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Stellungnahme NEXT Kraftwerke - Bundesnetzagentur

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Köln, den 15. August 2013<br />

- 2 -<br />

Next <strong>Kraftwerke</strong> GmbH<br />

Die Next <strong>Kraftwerke</strong> GmbH hat zwei mögliche Lösungswege ausgearbeitet, die im Folgenden näher<br />

ausgeführt werden sollen.<br />

1. Mengenmäßiger Bilanzkreisausgleich<br />

Gemäß Bilanzkreisvertrag haben wir gegenüber dem ÜNB/BIKO die Pflicht, unseren Bilanzkreis mit<br />

möglichst geringer Abweichung zu bewirtschaften und so eine hohe Bilanzkreisqualität zu<br />

gewährleisten. Letztere wird in zunehmendem Maße durch den Eingriff von Einspeisemanagement<br />

beeinflusst, worauf wir als Bilanzkreisverantwortlicher keinen Einfluss nehmen können.<br />

Ein möglicher Lösungsweg wäre: Dem Bilanzkreis werden die Strommengen, welche aufgrund von<br />

Einspeisemanagement nicht produziert und in den Bilanzkreis nicht bilanziert werden, nachträglich<br />

vom ÜNB/VNB hinzugefügt. Dadurch wird die Bilanzkreisqualität vom Einspeisemanagement bilanziell<br />

nicht angetastet und es entfällt das Ausgleichsenergiekostenrisiko. Hinzu kommt, dass aus Systemsicht<br />

die Verantwortung beim Verursacher verbleibt. Die durch den ÜNB/VNB heruntergeregelten<br />

Strommengen werden von diesem in gleicher Höhe wiederbeschafft.<br />

Bei dieser Form der Entschädigung ist es gleichfalls unbedingt notwendig, dass derjenige, der die<br />

Einspeisemanagement-Maßnahmen vornimmt, die betroffenen Direktvermarkter davon unverzüglich<br />

unterrichtet. Ansonsten würden die Direktvermarkter Gegenmaßnahmen wie etwa Intraday-Handel<br />

einleiten, die ggf. die Systembilanz verschlechtern, da sie bei fehlender Benachrichtigung über die<br />

Einspeisemanagement-Maßnahmen nicht wissen können, ob das Bilanzkreisungleichgewicht von<br />

Einspeisemanagement-Maßnahmen verursacht wurde oder von anderen Produktionsabweichungen.<br />

Diese Lösung scheint uns gut geeignet, da bisher ein Schaden getragen werden muss, welcher von uns<br />

nicht beeinflusst werden kann. Letztendlich können die potenziellen Verluste nur minimiert bzw.<br />

eliminiert werden, wenn der Netzausbau vorangetrieben wird.<br />

2. Finanzielle Entschädigung<br />

Alternativ sehen wir auch die Möglichkeit, die entstandenen finanziellen Verluste durch<br />

Einspeisemanagement-Maßnahmen dem Direktvermarkter monetär zu erstatten. Dabei möchten wir<br />

uns dem Vorschlag der Trianel GmbH zum Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement Version 1<br />

anschließen und darauf hinweisen, dass die Problematik bereits seit zweieinhalb Jahren besteht und<br />

bisher nicht angegangen wurde.<br />

Der entstehende Verlustbetrag, welcher zu entschädigen ist, ist folgendermaßen zu berechnen:<br />

Die erste Stunde nach Bekanntgabe von Einspeisemanagement muss in Höhe der anfallenden<br />

Ausgleichsenergiekosten erstattet werden, da der Direktvermarkter nicht mehr die Möglichkeit hat,<br />

auf Veränderungen der Stromeinspeisung zu reagieren. Für den darauffolgenden Zeitraum können die

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