Stadtanzeiger Nr. 22 vom 25.10.2013 - Forchheim
Stadtanzeiger Nr. 22 vom 25.10.2013 - Forchheim
Stadtanzeiger Nr. 22 vom 25.10.2013 - Forchheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Forchheim</strong>er <strong>Stadtanzeiger</strong> - 11 - <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>/13<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan <strong>Nr</strong>. 1/3-7.3 (Änderung)<br />
Gebiet <strong>Forchheim</strong> Mitte, Bereich zwischen Gebsattelstraße,<br />
Adenauerallee, Birkenfelder- und Dreikirchenstraße<br />
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 beschlossen,<br />
den Bebauungs- und Grünordnungsplan <strong>Nr</strong>. 1/3-7.3 (Änderung)<br />
aufzustellen und ein Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.<br />
Von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung wird gemäß<br />
§ 13 Abs.2 <strong>Nr</strong>.1 BauGB abgesehen.<br />
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. <strong>vom</strong> 16.09.2013<br />
und die dazugehörige Begründung wurden <strong>vom</strong> Stadtbauamt -<br />
Stadtplanung - ausgearbeitet und <strong>vom</strong> Stadtrat am 26.09.2013 zur<br />
öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB gebilligt.<br />
Begründung:<br />
Die Gestaltungsfestsetzung zur Ausführung der Fenster erscheint<br />
nicht mehr aktuell und zielführend, sie wird daher gestrichen. Alle<br />
anderen Festsetzungen bleiben erhalten.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1/3-7.3 mit Begründung<br />
liegt in der Zeit <strong>vom</strong> 04.11.2013 bis 04.12.2013<br />
während der Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 -<br />
16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.30 Uhr, Fr 8.00 - 12.00<br />
Uhr) bei der Stadt <strong>Forchheim</strong>, Stadt-bauamt <strong>Forchheim</strong>, Birkenfelderstraße<br />
4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang)<br />
öffentlich aus. Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen<br />
verfügbar sind, sind in einem vereinfachten Verfahren gem.<br />
§ 13 Abs.3 BauGB nicht vorzulegen.<br />
Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung<br />
(Herr Dworschak, Zim. <strong>Nr</strong>. 114) erteilt.<br />
Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung<br />
und Erörterung; es können Anregungen schriftlich vorgebracht<br />
oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt <strong>Forchheim</strong><br />
erklärt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,<br />
sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind<br />
aus den Unterlagen ersichtlich.<br />
<strong>Forchheim</strong> 14.10.2013<br />
STADT FORCHHEIM<br />
Franz Stumpf<br />
Oberbürgermeister<br />
Vollzug des Bayer. Straßen- und<br />
Wegegesetzes (BayStrWG)<br />
• Widmung der Erweiterung der Dreikirchenstraße, Fl.<strong>Nr</strong>.<br />
373/14, Gemarkung <strong>Forchheim</strong>, zur Ortsstraße gem. Art.<br />
6 BayStrWG<br />
• Widmung der westlichen Erweiterung des Starenweges,<br />
Fl.<strong>Nr</strong>. 447/5,<br />
Gemarkung Burk, zur Ortsstraße, gem. Art. 6 BayStrWG<br />
I. Widmung der Erweiterung der Dreikirchenstraße, Fl.<strong>Nr</strong>.<br />
373/14, Gemarkung <strong>Forchheim</strong>, zur Ortsstraße gem. Art.<br />
6 BayStrWG<br />
Die neu hergestellte Erweiterung der Dreikirchenstraße, Fl.<strong>Nr</strong>.<br />
373/14, ist zur Ortsstraße zu widmen. Sie beginnt zwischen den<br />
Fl.<strong>Nr</strong>n. 373/6 und 377 auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenzen,<br />
verläuft weiter in nördliche Richtung und endet an der westlichen<br />
Grundstücksgrenze der Fl.<strong>Nr</strong>. 608/51, Gemarkung <strong>Forchheim</strong>.<br />
II. Widmung der westlichen Erweiterung des Starenweges,<br />
Fl.<strong>Nr</strong>. 447/5, Gemarkung Burk, zur Ortsstraße, gem. Art.<br />
6 BayStrWG<br />
Die neu hergestellte westliche Erweiterung des Starenweges, Fl.<strong>Nr</strong>.<br />
447/5, ist zur Ortsstraße zu widmen. Sie beginnt an der Einmündung<br />
der Fl.<strong>Nr</strong>. 368/29 und endet an der östlichen Grundstücksgrenze<br />
der Fl.<strong>Nr</strong>. 446, Gemarkung Burk.<br />
Verfügung<br />
Die unter I. und II. beschriebenen Straßenflächen werden entsprechend<br />
ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße<br />
gewidmet.<br />
Die Widmungen gem. I. und II. sind auf Grund des Stadtratsbeschlusses<br />
<strong>vom</strong> 26.09.2013 veranlasst. Straßenbaulastträger dieser<br />
Verkehrsflächen ist die Stadt <strong>Forchheim</strong>.<br />
Die Verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
im Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Forchheim</strong> wirksam.<br />
Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt <strong>Forchheim</strong>, Stadtbauamt,<br />
Birkenfelderstraße 4, Zi.<strong>Nr</strong>. 101 im 1. OG, während der<br />
Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />
Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in<br />
95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach<br />
11 03 21, 954<strong>22</strong> Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des<br />
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.<br />
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt <strong>Forchheim</strong>)<br />
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll<br />
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene<br />
Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die<br />
übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:<br />
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung<br />
der Verwaltungsgerichtsordnung <strong>vom</strong> <strong>22</strong>.06.2007 (GVBl Seite<br />
390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen<br />
Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht<br />
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist<br />
unzulässig.<br />
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht<br />
seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss<br />
zu entrichten.<br />
<strong>Forchheim</strong>, den <strong>25.10.2013</strong><br />
Stadt <strong>Forchheim</strong><br />
Franz Stumpf<br />
Oberbürgermeister