Oaz - Stadt Ochsenhausen
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Blattner, Emma<br />
<strong>Ochsenhausen</strong>, Romualdstraße 45<br />
03.11. 84. Geb.<br />
Wir gratulieren recht herzlcih.<br />
Veranstaltungskalender<br />
Samstag, 02.11.2013, und Sonntag, 03.11.2013<br />
Kleintierzuchtschau<br />
Kleintierzuchtverein <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Gemeindesaal Herrschaftsbrühl, <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Sonntag, 03.11.2013, bis Sonntag, 09.02.2014<br />
Ausstellung Irmela von Hoyningen-Huene „Zeichnerin des Klangs“<br />
Klostermuseum <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Montag, 04.11.2013<br />
Table Ronde - Französischer Stammtisch<br />
Spurwechsel – Junge Senioren in <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Kath. Gemeindehaus <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Dienstag, 05.11.2013, 14:00 Uhr<br />
Seniorennachmittag<br />
Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“<br />
Altenbegegnungsstätte „Schranne“, <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Mittwoch, 06.11.2013<br />
Glaubensgespräch<br />
Spurwechsel – Junge Senioren in <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Kath. Gemeindehaus <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Mittelbuch<br />
Bürgersprechstunde in Mittelbuch<br />
Die nächste Bürgersprechstunde von Bürgermeister Andreas Denzel<br />
findet am Montag, 11. November 2013, von 16:00 bis 18:00<br />
Uhr im Rathaus in Mittelbuch statt. Dabei kann jeder Bürger ohne<br />
Voranmeldung seine Anliegen vorbringen. Wer an diesem Tag<br />
keine Zeit hat, kann über das Sekretariat des Bürgermeisters<br />
unter Tel. 07352 922011 auch einen anderen Termin vereinbaren.<br />
Fundamt <strong>Ochsenhausen</strong><br />
Neue Fundsachen<br />
Beim Fundamt <strong>Ochsenhausen</strong> wurde(n)<br />
• Schlüssel<br />
• ein Helm<br />
• ein Paar Handschuhe<br />
• eine Mütze<br />
• eine Brille<br />
Das <strong>Stadt</strong>bauamt informiert<br />
Wasserleitungen gegen Frost schützen<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ochsenhausen</strong> möchte wie jedes Jahr vor<br />
Wintereinbruch darauf hinweisen, dass bei Gebäuden, die sich im<br />
Rohbau befinden bzw. nicht beheizt werden, besonders darauf zu<br />
achten ist, dass Wasseranschlussleitungen und Wasseruhren gegen<br />
Frost geschützt bzw. ordnungsgemäß abgestellt werden.<br />
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger<br />
Nach der Polizeiverordnung sind die Straßenanlieger verpflichtet,<br />
innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege nach Maßgabe<br />
der Polizeiverordnung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu<br />
räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Falls kein<br />
Gehweg vorhanden ist, bezieht sich die Verpflichtung auf die<br />
seitlichen Flächen der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter.<br />
Es wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Grundstücksanlieger<br />
ihrer Verpflichtung nicht immer in der erforderlichen<br />
Sorgfalt nachgekommen sind. Es ergeht die Aufforderung,<br />
im kommenden Winter die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht<br />
in zuverlässiger Weise zu erfüllen.<br />
Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen<br />
Feiertagen bis 8:00 Uhr geräumt und bestreut sein.<br />
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw.<br />
Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu<br />
räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr.<br />
Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer<br />
solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum<br />
der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende nicht<br />
genutzte, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand<br />
zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als die Hälfte<br />
der Straßenbreite beträgt.<br />
Zum Bestreuen ist Salz, Splitt oder Sand zu verwenden. Bei Unfällen,<br />
die auf Gehwegen dadurch entstehen, dass die Straßenanlieger<br />
nicht geräumt und gestreut haben, können Schadensersatzansprüche<br />
an die Verpflichteten in vollem Umfang geltend gemacht<br />
werden. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird<br />
daher erneut empfohlen.<br />
Das Streumaterial ist an den vom städtischen Bauhof ausgesuchten<br />
Plätzen gelagert.<br />
Es wird gebeten, die Autos nicht auf den Straßen zu parken (Dauerparker),<br />
da sonst am Morgen ein ordnungsmäßiges Räumen nicht<br />
möglich ist. Ferner ist darauf zu achten, dass Straßeneinläufe -<br />
sofern möglich - vom Schnee frei bleiben, damit tagsüber das<br />
Schmelzwasser ablaufen kann.<br />
Schnee nicht auf die Straße werfen!<br />
Die vielerorts verbreitete Unsitte, den Schnee von den Hofflächen<br />
und Gehwegen auf die Straße zu werfen, kann nicht nur zur Verärgerung<br />
der Kraftfahrer, sondern auch zu folgenschweren Verkehrsunfällen<br />
mit haftungsrechtlichen Problemen führen. Unerwartet<br />
auftauchende Schneemassen auf der Fahrbahn stellen<br />
nämlich eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den Auto- und<br />
Radfahrer dar. Schaffen Sie daher keine unnötigen Gefahrenquellen<br />
- werfen Sie Ihren Schnee künftig nicht mehr auf die Fahrbahn.<br />
Arbeitskreis „Vorsorge Treffen“<br />
abgegeben. Die Verlierer können sich während der üblichen Sprechzeiten<br />
bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ochsenhausen</strong> melden.<br />
OAZ<br />
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Informationsveranstaltung<br />
Patientenverfügung, Vollmacht, Betreuung<br />
Der Arbeitskreis „Vorsorge treffen“ informiert über die Themen<br />
„Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vollmacht“. Am<br />
Donnerstag, 7. November 2013, können Interessierte von 9:00