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GESTATTUNGSVERTRAG - Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

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Vorwort<br />

(1) Der Betreiber beabsichtigt im Rahmen des von ihm geplanten Windparks im Gebiet<br />

Langenbrander Höhe nach Vorliegen aller hierzu erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />

auf dem/den im Eigentum des Eigentümers stehenden Grundstück(en)<br />

Windenergieanlage(n) einschließlich der erforderlichen Zuwegungen, Anschlussleitungen<br />

und Nebenanlagen zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten.<br />

(2) Der vorliegende Gestattungsvertrag ist in seiner Wirksamkeit mit dem Bestand anderer<br />

Gestattungsverträge verknüpft (nähere Regelungen in § 11 des Gestattungsvertrages),<br />

da der Eigentümer mit den anderen Grundstückseigentümern, deren Grundstücke sich<br />

im Planungsgebiet des Windparks befinden, eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit<br />

bei der Planung, Errichtung, dem Betrieb und der Unterhaltung von Windkraftanlagen<br />

nebst Infrastruktur sowie der Verteilung des Gestattungsentgeltes für den Windpark<br />

Langenbrander Höhe (im Folgenden: Poolingvereinbarung) getroffen hat. Diese<br />

ist dem Gestattungsvertrag nebst Anlagen als Anlage 0 beigefügt. Die Verknüpfung der<br />

Wirksamkeit der Gestattungsverträge untereinander dient dazu, dass die von den Vertragspartnern<br />

der vorgenannten Vereinbarung getroffenen Bestimmungen während der<br />

Dauer des Betriebs des Windparks zugunsten aller beteiligten Grundstückseigentümer<br />

aufrechterhalten werden.<br />

(3) Die Flächen aller Grundstückseigentümer, welche sich im Planungsgebiet des Windparks<br />

befinden (nachstehend Bezugsgebiet genannt) wurden in der Poolingvereinbarung<br />

(Anlage 0) festgelegt und sind in Anlage 1 dargestellt. Hiervon umfasst sind die im<br />

Entwurf zum Teilflächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

(Stand als gekennzeichneten Flächen.<br />

(4) Dieser Gestattungsvertrag wird zu einem Zeitpunkt geschlossen, in welchem noch<br />

nicht feststeht, ob und in welchem Umfang das vertragsgegenständliche Grundstück<br />

für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlage(n) benötigt wird. Daher gestattet<br />

der Eigentümer zunächst die maximal mögliche Nutzung des Grundstückes.<br />

Diese wird gemäß § 1 Abs. 2 dieses Gestattungsvertrages später auf die tatsächliche<br />

Nutzung beschränkt. Der Vertrag soll aber auch dann fortbestehen, wenn sich später<br />

herausstellt, dass das vertragsgegenständliche Grundstück tatsächlich gar nicht benötigt<br />

wird, jedoch die Grundstücksfläche ursprünglich in die Planung miteinbezogen<br />

werden musste. Aufgrund des Poolings soll der Grundstückseigentümer auch in diesem<br />

Fall einen Entgeltanteil erhalten.<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

(1) Der Eigentümer der/des nachgenannten Grundstücke(s):<br />

Grundbuch: ___________________<br />

Blatt:<br />

___________________<br />

Flurstücks-Nr(n).: ___________________

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