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Stadtanzeiger Nr. 22 vom 25.10.2013 - Forchheim

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<strong>Forchheim</strong>er <strong>Stadtanzeiger</strong> - 11 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>/13<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan <strong>Nr</strong>. 1/3-7.3 (Änderung)<br />

Gebiet <strong>Forchheim</strong> Mitte, Bereich zwischen Gebsattelstraße,<br />

Adenauerallee, Birkenfelder- und Dreikirchenstraße<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 beschlossen,<br />

den Bebauungs- und Grünordnungsplan <strong>Nr</strong>. 1/3-7.3 (Änderung)<br />

aufzustellen und ein Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.<br />

Von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung wird gemäß<br />

§ 13 Abs.2 <strong>Nr</strong>.1 BauGB abgesehen.<br />

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. <strong>vom</strong> 16.09.2013<br />

und die dazugehörige Begründung wurden <strong>vom</strong> Stadtbauamt -<br />

Stadtplanung - ausgearbeitet und <strong>vom</strong> Stadtrat am 26.09.2013 zur<br />

öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB gebilligt.<br />

Begründung:<br />

Die Gestaltungsfestsetzung zur Ausführung der Fenster erscheint<br />

nicht mehr aktuell und zielführend, sie wird daher gestrichen. Alle<br />

anderen Festsetzungen bleiben erhalten.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1/3-7.3 mit Begründung<br />

liegt in der Zeit <strong>vom</strong> 04.11.2013 bis 04.12.2013<br />

während der Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 -<br />

16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.30 Uhr, Fr 8.00 - 12.00<br />

Uhr) bei der Stadt <strong>Forchheim</strong>, Stadt-bauamt <strong>Forchheim</strong>, Birkenfelderstraße<br />

4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang)<br />

öffentlich aus. Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen<br />

verfügbar sind, sind in einem vereinfachten Verfahren gem.<br />

§ 13 Abs.3 BauGB nicht vorzulegen.<br />

Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung<br />

(Herr Dworschak, Zim. <strong>Nr</strong>. 114) erteilt.<br />

Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung; es können Anregungen schriftlich vorgebracht<br />

oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt <strong>Forchheim</strong><br />

erklärt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,<br />

sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind<br />

aus den Unterlagen ersichtlich.<br />

<strong>Forchheim</strong> 14.10.2013<br />

STADT FORCHHEIM<br />

Franz Stumpf<br />

Oberbürgermeister<br />

Vollzug des Bayer. Straßen- und<br />

Wegegesetzes (BayStrWG)<br />

• Widmung der Erweiterung der Dreikirchenstraße, Fl.<strong>Nr</strong>.<br />

373/14, Gemarkung <strong>Forchheim</strong>, zur Ortsstraße gem. Art.<br />

6 BayStrWG<br />

• Widmung der westlichen Erweiterung des Starenweges,<br />

Fl.<strong>Nr</strong>. 447/5,<br />

Gemarkung Burk, zur Ortsstraße, gem. Art. 6 BayStrWG<br />

I. Widmung der Erweiterung der Dreikirchenstraße, Fl.<strong>Nr</strong>.<br />

373/14, Gemarkung <strong>Forchheim</strong>, zur Ortsstraße gem. Art.<br />

6 BayStrWG<br />

Die neu hergestellte Erweiterung der Dreikirchenstraße, Fl.<strong>Nr</strong>.<br />

373/14, ist zur Ortsstraße zu widmen. Sie beginnt zwischen den<br />

Fl.<strong>Nr</strong>n. 373/6 und 377 auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenzen,<br />

verläuft weiter in nördliche Richtung und endet an der westlichen<br />

Grundstücksgrenze der Fl.<strong>Nr</strong>. 608/51, Gemarkung <strong>Forchheim</strong>.<br />

II. Widmung der westlichen Erweiterung des Starenweges,<br />

Fl.<strong>Nr</strong>. 447/5, Gemarkung Burk, zur Ortsstraße, gem. Art.<br />

6 BayStrWG<br />

Die neu hergestellte westliche Erweiterung des Starenweges, Fl.<strong>Nr</strong>.<br />

447/5, ist zur Ortsstraße zu widmen. Sie beginnt an der Einmündung<br />

der Fl.<strong>Nr</strong>. 368/29 und endet an der östlichen Grundstücksgrenze<br />

der Fl.<strong>Nr</strong>. 446, Gemarkung Burk.<br />

Verfügung<br />

Die unter I. und II. beschriebenen Straßenflächen werden entsprechend<br />

ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße<br />

gewidmet.<br />

Die Widmungen gem. I. und II. sind auf Grund des Stadtratsbeschlusses<br />

<strong>vom</strong> 26.09.2013 veranlasst. Straßenbaulastträger dieser<br />

Verkehrsflächen ist die Stadt <strong>Forchheim</strong>.<br />

Die Verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Forchheim</strong> wirksam.<br />

Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt <strong>Forchheim</strong>, Stadtbauamt,<br />

Birkenfelderstraße 4, Zi.<strong>Nr</strong>. 101 im 1. OG, während der<br />

Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />

Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in<br />

95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach<br />

11 03 21, 954<strong>22</strong> Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des<br />

Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.<br />

Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt <strong>Forchheim</strong>)<br />

und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll<br />

einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene<br />

Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die<br />

übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:<br />

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung<br />

der Verwaltungsgerichtsordnung <strong>vom</strong> <strong>22</strong>.06.2007 (GVBl Seite<br />

390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen<br />

Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht<br />

keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />

Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist<br />

unzulässig.<br />

Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht<br />

seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss<br />

zu entrichten.<br />

<strong>Forchheim</strong>, den <strong>25.10.2013</strong><br />

Stadt <strong>Forchheim</strong><br />

Franz Stumpf<br />

Oberbürgermeister

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