und Modeberufen - Die BG ETEM
und Modeberufen - Die BG ETEM
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Der sichere Start ins Berufsleben<br />
Infos für Azubis in Textil- <strong>und</strong> <strong>Modeberufen</strong>
Inhalt<br />
1 Am Anfang stehen die Regeln 2<br />
2 Rechte <strong>und</strong> Pflichten im Betrieb 4<br />
3 Ordnung statt Chaos 6<br />
4 Persönliche Schutzausrüstung 7<br />
5 Arbeitsmittel <strong>und</strong> Werkzeuge 8<br />
6 Arbeiten an Maschinen 10<br />
7 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 12<br />
8 Brand- <strong>und</strong> Explosionsgefährdungen 14<br />
9 Gefahren des elektrischen Stroms 16<br />
10 Schutz vor Lärm 18<br />
11 Lasten transportieren <strong>und</strong> Ergonomie<br />
am Arbeitsplatz 20<br />
12 Erste Hilfe <strong>und</strong> Verhalten bei Unfällen 22<br />
13 Sicherheitskennzeichnung am<br />
Arbeitsplatz 24<br />
14 Arbeiten am Bildschirm 26<br />
Bildnachweis<br />
Titel B. Rüttger/wdv für <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 1 Kajetan Kandler/<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, DGUV<br />
Seite 3 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 5 Fotolia (Kzenon), Fa. Kettelhack, Rheine<br />
Seite 6 Kajetan Kandler/<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 7–10 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 11 DGUV<br />
Seite 13 Kajetan Kandler/<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 14, 15 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 16 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Kajetan Kandler/<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 17 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 18 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Fotolia (Bernd Leitner),<br />
Kajetan Kandler/<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 19 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Phonak, Uvex<br />
Seite 20 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Kajetan Kandler/<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>,<br />
Kajetan Kandler/kombinatrotweiss.de<br />
/ Präventionskampagne: Dein Rücken<br />
Seite 21 Kajetan Kandler/<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Seite 22–25 <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Fotografen für <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>: Alexander Kaya, Brunk, Frey,<br />
Kajetan Kandler, B. Rüttger, Zapf<br />
www.bgetem.de
Vorwort<br />
Der Start ins Berufsleben hält viel Neues bereit: den<br />
Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule, vielleicht einen<br />
Wechsel des Wohnortes, bisher unbekannte Rechte<br />
<strong>und</strong> Pflichten <strong>und</strong> mehr Eigenverantwortung.<br />
Erfolgreich sein, Spaß am Beruf <strong>und</strong> am Leben haben,<br />
das wünscht sich jeder. Wie wichtig dabei die eigene<br />
Ges<strong>und</strong>heit ist, wird oft nicht bedacht. Aber was ist,<br />
wenn sie nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung<br />
beeinträchtigt ist?<br />
Mit dieser Broschüre möchten wir Hilfestellung zum<br />
Thema Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
geben. Wer die Gefährdungen <strong>und</strong> Belastungen am<br />
Arbeitsplatz kennt <strong>und</strong> über Schutzmaßnahmen<br />
Bescheid weiß, der hat die besten Voraussetzungen<br />
für einen guten <strong>und</strong> sicheren Start.<br />
Das Wissen allein reicht aber nicht, es muss auch in<br />
sicheres Verhalten umgesetzt werden. Unser Verhalten<br />
ist aus gutem Gr<strong>und</strong> durch Gewohnheiten geprägt.<br />
Falsche Gewohnheiten abzulegen ist mühsam. Warum<br />
also nicht von Anfang an sicherheitsbewusst arbeiten?
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
1<br />
Am Anfang stehen die Regeln<br />
Jeder Beschäftigte ist in Deutschland gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten<br />
sowie Wegeunfälle bei der Berufsgenossenschaft als Träger der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung versichert. <strong>Die</strong> Beiträge hierfür zahlt<br />
allein der Arbeitgeber.<br />
Wer in Deutschland einen Beruf erlernt, ist gesetzlich über den<br />
Arbeitgeber oder Ausbildungsträger unfallversichert. Wenn bei<br />
der Arbeit in einem Ausbildungs- oder einem Umschulungsverhältnis,<br />
in der Schule, auf dem Weg dorthin oder auch während<br />
eines Berufspraktikums etwas passiert, muss nicht der Unternehmer<br />
oder die Krankenkasse für die Folgen aufkommen, sondern<br />
die Berufsgenossenschaft. Sie zahlt die Heilbehandlung <strong>und</strong><br />
alle weiteren Maßnahmen. Dabei werden die Beiträge für die<br />
Berufsgenossenschaft, anders als bei Renten-, Kranken-, Pflege<strong>und</strong><br />
Arbeitslosenversicherung, allein vom Arbeitgeber bezahlt.<br />
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt die<br />
Berufsgenossenschaft Arbeitgeber <strong>und</strong> Beschäftigte in ihrem<br />
Be mühen, Arbeitsunfälle zu vermeiden <strong>und</strong> Berufskrankheiten<br />
zu verhindern. Dazu erlässt die Berufsgenossenschaft Unfallverhütungsvorschriften,<br />
die durch Sicherheitsregeln, Richtlinien<br />
<strong>und</strong> Merkblätter sowie Informationsbroschüren ergänzt werden.<br />
Auch auf staatlicher Ebene gibt es eine Reihe von Gesetzen <strong>und</strong><br />
Verordnungen zum Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz. Beispiele<br />
sind das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die<br />
Gefahrstoffverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung.<br />
Sie legen unter anderem die Pflichten des Arbeitgebers <strong>und</strong><br />
der Beschäftigten fest <strong>und</strong> enthalten auch Bestimmungen über<br />
Bau <strong>und</strong> Ausrüstung sowie den sicheren Betrieb von Maschinen.<br />
Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften<br />
können unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit<br />
bedeuten <strong>und</strong> ein Bußgeld nach sich ziehen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />
• <strong>Die</strong> Anforderungen an Arbeitsplätze <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen<br />
sind in staatlichen Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen sowie<br />
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften<br />
festgelegt. Für Jugendliche gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />
• Nach dem Berufsbildungsgesetz muss jeder, der eine<br />
Ausbildung macht, zur Berufsschule gehen.<br />
• Ausbildungsbedingungen <strong>und</strong> Vereinbarungen zwischen<br />
Auszubildenden <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieb werden im<br />
Aus bildungsvertrag festgelegt.<br />
Das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
Jugendliche unter 18 Jahren stehen am Arbeitsplatz unter besonderem<br />
gesetzlichen Schutz. Das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
regelt Arbeits- <strong>und</strong> Pausenzeiten <strong>und</strong> legt fest, welche Tätigkeiten<br />
für Jugendliche ungeeignet sind. Außerdem fordert es vor<br />
Aufnahme der Ausbildung <strong>und</strong> ein Jahr danach je eine ärzt liche<br />
Untersuchung. Alle Regelungen sollen dafür sorgen, dass Jugen d-<br />
liche bei der Arbeit ges<strong>und</strong> bleiben <strong>und</strong> nicht in ihrer Entwicklung<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutz von Anfang an<br />
Kein Ausbildungsbeginn eines Jugendlichen unter 18 Jahren ohne<br />
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz! <strong>Die</strong> Untersuchung<br />
soll abklären, ob ein Jugendlicher die ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Voraussetzungen für den gewählten Beruf mitbringt <strong>und</strong> ob die<br />
Tätigkeit eventuell Ges<strong>und</strong>heit oder Entwicklung des Jugendlichen<br />
beeinträchtigen könnte. Erforderlich ist eine Erstuntersuchung,<br />
die nicht länger als 14 Monate vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses<br />
durchgeführt wurde. Ein Erhebungsbogen ist bei der<br />
zuständigen Behörde oder beim untersuchenden Arzt erhältlich<br />
<strong>und</strong> muss dem Arzt unterschrieben übergeben werden. <strong>Die</strong> Untersuchung<br />
kann von jedem Arzt vollzogen werden; weil der Betriebsarzt<br />
des Ausbildungsbetriebs aber besondere Kenntnisse zu Belastungen<br />
<strong>und</strong> Gefährdungen im Ausbildungsberuf besitzt, ist<br />
die Durchführung dieser Untersuchung durch den Betriebsarzt<br />
empfehlenswert. Nach der Untersuchung stellt der Arzt eine<br />
Arbeitsfähigkeitsbescheinigung aus, die dem Arbeitgeber vorgelegt<br />
werden muss. Wer Jugendliche unter 18 Jahren ohne eine<br />
solche Bescheinigung einstellt, macht sich strafbar.<br />
<strong>Die</strong> Nachuntersuchung<br />
ist spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit fällig. Sie soll<br />
zeigen, ob sich inzwischen ges<strong>und</strong>heitliche Veränderungen<br />
ergeben haben. Auch über dieses Ergebnis muss der Arzt dem<br />
Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen. Ohne sie darf ein<br />
Jugendlicher nicht weiterbeschäftigt <strong>und</strong> auch nicht zu Zwischen-<br />
2
Jugendliche unter 18 Jahren stehen am Arbeitsplatz<br />
unter besonderem gesetzlichen Schutz.<br />
prüfungen zugelassen werden. Deshalb müssen die Ergebnisse<br />
von Erst- <strong>und</strong> Nachuntersuchung bei einem Arbeitgeberwechsel<br />
auch dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Erst- <strong>und</strong> Nachuntersuchung<br />
sind für den Jugendlichen wie auch den Betrieb<br />
kostenfrei <strong>und</strong> haben ein gemeinsames, wichtiges Ziel: Arbeit<br />
darf nicht krank machen! Auf ihren Wunsch können Jugendliche<br />
auch weitere Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
vornehmen lassen.<br />
<strong>Die</strong>se Tätigkeiten sind für Jugendliche unter<br />
18 Jahren gr<strong>und</strong>sätzlich verboten<br />
Akkordarbeit <strong>und</strong> Arbeiten mit hoher Unfallgefahr oder Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung,<br />
z. B. große Kälte, Hitze, Nässe, Lärm oder<br />
Gefahrstoffe. Ausnahme: zum Ausbildungsziel gehörende Tätigkeiten,<br />
die unter Betreuung einer sachk<strong>und</strong>igen Person durchgeführt<br />
werden.<br />
Zulässige Arbeitszeiten für Jugendliche:<br />
Wann <strong>und</strong> wie viel Jugendliche arbeiten dürfen<br />
• Maximal 8 St<strong>und</strong>en am Tag oder 40 St<strong>und</strong>en in der Woche<br />
• Höchstens 10 St<strong>und</strong>en einschließlich Pausen im Schichtbetrieb<br />
• Nicht an Samstagen, Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />
• Nur zwischen 6 <strong>und</strong> 20 Uhr; Ausnahmen: über 16 Jahre bis<br />
23 Uhr in Betrieben mit Schichtarbeit<br />
• Wer insgesamt 4,5 bis 6 St<strong>und</strong>en pro Tag arbeitet, dem<br />
stehen 30 Minuten Pause zu; bei mehr als 6 St<strong>und</strong>en sind<br />
es 60 Minuten<br />
i Weitere Informationen<br />
Faltblatt „Prävention, Rehabilitation, Entschädigung“ (D 021)<br />
Broschüre „Ihre Berufsgenossenschaft – unsere Aufgaben<br />
<strong>und</strong> Leistungen“ (D 010)<br />
Broschüre „In guten Händen“<br />
CD „Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften“ (CD 020)<br />
3
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten im Betrieb<br />
<strong>Die</strong> Verantwortung für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
bei der Arbeit hat der Chef.<br />
2<br />
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber folgende<br />
Pflichten zu erfüllen:<br />
• <strong>Die</strong> gefahrlose Organisation des Betriebsablaufs, so dass die<br />
Mitarbeiter gegen Unfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten geschützt<br />
sind,<br />
• Gefährdungsermittlung an allen Arbeitsplätzen,<br />
• festgestellte Mängel beseitigen,<br />
• erforderliche Anweisungen für sicheres Verhalten geben <strong>und</strong><br />
• auf die Einhaltung der Vorschriften achten.<br />
<strong>Die</strong>se gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben kann ein Unternehmer<br />
auch an andere geeignete Personen im Betrieb übertragen:<br />
zum Beispiel Meister, Ausbildungsleiter oder geeigne ter<br />
Abteilungsleiter.<br />
Auch der einzelne Mitarbeiter muss im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />
zum Arbeitsschutz beitragen. Zu seinen Pflichten gehört:<br />
• alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen unterstützen,<br />
• Weisungen für sicheres Verhalten befolgen, aber<br />
• keine sicherheitswidrigen Weisungen ausführen <strong>und</strong><br />
• wenn vorgeschrieben die persönliche Schutzausrüstung<br />
benutzen.<br />
Sich nicht an Gebote, Verbote, Regeln <strong>und</strong> Vorschriften zu halten,<br />
kann zivil- oder strafrechtliche Folgen haben. Zum Beispiel wenn<br />
durch grob fahrlässiges Verhalten ein Unfall verursacht wird.<br />
Auch wer bei Kollegen Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen<br />
feststellt, ist zum Eingreifen verpflichtet. Zugegeben: <strong>Die</strong>s ist<br />
keine einfache Situation für einen Auszubildenden. Deshalb in<br />
solchen Fällen am besten Hilfe beim Vorgesetzten oder Sicherheitsbeauftragten<br />
suchen.<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsschutz-Profis<br />
Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Betriebsärzte zu beschäftigen oder zu<br />
beauftragen. <strong>Die</strong>se unterstützen den Unternehmer mit ihrem<br />
technischen oder medizinischen Fachwissen in seiner Aufgabe,<br />
Arbeitsplätze sicherer zu gestalten <strong>und</strong> Unfälle zu vermeiden.<br />
Kleinere Unternehmen können alternativ dazu am Unternehmermodell<br />
(www.bgetem.de, Webcode: 12108806) teilnehmen.<br />
Hat ein Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, muss ein Sicherheitsbeauftragter<br />
bestellt werden. <strong>Die</strong>s ist ein durch besondere<br />
Schulungen qualifizierter Mitarbeiter, der vor Ort im Betrieb auf<br />
die Umsetzung <strong>und</strong> Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen<br />
achtet.<br />
Auch der Betriebs- oder Personalrat beteiligt sich an den Aufgaben<br />
des Arbeitsschutzes <strong>und</strong> die Jugend- <strong>und</strong> Auszubildendenvertretung<br />
(JAV) setzt sich dafür ein, dass die für die Jugendlichen<br />
geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,<br />
Tarifverträge <strong>und</strong> Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.<br />
Probleme – wer kann helfen?<br />
Der Vorgesetzte ist der erste Ansprechpartner, wenn Sie Probleme<br />
mit der Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz haben. Rückenschmerzen<br />
können vielleicht schon mit einem neuen Bürostuhl<br />
beseitigt werden oder einer Hilfseinrichtung beim Heben <strong>und</strong><br />
Tragen. Vorgesetzte können auch andere Mitarbeiter darauf<br />
ansprechen, wenn sie Sicherheitsmaßnahmen nicht einhalten.<br />
Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragte,<br />
Betriebsarzt, Betriebs- bzw. Personalrat oder der Jugendausschuss<br />
können weiterhelfen. Scheuen Sie sich nicht, auf<br />
Missstände oder Probleme hinzuweisen. Ihr Arbeitgeber ist<br />
gesetzlich verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.<br />
4
<strong>Die</strong> Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Ihr vorrangiges Ziel ist die Prävention, das heißt:<br />
arbeitsbedingte Unfälle <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren von vornherein<br />
zu vermeiden. Dazu erarbeiten sie Unfallverhütungsvorschriften,<br />
die von den Unternehmen eingehalten werden müssen, sowie<br />
Regeln <strong>und</strong> Informationsschriften, welche Hilfestellung bei der<br />
Umsetzung bieten. Außerdem betreuen Mitarbeiter der berufsgenossenschaftlichen<br />
Präventionsabteilung die Betriebe <strong>und</strong><br />
Unternehmen direkt vor Ort, um bei der Umsetzung der Vorschriften<br />
zu beraten <strong>und</strong> ihre Einhaltung zu kontrollieren.<br />
i Weitere Informationen<br />
Flyer „Sicherheit, Schutz <strong>und</strong> Service“ (D 031)<br />
Broschüre „Der Betrieb braucht Sicherheitsbeauftragte für<br />
Arbeitssicherheit“ (JB 006)<br />
DVD „Mir passiert schon nixx“ (DVD 008)<br />
Unternehmermodell (Webcode 12108806)<br />
interAKTIV, Lernmodul „Verantwortung im Arbeitsschutz“,<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12568790<br />
Sicherheitsbeauftragter,<br />
Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt,<br />
Betriebsrat, Jugendvertretung<br />
<strong>und</strong> die Berufsgenossenschaften<br />
– ihre Aufgabe<br />
ist die Beratung <strong>und</strong> Unterstützung<br />
in Sachen<br />
Arbeitsschutz.<br />
5
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
3<br />
Ordnung statt Chaos<br />
Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit im Betrieb sorgen für einen reibungslosen<br />
Arbeitsablauf <strong>und</strong> sind die Gr<strong>und</strong>lage für sicheres Arbeiten.<br />
<strong>Die</strong> Verkehrswege <strong>und</strong> insbesondere Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege<br />
sowie Notausgänge müssen unbedingt freigehalten werden.<br />
„Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum Suchen“<br />
In diesem Spruch steckt eine Menge Wahres, zum Beispiel, dass<br />
Suchen Zeit kostet; Zeit, die für die eigentliche Arbeit verloren<br />
geht. Darüber hinaus lässt es sich an einem aufgeräumten, übersichtlichen<br />
<strong>und</strong> sauberen Arbeitsplatz schneller, konzentrierter<br />
<strong>und</strong> mit besserem Ergebnis arbeiten.<br />
Das kommt auch wieder der Arbeitssicherheit <strong>und</strong> dem Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
zugute: Wenn konzentriert <strong>und</strong> aufmerksam gearbeitet<br />
wird, passieren weniger Unfälle.<br />
Dafür gibt es viele Beispiele: Über Dinge, die nicht herumliegen,<br />
kann man nicht stolpern oder stürzen. In nicht vorhandenen<br />
Öllachen nicht ausrutschen. Aufgeräumte Werkzeuge sind zur<br />
Hand, wenn man sie braucht. Ein sorgsamer Umgang mit Chemikalien<br />
<strong>und</strong> Hilfsstoffen beugt einer Gefährdung von sich selbst<br />
<strong>und</strong> anderen vor. Man kann es auf die einfache Formel bringen:<br />
„Sauberkeit + Ordnung = Sicherheit“.<br />
Darum: „Lerne Ordnung, übe sie;<br />
sie erspart Dir Zeit <strong>und</strong> Müh.“<br />
i Weitere Informationen<br />
DVD „<strong>Die</strong> unachtsame Sek<strong>und</strong>e“ (DVD 004)<br />
Plakat „Ich bin Wegefreihalterin“ (P 001/2013)<br />
Plakat „Ich bin Stolperfallenräumer“ (P 004/2013)<br />
6
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
4<br />
Persönliche Schutzausrüstung<br />
Viele Gefährdungen bei der Arbeit lassen sich mit technischen Maßnahmen<br />
in den Griff bekommen. Wo das nicht oder nicht ausreichend<br />
geht, ist zusätzlicher Schutz erforderlich – die „Persönliche Schutzausrüstung“,<br />
kurz PSA.<br />
Wichtige persönliche Schutzausrüstungen in Textilherstellung,<br />
Textilverarbeitung, Schuhherstellung <strong>und</strong> -reparatur sowie Textilpflege<br />
sind:<br />
• Gehörschutz bei Überschreitung bestimmter Lärmpegel<br />
• Schutzbrille <strong>und</strong> Schutzhandschuhe beim Umgang mit<br />
chemischen Stoffen<br />
• Sicherheitsschuhe, wenn die Gefahr von Fußverletzungen<br />
gegeben ist, wie z. B. bei Transportarbeiten<br />
Darüber hinaus können bestimmte Arbeitsverfahren weitere<br />
persönliche Schutzausrüstung erfordern. So kann etwa der<br />
Einsatz von Atemschutz bei Arbeiten mit Staubbelastung<br />
er forderlich sein.<br />
<strong>Die</strong> vom Betrieb zur Verfügung gestellten Schutzausrüstungen<br />
müssen von den Mitarbeitern benutzt werden.<br />
Zweckmäßige Kleidung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich dürfen die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit nur Kleidung<br />
tragen, durch die kein Arbeitsunfall verursacht werden kann. Bei<br />
vielen Maschinen besteht das Risiko, dass lose hängende Teile<br />
der Kleidung oder lange Haare eingezogen werden. Deshalb:<br />
• Eng anliegende Kleidung tragen (keine Sweatshirts oder Pullover<br />
mit weiten Ärmeln, keine Halstücher oder Schals, keine Kapuzenshirts)<br />
• lange Haare sichern (zusammenbinden oder Haarschutz tragen)<br />
• Uhren <strong>und</strong> Schmuck vor der Arbeit ablegen<br />
i Weitere Informationen<br />
Broschüre „Persönliche Schutzausrüstung“ (MB 001)<br />
Tipps (Kurzbroschüre) <strong>und</strong> Broschüre zum<br />
Hautschutz (T 006, MB 003)<br />
7
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
5<br />
Arbeitsmittel <strong>und</strong> Werkzeuge<br />
Arbeitsmittel <strong>und</strong> Werkzeuge, mit denen gearbeitet wird, müssen sicher<br />
sein. Doch woran erkennt man, ob ein Werkzeug sicher ist? Und wie setzt<br />
man Arbeitsmittel sachgemäß ein?<br />
<strong>Die</strong> Prüfplakette bei Elektrowerkzeugen<br />
Prüfplakette auf<br />
einem elektrischen<br />
Betriebsmittel<br />
(Handbohr maschine)<br />
Alle Elektrowerkzeuge müssen vor jeder Benutzung auf sichtbare<br />
Schäden überprüft werden. Zusätzlich gibt eine Prüfplakette<br />
Auskunft über die regelmäßige Prüfung durch eine Elektrofachkraft,<br />
die in festen Abständen erfolgt. Werden Mängel oder<br />
Schäden festgestellt, muss das Elektrowerkzeug sofort außer<br />
Betrieb gesetzt <strong>und</strong> von einer Elektrofachkraft repariert werden.<br />
Messer, Scheren etc. sind in hierfür vorgesehenen Futteralen<br />
aufzubewahren.<br />
Speziell in der Textilherstellung sind Geräte zum Entfernen von<br />
Faserflug, Faserstauungen, Fehl- <strong>und</strong> Restwickeln bereitzustellen<br />
<strong>und</strong> zu benutzen. Bei Messern mit herausschiebbarer Klinge ist<br />
die Klinge sofort nach Beenden des Schneidvorgangs zurückzuschieben.<br />
Auch beim<br />
Werkzeug gilt:<br />
Ordnung bringt<br />
Sicherheit.<br />
Werden zum Beseitigen von Störungen (z. B. Materialstaus oder<br />
Wickelbildung) spezielle Werkzeuge zur Verfügung gestellt, dürfen<br />
nur diese verwendet werden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist darauf zu achten, dass verwendetes Werkzeug<br />
in einem einwandfreien Zustand ist <strong>und</strong> bestimmungsgemäß<br />
benutzt wird. Schraubendreher sollten immer die richtige Breite<br />
<strong>und</strong> Stärke haben, um ein Abrutschen zu verhindern. Ebenso<br />
müssen Schraubenschlüssel mit der richtigen Schlüsselweite<br />
eingesetzt werden.<br />
Alle Arbeitsmittel <strong>und</strong> Werkzeuge sollten stets gut aufgeräumt<br />
sein. Denn: Ordnung bringt Sicherheit. Herumliegende scharfe<br />
Werkzeuge bergen eine Unfallgefahr. Spitzes <strong>und</strong> gefährliches<br />
Werkzeug darf nie ungeschützt in der Arbeitskleidung getragen<br />
werden.<br />
Häufig wird mit<br />
scharfen Werkzeugen<br />
gearbeitet. Sie dürfen nie<br />
ungeschützt in der Arbeitskleidung<br />
getragen werden.<br />
i Weitere Informationen<br />
Betriebsanweisung „Umgang mit Schneidwerkzeugen“ (B 141)<br />
Betriebsanweisung „Umgang mit Schuhmachermesser“ (B 144)<br />
Testbogen „Werkzeug“ (ABL 009)<br />
8
Firma:<br />
Arbeitsbereich:<br />
Verantwortlich: ______________________<br />
Unterschrift<br />
BETRIEBSANWEISUNG<br />
Arbeitsplatz:<br />
Tätigkeit:<br />
Anwendungsbereich<br />
Stand:<br />
Umgang mit Schneidwerkzeugen<br />
<strong>Die</strong>se Betriebsanweisung gilt für alle Arbeiten mit handgeführten<br />
Schneidwerkzeugen z. B. Scheren, Hakenmesser, Rietmesser <strong>und</strong> Klingenmesser.<br />
Schnitt- <strong>und</strong> Stichverletzungen<br />
Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />
B 141<br />
Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />
– <strong>Die</strong> freie Hand aus dem Gefahrenbereich des Schneidwerkzeuges heraushalten.<br />
– Nur geeignete, vorgeschriebene Schneidwerkzeuge verwenden.<br />
– Richtige Grifftechnik anwenden – <strong>Die</strong> Schneide nie in Richtung des Körpers<br />
bewegen.<br />
– Aufbewahrung <strong>und</strong> Transport von Schneidwerkzeugen nur in geeignetem Futteral<br />
oder mit versenkter Klinge.<br />
– Schneidwerkzeuge beim Hinabsteigen von Leitern <strong>und</strong> beim Hinaus- bzw.<br />
Hinuntergehen von Treppen nicht in der Hand halten.<br />
– Sicheres Ablegen auf rutschhemmenden Ablagen mit Bordkanten oder auf Magnete.<br />
(Unsachgemäß abgelegte Schneidwerkzeuge können durch Maschinenvibrationen oder<br />
Anstoßen herabfallen <strong>und</strong> durch das Herabfallen oder durch reflexionsartiges Nachfassen<br />
zu Verletzungen führen.)<br />
Verhalten bei Störungen<br />
– Stumpfe Werkzeuge erfordern beim Schneiden einen hohen Kraftaufwand <strong>und</strong><br />
vergrößern die Gefahr des Abrutschens. Deshalb müssen Schneidwerkzeuge<br />
rechtzeitig nachgeschliffen oder ausgewechselt werden.<br />
– Ausgemustert werden müssen:<br />
a) schadhafte Schneidwerkzeuge mit beispielsweise rauhen, losen oder<br />
gesplitterten Griffheften oder mit beschädigten Befestigungselementen<br />
der Klinge,<br />
b) schartige, verbogene oder abgenutzte Klingen.<br />
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe<br />
– Erste Hilfe leisten (Druckverband/Abbinden wenn nötig).<br />
– Rettung einleiten<br />
Notruf: Ersthelfer:<br />
Instandhaltung, Entsorgung<br />
– Stumpfe schartige Klingen in Behältern sammeln.<br />
– Klingen zum Wechsel niemals in den M<strong>und</strong> nehmen oder achtlos auf den<br />
Boden werfen.<br />
– Reparaturen an Schneidwerkzeugen sind nur von sachk<strong>und</strong>igem Personal<br />
durchzuführen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätz -<br />
lich ist darauf<br />
zu achten, dass verwendetes<br />
Werkzeug<br />
in einem einwandfreien<br />
Zustand ist <strong>und</strong> bestimmungs<br />
gemäß<br />
benutzt wird.<br />
9
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
6<br />
Arbeiten an Maschinen<br />
Maschinen, mit denen gearbeitet wird, müssen sicher sein. Doch woran<br />
erkennt man, ob eine Maschine sicher ist? GS <strong>und</strong> CE – stehen beide<br />
Zeichen für sichere Maschinen?<br />
GS, CE: Was bedeutet das?<br />
Das GS-Zeichen<br />
steht für eine Prüfung<br />
des jeweiligen Maschinenmodells<br />
durch eine unabhängige<br />
Prüfstelle.<br />
<strong>Die</strong> sicherheitstechnischen Anforderungen an Maschinen sind<br />
seit 1995 europaweit in der Europäischen Maschinenrichtlinie<br />
<strong>und</strong> den entsprechenden Normen festgelegt.<br />
Das „CE“-Zeichen ist eine Erklärung des Herstellers selbst, die<br />
Europäische Maschinenrichtlinie eingehalten zu haben. Sowohl<br />
neue als auch gebrauchte Maschinen kann der Betrieb durch<br />
seine Berufsgenossenschaft sicherheitstechnisch beurteilen<br />
lassen, um mögliche Unfallgefahren festzustellen.<br />
Das GS-Zeichen steht für eine Prüfung des jeweiligen Maschinenmodells<br />
durch eine unabhängige Prüfstelle. Nicht nur an älteren<br />
oder nicht GS-geprüften, sondern auch an neueren Maschinen<br />
können durchaus Gefahrstellen vorhanden sein – von der Einzugsstelle<br />
zwischen Walzen bis hin zur Scherstelle an bewegten<br />
Maschinenteilen. Wie kann man sie erkennen <strong>und</strong> was lässt sich<br />
dagegen unternehmen?<br />
Typenschild<br />
mit CE-Zeichen<br />
Gefährdungen an der Maschine<br />
Gefahrstellen an Maschinen werden in der Regel durch bewegte<br />
Maschinenteile, Werkzeuge oder Werkstücke gebildet. Je nach<br />
Bewegung entstehen Einzugs-, Fang-, Scher- oder Quetschstellen<br />
sowie Schneid-, Stich- oder Stoßstellen.<br />
Besonders häufig treten solche Gefahrstellen an Zahn- <strong>und</strong> Kettenrädern,<br />
Keilriemen, Förderbändern, Speichenrädern, Wellen <strong>und</strong><br />
Wellenenden, Walzen <strong>und</strong> Zylindern auf.<br />
Ungesicherte<br />
Scher- <strong>und</strong> Quetschstelle<br />
an einem Kettenantrieb<br />
Wer an Maschinen mit rotierenden Teilen arbeitet, muss eng<br />
anliegende Kleidung tragen. Auch offen getragene lange Haare<br />
können gefährlich werden; deshalb braucht jeder, der an einer<br />
solchen Maschine arbeitet, ein Haarnetz oder ähnlichen Kopfschutz<br />
(z. B. ein Basecap).<br />
10
Auch Ketten, Ringe, sonstiger Schmuck sowie Armbanduhren<br />
dürfen nicht getragen werden, weil sie von bewegten Maschinenteilen<br />
erfasst werden können.<br />
Jede Maschine muss über einen Hauptschalter verfügen, der<br />
abschließbar <strong>und</strong> gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt<br />
ist. Eine Maschine darf nur von einem sicheren Standort aus<br />
einzuschalten sein, von dem aus sichergestellt werden kann,<br />
dass keine Person in der Nähe der Maschine gefährdet wird.<br />
Besonders das Einspannen von Werkzeugen erfolgt nur in ausgeschaltetem<br />
Zustand. Spannschlüssel müssen vor dem Weiterarbeiten<br />
unbedingt entfernt werden.<br />
Alle erforderlichen Schutzeinrichtungen wie die Maschinenverkleidung<br />
oder Schutzhauben müssen ordnungsgemäß an der<br />
Maschine angebracht sein.<br />
i Weitere Informationen<br />
Tipps (Kurzbroschüre) „Ges<strong>und</strong> bleiben beim Nähen“ (T 013)<br />
Broschüre „Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz in der<br />
Orthopädie-Schuhtechnik“ (S 031)<br />
DVD „Ergonomie – mit Beispielen aus Textil <strong>und</strong> Bekleidung“<br />
(DVD 089)<br />
DVD „Sicherheit in der Bekleidungsindustrie“ (DVD 041)<br />
interAKTIV, Lernmodul „Bedienen von Textilreinigungsmaschinen<br />
mit Per“, www.bgetem.de, Webcode: 12817424<br />
interAKTIV, Lernmodul „Bedienen von Textilreinigungsmaschinen<br />
mit KWL“, www.bgetem.de, Webcode: 12922624<br />
interAKTIV, Lernmodul „Sicherheit an Näharbeitsplätzen“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12410032<br />
interAKTIV, Lernmodul „Schuhreparatur“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12326857<br />
interAKTIV, Lernmodul „Schuhfertiger“<br />
www.bgetem.de, demnächst online<br />
11
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
7<br />
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />
Beim Einsatz gefährlicher Arbeitsstoffe (Gefahrstoffe) gibt es vieles zu berücksichtigen.<br />
Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Kennzeichnungen auf<br />
den Behältern <strong>und</strong> nicht zuletzt die Unterweisung für die Mitarbeiter enthalten<br />
wichtige Informationen für das sichere Arbeiten.<br />
Eine Tätigkeit mit gefährlichen Arbeitsstoffen ist in der Gefahrstoffverordnung<br />
geregelt. Gemäß dieser Verordnung muss der<br />
Lieferant für jeden Gefahrstoff ein Sicherheitsdatenblatt mitliefern.<br />
<strong>Die</strong>ses Sicherheitsdatenblatt muss von jedem Mitarbeiter<br />
eingesehen werden können. Der Behälter, in dem ein Gefahrstoff<br />
aufbewahrt wird, muss dem Sicherheitsdatenblatt entsprechend<br />
gekennzeichnet sein.<br />
Auf dem Etikett muss ausgewiesen sein:<br />
• Bezeichnung des Produktes<br />
• Gefahrenpiktogramm mit Signalwort<br />
• Gefahrenhinweise <strong>und</strong> Sicherheitshinweise<br />
• Menge des Gefahrstoffes<br />
• Name, Anschrift <strong>und</strong> Telefonnummer des Lieferanten<br />
• ergänzende Informationen<br />
<strong>Die</strong> Atmungsorgane, aber auch die Haut, sind besonders gefährdet.<br />
Manche Gefahrstoffe können für den Organismus giftig<br />
sein, Allergien der Atemwege oder der Haut auslösen; in seltenen<br />
Fällen können sie auch krebserzeugend sein. Wie schützt<br />
man sich vor Schäden?<br />
Jeder Mitarbeiter, der mit Gefahrstoffen umgeht, muss über die<br />
damit verb<strong>und</strong>enen Gefährdungen <strong>und</strong> die notwendigen Schutzmaßnahmen<br />
informiert sein. Deswegen ist mindestens einmal<br />
im Jahr, für Jugendliche jedes halbe Jahr, eine Unterweisung zum<br />
Thema Gefahrstoffe durchzuführen. Zudem muss sichergestellt<br />
werden, dass dabei eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische<br />
Beratung erfolgt ist <strong>und</strong> eine Unterrichtung zu den arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorgeuntersuchungen stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />
Bei Tätigkeiten mit ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Arbeitsstoffen<br />
sind Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln in der Betriebsanweisung<br />
ausgewiesen. <strong>Die</strong>se müssen beachtet werden.<br />
Folgende allgemein gültige Schutzmaßnahmen sind immer zu<br />
beachten:<br />
• Verarbeitungshinweise des Herstellers beachten.<br />
Firma:<br />
Arbeitsbereich:<br />
BETRIEBSANWEISUNG<br />
GEM. § 14 GEFSTOFFV<br />
Arbeitsplatz: Textilveredelung<br />
Verantwortlich: ______________________<br />
Unterschrift<br />
Tätigkeit: Chemikalien ansetzen<br />
Gefahrstoffbezeichnung<br />
Gefahr<br />
Konzentrierte Natronlauge<br />
Stand:<br />
Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />
− Verursacht schwere Verätzungen <strong>und</strong> schlecht heilende W<strong>und</strong>en<br />
− Freiwerdende Dämpfe <strong>und</strong> Aerosole können zu Schäden der Schleimhäute<br />
<strong>und</strong> Augen führen<br />
− Beim Mischen mit Wasser starke Wärmeentwicklung!<br />
− Nach Verschlucken Gefahr der Magenzerstörung<br />
− Rutschgefahr bei verschütteter Natronlauge<br />
Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />
B 054 – GHS<br />
− Beim Arbeiten mit konzentrierter Lauge dichtsitzende Schutzbrille/Gesichtsschutz,<br />
laugenbeständige Handschuhe z.B. Butylkautschuk – Butyl: 0,5 mm,<br />
Gummistiefel <strong>und</strong> Kunststoffschürze tragen<br />
− Zum Mischen mit Wasser die Lauge langsam unter Rühren ins Wasser<br />
geben. Niemals umgekehrt!<br />
− Hautschutz benutzen: Schutz (vor der Arbeit) Reinigung (vor Pausen<br />
<strong>und</strong> Arbeitsschluss) Pflege (nach der Arbeit)<br />
− Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken <strong>und</strong> hier keine Lebensmittel<br />
aufbewahren<br />
Verhalten im Gefahrfall<br />
− Ausgelaufene Lauge mit viel Wasser wegspülen<br />
− Bei Auftreten größerer Dampfmengen oder Nebel Gefahrenbereich sofort verlassen<br />
− Atemvollschutzmaske mit Kombinationsfilter B2 – P2 (grau/weiß)<br />
Notruf:<br />
Erste Hilfe<br />
− Benetzte Kleidung sofort entfernen<br />
− Betroffene Haut sofort mit Wasser mindestens 15 Minuten spülen<br />
− Bei Augenkontakt mit Augendusche oder fließendem Wasser bei gut geöffnetem<br />
Lid mindestens 15 Minuten spülen<br />
− Ersthelfer verständigen <strong>und</strong> sofort Arzt aufsuchen<br />
Notruf: Ersthelfer:<br />
Sachgerechte Entsorgung<br />
− Natronlauge vorsichtig mit viel Wasser verdünnen <strong>und</strong> im Ausgleichsbecken<br />
neutralisieren<br />
− Restmengen sammeln <strong>und</strong> der ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen<br />
Bei Tätigkeiten mit ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Arbeitsstoffen sind Schutzmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> Verhaltensregeln in der Betriebsanweisung ausgewiesen.<br />
• Sind technische Schutzmaßnahmen vorhanden, z. B. Absaugungen,<br />
müssen diese auch benutzt werden.<br />
• <strong>Die</strong> Aufbewahrung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ist nur in<br />
der Menge, die für eine Schicht benötigt wird, gestattet.<br />
• Vom Arbeitgeber bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung<br />
muss entsprechend der Betriebsanweisung genutzt werden.<br />
12
• Bei Tätigkeiten mit ätzenden oder reizenden Gefahrstoffen<br />
immer Schutzbrille tragen.<br />
• Das Abfüllen oder Aufbewahren von Gefahrstoffen in Lebensmittelgefäßen<br />
ist verboten.<br />
• Essen, Trinken <strong>und</strong> Rauchen ist bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />
verboten.<br />
• Treten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ges<strong>und</strong>heitliche Beschwerden<br />
auf, z. B. Atembeschwerden oder Hautreizungen:<br />
Arbeit unterbrechen, Vorgesetzten informieren <strong>und</strong> ggf. Arzt<br />
aufsuchen.<br />
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)<br />
Eine wichtige Größe zur Beurteilung der von einem Arbeitsstoff<br />
ausgehenden Ges<strong>und</strong>heitsgefahr ist der Arbeitsplatzgrenzwert<br />
(AGW). Der AGW gibt diejenige Konzentration eines Arbeitsstoffes<br />
in der Luft am Arbeitsplatz an, bei der bei einer täglich achtstündigen<br />
Einwirkung im Allgemeinen die Ges<strong>und</strong>heit nicht<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Branchentypische Gefahrstoffe<br />
In der Textilveredlung wird eine große Anzahl unterschiedlicher<br />
Gefahrstoffe verwendet, z. B. Reaktivfarbstoffe, Säuren <strong>und</strong> Laugen.<br />
In Wäschereien wird neben Säuren <strong>und</strong> Laugen auch mit<br />
Bleich- <strong>und</strong> Desinfektionsmitteln gearbeitet. In Textilreinigungsmaschinen<br />
kommen Lösungsmittel zum Einsatz (hauptsächlich<br />
Per <strong>und</strong> KWL). Lösungsmittel sind auch in Schuhklebstoffen <strong>und</strong><br />
Sohlenlösern enthalten.<br />
bisheriges Symbol<br />
bisher<br />
ohne<br />
Symbol<br />
GHS-Piktogramm<br />
Explodierende Bombe<br />
Beispiel: explosive Stoffe/Gemische<br />
Flamme<br />
Beispiel: entzündbare Flüssigkeiten,<br />
Gase, Feststoffe, Aerosole<br />
Flamme über einem Kreis<br />
Beispiel: oxidierend wirkende<br />
Feststoffe, Gase, Flüsssigkeiten<br />
Gasflasche<br />
Beispiel: unter Druck stehende Gase<br />
Ätzwirkung<br />
Beispiel: auf Metalle korrosiv<br />
wirkend, hautätzend, schwere<br />
Augenschädigung<br />
Totenkopf mit gekreuzten Knochen<br />
Beispiel: Giftig beim Einatmen,<br />
Verschlucken <strong>und</strong> bei Berührung<br />
Ausrufezeichen<br />
Beispiel: Reizung der Haut, Augen<br />
<strong>und</strong> Atemwege<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />
Beispiel: Sensibilisierung der<br />
Atemwege, krebserzeugend<br />
Umwelt<br />
Beispiel: akut oder chronisch<br />
gewässergefährdend<br />
<strong>Die</strong> 9 weltweit geltenden Symbole nach GHS-System (Global Harmonisiertes<br />
System zur Klassifizierung <strong>und</strong> Kennzeichnung von Gefahrstoffen)<br />
i Weitere Informationen<br />
www.basis-bgetem.de, Modul Hand- <strong>und</strong> Hautschutz,<br />
Textile Branchen <strong>und</strong> Schuhe<br />
Faltblätter zum Hautschutz (S 020–S 026)<br />
DVD „Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen, Textil – Bekleidung<br />
– Schuhe“ (DVD 080)<br />
interAKTIV, Lernmodul „Umgang mit Gefahrstoffen“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12149395<br />
interAKTIV, Lernmodul „Hautschutz“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12460943<br />
interAKTIV, Lernmodul „Textilstaub“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12195404<br />
13
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
Brand- <strong>und</strong> Explosionsgefährdungen<br />
8<br />
Viele Stoffe <strong>und</strong> Materialien, die in Textil verarbeitenden Betrieben, Schuhherstellung<br />
<strong>und</strong> Textilpflege eingesetzt werden, sind brennbar. Leicht zu erkennen sind<br />
sie am Gefahrenpiktogramm GHS 02. Zu den brennbaren Materialien gehören<br />
Stoffe, Fasern, Chemikalien <strong>und</strong> Lösemittel. Sie können bei ent sprechender<br />
Konzentration in der Luft explosionsfähige Gemische bilden. Explosionsgefährdungen<br />
bestehen vor allem bei brennbaren Flüssigkeiten <strong>und</strong> dem Staub brennbarer<br />
Materialien wie Baumwolle <strong>und</strong> Stoff.<br />
GHS 02 Flamme<br />
Damit werden<br />
beispielsweise<br />
Kraftstoffe oder<br />
brennbare Lösemittel,<br />
wie Aceton oder Brennspiritus,<br />
gekennzeichnet.<br />
Bei Tätigkeiten mit Stoffen, die mit dem Gefahrenpiktogramm<br />
GHS 02 (s. links) gekennzeichnet sind, sind Zündquellen, das<br />
Arbeiten mit offener Flamme, heiße Oberflächen, Wärmestrahlung<br />
<strong>und</strong> elektrische Funken zu vermeiden.<br />
Zündquellen erkennen<br />
Wichtig ist, mögliche Gefahren beim Arbeiten zu erkennen <strong>und</strong><br />
rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu treffen. Zündquellen können<br />
sein:<br />
• Heiße Oberflächen wie z. B. Glühlampen, heiß gelaufene Lager<br />
• Flammen <strong>und</strong> glimmende Gegenstände wie beispielsweise<br />
Schweißflammen, Öfen, glimmende Zigaretten<br />
• Funken z. B. bei Schlag- <strong>und</strong> Schleifvorgängen, Schweißperlen<br />
• Elektrische Funken z. B. bei Entladung statischer Elektrizität<br />
Gut geeigneter<br />
Behälter für gebrauchte<br />
Putzlappen: Blecheimer<br />
mit Deckel<br />
Gewusst wo – Standort<br />
von Feuerlöscher, Löschdecke<br />
<strong>und</strong> Verbandkasten<br />
• Chemische Reaktionen hervorgerufen z. B. durch Selbstentzündung<br />
lösemittelgetränkter Putzwolle<br />
<strong>Die</strong> Herstellung <strong>und</strong> Verarbeitung von Textilien ist mit Staub verb<strong>und</strong>en.<br />
Staub erhöht die Brandgefahr. Der Arbeitsplatz ist daher<br />
regelmäßig zu reinigen, damit keine Lunte gelegt wird. Zur Entfernung<br />
von Staubablagerungen im Arbeitsraum <strong>und</strong> auf den Maschinen<br />
sind geeignete Staubsauger zu benutzen. Das Abblasen mit<br />
Druckluft verteilt den Staub lediglich in der Luft. Maschinenteile<br />
dürfen daher nur mit Druckluft gereinigt werden, wenn andere Verfahren<br />
nicht möglich sind. Hierbei müssen Staubmasken getragen<br />
werden. Rauchen ist in Textilbetrieben gr<strong>und</strong>sätzlich verboten.<br />
Auch die meisten Lösemitteldämpfe sind brennbar. Lösemitteldämpfe<br />
können bei entsprechender Konzentration in der Luft<br />
explosionsfähige Gemische bilden. <strong>Die</strong>se Dämpfe entstehen bei<br />
Erwärmung des Lösemittels über seinen Flammpunkt hinaus<br />
(z. B. 30 °C bei einer entzündlichen Flüssigkeit wie Testbenzin,<br />
12 °C bei einer leicht entzündlichen Flüssigkeit wie Ethanol oder<br />
– 20 °C bei einer hoch entzündlichen Flüssigkeit wie Aceton)<br />
<strong>und</strong> sind in der Regel schwerer als Luft, können sich also im<br />
Maschineninneren sammeln.<br />
14
Alle brennbaren Gase, Dämpfe <strong>und</strong> Stäube können bei entsprechender<br />
Konzentration in der Luft explosionsfähige Gemische<br />
bilden. Wichtig ist es daher, dass vor Beginn der Arbeiten durch<br />
die Vorgesetzten über die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />
entschieden wird. Vorhandene Schutzeinrichtungen zur Vermeidung<br />
einer explosionsfähigen Atmosphäre müssen auf jeden<br />
Fall genutzt werden. Auskunft über Gefahren, Schutzmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> Verhaltensregeln gibt die Betriebsanweisung.<br />
Bei Tätigkeiten mit leicht oder extrem entzündbaren Stoffen<br />
sind folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:<br />
Bedeutung der wichtigsten Symbole<br />
Brandmelder (manuell)<br />
Brandmeldetelefon<br />
Feuerlöscher<br />
Löschschlauch<br />
• Der Arbeitsplatz ist feuergefährdeter Bereich, daher besteht<br />
Rauchverbot.<br />
• Feuer <strong>und</strong> offenes Licht sind verboten.<br />
• Zündquellen ausschließen: heiße Oberflächen, Flammen,<br />
mechanisch erzeugte Funken, statische Elektrizität vermeiden.<br />
• An oder in der Nähe des Arbeitsplatzes nur die notwendigen<br />
Mengen der leicht oder extrem entzündbaren Stoffe aufbewahren<br />
(höchstens Bedarf einer Schicht).<br />
• Keine stark mit Öl, Fett oder Lösemitteln verschmutzte Kleidung<br />
tragen.<br />
• Gebrauchte Putzlappen nur in dicht geschlossenem, nicht<br />
brennbarem Behälter mit der Aufschrift „Feuergefährlich“<br />
aufbewahren.<br />
• Behälter brennbarer Lösemittel oder Flüssigkeiten immer<br />
verschließen.<br />
• Festlegungen der Betriebsanweisung umsetzen.<br />
Feuerlöscher, Notausgänge <strong>und</strong> Rettungswege<br />
Zum Löschen von Bränden <strong>und</strong> zur Rettung von Personen sind<br />
im Betrieb Vorkehrungen zu treffen. Feuerlöscher, Notausgänge<br />
<strong>und</strong> Fluchtwege müssen gekennzeichnet sein. Rettungswege<br />
müssen ständig freigehalten werden. Ausgangstüren <strong>und</strong> Verkehrswege<br />
dürfen während der Arbeitszeit nicht verschlossen<br />
bzw. verstellt sein.<br />
Verhalten im Brandfall<br />
Oberstes Gebot ist: Ruhe bewahren, den Brand melden bei<br />
Werksfeuerwehr oder Feuerwehr, Vorgesetzten informieren <strong>und</strong><br />
Feuermelder betätigen. Warnen Sie Kollegen, helfen Sie Hilflosen<br />
<strong>und</strong> folgen Sie den Rettungswegen. Keinesfalls Aufzüge benutzen.<br />
Beim Löschen mit Handfeuerlöschern auf Folgendes achten:<br />
• Mit dem Wind <strong>und</strong> von vorne nach hinten löschen.<br />
• Von unten nach oben löschen.<br />
• Kurze Pulverstöße abgeben.<br />
• Bei größeren Bränden gemeinsam mit mehreren Feuerlöschern<br />
gleichzeitig löschen (nicht alleine).<br />
Übrigens: Auch die Handhabung von Handfeuerlöschern will<br />
gelernt sein. Warum also nicht einmal im Betrieb eine Übung<br />
anregen, um sich die Standorte der Feuerlöscher einzuprägen<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr<br />
ein Feuer zu löschen? Auf Baustellen immer vor der Arbeit einprägen,<br />
wo sich die Löscheinrichtungen <strong>und</strong> Notausgänge vor<br />
Ort befinden.<br />
i Weitere Informationen<br />
Tipps (Kurzbroschüre) „Vorbeugender Brandschutz <strong>und</strong><br />
Verhalten im Brandfall“ (T 011)<br />
interAKTIV, Lernmodul „Gr<strong>und</strong>lagen des Explosionsschutzes“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12667881<br />
15
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
9<br />
Gefahren des elektrischen Stroms<br />
Dass elektrischer Strom gefährlich ist, weiß jedes Kind. Ohne elektrischen<br />
Strom läuft andererseits aber fast nichts im Betrieb. Was also tun, damit<br />
keiner einen „Schlag“ bekommt?<br />
Wie sich elektrischer Strom auf den Menschen auswirkt, hängt<br />
von der Stromstärke, dem Stromweg im Körper, der Einwirkungsdauer<br />
<strong>und</strong> der Stromart (Gleich- oder Wechselspannung) ab.<br />
Für die elektrotechnischen<br />
Arbeiten ist<br />
im Betrieb die Elektrofachkraft<br />
zuständig.<br />
Netz-Trenneinrichtung<br />
(Hauptschalter)<br />
mit Not-Aus-Funktion<br />
Bei einem Stromunfall führen Muskelverkrampfungen oft dazu,<br />
dass der Verunglückte die elektrisch durchströmten Teile z. B.<br />
einer Anlage nicht mehr loslassen kann. In diesem Fall ist sofort<br />
die Anlage vom Netz zu trennen („Ausschalten“). Gelingt dies<br />
nicht, muss der Verunglückte unter Zuhilfenahme isolierender<br />
Gegenstände (z. B. Besen mit Holzstiel) vom Stromkreis getrennt<br />
werden. Ohne Hilfsmittel könnte sonst auch der Helfer<br />
mit durchströmt werden! Es muss der Notruf mit Hinweis auf<br />
einen Stromunfall veranlasst werden. Treten nach einem Stromunfall<br />
Bewusstlosigkeit, Atem- oder Herzstillstand auf, sind<br />
sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Eine Unterbrechung<br />
der Sauerstoffzufuhr zum Gehirn kann bereits in wenigen Minuten<br />
zu ernsten Schäden führen.<br />
Das Berühren Strom führender Teile an Maschinen <strong>und</strong> Anlagen<br />
muss für elektrotechnische Laien jederzeit ausgeschlossen sein.<br />
Dazu sind insbesondere Schaltschränke geschlossen zu halten<br />
<strong>und</strong> die Teile der elektrischen Ausrüstung in regelmäßigen Abständen<br />
zu prüfen.<br />
Für die elektrotechnischen Arbeiten, zu denen die Prüfung der<br />
elektrischen Arbeitsmittel, Fehlersuche <strong>und</strong> Reparaturen gehören,<br />
ist im Betrieb die Elektrofachkraft zuständig!<br />
Auch Textilmaschinen<br />
müssen regelmäßig<br />
von der Elektrofachkraft<br />
geprüft werden.<br />
i Weitere Informationen<br />
Broschüre „Gefahren des elektrischen Stroms“ (MB 009)<br />
Plakat „Ich bin Mängelmerker“ (P 005/2013)<br />
Lernmodul „Mir passiert schon nixx: Strom“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12140017<br />
16
Das darf nur die Elektrofachkraft: Arbeiten am geöffneten Schaltschrank im spannungsfreien Zustand.<br />
Wirkungen des elektrischen Stroms auf den menschlichen Körper<br />
Wechselstrom (AC)<br />
ab 0,5 – 2 mA<br />
2 – 10 mA<br />
10 – 25 mA<br />
ab 25 mA<br />
Mögliche Wirkungen<br />
Wahrnehmung in der<br />
Regel als Kribbeln;<br />
Krampfgefühle in<br />
der Brust, Atemnot,<br />
Angstzustände,<br />
etc. sind möglich<br />
Schreckreaktionen<br />
führen ggf. zu Folgeunfällen<br />
(Sturz oder<br />
Fall)<br />
Zunehmende Muskelverkrampfungen,<br />
Betroffener kann sich<br />
dadurch ggf. von der<br />
Stromleitung nicht<br />
selbst befreien<br />
Herzkammerflimmern<br />
<strong>und</strong> Herzstillstand<br />
möglich, zunehmend<br />
Verbrennungen<br />
<strong>Die</strong> Gesetzmäßigkeiten für Gleichstrom (DC) wurden hier nicht berücksichtigt,<br />
da elektrische Anlagen <strong>und</strong> Maschinen im betrieblichen Einsatz in der Regel<br />
mit Wechselstrom betrieben werden.<br />
Wie sich elektrischer<br />
Strom auf den Menschen<br />
auswirkt, hängt von der Stromstärke,<br />
dem Stromweg im Körper,<br />
der Einwirkungsdauer <strong>und</strong> der<br />
Stromart (Gleich- oder Wechselspannung)<br />
ab.<br />
17
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
10<br />
Schutz vor Lärm<br />
Als Lärm wird jede Form von Schall bezeichnet, die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Wohlbefinden<br />
beeinträchtigen kann. Dabei ist es egal, ob es sich um laute Musik aus dem MP3-<br />
Player handelt oder um ohrenbetäubende Maschinengeräusche.<br />
Gefährdungen …<br />
Persönlich angepasster<br />
Gehörschutz (Otoplastik)<br />
Lärm kann das Gehör schädigen oder zu besonderen Unfallgefahren<br />
führen. Zur Beurteilung der Wirkung auf den Menschen<br />
wird Schall in „Dezibel“ [dB(A)] gemessen. Ist ein Mensch über<br />
einen längeren Zeitraum einem über 8 St<strong>und</strong>en täglich gemittelten<br />
Schallpegel von 85 dB(A) oder mehr ausgesetzt, kann es zu<br />
unheilbaren Gehörschädigungen (Lärmschwerhörigkeit) kommen.<br />
Dabei ist die Schallquelle unerheblich; neben den Maschinen<br />
am Arbeitsplatz sind auch Schallquellen im privaten Umfeld,<br />
wie z. B. MP3-Player <strong>und</strong> Discobesuche zu berücksichtigen.<br />
… <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen<br />
Persönlicher<br />
Kapselgehörschutz<br />
Für jegliche Form von Lärm in Betrieben gelten folgende Regeln<br />
<strong>und</strong> Werte: Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel (das ist der<br />
Schallpegel als Durchschnittswert der 8-St<strong>und</strong>en-Arbeitsschicht)<br />
von 80 dB(A) am Arbeitsplatz ist vom Betrieb persönlicher Gehörschutz<br />
zu stellen; ab einem Tages-Lärmexpositionspegel<br />
von 85 dB(A) ist das Benutzen des Gehörschutzes verpflichtend.<br />
Betriebsteile mit einem örtlichen Schallpegel über 85 dB(A)<br />
(Lärmbereich) müssen mit dem Gebotsschild „Gehörschutz<br />
benutzen“ gekennzeichnet sein.<br />
Damit eine beginnende Lärmschwerhörigkeit rechtzeitig erkannt<br />
wird, sind für Beschäftigte in Betriebsbereichen mit Tages-Lärmexpositionspegeln<br />
über 85 dB(A) Vorsorgeuntersuchungen<br />
(Hörtests) vorgeschrieben.<br />
Gehörschutz ist<br />
ein Muss bei lärmintensiven<br />
Arbeiten.<br />
i Weitere Informationen<br />
Tipps (Kurzbroschüre) „Gehörschäden vorbeugen“ (T 014)<br />
CD „Schütze Dein Gehör“ (CD 010)<br />
Plakat „Ich bin Leisemacher“ (P 002/2013)<br />
DVD „Lärmschutz, Textil - Bekleidung – Schuhe“ (DVD 036)<br />
interAKTIV, Lernmodul „Lärmschutz“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12285972<br />
18
Wenn einer sagt: „Der Krach macht mir nix aus, den höre<br />
ich schon gar nicht mehr“, ist es eigentlich schon zu spät:<br />
Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar!<br />
Gehörschutzarten<br />
Gehörschutzstöpsel<br />
Persönlich angepasster<br />
Bügelgehörschutz<br />
aus Schaumstoff<br />
• vor dem Gebrauch zu<br />
formen<br />
• geeignet bei längerer<br />
Tragedauer<br />
• einmalige Verwendung<br />
Gehörschutz (Otoplastik)<br />
• fertig geformt<br />
• geeignet bei längerer sowie<br />
häufiger <strong>und</strong> kurzzeitiger<br />
Tragedauer<br />
• mehrmalige Verwendung<br />
• fertig geformt<br />
• schließt den Gehörgang ab<br />
• geeignet, wenn Stöpsel<br />
im Gehörgang schlecht<br />
vertragen werden<br />
(Foto: UVEX)<br />
Kapselgehörschutz<br />
• für häufige, jedoch jeweils<br />
kurzzeitige Verwendung<br />
geeignet<br />
(Foto: UVEX)<br />
(Foto: UVEX)<br />
(Foto: Phonak)<br />
19
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
Lasten transportieren <strong>und</strong> Ergonomie<br />
am Arbeitsplatz<br />
11<br />
Beim Umgang mit Lasten im innerbetrieblichen Transport passieren die meisten Unfälle.<br />
Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> für besondere Vorsicht! <strong>Die</strong> körpergerechte (ergonomisch<br />
richtige) Gestaltung von Arbeitsplätzen, das richtige Heben <strong>und</strong> Tragen <strong>und</strong> die<br />
Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel haben großen Einfluss auf die Effizienz<br />
beim Transport, aber auch auf die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit der Mitarbeiter.<br />
<strong>Die</strong> Last mit der Last<br />
Immer mit geradem,<br />
möglichst aufrechtem Rücken<br />
in die Hocke gehen <strong>und</strong> die Last<br />
anheben.<br />
Beim Heben <strong>und</strong> Tragen können große Belastungen für Rücken<br />
<strong>und</strong> Gelenke auftreten. Einseitige Bewegungen, extrem schwere<br />
Lasten sowie ungünstige Körperhaltungen können Probleme verursachen.<br />
Dabei sind neben den zu bewegenden Lastgewichten<br />
vor allem auch die Häufigkeit <strong>und</strong> die Art der Bewegungen von<br />
Bedeutung. Schwere Lasten sind, wenn möglich, in mehreren<br />
Teilen oder alternativ zu zweit zu transportieren.<br />
Ungünstige Körperhaltungen vermeiden<br />
Immer mit geradem, möglichst aufrechtem Rücken in die Hocke<br />
gehen <strong>und</strong> die Last anheben.<br />
Stets darauf achten,<br />
dass die Hände nicht seitwärts<br />
über die Außenkanten<br />
hinausragen.<br />
Beim Bücken das Gesäß nach hinten schieben <strong>und</strong> die Knie nicht<br />
weiter als 90 Grad beugen. <strong>Die</strong> Last nicht ruckartig, sondern mit<br />
gleichem Tempo durch Streckung der Hüft- <strong>und</strong> Kniegelenke körpernah<br />
anheben. Beim Anheben, Umsetzen <strong>und</strong> Absetzen von<br />
Lasten die Wirbelsäule nicht verdrehen; Richtungsänderungen<br />
durch Umsetzen der Füße mit dem ganzen Körper vornehmen.<br />
Beim Tragen von Lasten auf eine aufrechte Körperhaltung achten<br />
<strong>und</strong> nicht ins Hohlkreuz gehen. Aber auch eine gute körperliche<br />
Fitness von Bauch-, Rücken- <strong>und</strong> Schultermuskulatur beugt Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen<br />
vor. Bei einseitiger Tätigkeit sollte darauf<br />
geachtet werden, die Körperhaltung regelmäßig zu wechseln.<br />
Starke Helfer<br />
Hilfsmittel zum<br />
Transportieren schwerer<br />
Lasten verwenden.<br />
Immer, wenn es möglich ist, Hilfsmittel wie Hebehilfen, Tragegurte,<br />
Transportwagen oder Sackkarren zum Transportieren<br />
schwerer Lasten verwenden. Stets darauf achten, dass die<br />
Hände nicht seitwärts über die Außenkanten hinausragen.<br />
Es muss sichergestellt werden, dass nichts kippt, abrollt oder<br />
runterrutscht. Transportgut darf nie überstehen.<br />
20
Beim Anschlagen, Absetzen <strong>und</strong> Stapeln der Lasten ist folgendes<br />
zu beachten:<br />
• Keine Türen oder Ausgänge verstellen.<br />
• Rettungswege freihalten.<br />
• Feuerlöscheinrichtungen zugänglich lassen.<br />
Gut geschützt<br />
Sicherheitsschuhe beim Transport von Lasten tragen! Sicherheitsschuhe<br />
sind erforderlich, wenn mit Verletzungen durch<br />
herabfallende Gegenstände oder durch Quetschen mit Transportmitteln<br />
oder Lasten zu rechnen ist.<br />
• Schalt- <strong>und</strong> Verteilertafeln frei lassen.<br />
• Lasten wechselweise längs <strong>und</strong> quer stapeln.<br />
• Seile zum Anschlagen nicht über scharfe Kanten ziehen.<br />
• Ketten <strong>und</strong> andere Anschlagmittel regelmäßig einer Prüfung<br />
unterziehen <strong>und</strong> nie zu stark belasten.<br />
Wer im Betrieb ein Elektrofahrzeug wie z. B. einen Gabelstapler<br />
als Transportmittel fährt, muss dafür ausgebildet <strong>und</strong> gesondert<br />
beauftragt sein. Es gilt ein Fahrverbot für Personen unter 18 Jahren.<br />
Immer dort, wo Fußgänger <strong>und</strong> Transportgeräte gemeinsame<br />
Wege benutzen, ist besondere Aufmerksamkeit <strong>und</strong> gegenseitige<br />
Rücksichtnahme gefordert.<br />
i Weitere Informationen<br />
Broschüre „Sicherheit beim Wäschetransport“ (S 038)<br />
Tipps (Kurzbroschüre) „Lasten bewegen von Hand“ (T 041)<br />
Plakat „Ich bin Lastenleichtnehmerin“ (P 007/2013)<br />
Plakat „Ich bin Ladungssicherer“ (P 008/2013)<br />
interAKTIV, Lernmodul „Heben <strong>und</strong> Tragen“<br />
www.bgetem.de, demnächst online<br />
interAKTIV, Lernmodul „Sicherheit beim Wäschetransport“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12655390<br />
interAKTIV, Lernmodul „Umgang mit Gabelstaplern“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12738175<br />
Tragen <strong>und</strong> Transportieren<br />
Für längere Transportstrecken<br />
Hilfsgeräte benutzen<br />
Lasten immer nah<br />
am Körper tragen<br />
Einseitige Belastungen<br />
vermeiden – beidseitig<br />
tragen<br />
21
Der sichere Start ins Berufsleben<br />
Erste Hilfe <strong>und</strong> Verhalten bei Unfällen<br />
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Anderen Menschen zu helfen, ist für die meisten eine Selbstverständlichkeit.<br />
Wer nach einem Unfall wegschaut, obwohl er Hilfe leisten könnte, macht sich<br />
sogar strafbar. Auch Berufsstarter sollten sich deshalb mit der Ersten Hilfe auskennen.<br />
In jedem Betrieb gibt es ausgebildete Ersthelfer <strong>und</strong> Informationen<br />
darüber, was im Falle eines Falles zu tun ist.<br />
Jede Erste-Hilfe-Leistung<br />
wird im Verbandbuch<br />
dokumentiert.<br />
Voraussetzung für eine erfolgreiche Erste Hilfe nach einem Unfall<br />
ist ruhiges, überlegtes <strong>und</strong> zielbewusstes Handeln. Zur Hilfeleistung<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich jeder verpflichtet. Es muss gewährleistet<br />
sein, dass bei der Arbeit jederzeit ein in der Ersten Hilfe ausgebildeter<br />
Mitarbeiter (der so genannte „betriebliche Ersthelfer“)<br />
anwesend ist.<br />
Ein „Erste-Hilfe-Aushang“ muss in jedem Betrieb angebracht<br />
sein. Dort sind geeignete Erste-Hilfe-Leistungen beschrieben<br />
<strong>und</strong> abgebildet.<br />
Geeignete Erste-Hilfe-Leistungen nach Unfällen sind auf einem<br />
Aushang beschrieben <strong>und</strong> durch entsprechende Abbildungen<br />
erläutert. <strong>Die</strong>ser „Erste-Hilfe-Aushang“ muss in jedem Betrieb<br />
angebracht sein. Je nach den betrieblichen Gegebenheiten enthält<br />
er weitere Angaben wie Rettungsleitstelle (Notruf), Ersthelfer,<br />
Sanitätsraum, Unfallmeldestelle, Krankenwagen, Ärzte für Erste<br />
Hilfe <strong>und</strong> Durchgangsarzt sowie Krankenhaus.<br />
Das Erste-Hilfe-<br />
Material muss an die<br />
betrieblichen Erfordernisse<br />
angepasst sein.<br />
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss, auch wenn kein Arztbesuch<br />
erforderlich ist, in einem dem Erste-Hilfe-Material beigefügten<br />
Verbandbuch dokumentiert werden.
Symbole <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />
Bedeutung der wichtigsten Symbole:<br />
Erste Hilfe Notruftelefon Notausgang Rettungsweg/Richtung<br />
Den Notruf richtig absetzen (112):<br />
Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzung? Warten auf Rückfragen.<br />
Bei Elektrounfällen ist Folgendes zu beachten:<br />
1. Elektrische Anlage abschalten, Stromfluss unterbrechen (Eigenschutz!).<br />
2. Verunglückten bergen.<br />
3. Zustand <strong>und</strong> Bewusstsein prüfen, ggf. sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.<br />
4. Ggf. Notruf absetzen oder ärztliche Untersuchung nach Stromunfall (EKG) veranlassen.<br />
Hochspannungsunfälle:<br />
1. Notruf absetzen.<br />
2. Stromfluss unterbrechen (Freigabe der Anlage durch Fachpersonal abwarten! Eigenschutz!).<br />
3. Verunglückten bergen.<br />
4. Zustand <strong>und</strong> Bewusstsein prüfen, ggf. sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.<br />
Augenverletzungen:<br />
1. Bei Augenverätzungen sofort mit Wasser reichlich <strong>und</strong> lange vom Augenwinkel nach außen spülen.<br />
2. Ggf. Notruf absetzen oder Verletzten vom Augenarzt untersuchen lassen.<br />
i Weitere Informationen<br />
Broschüre „Erste Hilfe – mit Sonderteil ‚Stromunfall‘“<br />
(MB 017)<br />
Aufkleber „Notruf“ (H 056, H 057)<br />
Aushang „Erste Hilfe“ (<strong>BG</strong>I 510-1)<br />
Verbandbuch (S 005)<br />
interAKTIV, Lernmodul „Erste Hilfe“<br />
www.bgetem.de, Webcode: 12506909<br />
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Der sichere Start ins Berufsleben<br />
13<br />
Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz<br />
Schilder <strong>und</strong> Hinweiszeichen begegnen uns überall. Im Betrieb stehen sie<br />
je nach Form, Farbe <strong>und</strong> abgebildetem Piktogramm für Verbote, Gebote,<br />
Warnungen oder Hinweise.<br />
<strong>Die</strong> Kennzeichnung von Gefahrstellen oder Rettungseinrichtungen<br />
sowie der Hinweis auf persönliche Schutzmaßnahmen sind<br />
vorgeschrieben. <strong>Die</strong> verwendeten Kennzeichen sind durch die<br />
Arbeitsstättenregel „Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnung“<br />
(ASR 1.3) vereinheitlicht. Sie sollen schnell <strong>und</strong><br />
leicht verständlich die Aufmerksamkeit auf Gefahren lenken.<br />
<strong>Die</strong> Sicherheitskennzeichnung darf ausschließlich für Hinweise<br />
verwendet werden, die sich auf die persönliche Sicherheit beziehen.<br />
<strong>Die</strong> Farben <strong>und</strong> geometrischen Formen haben folgende Bedeutung:<br />
Rot deutet auf eine unmittelbare Gefahr oder<br />
ein Verbot hin. Darüber hinaus wird es zur<br />
Kennzeichnung <strong>und</strong> Standortangabe brandschutztechnischer<br />
Einrichtungen eingesetzt.<br />
R<strong>und</strong> können Gebots- <strong>und</strong> Verbotszeichen sein.<br />
Gelb bedeutet „Vorsicht!“ (mögliche Gefahr)<br />
<strong>und</strong> wird als Farbe für Warnzeichen verwendet.<br />
Ein Dreieck mit der Spitze nach oben ist immer<br />
ein Warnzeichen.<br />
Grün deutet auf Gefahrlosigkeit hin (z. B. Kennzeichnung<br />
von Notausgängen) <strong>und</strong> wird außerdem<br />
als Hinweis für Einrichtungen der Ersten<br />
Hilfe benutzt.<br />
<strong>Die</strong> quadratische Form ist für Rettungs- <strong>und</strong><br />
Brandschutzzeichen reserviert.<br />
Blau findet Anwendung zusammen mit Bildzeichen<br />
oder Text auf Gebotszeichen, z. B.<br />
„Gehörschutz tragen“.<br />
Rechteckig dürfen Rettungs-, Hinweis- oder<br />
Zusatzzeichen sein.<br />
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i Weitere Informationen<br />
Tipps (Kurzbroschüre) „Erste Hilfe, Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege“ (T 010)<br />
Plakat „Ich bin Wegefreihalterin“ (P 001/2013)<br />
Beispiele für Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichen<br />
Rauchen verboten Feuer, offenes Licht Für Fußgänger Mit Wasser löschen Kein Trinkwasser Zutritt für Unbefugte<br />
<strong>und</strong> Rauchen verboten verboten verboten verboten<br />
Allgemeine Warnung vor Warnung vor Warnung vor Gefährliche Warnung vor<br />
Warnung vor einer heißer gefährlicher elektrischer explosions- gegenläufigen<br />
Gefahrenstelle Oberfläche Laserstrahlung Spannung fähige Atmosphäre Rollen <strong>und</strong> anderen<br />
Einzugsgefahren<br />
Schutzbrille Schutzhandschuhe Gehörschutz Hinweis auf Hinweis auf Sammelstelle<br />
tragen tragen tragen Einrichtungen Augenspülder<br />
Ersten Hilfe einrichtung<br />
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Der sichere Start ins Berufsleben<br />
14<br />
Arbeiten am Bildschirm<br />
Ob bei der Arbeit oder zu Hause – Bildschirm <strong>und</strong> Computer sind aus unserem<br />
Leben nicht mehr wegzudenken. Damit dabei die Ges<strong>und</strong>heit nicht auf der<br />
Strecke bleibt, gibt es hier ein paar Tipps <strong>und</strong> Tricks zur Arbeit am Bildschirm.<br />
Optimales Blickfeld<br />
Gestaltungsregeln für den<br />
Bildschirmarbeitsplatz<br />
i Weitere Informationen<br />
Bildschirm-Fitnesstrainer CD 009<br />
Broschüre „Bildschirm- <strong>und</strong> Büroarbeitsplätze<br />
– Leitfaden für die Gestaltung“<br />
(<strong>BG</strong>I 650), Best.-Nr. 206 DP<br />
Broschüre „Ergonomie“, Best.-Nr. 210 DP<br />
Broschüre „Das Medienbüro“, Best.-Nr.<br />
237 DP<br />
interAKTIV, Lernmodul „Sicherheit an<br />
Büroarbeitsplätzen“, www.bgetem.de,<br />
Webcode: 12132366<br />
Fast jeder arbeitet zumindest hin <strong>und</strong> wieder am PC. Nach der<br />
Arbeit am Computer müde <strong>und</strong> erschlagen? Das muss nicht<br />
sein, wenn der Computerarbeitsplatz – auch zu Hause – nach<br />
ergonomischen Gesichtspunkten eingerichtet ist. Das bedeutet:<br />
Bewegungsfreiheit, keine Zwangshaltungen, gute Beleuchtung<br />
<strong>und</strong> die richtige Sitzposition.<br />
So sollte zum Beispiel ein optimal an den Menschen angepasster<br />
Bildschirmarbeitsplatz aussehen:<br />
• Höhenverstellbarer Stuhl (von 40 bis 53 cm) mit in der Neigung<br />
verstellbarer Lehne ( 1 ).<br />
• Hände <strong>und</strong> Oberarme sowie Ober- <strong>und</strong> Unterschenkel bilden<br />
jeweils einen rechten Winkel ( 2 ) (gegebenenfalls eine Fußstütze<br />
verwenden).<br />
• Höhenverstellbarer Tisch (von 62 bis 82 cm) oder Tisch mit<br />
fester Höhe von ca. 72 cm <strong>und</strong> einer Fläche von mindestens<br />
80 x 160 cm ( 3 ).<br />
• Der Bildschirm steht parallel zum Lichteinfall, ist dreh- <strong>und</strong><br />
neigbar <strong>und</strong> flimmerfrei.<br />
• Der Monitor ist so platziert, dass sich ein unverzerrtes Bild<br />
ohne Reflexionen ergibt.<br />
• <strong>Die</strong> eingestellte Schriftgröße sorgt für gute Lesbarkeit.<br />
• Der Abstand zwischen Auge <strong>und</strong> Monitor beträgt mindestens<br />
50 cm bzw. ( 4 ) entspricht einer Armlänge ohne Hand.<br />
• <strong>Die</strong> oberste Zeile auf dem Bildschirm liegt unterhalb der<br />
Augenhöhe.<br />
• Der Raum ist hell <strong>und</strong> gut ausgeleuchtet.<br />
• Alle Kabel sind sicher verlegt, z. B. in Kabelkanälen.<br />
Wer sich regelmäßige Pausen gönnt, trägt zur Entlastung von<br />
Rücken, Augen <strong>und</strong> Muskeln bei. Als Ausgleich zu der einseitigen<br />
sitzenden Tätigkeit am Bildschirm sollte jede Möglichkeit zur<br />
Bewegung genutzt werden. Das ist auch im Büro möglich. Telefonieren<br />
oder Unterlagen durchsehen kann man auch im Stehen<br />
<strong>und</strong> anstelle des Aufzugs lässt sich die Treppe benutzen. In der<br />
Freizeit ist regelmäßiger Sport ein gutes Mittel, um ges<strong>und</strong> zu<br />
bleiben.<br />
• Der Einfall des Tageslichtes ist regulierbar, beispielsweise mit<br />
Jalousien oder Rollos.<br />
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Für Notizen
Für Notizen
Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse –<br />
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
Jedes Unternehmen wird entsprechend seinem Gewerbezweig von<br />
der zuständigen Berufsgenossenschaft betreut. An der Spitze der<br />
Berufsgenossenschaft stehen Vertreterversammlung <strong>und</strong> Vorstand,<br />
die sich jeweils zu gleichen Anteilen aus Vertretern der Arbeitgeber<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer zusammensetzen.<br />
<strong>Die</strong> Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind:<br />
1. Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten <strong>und</strong> arbeitsbedingten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
2. Leistungen zur Rehabilitation der Unfallverletzten<br />
3. Entschädigung durch Geldleistungen<br />
<strong>Die</strong> Erhaltung des Lebens <strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heit der im Beruf stehenden<br />
Menschen ist oberstes Gebot für die Berufsgenossenschaften.<br />
Deshalb hat der Gesetzgeber den Unfallversicherungsträgern die<br />
Verhütung von Unfällen als erste <strong>und</strong> wichtigste Aufgabe zugewiesen.<br />
Durch den Technischen Aufsichtsdienst überwachen die Berufsgenossenschaften<br />
die Durchführung der Unfallverhütung <strong>und</strong> beraten<br />
die Betriebe <strong>und</strong> die Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeitssicherheit.<br />
Neben der Verhütung von Arbeitsunfällen <strong>und</strong> arbeitsbedingten Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
ist die zweite wichtige Aufgabe die ges<strong>und</strong>heitliche<br />
Wiederherstellung der Unfallverletzten. <strong>Die</strong> Berufsgenossenschaften<br />
unterhalten zu diesem Zweck eigene Unfallkrankenhäuser.<br />
Berufshelfer sorgen dafür, dass möglichst alle Verletzten wieder in<br />
das Berufsleben eingegliedert werden.<br />
Während der Arbeitsunfähigkeit sichert die Berufsgenossenschaft<br />
den Lebensunterhalt ab. Bleiben gravierende Ges<strong>und</strong>heitsschäden<br />
zurück, wird eine Rente gezahlt. Dadurch soll verhindert werden,<br />
dass jemand wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit<br />
einen finanziellen Schaden erleiden muss.<br />
Wenn Sie eine Frage zur Arbeitssicherheit haben, wenden Sie sich<br />
an Ihre Berufsgenossenschaft.
Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro<br />
Medienerzeugnisse<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 130<br />
50968 Köln<br />
Telefon 0221 3778-0<br />
Telefax 0221 3778-1199<br />
E-Mail info@bgetem.de<br />
www.bgetem.de<br />
Bestell-Nr. AB 010<br />
1 · 3 · 08 · 13 · 3 – Alle Rechte beim Herausgeber<br />
Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft