Unsere Seelsorge Praxis zum Download... - Bistum Münster
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Trauungsgottesdienst<br />
Begrüßung<br />
Nach der liturgischen Eröffnung des Gottesdienstes kann der Priester (Diakon) das<br />
Brautpaar in der Gemeinde begrüßen. Auch das Brautpaar kann jetzt die Gelegenheit<br />
wahrnehmen, einige Worte an die Gemeinschaft zu richten (Motivation für die<br />
Eheschließung, Hoffnungen, Wünsche, Freude, Begrüßung der Gäste).<br />
Taufgedächtnis<br />
Vor dem gemeinsamen Einzug in die Kirche kann der Zelebrant Braut und Bräutigam<br />
zur Erinnerung an ihre Taufe Weihwasser reichen und alle dort Versammelten<br />
besprengen.<br />
Das Taufgedächtnis kann aber auch nach dem Einzug an der Stelle des Allgemeinen<br />
Schuldbekenntnisses begangen werden. Mit Rücksicht auf die Festlichkeit des<br />
Ereignisses können Taufgedächtnis und Allgemeines Schuldbekenntnis entfallen.<br />
Kyrie<br />
Das Schuldbekenntnis und das Kyrie können vom Brautpaar frei gestaltet werden.<br />
Diese Texte können auch von anderen Personen als dem Zelebranten (Diakon) gesprochen<br />
werden. Zum Kyrie kann auch ein Lied gewählt werden.<br />
Zelebrant:<br />
Alle:<br />
Zelebrant:<br />
Alle:<br />
Zelebrant:<br />
Alle:<br />
Du Licht, durch das wir sehen, du Weg, auf dem wir gehen:<br />
Herr, erbarme dich!<br />
Herr, erbarme dich!<br />
Du Wahrheit, auf die wir bauen, du Leben, dem wir vertrauen:<br />
Christus, erbarme dich!<br />
Christus, erbarme dich!<br />
Du Wort, das uns gegeben, du Liebe, von der wir leben:<br />
Herr, erbarme dich!<br />
Herr, erbarme dich!