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Oaz - Stadt Ochsenhausen

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Blattner, Emma<br />

<strong>Ochsenhausen</strong>, Romualdstraße 45<br />

03.11. 84. Geb.<br />

Wir gratulieren recht herzlcih.<br />

Veranstaltungskalender<br />

Samstag, 02.11.2013, und Sonntag, 03.11.2013<br />

Kleintierzuchtschau<br />

Kleintierzuchtverein <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Gemeindesaal Herrschaftsbrühl, <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Sonntag, 03.11.2013, bis Sonntag, 09.02.2014<br />

Ausstellung Irmela von Hoyningen-Huene „Zeichnerin des Klangs“<br />

Klostermuseum <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Montag, 04.11.2013<br />

Table Ronde - Französischer Stammtisch<br />

Spurwechsel – Junge Senioren in <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Kath. Gemeindehaus <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Dienstag, 05.11.2013, 14:00 Uhr<br />

Seniorennachmittag<br />

Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“<br />

Altenbegegnungsstätte „Schranne“, <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Mittwoch, 06.11.2013<br />

Glaubensgespräch<br />

Spurwechsel – Junge Senioren in <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Kath. Gemeindehaus <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Mittelbuch<br />

Bürgersprechstunde in Mittelbuch<br />

Die nächste Bürgersprechstunde von Bürgermeister Andreas Denzel<br />

findet am Montag, 11. November 2013, von 16:00 bis 18:00<br />

Uhr im Rathaus in Mittelbuch statt. Dabei kann jeder Bürger ohne<br />

Voranmeldung seine Anliegen vorbringen. Wer an diesem Tag<br />

keine Zeit hat, kann über das Sekretariat des Bürgermeisters<br />

unter Tel. 07352 922011 auch einen anderen Termin vereinbaren.<br />

Fundamt <strong>Ochsenhausen</strong><br />

Neue Fundsachen<br />

Beim Fundamt <strong>Ochsenhausen</strong> wurde(n)<br />

• Schlüssel<br />

• ein Helm<br />

• ein Paar Handschuhe<br />

• eine Mütze<br />

• eine Brille<br />

Das <strong>Stadt</strong>bauamt informiert<br />

Wasserleitungen gegen Frost schützen<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ochsenhausen</strong> möchte wie jedes Jahr vor<br />

Wintereinbruch darauf hinweisen, dass bei Gebäuden, die sich im<br />

Rohbau befinden bzw. nicht beheizt werden, besonders darauf zu<br />

achten ist, dass Wasseranschlussleitungen und Wasseruhren gegen<br />

Frost geschützt bzw. ordnungsgemäß abgestellt werden.<br />

Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger<br />

Nach der Polizeiverordnung sind die Straßenanlieger verpflichtet,<br />

innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege nach Maßgabe<br />

der Polizeiverordnung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu<br />

räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Falls kein<br />

Gehweg vorhanden ist, bezieht sich die Verpflichtung auf die<br />

seitlichen Flächen der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter.<br />

Es wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Grundstücksanlieger<br />

ihrer Verpflichtung nicht immer in der erforderlichen<br />

Sorgfalt nachgekommen sind. Es ergeht die Aufforderung,<br />

im kommenden Winter die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht<br />

in zuverlässiger Weise zu erfüllen.<br />

Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen<br />

Feiertagen bis 8:00 Uhr geräumt und bestreut sein.<br />

Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw.<br />

Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu<br />

räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr.<br />

Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer<br />

solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum<br />

der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende nicht<br />

genutzte, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand<br />

zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als die Hälfte<br />

der Straßenbreite beträgt.<br />

Zum Bestreuen ist Salz, Splitt oder Sand zu verwenden. Bei Unfällen,<br />

die auf Gehwegen dadurch entstehen, dass die Straßenanlieger<br />

nicht geräumt und gestreut haben, können Schadensersatzansprüche<br />

an die Verpflichteten in vollem Umfang geltend gemacht<br />

werden. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird<br />

daher erneut empfohlen.<br />

Das Streumaterial ist an den vom städtischen Bauhof ausgesuchten<br />

Plätzen gelagert.<br />

Es wird gebeten, die Autos nicht auf den Straßen zu parken (Dauerparker),<br />

da sonst am Morgen ein ordnungsmäßiges Räumen nicht<br />

möglich ist. Ferner ist darauf zu achten, dass Straßeneinläufe -<br />

sofern möglich - vom Schnee frei bleiben, damit tagsüber das<br />

Schmelzwasser ablaufen kann.<br />

Schnee nicht auf die Straße werfen!<br />

Die vielerorts verbreitete Unsitte, den Schnee von den Hofflächen<br />

und Gehwegen auf die Straße zu werfen, kann nicht nur zur Verärgerung<br />

der Kraftfahrer, sondern auch zu folgenschweren Verkehrsunfällen<br />

mit haftungsrechtlichen Problemen führen. Unerwartet<br />

auftauchende Schneemassen auf der Fahrbahn stellen<br />

nämlich eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den Auto- und<br />

Radfahrer dar. Schaffen Sie daher keine unnötigen Gefahrenquellen<br />

- werfen Sie Ihren Schnee künftig nicht mehr auf die Fahrbahn.<br />

Arbeitskreis „Vorsorge Treffen“<br />

abgegeben. Die Verlierer können sich während der üblichen Sprechzeiten<br />

bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ochsenhausen</strong> melden.<br />

OAZ<br />

4<br />

Informationsveranstaltung<br />

Patientenverfügung, Vollmacht, Betreuung<br />

Der Arbeitskreis „Vorsorge treffen“ informiert über die Themen<br />

„Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vollmacht“. Am<br />

Donnerstag, 7. November 2013, können Interessierte von 9:00

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