auf den Punkt - Ausgabe 01 2010 - KWT Kälte-Wärmetechnik AG
auf den Punkt - Ausgabe 01 2010 - KWT Kälte-Wärmetechnik AG
auf den Punkt - Ausgabe 01 2010 - KWT Kälte-Wärmetechnik AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
22 <strong>auf</strong> <strong>den</strong> punkt<br />
Arbeitssicherheit<br />
Arbeiten in Gräben,<br />
Schächten und<br />
Baugruben<br />
Das Arbeiten in Gräben gehört für unsere Montagemitarbeiter zum Tagesgeschäft.<br />
Erdson<strong>den</strong>-Verbindungsleitungen wer<strong>den</strong> oft über relativ grosse Distanzen in Gräben verlegt, und dies<br />
manchmal unter Zeitdruck. Was ist zu beachten, damit keine schweren Unfälle passieren?<br />
Das Arbeiten in Gräben sieht häufig <strong>auf</strong> <strong>den</strong> ersten<br />
Blick harmlos aus. Die Grabenwände sind stabil und<br />
Zeit für Spriessungen bleibt oft nicht.<br />
Dass aber mit dem Einstieg in <strong>den</strong> Graben erhebliche<br />
Risiken bestehen, ist vielen Arbeitern nicht bewusst,<br />
und sie gehen zu hohe Risiken ein.<br />
Die SUVA hat zu dieser Thematik eine Checkliste verfasst, welche die wichtigen <strong>Punkt</strong>e <strong>auf</strong>nimmt.<br />
Folgende <strong>Punkt</strong>e sind für Arbeiten in Son<strong>den</strong>gräben von Wichtigkeit:<br />
1. Bei einer Aushubtiefe von mehr als 1,50 m müssen die Grabenwände abgeböscht, verspriesst oder mit<br />
anderen Massnahmen gesichert sein.<br />
2. Ab einer Grabentiefe von 1,00 m muss eine lichte Weite von 60 cm eingehalten sein.<br />
3. Ab einer Grabentiefe von mehr als 1,00 m muss der Zugang mit Leiter, Treppen oder anderen Arbeitsmitteln<br />
gewährleistet sein.<br />
4. Beim Arbeiten im Bereich von Kranen oder Aushubmaschinen muss auch im Graben der Schutzhelm getragen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
5. Die Absturzkanten müssen signalisiert sein.<br />
6. Bei geböschten Gräben ist die Böschungsneigung dem Baugrund anzupassen:<br />
a. 3:1 bei gut verfestigtem, standfestem Material<br />
b. 2:1 bei mässig verfestigtem Material<br />
c. 1:1 bei rolligem Material<br />
7. Bei gespriessten Gräben muss die minimale Breite von 60 cm eingehalten sein und die Spriessung muss<br />
min. 15 cm über die Grabenwand vorstehen.<br />
8. Es muss sichergestellt sein, dass kein seitlich deponiertes Aushubmaterial in <strong>den</strong> Graben fällt.<br />
9. Es muss sichergestellt sein, dass die Grabenwände nicht durch Witterungseinflüsse (Wasser) beeinträchtigt<br />
wer<strong>den</strong> können.<br />
René Steiner