br />

E-Mail ZentraleVergabe@wver.de Internet www.wver.de<br />

121<br />

(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)<br />

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB/A<br />

Vergabenummer 0010151225<br />

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen<br />

entfällt<br />

d) Art des Auftrags<br />

Ausführung von Bauleistungen<br />

Planung und Ausführung von Bauleistungen<br />

Bauleistungen durch Dritte<br />

e) Ort der Ausführung<br />

Krefelder Straße 299, 52070 Aachen<br />

f) Art und Umfang der Leistung<br />

Montage eines neuen Sandfangräumers<br />

Demontage alter Sandfangräumer und Rohrleitungen<br />

Austausch der Gebläse für die Sandfangbelüftung<br />

Lieferung und Montage Sandwaschklassierer<br />

Einhausung Sandwaschklassierer, Grundfläche ca 6 x 7 m<br />

Austausch verschiedener Schieber, Motoren und Getriebe<br />

g) Erbringen von Planungsleistungen nein ja<br />

h) Aufteilung in Lose nein<br />

ja, Angebote sind möglich<br />

i) Ausführungsfristen<br />

Beginn der Ausführung: 17. KW 2014<br />

Fertigstellung der Leistungen: 37. KW 2014<br />

weitere Fristen<br />

gemäß Bauzeitenplan<br />

nur für ein Los<br />

für ein oder mehrere Lose<br />

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)<br />

j) Nebenangebote zugelassen nicht zugelassen<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen<br />

- Download:<br />

Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter<br />

https://vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit.<br />

- schriftliche Anforderung:<br />

Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig,<br />

beim <strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur, Zentrale <strong>Vergabestelle</strong>, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren,<br />

Fax: +49 (2421) 494 1509, angefordert werden.<br />

Stand August 2012 Seite 1 von 4


l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform<br />

Der Download der Verdingungsunterlagen ist kostenlos.<br />

Die schriftliche Anforderung der Unterlagen ist kostenpflichtig:<br />

Höhe der Kosten 35,00 €<br />

Zahlungsweise<br />

Banküberweisung<br />

Empfänger<br />

Kontonummer 169 060<br />

BLZ, Geldinstitut<br />

<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur<br />

395 501 10, Sparkasse Düren<br />

121<br />

(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)<br />

Verwendungszweck Ausschreibung, Firmenname, “KST 189.000“<br />

IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60<br />

BIC-Code<br />

SDUEDE33XXX<br />

Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn<br />

- auf der Überweisung der Verwendungszweck (Firmenname, Kostenstelle) korrekt angegeben wurde,<br />

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer<br />

vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt a) genannten Stelle angefordert wurden,<br />

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.<br />

Der Einzahlungsbeleg ist der schriftlichen Anforderung beizufügen.<br />

Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.<br />

<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur, - Zentrale <strong>Vergabestelle</strong> -,<br />

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren<br />

q) Angebotseröffnung am 11.03.2014 um 10:00 Uhr<br />

Ort<br />

<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren<br />

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:<br />

Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />

r) geforderte Sicherheiten<br />

- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme<br />

- Sicherheit für die Gewährleistung in Höhe von 3 % der Auftragssumme<br />

- Sicherheit für die Vorauszahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme<br />

Es dürfen nur Bürgschaften der in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitute<br />

und Kreditversicherer angenommen werden. Bei Arbeitsgemeinschaften ist eine Bürgschaft für<br />

die Arbeitsgemeinschaft vorzulegen.<br />

s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen<br />

30 % der Auftragssumme nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung und nach Vorlage sowohl<br />

einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Formblatt 423 des VHB, als auch einer<br />

Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Formblatt 421 des VHB.<br />

30 % der Auftragssumme nach erfolgter Lieferung und Montagebeginn, Rechnungsstellung nach<br />

Aufmaß.<br />

30 % der Auftragssumme nach erfolgter Montage und mängelfreier Inbetriebnahme bei gleichzeitiger<br />

Rückgabe der Vorauszahlungsbürgschaftsurkunde, Rechnungsstellung nach Aufmaß.<br />

10 % der Auftragssumme nach erfolgter mängelfreier Abnahme, Vorlegen der Bürgschaft für<br />

Mängelansprüche gemäß Formblatt 422 des VHB und Vorlage der vollständigen prüffähigen Dokumentation.<br />

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften<br />

Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der<br />

einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.<br />

u) Nachweise zur Eignung<br />

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des<br />

Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von<br />

Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen<br />

präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.<br />

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte<br />

Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die<br />

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(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)<br />

Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen<br />

sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen<br />

in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis)<br />

geführt werden.<br />

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)<br />

durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen<br />

zu bestätigen.<br />

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3<br />

Nr. 3 VOB/A zu machen:<br />

- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR<br />

(einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz)<br />

Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe<br />

nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des<br />

Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung<br />

abgeschlossen wird.<br />

- KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50.000.000 EUR<br />

(einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz<br />

mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 €).<br />

Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe<br />

nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des<br />

Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung<br />

abgeschlossen wird.<br />

Auf folgende Pflichten aus „Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen“ – TVgG – NRW wird<br />

hingewiesen:<br />

• Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung<br />

der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig<br />

entrichten wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW).<br />

Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen<br />

e.V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und<br />

Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter<br />

als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.<br />

• Die Bieter haben eine Eigenerklärung dazu vorzulegen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss<br />

nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen.<br />

• Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits<br />

bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW<br />

(TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben:<br />

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen<br />

unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW<br />

- Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des<br />

Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW<br />

- Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Familie nach dem Tariftreuegesetz<br />

• Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,<br />

a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung<br />

gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen <strong>Auftraggeber</strong> vorzulegen,<br />

b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern<br />

von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an<br />

den öffentlichen <strong>Auftraggeber</strong> eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen<br />

der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,<br />

c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag<br />

handelt,<br />

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121<br />

(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)<br />

d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung<br />

für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung<br />

von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.07.2009 (BAnz Nr. 155 a vom<br />

15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom<br />

26.06.2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabeund<br />

Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die<br />

Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,<br />

e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren<br />

Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen <strong>Auftraggeber</strong><br />

vereinbart werden.<br />

• Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe<br />

in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen<br />

zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen<br />

Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.<br />

Dies gilt nur<br />

a) für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten,<br />

und<br />

b) für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von<br />

50.000,00 € und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne<br />

Umsatzsteuer von 150.000,00 €.<br />

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 10.04.2013<br />

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)<br />

Interne Vergabeprüfung:<br />

Düren, den 22.01.2014<br />

<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur<br />

- Revision -<br />

Eisenbahnstr. 5<br />

52353 Düren<br />

Tel: +49 (2421) 494 1155<br />

Fax: +49 (2421) 494 1009<br />

<strong>Wasserverband</strong> <strong>Eifel</strong>-Rur<br />

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Firk<br />

Vorstand<br />

Stand August 2012 Seite 4 von 4

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