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Auftragsbekanntmachung - Beratungsleistungen im Rahmen von ...

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Abschnitt III : Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben<br />

III.1) Bedingungen für den Auftrag:<br />

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: (falls zutreffend)<br />

_____<br />

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen<br />

Vorschriften:<br />

_____<br />

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend)<br />

_____<br />

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: (falls zutreffend)<br />

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen : ja nein<br />

(falls ja) Darlegung der besonderen Bedingungen:<br />

a) Neutralität<br />

Hohe Anforderungen bestehen an die Neutralität des zu beauftragenden Unternehmens. Diese Anforderungen<br />

gelten auch für möglicherweise <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des Auftrags mit dem Unternehmen kooperierende Dritte (z.B.<br />

Unternehmen/Institutionen). Diese Unabhängigkeit ist nachzuweisen, indem die Eigentumsverhältnisse<br />

dargelegt werden und Auskunft über institutionelle oder personelle Verflechtungen mit strom- oder<br />

gaswirtschaftlichen Unternehmen oder Verbänden sowie Netzbetreibern gegeben wird. Darüber hinaus sind die<br />

in den letzten fünf Jahren für strom- und gaswirtschaftliche Unternehmen oder Verbände sowie Netzbetreibern<br />

erfolgten Beratungsaufträge, Gutachten oder ähnliche Schriften sowie die entsprechenden Auftraggeber zu<br />

benennen. Ferner ist die Finanzierung des Bewerbers durch Drittmittel und vergleichbare Zuwendungen aus der<br />

Strom- und Gaswirtschaft darzulegen.<br />

Zudem hat der Bieter darzulegen, ob und wenn ja, in welchem Umfang, er vorhabenunabhängige<br />

<strong>Beratungsleistungen</strong> für die Vorhabenträger zur allgemeinen Vorbereitung der Bundesfachplanung (z.B.<br />

Erstellung des Musterantrages) erbracht hat oder absehbar erbringen wird. Der Bieter hat ebenfalls darzulegen,<br />

für welche Vorhaben nach dem BBPlG und für welchen Auftraggeber er derzeit in diesem <strong>Rahmen</strong> tätig ist oder<br />

absehbar tätig sein wird. Bei erfolgtem Zuschlag besteht für die Dauer des Auftrags eine Informationspflicht<br />

seitens des Auftragnehmers gegenüber der BNetzA bzgl. <strong>Beratungsleistungen</strong> für Übertragungsnetzbetreiber,<br />

soweit sie Vorhaben des BBPlG betreffen. Zur Vermeidung eines Interessenkonflikts bei dem Auftragnehmer, ist<br />

es ihm untersagt, sobald er die BNetzA für ein konkretes Vorhaben berät, für dieses Vorhaben Dritte zu beraten.<br />

Bestehen begründete Zweifel an der uneingeschränkten Unabhängigkeit und Neutralität des zu<br />

beauftragenden Unternehmens oder sind Interessenkonflikte mit anderen Tätigkeiten des zu beauftragenden<br />

Unternehmens nicht auszuschließen, führt dies unabhängig <strong>von</strong> der sonstigen Bewertung des Angebots zur<br />

Nichtberücksichtigung des Bewerbers.<br />

b) Fachliche Expertise<br />

Der Bieter sollte über fundierte raumordnerische und umweltfachliche Expertise <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />

Durchführung <strong>von</strong> Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte verfügen und diese<br />

<strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des Angebots nachweisen.<br />

c) Ressourcenverfügbarkeit<br />

Der Bieter muss hinreichend verdeutlichen, dass er aufgrund seiner personellen, sachlichen und<br />

organisatorischen Ressourcen mit entsprechender Expertise in der Lage ist, die einzelnen Leistungsabfragen<br />

der BNetzA in vollem Umfang und <strong>im</strong> jeweils vorgegebenen Zeitraum auch bei Leistungsspitzen (z.B. der<br />

Prüfung mehrerer Vorhaben gleichzeitig) durchführen zu können. Hierzu sind die Lebensläufe der seitens<br />

DE Standardformular 02 - <strong>Auftragsbekanntmachung</strong> 6 / 17

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