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Ausgabe 30.08.2013 - Güglingen

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<strong>30.08.2013</strong> Rundschau Mittleres Zabergäu 791<br />

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten<br />

PFAFFENHOFEN<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Wahl des Bürgermeisters/<br />

der Bürgermeisterin<br />

Wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers<br />

wird die Wahl des Bürgermeisters/Bürgermeisterin<br />

der Gemeinde Pfaffenhofen notwendig.<br />

Die Wahl findet statt am Sonntag, dem<br />

13. Oktober 2013. Gewählt ist, wer mehr als<br />

die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.<br />

Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die<br />

Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl<br />

statt, bei der neue Bewerber/-innen zugelassen<br />

sind.<br />

Eine erforderlich werdende Neuwahl findet<br />

statt am Sonntag, dem 27. Oktober 2013. Bei<br />

der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl<br />

und bei Stimmengleichheit das Los.<br />

Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin<br />

beträgt 8 Jahre.<br />

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von<br />

Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige<br />

eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen<br />

Union (Unionsbürger), die am Wahltag<br />

das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit<br />

mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit<br />

Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht<br />

ausgeschlossen sind. Diese werden von<br />

Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

und können wählen. Der Bürgermeister ist<br />

berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung<br />

seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis<br />

sowie eine Versicherung an Eides statt<br />

mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu<br />

verlangen.<br />

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen<br />

durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung<br />

aus der Gemeinde verloren haben und<br />

vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung<br />

wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort<br />

ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der<br />

Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die<br />

nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht<br />

mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen<br />

oder ihre Hauptwohnung begründet haben,<br />

werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen.<br />

Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22<br />

Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen<br />

und nicht in das Melderegister eingetragen<br />

sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das<br />

Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen<br />

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />

hat der Unionsbürger eine Versicherung<br />

an Eides statt mit den Erklärungen nach<br />

§ 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung<br />

beizufügen. Vordrucke für diese Erklärung hält<br />

das Bürgermeisteramt Pfaffenhofen, Rodbachstr.<br />

15, bereit.<br />

Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich<br />

gestellt werden und – ggf. samt der genannten<br />

eidesstattlichen Versicherung – bis spätestens<br />

Sonntag, 22.09.2013, beim Bürgermeisteramt<br />

Pfaffenhofen eingehen.<br />

Pfaffenhofen, den <strong>30.08.2013</strong><br />

gez. Lägler, stellv. Bürgermeister<br />

Bundestagswahl 2013 – Briefwahlunterlagen<br />

online<br />

beantragen<br />

Beantragung von Briefwahlunterlagen<br />

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl<br />

2013 wurden Mitte August versendet.<br />

Für den Fall, dass Sie am 22. September 2013<br />

verreist sein sollten oder sonst über keine Möglichkeit<br />

verfügen, das Wahllokal am Wahlsonntag<br />

zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr aufzusuchen,<br />

können Sie Ihre Stimmen auch per<br />

Briefwahl abgeben. Die Unterlagen für die<br />

Briefwahl stellt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung<br />

zur Verfügung. Sie können die Unterlagen<br />

persönlich auf dem Rathaus abholen, mit Ihrer<br />

Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail schriftlich<br />

beantragen oder über das Internet anfordern.<br />

Briefwahlunterlagen können bis spätestens<br />

Freitag, 20. September 2013, 18:00 Uhr beantragt<br />

werden.<br />

Ihr Wahlbrief mit dem Stimmzettel muss bis<br />

spätestens Sonntag, 22. September 2013, 18:00<br />

Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen<br />

Adresse eingegangen sein, um berücksichtigt<br />

werden zu können.<br />

Wahlscheinantrag bequem per Internet<br />

Zur Bundestagswahl können Wahlscheine<br />

neben den herkömmlichen Beantragungsarten<br />

persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail)<br />

auch durch sonstige dokumentierbare elektronische<br />

Übermittlung beantragt werden (§ 27<br />

BWO).<br />

Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl die Beantragung<br />

eines Wahlscheines per Internet auf<br />

unserer Homepage www.pfaffenhofen-wuertt.de<br />

an. Auf der Startseite gelangen Sie über<br />

den Punkt Wahlen direkt zum Link zur Onlinebeantragung<br />

von Briefwahlunterlagen.<br />

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular<br />

für Ihre Antragsdaten. Die Daten<br />

auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in<br />

das Antragsformular eintragen.<br />

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach<br />

Hause oder an eine abweichende Versandanschrift<br />

senden zu lassen. Ihre Antragsdaten<br />

werden verschlüsselt über das Internet in eine<br />

Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.<br />

Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem<br />

dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen,<br />

erhalten Sie automatisch einen Hinweis.<br />

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen<br />

werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote<br />

oder Post zugestellt.<br />

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen<br />

wir unter anderem zwingend die Eingabe<br />

Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.<br />

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht<br />

vorliegen haben, können Sie auch formlos per<br />

E-Mail an ema@pfaffenhofen-wuertt.de einen<br />

Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen<br />

Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr<br />

Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.<br />

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie<br />

sich bitte an Frau Schaber bzw. Frau Köhler, Tel.:<br />

07046/9620-22, E-Mail: ema@pfaffenhofenwuertt.de.<br />

Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />

Raum in Weiler<br />

Förderung von privaten und gewerblichen<br />

Maßnahmen<br />

- Fortsetzung im Jahr 2014/Antragstellung<br />

bis Mitte Oktober erforderlich -<br />

Seit einigen Jahren ist der Ortsteil Weiler in das<br />

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)<br />

des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.<br />

In dieser Zeit wurden bereits verschiedene Bauund<br />

Sanierungsmaßnahmen in Weiler gefördert<br />

und somit eine Aufwertung der Bausubstanz und<br />

des Wohnumfeldes erreicht. Durch die Fortführung<br />

des Förderprogramms des Landes können<br />

auch im anstehenden Programmjahr 2014 Förderanträge<br />

gestellt werden.<br />

Förderfähig im Rahmen des ELR-Programms sind<br />

private und gewerbliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen,<br />

die dem Ort eine nachhaltige positive<br />

Entwicklung geben und einen Beitrag zur<br />

Eindämmung des Landschaftsverbrauches leisten.<br />

Dabei hat die Stärkung des Ortskerns besonderes<br />

Gewicht. Grundsätzlich ist auf sorgsamen Umgang<br />

mit natürlichen Lebensgrundlagen zu achten,<br />

zum Beispiel durch energiesparendes Bauen<br />

und sparsamen Umgang mit Flächen. Bei der<br />

Modernisierung von Altbauten ist der verbesserte<br />

Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium.<br />

Die Förderanträge sind bis spätestens Mitte Oktober<br />

2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart<br />

und beim Landratsamt Heilbronn einzureichen.<br />

Daher ist eine zeitnahe Zusammenstellung der<br />

Antragsunterlagen notwendig.<br />

Bei Interesse sollten Sie sich daher baldmöglichst<br />

mit der Gemeindeverwaltung wegen<br />

einer möglichen Förderung und Antragstellung<br />

in Verbindung setzen. Ansprechpartner<br />

im Rathaus Pfaffenhofen ist Herr Schuh, Tel.:<br />

9620-21, E-Mail: Frieder.Schuh@Pfaffenhofen-Wuertt.de.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter<br />

www.elr.baden-wuerttemberg.de<br />

Schnelle<br />

Hilfe<br />

Feuerwehrruf<br />

112

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