KW 39/2013 - Althengstett
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Nummer <strong>39</strong><br />
Freitag, 27. September <strong>2013</strong><br />
Amtsblatt<br />
<strong>Althengstett</strong> 5<br />
II. Hinweis Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den auf<br />
Grund von § 74 LBO ergangenen Bestandteilen dieser Satzung<br />
zuwider handelt.<br />
<strong>Althengstett</strong>, 27. September <strong>2013</strong><br />
Dr. Clemens Götz<br />
Bürgermeister<br />
Übermittlung von Meldedaten an das<br />
Bundesamt für Wehrverwaltung<br />
- Widerspruchsrecht -<br />
Die Wehrerfassung wird durch eine neue Datenübermittlung<br />
nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes ersetzt. Die Meldebehörde<br />
der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> übermittelt nach diesem<br />
Wehrpflichtgesetz an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu<br />
männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,<br />
die im Folgejahr volljährig werden (Geburtsjahrgang<br />
1997) folgende Daten:<br />
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.<br />
Diese Datenübermittlung erfolgt jährlich bis zum 31. März.<br />
Die Wehrverwaltung wird den übermittelten Personen Informationsmaterial<br />
über die Tätigkeiten in den Streitkräften zusenden.<br />
Die übermittelten Daten werden spätestens nach Ablauf eines<br />
Jahres nach der erstmaligen Speicherung beim Bundesamt für<br />
Wehrverwaltung gelöscht. Gegen diese neue Datenübermittlung<br />
steht dem Bürger ein Widerspruchsrecht gemäß § 18 Abs. 7<br />
des Melderechtsrahmengesetzes zu. Diesen Widerspruch können<br />
Sie schriftlich oder persönlich im Bürgeramt <strong>Althengstett</strong><br />
(Zimmer 017) einlegen.<br />
..................................................…………........................………..<br />
✁<br />
✁<br />
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an das Bundesamt<br />
für Wehrverwaltung<br />
Gemäß § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes wünsche<br />
ich keine Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für<br />
Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial<br />
zu Streitkräften nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz.<br />
Name: …………………………………………………………...…..<br />
Vorname: …………………………………………………...……….<br />
Anschrift: …………………………………...……………....………..<br />
.....................................................................................................<br />
(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)<br />
<strong>Althengstett</strong>, den ………………………………………...…………<br />
.....................................................................................................<br />
(Unterschrift)<br />
..………………………….........…….........................................…..<br />
Aus der Arbeit des Gemeinderates<br />
Sitzung vom 18.09.<strong>2013</strong><br />
1. Bürgerfragestunde<br />
Die Gemeinderatssitzung fand im Ortsteil Ottenbronn statt,<br />
da zwei für die Ortschaft bedeutende Bebauungspläne zur<br />
Beschlussfassung anstanden.Die drei Fragestellungen bezogen<br />
sich auf die Bebauung „Neue Ortsmitte Ottenbronn“ und die<br />
vorgesehenen Parkplätze, die Umstellung der Straßenbeleuchtung<br />
auf LED und auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der<br />
Ortsdurchfahrt.<br />
Bürgermeister Dr. Götz gab jeweils konkrete Auskünfte. Die<br />
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wird derzeit umgesetzt,<br />
so dass zeitweise starke Kontraste auftreten können,<br />
die im Lauf der Fertigstellung wieder beseitigt werden.<br />
2. Bebauungsplan Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung<br />
Antrag auf Änderung des Ausgleichskonzeptes zur Waldumwandlungsgenehmigung<br />
vom 16.12.2009<br />
Im Jahr 2009 vereinbarte die Gemeinde mit der Forstverwaltung<br />
die sogenannte Waldumwandlung. Diese regelt die erforderlichen<br />
Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung des neuen<br />
Gewerbegebiets, das in den Jahren ab 2002 eingerichtet wurde.<br />
Die Forstdirektion Freiburg genehmigte iam 16.12.2009 die<br />
Umwandlung von ca. 9,5 ha Wald zum Zwecke der Bebauung<br />
im Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung – Unteres Ried. Der festgelegte<br />
forstrechtliche Ausgleich wurde bis zum 31.12.2014<br />
befristet.<br />
Das genehmigte Ausgleichskonzept beinhaltet verschiedene<br />
Ausgleichsmaßnahmearten (z.B. Anlegen eines Wanderweges<br />
und eines Baumlehrpfades, Neuanlage eines Feuchtbiotop,<br />
Aufforstungen, Waldrandgestaltung, naturnaher Bestandsumbau<br />
usw.). Der Wert dieses Ausgleichskonzeptes beträgt insgesamt<br />
248.740,00 €.<br />
Die im Ausgleichskonzept vorgesehenen Maßnahmen sind<br />
weitestgehend vollzogen. Als schwer umsetzbar haben sich<br />
jedoch verschiedene Waldumbaumaßnahmen erwiesen. Diese<br />
Positionen sollen daher durch andere, vom Forstbezirk Calw<br />
vorgeschlagene, bessere Maßnahmen ersetzt werden.<br />
Unter Berücksichtigung zusätzlicher Ersatzaufforstungen, die<br />
auf einer Fläche von 1,16 ha realisiert wurden (Gewann Oberholz,<br />
Mulden, Hube und Altweg) –sind Ersatzmaßnahmenarten<br />
im Wert von 33.825 € zu erbringen (Restausgleich).<br />
Als Ersatzmaßnahme schlägt der Forstbezirk Calw vor, die<br />
„Förderung von Buchenaltholzanteil“ von 0,69 ha auf 2,<strong>39</strong> ha<br />
zu erweitern. Bei den 0,69 ha Fläche handelt es sich um ein<br />
Quartier mit Altbuchen im Gewann Hube, die als Höhlenbäume<br />
von der Hohltaube und anderen Höhlenbrütern besiedelt<br />
werden. Diese Fläche kann auf die angrenzenden Bereiche<br />
ausgeweitet werden. Auf der gesamten Fläche befinden sich<br />
zahlreiche Laubbäume mit Habitatbaumstrukturen. Diese haben<br />
einen hohen Biotopwert, vor allem in der Zerfallsphase des<br />
ursprünglichen Altholzes.<br />
Zielgerichtete Pflegemaßnahmen in der Naturverjüngung und<br />
ein dauerhafter Nutzungsverzicht des Altbuchenbestandes sind<br />
gleichzeitig notwendig. Zielsetzung ist es,<br />
a) die Altbuchen als Habitatbäume für Höhlenbrüter und Fledermäuse<br />
zu erhalten und<br />
b) einwachsende Verjüngung zurückzudrängen, damit Räubern<br />
wie z.B. Mardern der Zugang zu Höhlen erschwert wird.<br />
Durch die Umsetzung dieser Fördermaßnahme auf der erweiterten<br />
Fläche von 2,<strong>39</strong> ha kann die fehlende Lücke im forstrechtlichen<br />
Ausgleich dauerhaft, ökologisch und forstrechtlich<br />
sinnvoll geschlossen werden.<br />
Der BUND <strong>Althengstett</strong> wurde vom Forstbezirk Calw eingebunden<br />
und befürwortet das abgeänderte Konzept.<br />
Aus den bisherigen Erfahrungen des Flächenerwerbs und den<br />
Problemen bei den Aufforstungsgenehmigungen lässt sich folgern,<br />
dass eine Suche nach weiteren Aufforstungsflächen bis<br />
zum Stichtag wenig erfolgreich sein dürfte.<br />
Der Gemeinderat zeigte sich in der Beratung interessiert über<br />
die konkret vorgesehenen forstbaulichen Maßnahmen und beschloss<br />
einstimmig, dass an Stelle der im Ausgleichskonzept<br />
auf einer Fläche von 6,83 ha vorgesehenen Waldumbaumaßnahmen<br />
die Förderung des Altholzanteils (Buchenaltholz) auf<br />
der bisherigen Planfläche im Gewann „Hube“ um 1,7 ha von<br />
0,69 ha auf 2,<strong>39</strong> ha deutlich ausgeweitet werden soll (wertgleicher<br />
Ausgleich). Es erfolgt ein dauerhafter Nutzungsverzicht<br />
im Altbuchenbestand im Gewann „Hube“ auf einer Fläche von<br />
2,<strong>39</strong> ha unter Zulassung von Pflegemaßnahmen in der aufwachsenden<br />
Verjüngung (Naturwaldzelle).<br />
3. Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Ottenbronn“<br />
Abwägung über die vorgebrachten Anregungen und<br />
Satzungsbeschluss<br />
Dipl. Ingenieur Stefan Gehring vom beauftragten Planungsbüro<br />
G2 stellte den überplanten Bereich in der Ortsmitte dar, welcher<br />
in der Form eines Bebauungsplanes die notwendigen planungsund<br />
bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den intensiv<br />
diskutierten Neubau eines Bürgerzentrums mit Ladeneinheit und<br />
altersgerechten Wohnungen schafft. Der auf dieser Grundlage<br />
bereits gestellt Bauantrag des Bauträgers FWD Hausbau wurde<br />
bereits vom Technischen Ausschuss befürwortet.<br />
Im Rahmen der Beratung der Abwägungsunterlage wurde die<br />
Frage angerissen, inwieweit die ausgewiesenen Parkflächen öf-<br />
Fortsetzung auf Seite 7