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Das Urteil des BVerwG vom 5. 9. 2013 oder vom Versuch, den ...

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RAe Füßer & Kollegen Seite 8 von 14<br />

III. <strong>Urteil</strong> <strong>des</strong> <strong>BVerwG</strong> <strong>vom</strong> <strong>5.</strong> <strong>9.</strong> <strong>2013</strong><br />

Mit <strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> <strong>5.</strong> <strong>9.</strong> <strong>2013</strong> hat das <strong>BVerwG</strong> über die Sprungrevision <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Hessen gegen das <strong>Urteil</strong> <strong>des</strong> VG Wiesba<strong>den</strong> <strong>vom</strong> 16. 8. 2012 entschie<strong>den</strong>. <strong>Das</strong><br />

VG Wiesba<strong>den</strong> hatte in diesem <strong>Urteil</strong> der Klage eines nach § 3 UmwRG anerkannten<br />

Umweltverban<strong>des</strong> auf Verpflichtung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen stattgegeben,<br />

<strong>den</strong> für die Stadt Darmstadt gelten<strong>den</strong> Luftreinhalteplan – u.a. durch Einführen<br />

einer Umweltzone – so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur<br />

schnellstmöglichen Einhaltung <strong>des</strong> über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes<br />

für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet enthält 37 . Die erforderliche<br />

Klagebefugnis generierte das VG Wiesba<strong>den</strong> dabei direkt aus<br />

Art. 9 III AK unter Berufung auf das <strong>Urteil</strong> <strong>des</strong> EuGH <strong>vom</strong> 18. 3. 2011 zum slowakischen<br />

Braunbären.<br />

<strong>Das</strong> <strong>BVerwG</strong> hat demgegenüber mit seinem <strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> <strong>5.</strong> <strong>9.</strong> <strong>2013</strong> zunächst<br />

festgehalten, dass § 42 II Hs. 1 VwGO keine im Sinne der Rechtsprechung <strong>des</strong><br />

EuGH zum slowakischen Braunbären auslegungsfähige Norm ist, sondern lediglich<br />

eine Vorbehalts- bzw. Öffnungsklausel enthält, die durch Entscheidung <strong>des</strong><br />

zuständigen Normgebers umgesetzt wer<strong>den</strong> muss 38 . Ausweislich der Denkschrift<br />

zur Ratifizierung der Aarhus-Konvention habe der deutsche Gesetzgeber hinsichtlich<br />

der Verpflichtungen aus Art. 9 III AK keinen Änderungsbedarf im innerstaatlichen<br />

Recht gesehen 39 , was er durch die jüngste Novelle <strong>des</strong> Umweltrechtsbehelfsgesetzes<br />

nochmals bestätigt habe. Eine andere Sichtweise ergebe sich auch<br />

nicht aus <strong>den</strong> für das Verständnis der Aarhus-Konvention sehr bedeutsamen<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Compliance Committee. Danach stehe zwar das „Ob“ einer<br />

umweltrechtlichen Verbandsklage durch das Abkommen fest, die Vertragsstaaten<br />

behielten aber einen nicht unerheblichen Ausgestaltungsspielraum hinsichtlich<br />

<strong>des</strong> „Wie“ 40 . Auch das Unionsrecht fordere keine Auslegung contra legem im<br />

Sinne einer methodisch unzulässigen richterlichen Rechtsfindung 41 . Im Übrigen<br />

könne eine wegen ihrer Unbestimmtheit nicht unmittelbar anwendbare Bestimmung<br />

nicht Anknüpfungspunkt einer Auslegung sein, die diese Norm der Sache<br />

nach anwendbar macht; eine solche Argumentation wäre zirkulär 42 . Demnach ist<br />

Art. 9 III AK auch nach Ansicht <strong>des</strong> <strong>BVerwG</strong> selbst unter Rekurs auf die Intention<br />

der Aarhus-Konvention und der Empfehlungen <strong>des</strong> Compliance Committee<br />

37 VG Wiesba<strong>den</strong>, BeckRS 2012, 55841.<br />

38 <strong>BVerwG</strong>, BeckRS <strong>2013</strong>, 58242 (Rdnr. 26).<br />

39 Vgl. BT-Drs. 16/2497, S. 42 u. 46.<br />

40 <strong>BVerwG</strong>, BeckRS <strong>2013</strong>, 58242 (Rdnr. 33-35).<br />

41 <strong>BVerwG</strong>, BeckRS <strong>2013</strong>, 58242 (Rdnr. 36).<br />

42 <strong>BVerwG</strong>, BeckRS <strong>2013</strong>, 58242 (Rdnr. 37) mit Verweis auf Seibert, NVwZ <strong>2013</strong>, 1040<br />

(1042 f.).<br />

<strong>BVerwG</strong> 0<strong>5.</strong>0<strong>9.</strong><strong>2013</strong>

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