Ausgabe 30.08.2013 - Güglingen
Ausgabe 30.08.2013 - Güglingen
Ausgabe 30.08.2013 - Güglingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>30.08.2013</strong> Rundschau Mittleres Zabergäu 791<br />
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten<br />
PFAFFENHOFEN<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Wahl des Bürgermeisters/<br />
der Bürgermeisterin<br />
Wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers<br />
wird die Wahl des Bürgermeisters/Bürgermeisterin<br />
der Gemeinde Pfaffenhofen notwendig.<br />
Die Wahl findet statt am Sonntag, dem<br />
13. Oktober 2013. Gewählt ist, wer mehr als<br />
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.<br />
Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die<br />
Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl<br />
statt, bei der neue Bewerber/-innen zugelassen<br />
sind.<br />
Eine erforderlich werdende Neuwahl findet<br />
statt am Sonntag, dem 27. Oktober 2013. Bei<br />
der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl<br />
und bei Stimmengleichheit das Los.<br />
Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin<br />
beträgt 8 Jahre.<br />
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von<br />
Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige<br />
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen<br />
Union (Unionsbürger), die am Wahltag<br />
das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit<br />
mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit<br />
Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht<br />
ausgeschlossen sind. Diese werden von<br />
Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
und können wählen. Der Bürgermeister ist<br />
berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung<br />
seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis<br />
sowie eine Versicherung an Eides statt<br />
mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu<br />
verlangen.<br />
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />
Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen<br />
durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung<br />
aus der Gemeinde verloren haben und<br />
vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung<br />
wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort<br />
ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der<br />
Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die<br />
nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht<br />
mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen<br />
oder ihre Hauptwohnung begründet haben,<br />
werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen.<br />
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22<br />
Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen<br />
und nicht in das Melderegister eingetragen<br />
sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das<br />
Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen<br />
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />
hat der Unionsbürger eine Versicherung<br />
an Eides statt mit den Erklärungen nach<br />
§ 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung<br />
beizufügen. Vordrucke für diese Erklärung hält<br />
das Bürgermeisteramt Pfaffenhofen, Rodbachstr.<br />
15, bereit.<br />
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich<br />
gestellt werden und – ggf. samt der genannten<br />
eidesstattlichen Versicherung – bis spätestens<br />
Sonntag, 22.09.2013, beim Bürgermeisteramt<br />
Pfaffenhofen eingehen.<br />
Pfaffenhofen, den <strong>30.08.2013</strong><br />
gez. Lägler, stellv. Bürgermeister<br />
Bundestagswahl 2013 – Briefwahlunterlagen<br />
online<br />
beantragen<br />
Beantragung von Briefwahlunterlagen<br />
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl<br />
2013 wurden Mitte August versendet.<br />
Für den Fall, dass Sie am 22. September 2013<br />
verreist sein sollten oder sonst über keine Möglichkeit<br />
verfügen, das Wahllokal am Wahlsonntag<br />
zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr aufzusuchen,<br />
können Sie Ihre Stimmen auch per<br />
Briefwahl abgeben. Die Unterlagen für die<br />
Briefwahl stellt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung<br />
zur Verfügung. Sie können die Unterlagen<br />
persönlich auf dem Rathaus abholen, mit Ihrer<br />
Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail schriftlich<br />
beantragen oder über das Internet anfordern.<br />
Briefwahlunterlagen können bis spätestens<br />
Freitag, 20. September 2013, 18:00 Uhr beantragt<br />
werden.<br />
Ihr Wahlbrief mit dem Stimmzettel muss bis<br />
spätestens Sonntag, 22. September 2013, 18:00<br />
Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen<br />
Adresse eingegangen sein, um berücksichtigt<br />
werden zu können.<br />
Wahlscheinantrag bequem per Internet<br />
Zur Bundestagswahl können Wahlscheine<br />
neben den herkömmlichen Beantragungsarten<br />
persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail)<br />
auch durch sonstige dokumentierbare elektronische<br />
Übermittlung beantragt werden (§ 27<br />
BWO).<br />
Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl die Beantragung<br />
eines Wahlscheines per Internet auf<br />
unserer Homepage www.pfaffenhofen-wuertt.de<br />
an. Auf der Startseite gelangen Sie über<br />
den Punkt Wahlen direkt zum Link zur Onlinebeantragung<br />
von Briefwahlunterlagen.<br />
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular<br />
für Ihre Antragsdaten. Die Daten<br />
auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in<br />
das Antragsformular eintragen.<br />
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach<br />
Hause oder an eine abweichende Versandanschrift<br />
senden zu lassen. Ihre Antragsdaten<br />
werden verschlüsselt über das Internet in eine<br />
Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.<br />
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem<br />
dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen,<br />
erhalten Sie automatisch einen Hinweis.<br />
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen<br />
werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote<br />
oder Post zugestellt.<br />
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen<br />
wir unter anderem zwingend die Eingabe<br />
Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.<br />
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht<br />
vorliegen haben, können Sie auch formlos per<br />
E-Mail an ema@pfaffenhofen-wuertt.de einen<br />
Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen<br />
Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr<br />
Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.<br />
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie<br />
sich bitte an Frau Schaber bzw. Frau Köhler, Tel.:<br />
07046/9620-22, E-Mail: ema@pfaffenhofenwuertt.de.<br />
Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />
Raum in Weiler<br />
Förderung von privaten und gewerblichen<br />
Maßnahmen<br />
- Fortsetzung im Jahr 2014/Antragstellung<br />
bis Mitte Oktober erforderlich -<br />
Seit einigen Jahren ist der Ortsteil Weiler in das<br />
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)<br />
des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.<br />
In dieser Zeit wurden bereits verschiedene Bauund<br />
Sanierungsmaßnahmen in Weiler gefördert<br />
und somit eine Aufwertung der Bausubstanz und<br />
des Wohnumfeldes erreicht. Durch die Fortführung<br />
des Förderprogramms des Landes können<br />
auch im anstehenden Programmjahr 2014 Förderanträge<br />
gestellt werden.<br />
Förderfähig im Rahmen des ELR-Programms sind<br />
private und gewerbliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen,<br />
die dem Ort eine nachhaltige positive<br />
Entwicklung geben und einen Beitrag zur<br />
Eindämmung des Landschaftsverbrauches leisten.<br />
Dabei hat die Stärkung des Ortskerns besonderes<br />
Gewicht. Grundsätzlich ist auf sorgsamen Umgang<br />
mit natürlichen Lebensgrundlagen zu achten,<br />
zum Beispiel durch energiesparendes Bauen<br />
und sparsamen Umgang mit Flächen. Bei der<br />
Modernisierung von Altbauten ist der verbesserte<br />
Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium.<br />
Die Förderanträge sind bis spätestens Mitte Oktober<br />
2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart<br />
und beim Landratsamt Heilbronn einzureichen.<br />
Daher ist eine zeitnahe Zusammenstellung der<br />
Antragsunterlagen notwendig.<br />
Bei Interesse sollten Sie sich daher baldmöglichst<br />
mit der Gemeindeverwaltung wegen<br />
einer möglichen Förderung und Antragstellung<br />
in Verbindung setzen. Ansprechpartner<br />
im Rathaus Pfaffenhofen ist Herr Schuh, Tel.:<br />
9620-21, E-Mail: Frieder.Schuh@Pfaffenhofen-Wuertt.de.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter<br />
www.elr.baden-wuerttemberg.de<br />
Schnelle<br />
Hilfe<br />
Feuerwehrruf<br />
112