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Bericht des Vorstands zu TOP3 - SolarWorld AG

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Schuldverschreibungen (das „Erwerbsrecht Secured Note“) (wie nachfolgend unter (ii)<br />

definiert) erhalten.<br />

(i)<br />

Das Erwerbsrecht Equity gewährt den Anleihegläubigern nach Eintragung der<br />

Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen einen Anspruch auf Zahlung<br />

eines Betrags in Höhe von EUR 53,52 (gerundet) aus dem Erlös <strong>des</strong> Verkaufs von<br />

neuen Aktien an Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck oder ein mit ihm verbundenes<br />

Unternehmen und die Qatar Solar S.P.C, Doha/Qatar und berechtigt die<br />

Anleihegläubiger nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen<br />

Sacheinlagen, nach ihrer Wahl entweder<br />

a) 6,77 (gerundet) Neue Aktien an der Gesellschaft <strong>zu</strong> erwerben<br />

oder<br />

b) <strong>zu</strong>m Erhalt <strong>des</strong> Barausgleichs Equity. Der Barausgleich Equity ist der Betrag, den<br />

die WGZ BANK im Rahmen der Verwertung der durch die Sachkapitalerhöhung<br />

für die Schuldverschreibungen erworbenen 6,77 (gerundet) Neuen Aktien erlöst<br />

hat, wenn ein Anleihegläubiger nicht den Erwerb der Neuen Aktien gewählt hat.<br />

Wenn bis <strong>zu</strong>m Beginn der Erwerbsfrist für die Ausübung der Erwerbsrechte die<br />

Aktienkauf- und Übertragungsverträge mit Herrn Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck oder<br />

einem mit ihm verbundenen Unternehmen und der Qatar Solar S.P.C, Doha/Qatar<br />

nicht wirksam geworden sind, haben die Anleihegläubiger nach dem Erwerbsrecht<br />

Equity das Recht, entweder<br />

x) 15,23 (gerundet) Neue Aktien an der Gesellschaft <strong>zu</strong> erwerben<br />

oder<br />

y) <strong>zu</strong>m Erhalt <strong>des</strong> Barausgleichs Equity. Der Barausgleich Equity ist der Betrag, den<br />

die WGZ BANK im Rahmen der Verwertung der durch die Sachkapitalerhöhung<br />

für die Schuldverschreibungen erworbenen 15,23 (gerundet) Neuen Aktien erlöst<br />

hat, wenn ein Anleihegläubiger nicht den Erwerb Neuer Aktien wählt.<br />

Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Anleihegläubiger einen<br />

Anspruch auf Bruchteile von Aktien (die „Teilrechte“) hat, sollen sich die Depotbanken<br />

durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen.<br />

Verbleibende Aktienspitzen sollen nach Zusammenlegung der Teilrechte als Vollrechte<br />

für Rechnung der jeweiligen Anleihegläubiger veräußert werden.<br />

(ii)<br />

Das Erwerbsrecht Secured Note berechtigt die Anleihegläubiger nach Eintragung der<br />

Durchführung der Sachkapitalerhöhung und Emission von zwei neuen besicherten<br />

Anleihen mit einem Emissionsvolumen in Höhe von insgesamt EUR 236.089.169,69<br />

nach ihrer Wahl entweder<br />

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