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Bürgermeister Heinz Hüppe - Stadt Hörstel

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Derzeit gilt zwar der Haushalt gem. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />

als ausgeglichen, da der Fehlbetrag von 1,8 Mio. EUR durch die Inanspruchnahme<br />

der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Auch die veranschlagten Fehlbeträge<br />

der Jahre 2015 und 2016 (in 2017 ist wieder ein Überschuss eingeplant) führen nicht<br />

dazu, dass der Bestand der Ausgleichsrücklage aufgezehrt wird und sich damit auch<br />

nicht im Rahmen des Finanzplanungszeitraumes die Gefahr einer Genehmigungspflicht<br />

des Haushaltes ergibt. Letztendlich müsste der Finanzrahmen für die Städte<br />

und Gemeinden aber so ausgestaltet sein, dass ein Gestaltungsspielraum verbleibt<br />

und erst recht die notwendigen gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Daseinsvorsorge<br />

erfüllt werden können. Sinnvolle Arbeit im Rat, aber auch in der Verwaltung,<br />

ist letztendlich nur dann gegeben, wenn auch ein gewisser Gestaltungsspielraum<br />

aufgrund der finanziellen Basis vorhanden ist. Mit diesem Gestaltungsspielraum<br />

kann eine <strong>Stadt</strong> auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt<br />

werden.<br />

Der Gesamtfinanzplan für die Jahre 2012 – 2017 stellt sich positiver dar. Zum Ausgleich<br />

des Finanzplans ist zwar im Jahre 2014 die Inanspruchnahme von liquiden Mitteln<br />

in Höhe von 1.460.000 EUR erforderlich. Unter Berücksichtigung, dass der Bestand<br />

der liquiden Mittel sich zum 01.01.2013 auf rd. 7.442.000 EUR belief, nach Abzug<br />

der Ermächtigungsübertragung in 2013 sich noch ein Bestand von 4.268.000<br />

EUR ergibt, ist es nicht notwendig, dass dieses finanzielle Minus in 2014 durch Kreditaufnahmen<br />

gedeckt werden muss. Somit ist für das Jahr 2014 und auch für die<br />

folgenden Jahre, die einen positiven Saldo ausweisen, eine Kreditaufnahme nicht<br />

erforderlich. Nach der Veranschlagung wird sich zum 31.12.2017 ein Bestand an liquiden<br />

Mitteln von 5.548.000 EUR ergeben. Zu berücksichtigen ist hierbei, und ich<br />

finde dies ist eine positive Entwicklung, dass in dieser Summe 1.305.000 EUR zweckgebunden<br />

für die Errichtung der Gesamtschule enthalten sind. Aufgrund der liquiden<br />

Mittel ist auch damit zu rechnen, dass im Jahr 2014 die Liquidität der <strong>Stadt</strong>kasse immer<br />

vorhanden ist. Es ist somit davon auszugehen, dass Kassenkredite nicht aufgenommen<br />

werden müssen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, also<br />

der Schuldenstand, vermindern sich zum 01.01.2014 auf rd. 9 Mio. und zum<br />

31.12.2014 auf rd. 8,3 Mio. Bis zum 31.12.2017 wird sich unter Berücksichtigung der<br />

Tilgung der Schuldenstand voraussichtlich auf rd. 6 Mio. EUR = 300 EUR je Einwohner<br />

verringern.<br />

Eine Veränderung des geplanten Schuldenstands wird aber sicherlich dadurch eintreten,<br />

wenn Kreditaufnahmen für die nachstehenden Maßnahmen erforderlich sind:<br />

- Bauliche Erweiterung der Gesamtschule<br />

- Gründung von <strong>Stadt</strong>werken und Rückkauf der Netze<br />

- Ankauf von Flächen auf dem ehem. Flugplatzgelände in <strong>Hörstel</strong>-Dreierwalde

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