Ratgeber für Senioren 2013 - Dessau-Roßlau
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6. Beratung und Hilfsangebote<br />
6.11.2 Nachlassregelung<br />
Das Testament<br />
Das öffentliche Testament wird mithilfe des Notars verfasst und<br />
notariell beglaubigt. Der Notar ist verpflichtet, das Testament beim<br />
Amtsgericht zu hinterlegen.<br />
Das private Testament wird vom Erblasser selbst verfasst; es muss<br />
von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben werden. Ort und<br />
Datum sowie vollständige Unterschrift sind ebenfalls notwendig.<br />
Zu empfehlen ist die Übergabe des Testaments in amtliche Verwahrung<br />
(zum Beispiel beim Nachlassgericht).<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Vorsorgeelement, durch welches<br />
eine oder mehrere Personen (Vollmachtnehmer) durch eine andere<br />
Person (Vollmachtgeber) berechtigt werden, soweit erforderlich,<br />
alle oder bestimmte rechtliche Angelegenheiten <strong>für</strong> den Vollmachtgeber<br />
zu erledigen. Und zwar <strong>für</strong> den Fall, dass der Vollmachtgeber<br />
zu einem späteren Zeitpunkt hierzu nicht mehr in der Lage ist.<br />
Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung<br />
einer rechtlichen Betreuung (gemäß § 1896 ff BGB) vermieden<br />
werden.<br />
Betreuungsverfügung<br />
Die Betreuungsverfügung, ist gleichfalls eine Form der Vorsorge, die<br />
dann umzusetzen ist, wenn der Betroffene auf Grund von körperlicher<br />
und/oder geistiger Behinderung nicht mehr in der Lage ist,<br />
eigenständig seine Angelegenheiten zu regeln und die Bestellung<br />
eines Betreuers notwendig wird (§ 1896 ff BGB). Die Betreuerbestellung<br />
erfolgt nur durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht).<br />
Patientenverfügung<br />
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung einer volljährigen<br />
Person, mit der sie in gesunden Tagen ihre persönlichen<br />
Vorstellungen und Wünsche <strong>für</strong> eventuell notwendig werdende<br />
medizinische Behandlungen, Untersuchungen festlegt.<br />
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