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KW 39/2013 - Althengstett

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Nummer <strong>39</strong><br />

Freitag, 27. September <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong> 5<br />

II. Hinweis Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den auf<br />

Grund von § 74 LBO ergangenen Bestandteilen dieser Satzung<br />

zuwider handelt.<br />

<strong>Althengstett</strong>, 27. September <strong>2013</strong><br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister<br />

Übermittlung von Meldedaten an das<br />

Bundesamt für Wehrverwaltung<br />

- Widerspruchsrecht -<br />

Die Wehrerfassung wird durch eine neue Datenübermittlung<br />

nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes ersetzt. Die Meldebehörde<br />

der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> übermittelt nach diesem<br />

Wehrpflichtgesetz an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu<br />

männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,<br />

die im Folgejahr volljährig werden (Geburtsjahrgang<br />

1997) folgende Daten:<br />

Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.<br />

Diese Datenübermittlung erfolgt jährlich bis zum 31. März.<br />

Die Wehrverwaltung wird den übermittelten Personen Informationsmaterial<br />

über die Tätigkeiten in den Streitkräften zusenden.<br />

Die übermittelten Daten werden spätestens nach Ablauf eines<br />

Jahres nach der erstmaligen Speicherung beim Bundesamt für<br />

Wehrverwaltung gelöscht. Gegen diese neue Datenübermittlung<br />

steht dem Bürger ein Widerspruchsrecht gemäß § 18 Abs. 7<br />

des Melderechtsrahmengesetzes zu. Diesen Widerspruch können<br />

Sie schriftlich oder persönlich im Bürgeramt <strong>Althengstett</strong><br />

(Zimmer 017) einlegen.<br />

..................................................…………........................………..<br />

✁<br />

✁<br />

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an das Bundesamt<br />

für Wehrverwaltung<br />

Gemäß § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes wünsche<br />

ich keine Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für<br />

Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial<br />

zu Streitkräften nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz.<br />

Name: …………………………………………………………...…..<br />

Vorname: …………………………………………………...……….<br />

Anschrift: …………………………………...……………....………..<br />

.....................................................................................................<br />

(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)<br />

<strong>Althengstett</strong>, den ………………………………………...…………<br />

.....................................................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

..………………………….........…….........................................…..<br />

Aus der Arbeit des Gemeinderates<br />

Sitzung vom 18.09.<strong>2013</strong><br />

1. Bürgerfragestunde<br />

Die Gemeinderatssitzung fand im Ortsteil Ottenbronn statt,<br />

da zwei für die Ortschaft bedeutende Bebauungspläne zur<br />

Beschlussfassung anstanden.Die drei Fragestellungen bezogen<br />

sich auf die Bebauung „Neue Ortsmitte Ottenbronn“ und die<br />

vorgesehenen Parkplätze, die Umstellung der Straßenbeleuchtung<br />

auf LED und auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der<br />

Ortsdurchfahrt.<br />

Bürgermeister Dr. Götz gab jeweils konkrete Auskünfte. Die<br />

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wird derzeit umgesetzt,<br />

so dass zeitweise starke Kontraste auftreten können,<br />

die im Lauf der Fertigstellung wieder beseitigt werden.<br />

2. Bebauungsplan Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung<br />

Antrag auf Änderung des Ausgleichskonzeptes zur Waldumwandlungsgenehmigung<br />

vom 16.12.2009<br />

Im Jahr 2009 vereinbarte die Gemeinde mit der Forstverwaltung<br />

die sogenannte Waldumwandlung. Diese regelt die erforderlichen<br />

Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung des neuen<br />

Gewerbegebiets, das in den Jahren ab 2002 eingerichtet wurde.<br />

Die Forstdirektion Freiburg genehmigte iam 16.12.2009 die<br />

Umwandlung von ca. 9,5 ha Wald zum Zwecke der Bebauung<br />

im Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung – Unteres Ried. Der festgelegte<br />

forstrechtliche Ausgleich wurde bis zum 31.12.2014<br />

befristet.<br />

Das genehmigte Ausgleichskonzept beinhaltet verschiedene<br />

Ausgleichsmaßnahmearten (z.B. Anlegen eines Wanderweges<br />

und eines Baumlehrpfades, Neuanlage eines Feuchtbiotop,<br />

Aufforstungen, Waldrandgestaltung, naturnaher Bestandsumbau<br />

usw.). Der Wert dieses Ausgleichskonzeptes beträgt insgesamt<br />

248.740,00 €.<br />

Die im Ausgleichskonzept vorgesehenen Maßnahmen sind<br />

weitestgehend vollzogen. Als schwer umsetzbar haben sich<br />

jedoch verschiedene Waldumbaumaßnahmen erwiesen. Diese<br />

Positionen sollen daher durch andere, vom Forstbezirk Calw<br />

vorgeschlagene, bessere Maßnahmen ersetzt werden.<br />

Unter Berücksichtigung zusätzlicher Ersatzaufforstungen, die<br />

auf einer Fläche von 1,16 ha realisiert wurden (Gewann Oberholz,<br />

Mulden, Hube und Altweg) –sind Ersatzmaßnahmenarten<br />

im Wert von 33.825 € zu erbringen (Restausgleich).<br />

Als Ersatzmaßnahme schlägt der Forstbezirk Calw vor, die<br />

„Förderung von Buchenaltholzanteil“ von 0,69 ha auf 2,<strong>39</strong> ha<br />

zu erweitern. Bei den 0,69 ha Fläche handelt es sich um ein<br />

Quartier mit Altbuchen im Gewann Hube, die als Höhlenbäume<br />

von der Hohltaube und anderen Höhlenbrütern besiedelt<br />

werden. Diese Fläche kann auf die angrenzenden Bereiche<br />

ausgeweitet werden. Auf der gesamten Fläche befinden sich<br />

zahlreiche Laubbäume mit Habitatbaumstrukturen. Diese haben<br />

einen hohen Biotopwert, vor allem in der Zerfallsphase des<br />

ursprünglichen Altholzes.<br />

Zielgerichtete Pflegemaßnahmen in der Naturverjüngung und<br />

ein dauerhafter Nutzungsverzicht des Altbuchenbestandes sind<br />

gleichzeitig notwendig. Zielsetzung ist es,<br />

a) die Altbuchen als Habitatbäume für Höhlenbrüter und Fledermäuse<br />

zu erhalten und<br />

b) einwachsende Verjüngung zurückzudrängen, damit Räubern<br />

wie z.B. Mardern der Zugang zu Höhlen erschwert wird.<br />

Durch die Umsetzung dieser Fördermaßnahme auf der erweiterten<br />

Fläche von 2,<strong>39</strong> ha kann die fehlende Lücke im forstrechtlichen<br />

Ausgleich dauerhaft, ökologisch und forstrechtlich<br />

sinnvoll geschlossen werden.<br />

Der BUND <strong>Althengstett</strong> wurde vom Forstbezirk Calw eingebunden<br />

und befürwortet das abgeänderte Konzept.<br />

Aus den bisherigen Erfahrungen des Flächenerwerbs und den<br />

Problemen bei den Aufforstungsgenehmigungen lässt sich folgern,<br />

dass eine Suche nach weiteren Aufforstungsflächen bis<br />

zum Stichtag wenig erfolgreich sein dürfte.<br />

Der Gemeinderat zeigte sich in der Beratung interessiert über<br />

die konkret vorgesehenen forstbaulichen Maßnahmen und beschloss<br />

einstimmig, dass an Stelle der im Ausgleichskonzept<br />

auf einer Fläche von 6,83 ha vorgesehenen Waldumbaumaßnahmen<br />

die Förderung des Altholzanteils (Buchenaltholz) auf<br />

der bisherigen Planfläche im Gewann „Hube“ um 1,7 ha von<br />

0,69 ha auf 2,<strong>39</strong> ha deutlich ausgeweitet werden soll (wertgleicher<br />

Ausgleich). Es erfolgt ein dauerhafter Nutzungsverzicht<br />

im Altbuchenbestand im Gewann „Hube“ auf einer Fläche von<br />

2,<strong>39</strong> ha unter Zulassung von Pflegemaßnahmen in der aufwachsenden<br />

Verjüngung (Naturwaldzelle).<br />

3. Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Ottenbronn“<br />

Abwägung über die vorgebrachten Anregungen und<br />

Satzungsbeschluss<br />

Dipl. Ingenieur Stefan Gehring vom beauftragten Planungsbüro<br />

G2 stellte den überplanten Bereich in der Ortsmitte dar, welcher<br />

in der Form eines Bebauungsplanes die notwendigen planungsund<br />

bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den intensiv<br />

diskutierten Neubau eines Bürgerzentrums mit Ladeneinheit und<br />

altersgerechten Wohnungen schafft. Der auf dieser Grundlage<br />

bereits gestellt Bauantrag des Bauträgers FWD Hausbau wurde<br />

bereits vom Technischen Ausschuss befürwortet.<br />

Im Rahmen der Beratung der Abwägungsunterlage wurde die<br />

Frage angerissen, inwieweit die ausgewiesenen Parkflächen öf-<br />

Fortsetzung auf Seite 7

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