Bürgermeister Heinz Hüppe - Stadt Hörstel
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Derzeit gilt zwar der Haushalt gem. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong><br />
als ausgeglichen, da der Fehlbetrag von 1,8 Mio. EUR durch die Inanspruchnahme<br />
der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Auch die veranschlagten Fehlbeträge<br />
der Jahre 2015 und 2016 (in 2017 ist wieder ein Überschuss eingeplant) führen nicht<br />
dazu, dass der Bestand der Ausgleichsrücklage aufgezehrt wird und sich damit auch<br />
nicht im Rahmen des Finanzplanungszeitraumes die Gefahr einer Genehmigungspflicht<br />
des Haushaltes ergibt. Letztendlich müsste der Finanzrahmen für die Städte<br />
und Gemeinden aber so ausgestaltet sein, dass ein Gestaltungsspielraum verbleibt<br />
und erst recht die notwendigen gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Daseinsvorsorge<br />
erfüllt werden können. Sinnvolle Arbeit im Rat, aber auch in der Verwaltung,<br />
ist letztendlich nur dann gegeben, wenn auch ein gewisser Gestaltungsspielraum<br />
aufgrund der finanziellen Basis vorhanden ist. Mit diesem Gestaltungsspielraum<br />
kann eine <strong>Stadt</strong> auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt<br />
werden.<br />
Der Gesamtfinanzplan für die Jahre 2012 – 2017 stellt sich positiver dar. Zum Ausgleich<br />
des Finanzplans ist zwar im Jahre 2014 die Inanspruchnahme von liquiden Mitteln<br />
in Höhe von 1.460.000 EUR erforderlich. Unter Berücksichtigung, dass der Bestand<br />
der liquiden Mittel sich zum 01.01.2013 auf rd. 7.442.000 EUR belief, nach Abzug<br />
der Ermächtigungsübertragung in 2013 sich noch ein Bestand von 4.268.000<br />
EUR ergibt, ist es nicht notwendig, dass dieses finanzielle Minus in 2014 durch Kreditaufnahmen<br />
gedeckt werden muss. Somit ist für das Jahr 2014 und auch für die<br />
folgenden Jahre, die einen positiven Saldo ausweisen, eine Kreditaufnahme nicht<br />
erforderlich. Nach der Veranschlagung wird sich zum 31.12.2017 ein Bestand an liquiden<br />
Mitteln von 5.548.000 EUR ergeben. Zu berücksichtigen ist hierbei, und ich<br />
finde dies ist eine positive Entwicklung, dass in dieser Summe 1.305.000 EUR zweckgebunden<br />
für die Errichtung der Gesamtschule enthalten sind. Aufgrund der liquiden<br />
Mittel ist auch damit zu rechnen, dass im Jahr 2014 die Liquidität der <strong>Stadt</strong>kasse immer<br />
vorhanden ist. Es ist somit davon auszugehen, dass Kassenkredite nicht aufgenommen<br />
werden müssen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, also<br />
der Schuldenstand, vermindern sich zum 01.01.2014 auf rd. 9 Mio. und zum<br />
31.12.2014 auf rd. 8,3 Mio. Bis zum 31.12.2017 wird sich unter Berücksichtigung der<br />
Tilgung der Schuldenstand voraussichtlich auf rd. 6 Mio. EUR = 300 EUR je Einwohner<br />
verringern.<br />
Eine Veränderung des geplanten Schuldenstands wird aber sicherlich dadurch eintreten,<br />
wenn Kreditaufnahmen für die nachstehenden Maßnahmen erforderlich sind:<br />
- Bauliche Erweiterung der Gesamtschule<br />
- Gründung von <strong>Stadt</strong>werken und Rückkauf der Netze<br />
- Ankauf von Flächen auf dem ehem. Flugplatzgelände in <strong>Hörstel</strong>-Dreierwalde