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Unsere Seelsorge Praxis zum Download... - Bistum Münster

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10 <strong>Unsere</strong> <strong>Seelsorge</strong> PRAXIS<br />

Sie sich danach bei Ihrem <strong>Seelsorge</strong>r<br />

oder beim Bischöflichen Offizialat Ihres<br />

Heimatbistums.<br />

Der eine Partner ist evangelisch und<br />

war nicht kirchlich verheiratet.<br />

Kann eine Trauung nach katholischem<br />

Ritus gefeiert werden?<br />

Die evangelischen Christen sind nicht<br />

an die Formpflicht gebunden. Damit<br />

schließen sie aus katholischer Sicht<br />

mit der standesamtlichen Trauung eine<br />

kirchenrechtlich gültige Ehe. Ist die Ehe<br />

vollzogen, dann ist sie unauflöslich,<br />

weil sie zugleich (beide sind getauft)<br />

sakramental ist. Die Brautleute gelten<br />

also – nach katholischer Auffassung<br />

– als bereits kirchlich verheiratet.<br />

Trauzeugen<br />

Während bei der standesamtlichen<br />

und der evangelischen Trauung keine<br />

Trauzeugen vorgesehen sind, sind bei<br />

einer katholischen Eheschließung zwei<br />

Trauzeugen notwendig. Sie suchen die<br />

Trauzeugen selbst aus Ihrem Verwandten-<br />

oder Freundeskreis aus. Trauzeugen<br />

müssen nicht katholisch sein.<br />

Weitere Informationen<br />

Für alle weiteren Fragen stehen<br />

Ihnen gerne die <strong>Seelsorge</strong>r und<br />

<strong>Seelsorge</strong>rinnen Ihrer Pfarrgemeinde<br />

zur Verfügung.

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