Ratgeber für Senioren 2013 - Dessau-Roßlau
Ratgeber für Senioren 2013 - Dessau-Roßlau
Ratgeber für Senioren 2013 - Dessau-Roßlau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6. Beratung und Hilfsangebote<br />
nn<br />
Altenhilfe<br />
Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll dazu beitragen, Schwierigkeiten,<br />
die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden<br />
oder zu mildern, um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten,<br />
am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Leistungen der Altenhilfe<br />
werden in der Regel zur Unterstützung alter Menschen erbracht.<br />
Sie können aber auch geleistet werden, wenn sie der Vorbereitung<br />
auf das Alter dienen. Sofern im Einzelfall Beratung und<br />
Unterstützung erforderlich ist, kann Altenhilfe ohne Rücksicht auf<br />
vorhandenes Einkommen oder Vermögen geleistet werden. Dennoch<br />
handelt es sich auch hier um eine nachrangige Hilfe, d. h.<br />
andere Hilfeleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.<br />
nn<br />
Bestattungskosten<br />
Die Kosten einer Bestattung werden gemäß § 74 SGB XII gewährt,<br />
soweit es dem zur Kostentragung Verpflichteten nicht zugemutet<br />
werden kann, die nach Anrechnung vorrangig einzusetzender Mittel<br />
(z. B. Nachlass) verbleibenden Aufwendungen einer schlichten,<br />
aber würdevollen Bestattung aus eigenem Einkommen und Vermögen<br />
aufzubringen. Bestattungskosten werden auf Antrag übernommen.<br />
Grundsätzlich ist die Gemeinde zuständig, die <strong>für</strong> die Verstorbene<br />
oder den Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe gezahlt hat. In anderen<br />
Fällen fällt die Zuständigkeit an die Gemeinde, die Sterbeort<br />
ist.<br />
Bestattungskosten können bewilligt werden, wenn<br />
1. die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen<br />
Aspekten angemessen sind,<br />
2. die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass<br />
hinterlassen hat,<br />
3. der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Kosten aus<br />
eigenen Mitteln zu tragen und<br />
4. es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet<br />
sind.<br />
18