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Gebäudereiniger - Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu ...

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GK054<br />

6<br />

ten der Arbeit besteht in Ihrer Branche eine erhöhte Unfallgefahr. Auch anspruchsvollere<br />

Aufträge erfordern intensivere Schulung der Mitarbeiter. Besonders<br />

in sensiblen Bereichen wie der Krankenhausreinigung, die inzwischen immer<br />

häufiger von Gebäudereinigungsfirmen durchgeführt wird, oder bei der<br />

Industriereinigung <strong>zu</strong>sammen mit der Abfallbeseitigung, muss das eingesetzte<br />

Personal über eine entsprechende Qualifikation verfügen.<br />

NOTIZEN<br />

Teilzeitkräfte. Die mittlerweile erhöhten Anforderungen an die Reinigungskräfte<br />

haben in den letzten Jahren da<strong>zu</strong> geführt, dass sich der Anteil der geringfügig<br />

Beschäftigten in Kleinbetrieben von ehemals 80 auf rund 50 Prozent<br />

reduziert hat.<br />

Aber: Aus organisatorischen Gründen werden Sie nicht umhin kommen, Aushilfen<br />

<strong>zu</strong> beschäftigen. Viele Beschäftigte betreiben die Reinigung als Nebenverdienst<br />

(Studenten, Hausfrauen, Rentner). Branchentypisch für die <strong>Gebäudereiniger</strong><br />

ist der hohe Frauenanteil mit fast 80 Prozent der Belegschaft. Gerade das<br />

"Rund um die Uhr"-Arbeiten kommt vielen entgegen, die ihre Arbeitszeit flexibel<br />

gestalten möchten oder die während der "normalen Arbeitszeit" keine Zeit<br />

haben.<br />

Aktives Marketing. Zusatzangebote wie z.B. ein 24-Stunden-Service, der binnen<br />

eines Tages eine Reinigungstruppe bereitstellen kann, findet Anklang bei<br />

den Kunden und hilft, einen festen Kundenstamm auf<strong>zu</strong>bauen und <strong>zu</strong> erweitern.<br />

• Beispielsweise bei Kleinbetrieben punktuell anfallende Reinigungsarbeiten<br />

da<strong>zu</strong> nutzen, den Kunden mit dem gesamten Leistungsspektrum des Unternehmens<br />

bekannt <strong>zu</strong> machen.<br />

• Bei Privathaushalten können Dienstleistungen wie Teppichbodenreinigung<br />

und -imprägnierung einen ersten Einstieg in neue Marktsegmente darstellen.<br />

Diesen Teil der Kundschaft dürfen Sie in der Werbung nicht vernachlässigen,<br />

nicht <strong>zu</strong> Beginn jedenfalls.<br />

Vergessen Sie nicht die Kunden, die Sie schon „haben“: Gerade bei der Unterhaltsreinigung<br />

bietet es sich an, seine Mitarbeiter kontinuierlich für einen festen<br />

Kunden ein<strong>zu</strong>setzen, da dies die Mitarbeiter fest an den Kunden und an das<br />

Objekt bindet.<br />

Internet. Die Preistransparenz durch Internetrecherchen erhöht den Preisdruck<br />

auf die Anbieter - um so mehr lohnt ein eigener professioneller, informativer<br />

Internet-Auftritt, der <strong>zu</strong>sätzliche Kunden erschließen kann. Nicht einmal mehr<br />

15 Prozent aller Unternehmen zeigen keine Präsenz im Internet (ECC Handel,<br />

2008). Und immer mehr Kunden – private und gewerbliche – suchen im Internet<br />

nach geeigneten Angeboten oder Spezialisten: Eine eigene Webpage ist<br />

daher mittlerweile auch für den Handwerker unverzichtbar, gerade, wenn er<br />

neu auf den Markt kommt. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte<br />

und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie Büro oder Lagerräume<br />

daherkommen.<br />

Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger<br />

umfänglich dem Telemediengesetz – vor allem ein fehlerhaftes Impressum<br />

kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail,<br />

neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID<br />

sowie E-Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten<br />

werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer<br />

genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei gesetzlich geschützten<br />

Berufsbezeichnungen muss nicht nur diese aufgeführt sein, sondern auch<br />

der Staat, in dem sie erworben wurde.<br />

Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in<br />

Berlin ⋅ Bremen ⋅ Brandenburg ⋅ Mecklenburg-Vorpommern ⋅ Niedersachsen ⋅ Nordrhein-Westfalen ⋅<br />

Rheinland-Pfalz ⋅ Sachsen-Anhalt ⋅ Schleswig-Holstein

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