N I E D E R S C H R I F T
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N I E D E R S C H R I F T<br />
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses<br />
am 23.09.2013 im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach<br />
Vorsitzender:<br />
Schriftführer:<br />
Beginn der Sitzung:<br />
Ende der Sitzung:<br />
Landrat Franz-Josef DIEL<br />
Herr Reuß<br />
14.30 Uhr<br />
15.15 Uhr<br />
Anwesend waren:<br />
Kreisausschuss:<br />
Hippert, Ralf<br />
Lüttger, Markus<br />
Ebbeke, Rolf<br />
Lorsbach, Alfons<br />
Anheuser, Peter<br />
Mecking, Egon<br />
Wilhelm, Ludwig<br />
Pörksen, Carsten<br />
Ginz, Wolfgang<br />
Wagner, Fritz<br />
Denker, Anke<br />
Müller, Werner<br />
Bursian, Thomas<br />
Schütt, Max<br />
Nuphaus, Ludger<br />
Zimmer, Wolfgang<br />
Kaufmann, Timo<br />
für Schick, Achim<br />
für Schneider, Alfons<br />
Entschuldigt fehlten:<br />
Schick, Achim<br />
Schneider, Alfons
Von der Verwaltung nahmen teil:<br />
1. Kreisbeigeordneter Nies, Hans-Dirk<br />
2. Kreisbeigeordneter Bumke, Arno<br />
3. Kreisbeigeordnete Huppert-Pilarski, Gerlinde<br />
2<br />
Herr Reuß<br />
Herr Skär<br />
Frau Nagel<br />
Frau Jung, Michaela<br />
Herr Bergs<br />
Herr Liesenfeld<br />
Herr Eulgem<br />
Herr Ryschawy<br />
Herr Ost<br />
Frau Eckart<br />
Frau Steinbach<br />
Frau Gräff<br />
Frau Lenz<br />
(Büro des Landrates)<br />
(Hauptamt)<br />
(Hauptamt)<br />
(Hauptamt)<br />
(Bauamt)<br />
(Bauamt)<br />
(Bauamt)<br />
(Kämmereiamt)<br />
(Kämmereiamt)<br />
(Sozialamt)<br />
(Kreisjugendamt)<br />
(Kreisjugendamt)<br />
(Personalrat)<br />
Sonstige:<br />
Presse – Herr Andreas Trapp (Allgemeine Zeitung), Herr Rainer Gräff (Rhein-Zeitung)<br />
Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden zu der heutigen gemeinsamen Sitzung des<br />
Kreisausschusses.<br />
Am heutigen Tag nach der Bundestagswahl nutzt der Landrat die Gelegenheit, allen<br />
Bürgerinnen und Bürgern für die Wahlbeteiligung zu danken, obwohl dies mit Blick auf<br />
die Demokratie seiner Meinung nach noch nicht zufriedenstellend sein kann. Erfreulich<br />
sei jedoch, dass der Abwärtstrend der Wahlbeteiligung gestoppt wurde. Des Weiteren<br />
lobt Herr Diel die zügige Auswertung im Landkreis Bad Kreuznach und richtet daher<br />
einen besonderen Dank an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Anschließend führt er<br />
die Sitzung fort.<br />
Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />
Im Folgenden gibt der Landrat den Mitgliedern Gelegenheit, Änderungs- oder<br />
Ergänzungsvorschläge bzw. sonstige Wünsche oder Anfragen bezüglich der<br />
Tagesordnung vorzubringen.<br />
Herr Nies weist darauf hin, dass der Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 1 nö.<br />
modifiziert und die Neufassung als Tischvorlage ausgelegt wurde.<br />
Der Kreisausschuss erhebt keine Einwände gegen die mit Schreiben vom 13.09.2013<br />
mitgeteilte Tagesordnung.
3<br />
TAGESORDNUNG:<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Anfragen<br />
3. Einmalige Leistungen für die Beschaffung von Heizmaterial nach dem<br />
SGB II/SGB XII für die Heizperiode 2013/2014<br />
4. Öffentliche Mitteilungen und Beantwortung der Anfragen<br />
II.<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
1. Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über die Heranziehung zu einem<br />
Kostenbeitrag für die Betreuung in der Kindertagespflege<br />
2. Bekanntgabe von Eilentscheidungen<br />
3. Personalangelegenheiten<br />
4. Nichtöffentliche Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
4<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
TOP 1 Einwohnerfragestunde<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.<br />
TOP 2 Anfragen<br />
2.1 Anfrage des Herrn Nuphaus, Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen;<br />
Elektronisches Unterschriftsverfahren bei E-Mails<br />
Herr Nuphaus berichtet, dass er sich an einem BImSch-Verfahren (Bundes-<br />
Immissionsschutz-Verfahren) zur Windkraftanlagenplanung in Callbach beteiligt<br />
hat. In der Öffentlichen Bekanntmachung sei zu lesen gewesen, dass man<br />
Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben kann. Ihm sei jedoch<br />
nicht bewusst gewesen, dass schriftliche Einwendungen nur per E-Mail mit<br />
elektronischer Unterschrift eingereicht werden können. Er fragt nach, ob dieses<br />
elektronische Unterschriftssystem bei der Kreisverwaltung vorhanden bzw.<br />
geplant ist.<br />
Des Weiteren bittet er darum, dass man bei künftigen Öffentlichen<br />
Bekanntmachungen darauf hinweist, dass bei schriftlichen Einwendungen per E-<br />
Mail eine elektronische Unterschrift erforderlich ist. Da dies aus seiner Sicht ein<br />
Defizit gegenüber anderen Bundesländern darstellt, kündigt er an, dieses Thema<br />
auf Landesebene anzustoßen. In anderen Bundesländern werde bei Öffentlichen<br />
Bekanntmachungen bereits auf diese Erfordernis einer elektronischen<br />
Unterschrift bei E-Mails hingewiesen.<br />
Antwort von Herrn Skär, Pressesprecher der Kreisverwaltung:<br />
Herr Skär erklärt, dass die Kreisverwaltung bereits über einen digitalen Schlüssel<br />
verfügt und er selbst dafür registriert ist. Bisher sei jedoch keine E-Mail mit<br />
Signatur eingegangen. Das Verfahren sei bei der Kreisverwaltung eingerichtet und<br />
die Annahme dieser E-Mails möglich.<br />
Herr Nuphaus ergänzt seine Frage dahingehend, warum er keine Rückmeldung<br />
erhalten hat, dass seine Einwendungen per E-Mail nicht formgerecht waren und<br />
einer elektronischen Unterschrift bedürfen. Nach dem<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz § 3 Absatz 3 hätte er eine Rückmeldung erhalten<br />
müssen.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Skär fügt Herr Nuphaus hinzu, dass seine E-Mail an die<br />
Poststelle und an den Landrat persönlich gerichtet war.
5<br />
Herr Skär erklärt, dass es bei der Kreisverwaltung in solchen Fällen üblich ist, eine<br />
Eingangs- bzw. eine Weiterleitungsbestätigung zu versenden.<br />
Daraufhin erklärt Herr Reuß nachfolgenden Sachverhalt:<br />
Er habe von der Poststelle die E-Mail erhalten, diese allerdings erst 2 Tage<br />
später geöffnet, so dass die Frist nicht mehr eingehalten werden konnte.<br />
Herr Diel sichert zu, die Vorgehensweise in Zukunft zu verbessern.<br />
2.2 Anfrage des Herrn Lüttger, CDU-Kreistagsfraktion;<br />
Baugenehmigungsgebühren bei Windkraftanlagen<br />
Herr Lüttger möchte wissen, wie hoch die nach dem<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz erhobene Baugenehmigungsgebühr im Landkreis<br />
Bad Kreuznach ist. Außerdem wünscht er eine Übersicht dieser Gebühren aus<br />
den Nachbarkreisen. Er bittet um Antwort bis zur nächsten Kreistagssitzung am<br />
21. Oktober 2013.<br />
Herr Diel sagt eine schriftliche Beantwortung der Anfrage zu.<br />
Hinweis der Verwaltung: Die Beantwortung dieser Anfrage wurde Herrn Lüttger am 8.10.2013<br />
per E-Mail zugeschickt. Sie ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.<br />
2.3 Anfrage des Herrn Pörksen, SPD-Kreistagsfraktion;<br />
Kanutouren und Bootsfahrten auf dem Glan in Meisenheim<br />
Herr Pörksen erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand. Laut seinen<br />
Informationen habe diesbezüglich ein Gespräch mit der Struktur- und<br />
Genehmigungsdirektion (SGD) Süd stattgefunden.<br />
Antwort von Herrn Nies, 1. Kreisbeigeordneter:<br />
Herr Nies informiert darüber, dass der Kreis in die aktuell laufenden Gespräche<br />
nicht eingebunden ist. Zu den von Herrn Pörksen erwähnten Streitigkeiten, die in<br />
Meisenheim über die Nutzung eines privaten Fußweges entstanden sind, habe<br />
seines Wissens das Bauamt eine Entscheidung getroffen, die aber vor dem<br />
Verwaltungsgericht keinen Bestand hatte. Zur neuen Entscheidungsfindung sei die<br />
Angelegenheit an den Kreisrechtsausschuss bzw. an die Kreisverwaltung<br />
zurückgegeben worden. Herr Nies macht deutlich, dass er der Entscheidung des<br />
weisungsunabhängig arbeitenden Kreisrechtsausschusses nicht vorgreifen wird.
TOP 3<br />
Einmalige Leistungen für die Beschaffung von Heizmaterial nach dem<br />
SGB II/SGB XII für die Heizperiode 2013/2014<br />
6<br />
Herr Diel gibt das Wort an Herrn Nies, der den Beschlussantrag erläutert.<br />
Herr Nies merkt an, dass im Vergleich zur letzten Heizperiode 2012/2013 eine<br />
leichte Kostenreduzierung zu beobachten ist. Gleichzeitig sei der Energiesektor<br />
starken Preisschwankungen unterworfen, so dass die Leistungen durch<br />
entsprechende Nachbewilligungen angepasst werden müssen.<br />
• Wortmeldung des Herrn Ebbeke, CDU-Kreistagsfraktion<br />
Herr Ebbeke möchte wissen, in welcher Form die Umfragen zur Ermittlung der<br />
spezifischen Bedarfsecksätze durchgeführt wurden.<br />
Er nimmt Bezug auf die seit einem Jahr existierenden Bearbeitungshinweise zur<br />
Ermittlung von angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Darin sei von<br />
gesonderten Rundschreiben die Rede. Er möchte wissen, an wen diese innerhalb<br />
bzw. außerhalb der Kreisverwaltung gerichtet sind.<br />
Herr Ebbeke erinnert an die vor 2 Jahren aufgrund eines Kreisausschuss-<br />
Beschlusses in Auftrag gegebene Analyse zur Erstellung eines schlüssigen<br />
Konzeptes zur Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Laut seinen<br />
Informationen liege ein Endbericht seit Juli 2013 vor. Er fragt nach, inwieweit<br />
dieses Ergebnis Auswirkungen auf die individuell ermittelten Bedarfsecksätze hat<br />
und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.<br />
Außerdem möchte er wissen, wem das erstellte Konzept zur Einsicht übergeben<br />
wird.<br />
Antwort von Herrn Nies, 1. Kreisbeigeordneter:<br />
Herr Nies erklärt, dass die angegebenen Bedarfszahlen auf der Grundlage der<br />
Erfahrungswerte des Landkreises Bad Kreuznach sowie der jeweiligen Sozialämter<br />
in Städten und Verbandsgemeinden ermittelt wurden. Zusätzlich seien die Zahlen<br />
in Relation zu den Nachbarkreisen gesetzt worden. Es sei klar, dass sich der Bedarf<br />
bei den Menschen durch einen langen Winter erhöht. Dies sei jedoch durch<br />
entsprechende Nachbewilligungen abgedeckt.<br />
Durch die Befragung von Hauseigentümern sei ein statistisches Datenmaterial<br />
geschaffen worden, das jetzt in das vor 2 Jahren in Auftrag gegebene schlüssige<br />
Konzept mit einfließen kann. Die Sozialgerichte fordern detaillierte Angaben über<br />
Wohnraum, Wohnungsausstattung und Nebenkosten im Landkreis Bad<br />
Kreuznach. Ein Entwurf des Berichtes bzw. der Analyse liege vor. Nach<br />
gründlicher, intensiver Betrachtung und einer eventuellen Korrektur soll der<br />
Bericht den Fachausschüssen noch vor den Haushaltsberatungen zur Kenntnis<br />
gegeben werden. Zur Frage inwieweit dieser Bericht Einfluss auf die<br />
Bedarfsecksätze nimmt, bittet er Frau Eckart um Auskunft.
7<br />
Antwort von Frau Eckart, Sozialamt:<br />
Frau Eckart teilt mit, dass die Bearbeitungshinweise KDU (Kosten der Unterkunft)<br />
aufgrund des Vorberichtes, der bereits von der Fachfirma im Sozialausschuss<br />
vorgestellt wurde, angepasst wurden. Insbesondere die Vorgehensweise, die<br />
erhobenen Daten sowie die Leistungsbeträge, die auch schon in der Sitzung des<br />
Sozialausschusses bewilligt wurden. Die Endfassung des Berichtes wird ihrer<br />
Ansicht nach keine finanziellen Auswirkungen auf die KDU haben. Sie betont, dass<br />
das schlüssige Konzept nichts mit der einmaligen Heizkostenbeihilfe zu tun hat.<br />
Die Endfassung des Konzeptes sei am 12.08.2013 vorgelegt, aber noch nicht<br />
abgestimmt worden.<br />
Die angegebenen Werte in der Beschlussvorlage für die einmaligen Heizkosten<br />
werden jedes Jahr neu ermittelt. Genau wie bei anderen Landkreisen bzw.<br />
örtlichen Sozialhilfeträgern werden die kreiseigenen Gemeinden und Städte<br />
angeschrieben, die Daten ausgewertet und mit den Nachbarkreisen verglichen.<br />
Frau Eckart weist ausdrücklich darauf hin, dass im Einzelfall noch nachgeprüft und<br />
evtl. nachbewilligt wird.<br />
Da keine weiteren Fragen vorliegen, bittet Herr Nies um Abstimmung.<br />
Abstimmung zu TOP 3:<br />
Der Kreisausschuss beschließt einstimmig folgende Bedarfsecksätze für den<br />
Landkreis Bad Kreuznach:<br />
Bewilligung für die Heizperiode 2013/2014<br />
Haushaltsgröße<br />
Briketts<br />
(ohne Lieferung)<br />
Heizöl<br />
Menge (kg) Betrag (€) Menge (Ltr.) Betrag (€)<br />
1-Personenhaushalt 1.400 381,00 1.100 1.046,00<br />
2-Personenhaushalt 1.600 436,00 1.300 1.220,00<br />
3-Personenhaushalt 2.000 545,00 1.700 1.579,00<br />
4-Personenhaushalt 2.200 599,00 1.900 1.759,00<br />
5-Personenhaushalt 2.400 654,00 2.000 1.825,00<br />
6-Personenhaushalt 2.500 681,00 2.100 1.916,00<br />
7-Personenhaushalt 2.600 708,00 2.200 2.004,00<br />
8-Personenhaushalt 2.900 790,00 2.400 2.186,00<br />
9-Personenhaushalt 3.200 872,00 2.600 2.359,00<br />
10-Personenhaushalt 3.500 953,00 2.900 2.597,00<br />
Untermietverhältnis 1.050 286,00 840 798,00
8<br />
TOP 4<br />
Öffentliche Mitteilungen und Beantwortung der Anfragen<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.<br />
Der Landrat schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bedankt sich bei der<br />
Presse.<br />
II. Nichtöffentliche Sitzung<br />
. . .<br />
Der Vorsitzende bedankt sich und schließt um 15.15 Uhr die Sitzung des<br />
Kreisausschusses.<br />
(Landrat)<br />
(Schriftführer)
9<br />
Anlage 1<br />
83/144-09 Bad Kreuznach, 30.09.2013<br />
Amt 0<br />
im Hause<br />
Beantwortung der Anfrage des Kreistagsmitglieds Herrn<br />
Lüttger, CDU-Kreistagsfraktion; Kreisausschusssitzung am<br />
23.09.2013<br />
Herr Lüttger möchte wissen, wie hoch die nach dem<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz erhobene Baugenehmigungsgebühr bei<br />
Windkraftanlagen im Landkreis Bad Kreuznach ist. Außerdem wünscht er eine<br />
Übersicht über die Gebühren in den Nachbarkreisen. Er bittet um Antwort bis zur<br />
nächsten Kreistagssitzung am 21. Oktober 2013.<br />
Antwort:<br />
Die Kosten werden aufgrund der Regelungen des Landesgebührengesetzes für<br />
Rheinland-Pfalz (LGebG) i. V. m. der Landesverordnung über die Gebühren im<br />
Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz<br />
(Besonderes Gebührenverzeichnis) und Ziffer 4.1.1.1 der Anlage zu § 2 Abs. 1<br />
des Besonderen Gebührenverzeichnisses mit Anmerkungen in der jeweils<br />
gültigen Fassung festgesetzt. Der Gebührenrahmen erstreckt sich von 265,75 €<br />
bis zu 797.600,00 €.<br />
Die Verwaltungsgebühren werden mit 1 % vom Nettoerlösbetrag aus der<br />
Einspeise-vergütung nach dem EEG unter Zugrundelegung einer Betriebsdauer<br />
von 20 Jahren und in individuell anteiligem Äquivalenzabgleich mit den<br />
jeweiligen Aufwendungen berechnet. Dazu werden die entstandenen eigenen<br />
Auslagen und die Kosten der beteiligten Dienststellen hinzuaddiert. In der<br />
Betrachtung ergibt sich in der Regel ein Betrag von ca. 10.000,-- € je MW<br />
Anlagenleistung zuzüglich Auslagen und Fremdkosten. Gängige Anlagen sind<br />
derzeit solche mit 3 MW, was zu Gesamtkosten pro WKA von ca. 30.000 bis<br />
35.000,-- € führt.<br />
Von den umliegenden Kreisen Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Donnersbergkreis,<br />
Birkenfeld und Rhein-Hunsrück-Kreis werden Verwaltungsgebühren von 1 % der<br />
jeweiligen Herstellungskosten der Anlagen gemäß Angaben des Antragstellers<br />
erhoben. Dies entspricht im Durchschnitt einem Betrag von ca. 30.000 bis<br />
35.000,-- € je WKA. Auch dazu werden auch die entstandenen Auslagen und die<br />
Kosten der beteiligten Dienststellen hinzuaddiert.<br />
Im Auftrag<br />
Hübner