Gebäudereiniger - Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu ...
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GK054<br />
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ten der Arbeit besteht in Ihrer Branche eine erhöhte Unfallgefahr. Auch anspruchsvollere<br />
Aufträge erfordern intensivere Schulung der Mitarbeiter. Besonders<br />
in sensiblen Bereichen wie der Krankenhausreinigung, die inzwischen immer<br />
häufiger von Gebäudereinigungsfirmen durchgeführt wird, oder bei der<br />
Industriereinigung <strong>zu</strong>sammen mit der Abfallbeseitigung, muss das eingesetzte<br />
Personal über eine entsprechende Qualifikation verfügen.<br />
NOTIZEN<br />
Teilzeitkräfte. Die mittlerweile erhöhten Anforderungen an die Reinigungskräfte<br />
haben in den letzten Jahren da<strong>zu</strong> geführt, dass sich der Anteil der geringfügig<br />
Beschäftigten in Kleinbetrieben von ehemals 80 auf rund 50 Prozent<br />
reduziert hat.<br />
Aber: Aus organisatorischen Gründen werden Sie nicht umhin kommen, Aushilfen<br />
<strong>zu</strong> beschäftigen. Viele Beschäftigte betreiben die Reinigung als Nebenverdienst<br />
(Studenten, Hausfrauen, Rentner). Branchentypisch für die <strong>Gebäudereiniger</strong><br />
ist der hohe Frauenanteil mit fast 80 Prozent der Belegschaft. Gerade das<br />
"Rund um die Uhr"-Arbeiten kommt vielen entgegen, die ihre Arbeitszeit flexibel<br />
gestalten möchten oder die während der "normalen Arbeitszeit" keine Zeit<br />
haben.<br />
Aktives Marketing. Zusatzangebote wie z.B. ein 24-Stunden-Service, der binnen<br />
eines Tages eine Reinigungstruppe bereitstellen kann, findet Anklang bei<br />
den Kunden und hilft, einen festen Kundenstamm auf<strong>zu</strong>bauen und <strong>zu</strong> erweitern.<br />
• Beispielsweise bei Kleinbetrieben punktuell anfallende Reinigungsarbeiten<br />
da<strong>zu</strong> nutzen, den Kunden mit dem gesamten Leistungsspektrum des Unternehmens<br />
bekannt <strong>zu</strong> machen.<br />
• Bei Privathaushalten können Dienstleistungen wie Teppichbodenreinigung<br />
und -imprägnierung einen ersten Einstieg in neue Marktsegmente darstellen.<br />
Diesen Teil der Kundschaft dürfen Sie in der Werbung nicht vernachlässigen,<br />
nicht <strong>zu</strong> Beginn jedenfalls.<br />
Vergessen Sie nicht die Kunden, die Sie schon „haben“: Gerade bei der Unterhaltsreinigung<br />
bietet es sich an, seine Mitarbeiter kontinuierlich für einen festen<br />
Kunden ein<strong>zu</strong>setzen, da dies die Mitarbeiter fest an den Kunden und an das<br />
Objekt bindet.<br />
Internet. Die Preistransparenz durch Internetrecherchen erhöht den Preisdruck<br />
auf die Anbieter - um so mehr lohnt ein eigener professioneller, informativer<br />
Internet-Auftritt, der <strong>zu</strong>sätzliche Kunden erschließen kann. Nicht einmal mehr<br />
15 Prozent aller Unternehmen zeigen keine Präsenz im Internet (ECC Handel,<br />
2008). Und immer mehr Kunden – private und gewerbliche – suchen im Internet<br />
nach geeigneten Angeboten oder Spezialisten: Eine eigene Webpage ist<br />
daher mittlerweile auch für den Handwerker unverzichtbar, gerade, wenn er<br />
neu auf den Markt kommt. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte<br />
und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie Büro oder Lagerräume<br />
daherkommen.<br />
Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger<br />
umfänglich dem Telemediengesetz – vor allem ein fehlerhaftes Impressum<br />
kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail,<br />
neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID<br />
sowie E-Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten<br />
werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer<br />
genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei gesetzlich geschützten<br />
Berufsbezeichnungen muss nicht nur diese aufgeführt sein, sondern auch<br />
der Staat, in dem sie erworben wurde.<br />
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