Stellungnahme NEXT Kraftwerke - Bundesnetzagentur
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Köln, den 15. August 2013<br />
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Next <strong>Kraftwerke</strong> GmbH<br />
Die Next <strong>Kraftwerke</strong> GmbH hat zwei mögliche Lösungswege ausgearbeitet, die im Folgenden näher<br />
ausgeführt werden sollen.<br />
1. Mengenmäßiger Bilanzkreisausgleich<br />
Gemäß Bilanzkreisvertrag haben wir gegenüber dem ÜNB/BIKO die Pflicht, unseren Bilanzkreis mit<br />
möglichst geringer Abweichung zu bewirtschaften und so eine hohe Bilanzkreisqualität zu<br />
gewährleisten. Letztere wird in zunehmendem Maße durch den Eingriff von Einspeisemanagement<br />
beeinflusst, worauf wir als Bilanzkreisverantwortlicher keinen Einfluss nehmen können.<br />
Ein möglicher Lösungsweg wäre: Dem Bilanzkreis werden die Strommengen, welche aufgrund von<br />
Einspeisemanagement nicht produziert und in den Bilanzkreis nicht bilanziert werden, nachträglich<br />
vom ÜNB/VNB hinzugefügt. Dadurch wird die Bilanzkreisqualität vom Einspeisemanagement bilanziell<br />
nicht angetastet und es entfällt das Ausgleichsenergiekostenrisiko. Hinzu kommt, dass aus Systemsicht<br />
die Verantwortung beim Verursacher verbleibt. Die durch den ÜNB/VNB heruntergeregelten<br />
Strommengen werden von diesem in gleicher Höhe wiederbeschafft.<br />
Bei dieser Form der Entschädigung ist es gleichfalls unbedingt notwendig, dass derjenige, der die<br />
Einspeisemanagement-Maßnahmen vornimmt, die betroffenen Direktvermarkter davon unverzüglich<br />
unterrichtet. Ansonsten würden die Direktvermarkter Gegenmaßnahmen wie etwa Intraday-Handel<br />
einleiten, die ggf. die Systembilanz verschlechtern, da sie bei fehlender Benachrichtigung über die<br />
Einspeisemanagement-Maßnahmen nicht wissen können, ob das Bilanzkreisungleichgewicht von<br />
Einspeisemanagement-Maßnahmen verursacht wurde oder von anderen Produktionsabweichungen.<br />
Diese Lösung scheint uns gut geeignet, da bisher ein Schaden getragen werden muss, welcher von uns<br />
nicht beeinflusst werden kann. Letztendlich können die potenziellen Verluste nur minimiert bzw.<br />
eliminiert werden, wenn der Netzausbau vorangetrieben wird.<br />
2. Finanzielle Entschädigung<br />
Alternativ sehen wir auch die Möglichkeit, die entstandenen finanziellen Verluste durch<br />
Einspeisemanagement-Maßnahmen dem Direktvermarkter monetär zu erstatten. Dabei möchten wir<br />
uns dem Vorschlag der Trianel GmbH zum Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement Version 1<br />
anschließen und darauf hinweisen, dass die Problematik bereits seit zweieinhalb Jahren besteht und<br />
bisher nicht angegangen wurde.<br />
Der entstehende Verlustbetrag, welcher zu entschädigen ist, ist folgendermaßen zu berechnen:<br />
Die erste Stunde nach Bekanntgabe von Einspeisemanagement muss in Höhe der anfallenden<br />
Ausgleichsenergiekosten erstattet werden, da der Direktvermarkter nicht mehr die Möglichkeit hat,<br />
auf Veränderungen der Stromeinspeisung zu reagieren. Für den darauffolgenden Zeitraum können die