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N I E D E R S C H R I F T<br />

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses<br />

am 23.09.2013 im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach<br />

Vorsitzender:<br />

Schriftführer:<br />

Beginn der Sitzung:<br />

Ende der Sitzung:<br />

Landrat Franz-Josef DIEL<br />

Herr Reuß<br />

14.30 Uhr<br />

15.15 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Kreisausschuss:<br />

Hippert, Ralf<br />

Lüttger, Markus<br />

Ebbeke, Rolf<br />

Lorsbach, Alfons<br />

Anheuser, Peter<br />

Mecking, Egon<br />

Wilhelm, Ludwig<br />

Pörksen, Carsten<br />

Ginz, Wolfgang<br />

Wagner, Fritz<br />

Denker, Anke<br />

Müller, Werner<br />

Bursian, Thomas<br />

Schütt, Max<br />

Nuphaus, Ludger<br />

Zimmer, Wolfgang<br />

Kaufmann, Timo<br />

für Schick, Achim<br />

für Schneider, Alfons<br />

Entschuldigt fehlten:<br />

Schick, Achim<br />

Schneider, Alfons


Von der Verwaltung nahmen teil:<br />

1. Kreisbeigeordneter Nies, Hans-Dirk<br />

2. Kreisbeigeordneter Bumke, Arno<br />

3. Kreisbeigeordnete Huppert-Pilarski, Gerlinde<br />

2<br />

Herr Reuß<br />

Herr Skär<br />

Frau Nagel<br />

Frau Jung, Michaela<br />

Herr Bergs<br />

Herr Liesenfeld<br />

Herr Eulgem<br />

Herr Ryschawy<br />

Herr Ost<br />

Frau Eckart<br />

Frau Steinbach<br />

Frau Gräff<br />

Frau Lenz<br />

(Büro des Landrates)<br />

(Hauptamt)<br />

(Hauptamt)<br />

(Hauptamt)<br />

(Bauamt)<br />

(Bauamt)<br />

(Bauamt)<br />

(Kämmereiamt)<br />

(Kämmereiamt)<br />

(Sozialamt)<br />

(Kreisjugendamt)<br />

(Kreisjugendamt)<br />

(Personalrat)<br />

Sonstige:<br />

Presse – Herr Andreas Trapp (Allgemeine Zeitung), Herr Rainer Gräff (Rhein-Zeitung)<br />

Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden zu der heutigen gemeinsamen Sitzung des<br />

Kreisausschusses.<br />

Am heutigen Tag nach der Bundestagswahl nutzt der Landrat die Gelegenheit, allen<br />

Bürgerinnen und Bürgern für die Wahlbeteiligung zu danken, obwohl dies mit Blick auf<br />

die Demokratie seiner Meinung nach noch nicht zufriedenstellend sein kann. Erfreulich<br />

sei jedoch, dass der Abwärtstrend der Wahlbeteiligung gestoppt wurde. Des Weiteren<br />

lobt Herr Diel die zügige Auswertung im Landkreis Bad Kreuznach und richtet daher<br />

einen besonderen Dank an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Anschließend führt er<br />

die Sitzung fort.<br />

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

Im Folgenden gibt der Landrat den Mitgliedern Gelegenheit, Änderungs- oder<br />

Ergänzungsvorschläge bzw. sonstige Wünsche oder Anfragen bezüglich der<br />

Tagesordnung vorzubringen.<br />

Herr Nies weist darauf hin, dass der Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 1 nö.<br />

modifiziert und die Neufassung als Tischvorlage ausgelegt wurde.<br />

Der Kreisausschuss erhebt keine Einwände gegen die mit Schreiben vom 13.09.2013<br />

mitgeteilte Tagesordnung.


3<br />

TAGESORDNUNG:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Anfragen<br />

3. Einmalige Leistungen für die Beschaffung von Heizmaterial nach dem<br />

SGB II/SGB XII für die Heizperiode 2013/2014<br />

4. Öffentliche Mitteilungen und Beantwortung der Anfragen<br />

II.<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

1. Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über die Heranziehung zu einem<br />

Kostenbeitrag für die Betreuung in der Kindertagespflege<br />

2. Bekanntgabe von Eilentscheidungen<br />

3. Personalangelegenheiten<br />

4. Nichtöffentliche Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen


4<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

TOP 1 Einwohnerfragestunde<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.<br />

TOP 2 Anfragen<br />

2.1 Anfrage des Herrn Nuphaus, Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen;<br />

Elektronisches Unterschriftsverfahren bei E-Mails<br />

Herr Nuphaus berichtet, dass er sich an einem BImSch-Verfahren (Bundes-<br />

Immissionsschutz-Verfahren) zur Windkraftanlagenplanung in Callbach beteiligt<br />

hat. In der Öffentlichen Bekanntmachung sei zu lesen gewesen, dass man<br />

Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben kann. Ihm sei jedoch<br />

nicht bewusst gewesen, dass schriftliche Einwendungen nur per E-Mail mit<br />

elektronischer Unterschrift eingereicht werden können. Er fragt nach, ob dieses<br />

elektronische Unterschriftssystem bei der Kreisverwaltung vorhanden bzw.<br />

geplant ist.<br />

Des Weiteren bittet er darum, dass man bei künftigen Öffentlichen<br />

Bekanntmachungen darauf hinweist, dass bei schriftlichen Einwendungen per E-<br />

Mail eine elektronische Unterschrift erforderlich ist. Da dies aus seiner Sicht ein<br />

Defizit gegenüber anderen Bundesländern darstellt, kündigt er an, dieses Thema<br />

auf Landesebene anzustoßen. In anderen Bundesländern werde bei Öffentlichen<br />

Bekanntmachungen bereits auf diese Erfordernis einer elektronischen<br />

Unterschrift bei E-Mails hingewiesen.<br />

Antwort von Herrn Skär, Pressesprecher der Kreisverwaltung:<br />

Herr Skär erklärt, dass die Kreisverwaltung bereits über einen digitalen Schlüssel<br />

verfügt und er selbst dafür registriert ist. Bisher sei jedoch keine E-Mail mit<br />

Signatur eingegangen. Das Verfahren sei bei der Kreisverwaltung eingerichtet und<br />

die Annahme dieser E-Mails möglich.<br />

Herr Nuphaus ergänzt seine Frage dahingehend, warum er keine Rückmeldung<br />

erhalten hat, dass seine Einwendungen per E-Mail nicht formgerecht waren und<br />

einer elektronischen Unterschrift bedürfen. Nach dem<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz § 3 Absatz 3 hätte er eine Rückmeldung erhalten<br />

müssen.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Skär fügt Herr Nuphaus hinzu, dass seine E-Mail an die<br />

Poststelle und an den Landrat persönlich gerichtet war.


5<br />

Herr Skär erklärt, dass es bei der Kreisverwaltung in solchen Fällen üblich ist, eine<br />

Eingangs- bzw. eine Weiterleitungsbestätigung zu versenden.<br />

Daraufhin erklärt Herr Reuß nachfolgenden Sachverhalt:<br />

Er habe von der Poststelle die E-Mail erhalten, diese allerdings erst 2 Tage<br />

später geöffnet, so dass die Frist nicht mehr eingehalten werden konnte.<br />

Herr Diel sichert zu, die Vorgehensweise in Zukunft zu verbessern.<br />

2.2 Anfrage des Herrn Lüttger, CDU-Kreistagsfraktion;<br />

Baugenehmigungsgebühren bei Windkraftanlagen<br />

Herr Lüttger möchte wissen, wie hoch die nach dem<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz erhobene Baugenehmigungsgebühr im Landkreis<br />

Bad Kreuznach ist. Außerdem wünscht er eine Übersicht dieser Gebühren aus<br />

den Nachbarkreisen. Er bittet um Antwort bis zur nächsten Kreistagssitzung am<br />

21. Oktober 2013.<br />

Herr Diel sagt eine schriftliche Beantwortung der Anfrage zu.<br />

Hinweis der Verwaltung: Die Beantwortung dieser Anfrage wurde Herrn Lüttger am 8.10.2013<br />

per E-Mail zugeschickt. Sie ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.<br />

2.3 Anfrage des Herrn Pörksen, SPD-Kreistagsfraktion;<br />

Kanutouren und Bootsfahrten auf dem Glan in Meisenheim<br />

Herr Pörksen erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand. Laut seinen<br />

Informationen habe diesbezüglich ein Gespräch mit der Struktur- und<br />

Genehmigungsdirektion (SGD) Süd stattgefunden.<br />

Antwort von Herrn Nies, 1. Kreisbeigeordneter:<br />

Herr Nies informiert darüber, dass der Kreis in die aktuell laufenden Gespräche<br />

nicht eingebunden ist. Zu den von Herrn Pörksen erwähnten Streitigkeiten, die in<br />

Meisenheim über die Nutzung eines privaten Fußweges entstanden sind, habe<br />

seines Wissens das Bauamt eine Entscheidung getroffen, die aber vor dem<br />

Verwaltungsgericht keinen Bestand hatte. Zur neuen Entscheidungsfindung sei die<br />

Angelegenheit an den Kreisrechtsausschuss bzw. an die Kreisverwaltung<br />

zurückgegeben worden. Herr Nies macht deutlich, dass er der Entscheidung des<br />

weisungsunabhängig arbeitenden Kreisrechtsausschusses nicht vorgreifen wird.


TOP 3<br />

Einmalige Leistungen für die Beschaffung von Heizmaterial nach dem<br />

SGB II/SGB XII für die Heizperiode 2013/2014<br />

6<br />

Herr Diel gibt das Wort an Herrn Nies, der den Beschlussantrag erläutert.<br />

Herr Nies merkt an, dass im Vergleich zur letzten Heizperiode 2012/2013 eine<br />

leichte Kostenreduzierung zu beobachten ist. Gleichzeitig sei der Energiesektor<br />

starken Preisschwankungen unterworfen, so dass die Leistungen durch<br />

entsprechende Nachbewilligungen angepasst werden müssen.<br />

• Wortmeldung des Herrn Ebbeke, CDU-Kreistagsfraktion<br />

Herr Ebbeke möchte wissen, in welcher Form die Umfragen zur Ermittlung der<br />

spezifischen Bedarfsecksätze durchgeführt wurden.<br />

Er nimmt Bezug auf die seit einem Jahr existierenden Bearbeitungshinweise zur<br />

Ermittlung von angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Darin sei von<br />

gesonderten Rundschreiben die Rede. Er möchte wissen, an wen diese innerhalb<br />

bzw. außerhalb der Kreisverwaltung gerichtet sind.<br />

Herr Ebbeke erinnert an die vor 2 Jahren aufgrund eines Kreisausschuss-<br />

Beschlusses in Auftrag gegebene Analyse zur Erstellung eines schlüssigen<br />

Konzeptes zur Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Laut seinen<br />

Informationen liege ein Endbericht seit Juli 2013 vor. Er fragt nach, inwieweit<br />

dieses Ergebnis Auswirkungen auf die individuell ermittelten Bedarfsecksätze hat<br />

und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.<br />

Außerdem möchte er wissen, wem das erstellte Konzept zur Einsicht übergeben<br />

wird.<br />

Antwort von Herrn Nies, 1. Kreisbeigeordneter:<br />

Herr Nies erklärt, dass die angegebenen Bedarfszahlen auf der Grundlage der<br />

Erfahrungswerte des Landkreises Bad Kreuznach sowie der jeweiligen Sozialämter<br />

in Städten und Verbandsgemeinden ermittelt wurden. Zusätzlich seien die Zahlen<br />

in Relation zu den Nachbarkreisen gesetzt worden. Es sei klar, dass sich der Bedarf<br />

bei den Menschen durch einen langen Winter erhöht. Dies sei jedoch durch<br />

entsprechende Nachbewilligungen abgedeckt.<br />

Durch die Befragung von Hauseigentümern sei ein statistisches Datenmaterial<br />

geschaffen worden, das jetzt in das vor 2 Jahren in Auftrag gegebene schlüssige<br />

Konzept mit einfließen kann. Die Sozialgerichte fordern detaillierte Angaben über<br />

Wohnraum, Wohnungsausstattung und Nebenkosten im Landkreis Bad<br />

Kreuznach. Ein Entwurf des Berichtes bzw. der Analyse liege vor. Nach<br />

gründlicher, intensiver Betrachtung und einer eventuellen Korrektur soll der<br />

Bericht den Fachausschüssen noch vor den Haushaltsberatungen zur Kenntnis<br />

gegeben werden. Zur Frage inwieweit dieser Bericht Einfluss auf die<br />

Bedarfsecksätze nimmt, bittet er Frau Eckart um Auskunft.


7<br />

Antwort von Frau Eckart, Sozialamt:<br />

Frau Eckart teilt mit, dass die Bearbeitungshinweise KDU (Kosten der Unterkunft)<br />

aufgrund des Vorberichtes, der bereits von der Fachfirma im Sozialausschuss<br />

vorgestellt wurde, angepasst wurden. Insbesondere die Vorgehensweise, die<br />

erhobenen Daten sowie die Leistungsbeträge, die auch schon in der Sitzung des<br />

Sozialausschusses bewilligt wurden. Die Endfassung des Berichtes wird ihrer<br />

Ansicht nach keine finanziellen Auswirkungen auf die KDU haben. Sie betont, dass<br />

das schlüssige Konzept nichts mit der einmaligen Heizkostenbeihilfe zu tun hat.<br />

Die Endfassung des Konzeptes sei am 12.08.2013 vorgelegt, aber noch nicht<br />

abgestimmt worden.<br />

Die angegebenen Werte in der Beschlussvorlage für die einmaligen Heizkosten<br />

werden jedes Jahr neu ermittelt. Genau wie bei anderen Landkreisen bzw.<br />

örtlichen Sozialhilfeträgern werden die kreiseigenen Gemeinden und Städte<br />

angeschrieben, die Daten ausgewertet und mit den Nachbarkreisen verglichen.<br />

Frau Eckart weist ausdrücklich darauf hin, dass im Einzelfall noch nachgeprüft und<br />

evtl. nachbewilligt wird.<br />

Da keine weiteren Fragen vorliegen, bittet Herr Nies um Abstimmung.<br />

Abstimmung zu TOP 3:<br />

Der Kreisausschuss beschließt einstimmig folgende Bedarfsecksätze für den<br />

Landkreis Bad Kreuznach:<br />

Bewilligung für die Heizperiode 2013/2014<br />

Haushaltsgröße<br />

Briketts<br />

(ohne Lieferung)<br />

Heizöl<br />

Menge (kg) Betrag (€) Menge (Ltr.) Betrag (€)<br />

1-Personenhaushalt 1.400 381,00 1.100 1.046,00<br />

2-Personenhaushalt 1.600 436,00 1.300 1.220,00<br />

3-Personenhaushalt 2.000 545,00 1.700 1.579,00<br />

4-Personenhaushalt 2.200 599,00 1.900 1.759,00<br />

5-Personenhaushalt 2.400 654,00 2.000 1.825,00<br />

6-Personenhaushalt 2.500 681,00 2.100 1.916,00<br />

7-Personenhaushalt 2.600 708,00 2.200 2.004,00<br />

8-Personenhaushalt 2.900 790,00 2.400 2.186,00<br />

9-Personenhaushalt 3.200 872,00 2.600 2.359,00<br />

10-Personenhaushalt 3.500 953,00 2.900 2.597,00<br />

Untermietverhältnis 1.050 286,00 840 798,00


8<br />

TOP 4<br />

Öffentliche Mitteilungen und Beantwortung der Anfragen<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.<br />

Der Landrat schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bedankt sich bei der<br />

Presse.<br />

II. Nichtöffentliche Sitzung<br />

. . .<br />

Der Vorsitzende bedankt sich und schließt um 15.15 Uhr die Sitzung des<br />

Kreisausschusses.<br />

(Landrat)<br />

(Schriftführer)


9<br />

Anlage 1<br />

83/144-09 Bad Kreuznach, 30.09.2013<br />

Amt 0<br />

im Hause<br />

Beantwortung der Anfrage des Kreistagsmitglieds Herrn<br />

Lüttger, CDU-Kreistagsfraktion; Kreisausschusssitzung am<br />

23.09.2013<br />

Herr Lüttger möchte wissen, wie hoch die nach dem<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz erhobene Baugenehmigungsgebühr bei<br />

Windkraftanlagen im Landkreis Bad Kreuznach ist. Außerdem wünscht er eine<br />

Übersicht über die Gebühren in den Nachbarkreisen. Er bittet um Antwort bis zur<br />

nächsten Kreistagssitzung am 21. Oktober 2013.<br />

Antwort:<br />

Die Kosten werden aufgrund der Regelungen des Landesgebührengesetzes für<br />

Rheinland-Pfalz (LGebG) i. V. m. der Landesverordnung über die Gebühren im<br />

Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz<br />

(Besonderes Gebührenverzeichnis) und Ziffer 4.1.1.1 der Anlage zu § 2 Abs. 1<br />

des Besonderen Gebührenverzeichnisses mit Anmerkungen in der jeweils<br />

gültigen Fassung festgesetzt. Der Gebührenrahmen erstreckt sich von 265,75 €<br />

bis zu 797.600,00 €.<br />

Die Verwaltungsgebühren werden mit 1 % vom Nettoerlösbetrag aus der<br />

Einspeise-vergütung nach dem EEG unter Zugrundelegung einer Betriebsdauer<br />

von 20 Jahren und in individuell anteiligem Äquivalenzabgleich mit den<br />

jeweiligen Aufwendungen berechnet. Dazu werden die entstandenen eigenen<br />

Auslagen und die Kosten der beteiligten Dienststellen hinzuaddiert. In der<br />

Betrachtung ergibt sich in der Regel ein Betrag von ca. 10.000,-- € je MW<br />

Anlagenleistung zuzüglich Auslagen und Fremdkosten. Gängige Anlagen sind<br />

derzeit solche mit 3 MW, was zu Gesamtkosten pro WKA von ca. 30.000 bis<br />

35.000,-- € führt.<br />

Von den umliegenden Kreisen Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Donnersbergkreis,<br />

Birkenfeld und Rhein-Hunsrück-Kreis werden Verwaltungsgebühren von 1 % der<br />

jeweiligen Herstellungskosten der Anlagen gemäß Angaben des Antragstellers<br />

erhoben. Dies entspricht im Durchschnitt einem Betrag von ca. 30.000 bis<br />

35.000,-- € je WKA. Auch dazu werden auch die entstandenen Auslagen und die<br />

Kosten der beteiligten Dienststellen hinzuaddiert.<br />

Im Auftrag<br />

Hübner

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