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Ratgeber für Senioren 2013 - Dessau-Roßlau

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10. Wohnen im Alter<br />

reichend selbst vertreten können. Bewohnerinnen und Bewohner<br />

von Heimen stehen deshalb unter dem Schutz des Heimgesetzes und<br />

der zum Heimgesetz erlassenen Rechtsverordnungen. Es dient dem<br />

Zweck, die Rechtsstellung der Heimbewohner und die Qualität der<br />

Betreuung und Pflege zu verbessern. Es will dazu beitragen, dass:<br />

• Heimbewohner ein würdevolles Leben im Heim führen können,<br />

• ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden,<br />

• sie ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in eigener<br />

Verantwortung führen können,<br />

• die im Heimgesetz verankerten Rechte und Pflichten eingehalten<br />

werden,<br />

• die Leistungen, die erbracht werden, bestimmten Qualitätsund<br />

Mindestanforderungen entsprechen und<br />

• den Bewohnern ein Mitspracherecht in den Angelegenheiten<br />

des Heimbetriebs zusteht, die Auswirkungen auf die Lebensführung<br />

im Heim haben.<br />

Um diesen Schutz sicherstellen zu können, ist eine behördliche<br />

Stelle – die Heimaufsicht – geschaffen worden. Einerseits berät sie<br />

Heimbewohner in Heimangelegenheiten und andererseits ist sie<br />

<strong>für</strong> die Überwachung und Kontrolle der Heime zuständig.<br />

Weitere Auskünfte zur Thematik erhalten Sie im Zentralen Informationsbüro<br />

„Leben und Wohnen im Alter und bei Behinderung“ (Kontaktdaten<br />

und Öffnungszeiten – siehe oben oder in Kapitel 13).<br />

10.9 Wohnberechtigungsschein<br />

Wohnberechtigungsscheine werden zum Bezug einer belegungsgebundenen<br />

Wohnung benötigt. Als belegungsgebundene Wohnungen<br />

gelten geförderte, sanierte und neu gebaute Wohnungen<br />

nach § 88 des II. Wohnungsbaugesetzes (WoBauG). Da der überwiegende<br />

Teil der <strong>Dessau</strong>er Wohnungen keiner Belegungsbindung<br />

unterliegt, empfiehlt es sich zunächst beim Vermieter zu erfragen,<br />

ob und welcher Wohnberechtigungsschein <strong>für</strong> die gewünschte<br />

Wohnung erforderlich ist.<br />

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