GESTATTUNGSVERTRAG - Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
GESTATTUNGSVERTRAG - Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
GESTATTUNGSVERTRAG - Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 2 -<br />
Vorwort<br />
(1) Der Betreiber beabsichtigt im Rahmen des von ihm geplanten Windparks im Gebiet<br />
Langenbrander Höhe nach Vorliegen aller hierzu erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />
auf dem/den im Eigentum des Eigentümers stehenden Grundstück(en)<br />
Windenergieanlage(n) einschließlich der erforderlichen Zuwegungen, Anschlussleitungen<br />
und Nebenanlagen zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten.<br />
(2) Der vorliegende Gestattungsvertrag ist in seiner Wirksamkeit mit dem Bestand anderer<br />
Gestattungsverträge verknüpft (nähere Regelungen in § 11 des Gestattungsvertrages),<br />
da der Eigentümer mit den anderen Grundstückseigentümern, deren Grundstücke sich<br />
im Planungsgebiet des Windparks befinden, eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit<br />
bei der Planung, Errichtung, dem Betrieb und der Unterhaltung von Windkraftanlagen<br />
nebst Infrastruktur sowie der Verteilung des Gestattungsentgeltes für den Windpark<br />
Langenbrander Höhe (im Folgenden: Poolingvereinbarung) getroffen hat. Diese<br />
ist dem Gestattungsvertrag nebst Anlagen als Anlage 0 beigefügt. Die Verknüpfung der<br />
Wirksamkeit der Gestattungsverträge untereinander dient dazu, dass die von den Vertragspartnern<br />
der vorgenannten Vereinbarung getroffenen Bestimmungen während der<br />
Dauer des Betriebs des Windparks zugunsten aller beteiligten Grundstückseigentümer<br />
aufrechterhalten werden.<br />
(3) Die Flächen aller Grundstückseigentümer, welche sich im Planungsgebiet des Windparks<br />
befinden (nachstehend Bezugsgebiet genannt) wurden in der Poolingvereinbarung<br />
(Anlage 0) festgelegt und sind in Anlage 1 dargestellt. Hiervon umfasst sind die im<br />
Entwurf zum Teilflächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
(Stand als gekennzeichneten Flächen.<br />
(4) Dieser Gestattungsvertrag wird zu einem Zeitpunkt geschlossen, in welchem noch<br />
nicht feststeht, ob und in welchem Umfang das vertragsgegenständliche Grundstück<br />
für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlage(n) benötigt wird. Daher gestattet<br />
der Eigentümer zunächst die maximal mögliche Nutzung des Grundstückes.<br />
Diese wird gemäß § 1 Abs. 2 dieses Gestattungsvertrages später auf die tatsächliche<br />
Nutzung beschränkt. Der Vertrag soll aber auch dann fortbestehen, wenn sich später<br />
herausstellt, dass das vertragsgegenständliche Grundstück tatsächlich gar nicht benötigt<br />
wird, jedoch die Grundstücksfläche ursprünglich in die Planung miteinbezogen<br />
werden musste. Aufgrund des Poolings soll der Grundstückseigentümer auch in diesem<br />
Fall einen Entgeltanteil erhalten.<br />
§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />
(1) Der Eigentümer der/des nachgenannten Grundstücke(s):<br />
Grundbuch: ___________________<br />
Blatt:<br />
___________________<br />
Flurstücks-Nr(n).: ___________________