Ratgeber für Senioren 2013 - Dessau-Roßlau
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9. Pflege und andere Hilfen<br />
Bei der Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> übernimmt diese Aufgabe der Pflegeberatung<br />
das Zentrale Informationsbüro „Leben und Wohnen im<br />
Alter und bei Behinderung“. Die Kontaktadresse und Öffnungszeiten<br />
finden Sie in Kapitel 13 (Adressen).<br />
9.4 Ambulante Pflege<br />
Unter ambulanter Pflege versteht man die häusliche Versorgung<br />
von pflegebedürftigen Personen. Sie wird entweder durch nichtprofessionelle<br />
Pflegepersonen durchgeführt – das können Angehörige,<br />
Bekannte oder Nachbarn sein – kann aber auch vollständig<br />
oder teilweise durch das Pflegepersonal von zugelassenen Pflegediensten<br />
erfolgen. Wichtigstes Ziel der ambulanten Pflege ist, dass<br />
die Betroffenen möglichst nicht in ein Pflegeheim umziehen müssen.<br />
Die ambulante Pflege wird überwiegend durch Pflegegeld der<br />
Pflegekassen finanziert.<br />
Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)<br />
Am 21.09.2012 wurde das Pflege-Neuausrichtungsgesetz verabschiedet.<br />
Die Bundesregierung möchte lt. eigener Aussage mit<br />
dem Gesetz auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen<br />
der Pflege in der Zukunft reagieren. Schwerpunkt des<br />
Gesetzes ist hierbei die Verbesserung der Situation von Menschen<br />
mit Demenz. Mit Inkrafttreten des PNG werden nun die im Gesetz<br />
hinterlegten Leistungen um erweiterte Leistungen von Menschen<br />
mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erweitert, welche<br />
in einem geringen Umfang bereits in ambulanten Versorgungsstrukturen<br />
gewährleistet waren.<br />
Pflegegeld<br />
Pflegegeld wird gezahlt, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen<br />
Umgebung von Angehörigen oder einer anderen selbst gewählten<br />
Person in geeigneter Weise gepflegt wird.<br />
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