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Entwurf zur Stellungnahme

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WASSER<br />

ABFALL<br />

REGELBLÄTTER<br />

ÖWAV-Regelblatt 518<br />

Wien 2008<br />

REGELWERK<br />

des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV)<br />

Anforderungen an den Betrieb von<br />

Kompostierungsanlagen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

In Kommission bei:<br />

ON Österreichisches Normungsinstitut<br />

A-1020 Wien, Heinestraße 38


Dieses Regelblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher<br />

Gemeinschafts arbeit.<br />

Dieses Regelblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für eine fachgerechte<br />

Lösung. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder<br />

für die richtige Anwendung im konkreten Fall. Eine etwaige Haftung der Urheber ist ausgeschlossen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Regelblatt trotz<br />

sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen.<br />

© 2008 by Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband.<br />

Alle Rechte vorbehalten.<br />

Printed in Austria 2008<br />

Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des<br />

Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verbandes unzulässig und strafbar.<br />

Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die<br />

Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Selbstverlag des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes, Wien<br />

In Kommission bei ON Österreichisches Normungsinstitut, 1020 Wien<br />

Satz und Layout: Mag. Fritz Randl (ÖWAV)<br />

Druck: Druckerei Fischer KG, 1010 Wien


Vorwort<br />

Das Ziel der Kompostierung ist der möglichst zügige und verlustarme Abbau der organischen<br />

Ursprungssubstanzen und deren Überführen in stabile, pflanzenfreundliche Humussubstanzen.<br />

Die Anwendung des erzeugten Komposts, also das Zurückführen organischer Substanz<br />

in den natürlichen Stoffkreislauf, erfordert, dass dieser Kompost hohe Qualität aufweist.<br />

Bei geeigneter Ausgangsmaterialzusammensetzung und bei Einhaltung günstiger Rottebedingungen<br />

können in reifem Kompost bis zu 40 % der organischen Substanz als Huminsäuren<br />

vorliegen. Die auffälligen und wesentlichen Eigenschaften der Huminstoffe sind deren Widerstand<br />

gegen einen biologischen Abbau, ihre hohe Kationenaustauschkapazität und ihre sorptive<br />

Bindung an mineralische Bodenbestandteile. Ein Freisetzen von Nährstoffen wird erst mit<br />

dem Abbau der Huminstoffe möglich. Da Huminstoffe jedoch gegenüber mikrobiellem Abbau<br />

weitgehend resistent sind, stellen sie eine sehr langsam fließende Nährstoffquelle dar.<br />

Biologische Abbauprozesse laufen in der Natur selbstständig ab. Der Prozess bedarf jedoch<br />

in dem Moment unserer Unterstützung, wenn der Charakter der organischen Substanz, deren<br />

große Menge, deren Struktur oder auch unsere Zeitvorgabe diesen natürlichen Ablauf nicht<br />

mehr zulassen. Wir müssen dann Geräte und verfahrenstechnische Hilfsmittel einsetzen, um<br />

den aeroben Rotteprozess überhaupt zu ermöglichen bzw. ihn zu optimieren. Wir sprechen<br />

deshalb auch von einem technischen Kompostierprozess. Ein solcher technischer Kompostierprozess<br />

verursacht auch Emissionen (Lärm, Geruch, Staub, Sickerwasser, Pilzsporen),<br />

welche allerdings unter Kenntnis ihrer naturwissenschaftlich-technisch bedingten Ursachen<br />

weitgehend beherrschbar sind.<br />

Dieses Regelblatt soll dem Praktiker helfen, den Rotteprozess besser zu verstehen, und<br />

dadurch gezielter in den Prozess eingreifen zu können. Damit erhält er ein Werkzeug, um<br />

einerseits die Qualität seines Endprodukts zu verbessern und andererseits die Prozessab läufe<br />

dahingehend zu optimieren, dass dabei möglichst geringe Emissionen verursacht werden.<br />

Wien, im XXX 2009<br />

ÖSTERREICHISCHER<br />

WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 3


An der Erstellung des ÖWAV-Regelblatts 518 haben mitgewirkt:<br />

Als Leiter:<br />

DI Erwin Binner, Universität für Bodenkultur Wien<br />

Ausschussmitglieder:<br />

DI Florian Amlinger, Kompost – Entwicklung & Beratung DI Florian Amlinger, Perchtoldsdorf<br />

Alexander Bradl, Beratungsbüro Alexander Bradl, Wien<br />

GF Ing. Ludwig Bretterebner, Abfallwirtschaftsverband Liezen<br />

DI Wolfgang H. Eberhard, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bregenz<br />

Techn. Dir. DI Werner Folk, Mürzverband, Kapfenberg<br />

DI Gerhard Hampejs, Fachhochschulen OÖ. Studienbetriebs GmbH, Wels<br />

DI Erwin Huter, Niederösterreichische Umweltanwaltschaft, St. Pölten<br />

DI Dr. Christoph Lampert, Umweltbundesamt GmbH, Wien<br />

DI Dr. Michael Loidl, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />

Wien<br />

GF Ing. Horst Müller jun., Technisches Büro für Umwelttechnik Müller Abfallprojekte GmbH,<br />

Weibern<br />

DI Andreas Öhlinger, Umweltbundesamt GmbH, Wien<br />

StAL DI Gerhard Pilz, Strabag Umweltanlagen GmbH, Linz<br />

DI Christian Rolland, MA 22 – Umweltschutz, Wien<br />

DI Dr. Nina Spatny, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />

Wien<br />

DI Dr. Angelika Stüger-Hopfgartner, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Graz<br />

Univ.-Lektor DI Manfred Swoboda, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, St. Pölten<br />

DI Dr. Erwin Szlezak, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, St. Pölten<br />

GF Robert Tulnik, ARGE Kompost & Biogas Österreich, Linz<br />

Dipl.-Biol. Dr. Martin Wellacher, KOMPTECH GmbH, Frohnleiten<br />

Paul Zarzer, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Linz<br />

Mag. Gerhard Ziehenberger, Saubermacher Dienstleistungs AG, Graz-Puntigam<br />

Für den ÖWAV:<br />

DI Mathias Ottersböck, Referent für den Fachbereich Abfallwirtschaft im ÖWAV, Wien<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

4 ÖWAV-Regelblatt 518


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Begriffe............................................................................................................................ 7<br />

2 Rechtliche Grundlagen................................................................................................ 13<br />

3 Fachliche und technische Grundlagen...................................................................... 15<br />

3.1 Anforderungen an den Standort................................................................................. 15<br />

3.2 Einfluss von Sammlung und Transport...................................................................... 15<br />

3.3 Anforderungen an die Aufbereitung........................................................................... 16<br />

3.4 Der Rotteprozess.......................................................................................................... 16<br />

3.4.1 Allgemeines.................................................................................................................... 16<br />

3.4.2 Hauptrotte (Intensivrotte)............................................................................................... 18<br />

3.4.3 Nachrotte........................................................................................................................ 18<br />

3.4.4 Nachlagerung (Kompostreife)........................................................................................ 19<br />

3.5 Emissionen, Immissionen und Maßnahmen zu deren Verminderung..................... 19<br />

3.5.1 Geruchsemissionen....................................................................................................... 19<br />

3.5.2 Flüssige Emissionen...................................................................................................... 19<br />

3.5.3 Staub- und Keimemissionen.......................................................................................... 20<br />

3.5.4 Lärmemissionen............................................................................................................. 20<br />

3.6 Übersicht über prinzipielle Systeme.......................................................................... 20<br />

3.6.1 Rotteführung.................................................................................................................. 21<br />

3.6.2 Aufsetzen der Mieten..................................................................................................... 21<br />

3.6.3 Umsetzen / Auflockern................................................................................................... 22<br />

3.6.4 Rottebelüftung................................................................................................................ 22<br />

3.6.5 Bewässerung................................................................................................................. 24<br />

4 Anforderungen an den Betrieb................................................................................... 25<br />

4.1 Ausgangsmaterialien................................................................................................... 25<br />

4.2 Anforderungen an die Anlagenbereiche.................................................................... 27<br />

4.2.1 Anlieferung..................................................................................................................... 27<br />

4.2.2 Aufbereitung................................................................................................................... 29<br />

4.2.3 Hauptrotte...................................................................................................................... 31<br />

4.2.4 Nachrotte........................................................................................................................ 34<br />

4.2.5 Endaufbereitung (Feinaufbereitung)............................................................................... 36<br />

4.2.6 Nachlagerung................................................................................................................. 37<br />

4.3 Maschinelle und technische Ausstattung.................................................................. 38<br />

4.4 Qualitätssicherung, Aufzeichnung und Bilanzierung............................................... 39<br />

4.4.1 Qualitätssicherung......................................................................................................... 39<br />

4.4.2 Aufzeichnung und Bilanzierung...................................................................................... 40<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 5


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

6 ÖWAV-Regelblatt 518


1 Begriffe<br />

Abfallbesitzer<br />

Alle natürlichen und juristischen Personen, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über Abfälle haben<br />

Abluft (im Zusammenhang mit der Rotte)<br />

mit Stoffwechselprodukten (z. B. CO 2<br />

, Geruchsstoffe, Wasserdampf) der am biologischen Abbau beteiligten<br />

Mikroorganismen angereicherte, das Rottegut verlassende Luft<br />

Aufbereitung<br />

a) Vorbehandlung der Kompostausgangsmaterialien vor dem biologischen Prozess, Abtrennung von<br />

Störstoffen; Zerkleinerung; Mischung und Homogenisierung von Materialien bzgl. Wassergehalt,<br />

C/N-Verhältnis, Kornstruktur, Luftporenvolumen und organischer Masse für optimales biologisches<br />

Abbauverhalten<br />

b) Die Endaufbereitung der Komposte erfolgt in der Regel durch Absiebung der Grobfraktion. Bei Bedarf<br />

kann z. B. eine Hartstoffabscheidung oder Windsichtung durchgeführt werden<br />

aerober Abbau<br />

Ab- bzw. Umbau von organischen Substanzen durch Mikroorganismen unter Vorhandensein von mikrobiell<br />

verfügbarem Sauerstoff<br />

anaerober Abbau (= Vergärung)<br />

Ab- bzw. Umbau von organischen Substanzen durch Mikroorganismen unter Abwesenheit von mikrobiell<br />

verfügbarem Sauerstoff<br />

Ballaststoff<br />

Störstoffreste (z. B. Steine, Glas, Kunststoff, Metall), die nach der Endaufbereitung im Kompost verbleiben<br />

und eine Qualitätsminderung des Komposts darstellen<br />

Belüftung<br />

Versorgung des Rotteguts mit Sauerstoff durch natürliche Konvektion bzw. durch Zwangsbelüftung<br />

Bewässerung<br />

verfahrenstechnisch bedingte Wasserzugabe <strong>zur</strong> Steuerung des Wasserhaushalts während der biologischen<br />

Ab- bzw. Umbauprozesse<br />

Biofilter<br />

Festbettfilter (z. B. Kompost, Rindenmulch), mit dem Abluft, die vorwiegend mit organischen Inhaltsstoffen<br />

(z. B. Geruchsstoffe) belastet ist, durch Sorption und biologische Abbauprozesse gereinigt wird<br />

biogene Abfälle<br />

Abfälle, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils für die biologische Verwertung<br />

gemäß Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II 89/2005 i. d. g. F., geeignet sind<br />

Biotonne<br />

Sammelgefäß für die Aufnahme von Bioabfall aus Haushalten<br />

biologischer Abbau<br />

molekularer Abbau einer Substanz durch komplexe Einwirkungen lebender Organismen (biologische<br />

Stoffwechselreaktionen)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Charge<br />

räumlich abgegrenzte Menge eines definierten Materials oder Gemisches<br />

EDM<br />

Im Rahmen des Gesamtvorhabens „Elektronisches Daten-Management (EDM)“ wird ein umfassendes<br />

Gesamtsystem als Basis für effizientes e-Government aufgebaut. Gemäß AWG 2002 i. d. g. F. besteht<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 7


die gesetzliche Verpflichtung, im Bereich Abfallwirtschaft spezifische anlagenrelevante Daten für diesen<br />

Teilbereich zu identifizieren und zu erfassen. Dafür wurde als erster Schritt das Elektronische Register für<br />

Anlagen- und Personen-Stammdaten (eRAS) erstellt. Dieses Register ist seit 10. Jänner 2005 in Betrieb<br />

Eingangsbereich<br />

Bereich auf dem Betriebsgelände, in dem die Ausgangsmaterialien <strong>zur</strong> Kompostierung angeliefert und<br />

kontrolliert werden<br />

Eigenüberwachung<br />

Überwachung und Dokumentation von Betrieb, Verfahrensablauf, übernommenen und abgegebenen<br />

Materialien einer Anlage durch den Anlagenbetreiber<br />

Einhausung<br />

Einschließen von Anlagenteilen in ein Gebäude mit dem Ziel der besseren Erfassung und Behandlung<br />

von Emissionen<br />

Emission<br />

Von Punktquellen oder diffusen Quellen innerhalb der Anlage ausgehende direkte oder indirekte Freisetzung<br />

von Stoffen (fest, flüssig, gasförmig), Lärm, Erschütterungen oder Wärme in die Luft, das Wasser<br />

oder den Boden<br />

Fertigkompost<br />

Kompost, der für den vorgesehenen Anwendungsbereich aufbereitet wurde<br />

Feuchtmasse (FM), Frischmasse<br />

Materialmasse in naturfeuchtem Zustand<br />

freies Luftporenvolumen<br />

Anteil der gesamten luftgefüllten Hohlräume des Rotteguts am Gesamtvolumen, angegeben in Vol.-%<br />

Fremdüberwachung, externe Güteüberwachung<br />

externe Überwachung von Prozessen oder Produkten durch eine befugte Stelle<br />

Frischkompost<br />

Kompost, bei dem die leicht abbaubare Substanz weitgehend abgebaut wurde und die temperaturbedingte<br />

Hygienisierung abgeschlossen ist<br />

Frischluft<br />

Sauerstoffreiche Luft, die als Zuluft(komponente) in zwangsbelüfteten Rottesystemen verwendet wird<br />

Geruchsbelästigung<br />

Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens durch emittierte Geruchsstoffe in regelmäßigen<br />

oder unregelmäßigen Abständen über einen gewissen Zeitraum<br />

gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)<br />

Gesamtgehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff<br />

geschlossenes System (Rottereaktor)<br />

Ausgestaltung der Verfahrenstechnik <strong>zur</strong> aeroben Behandlung von biogenen Abfällen in Form von geschlossenen<br />

Anlagenteilen<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

GLN (Global Location Number)<br />

Eine im Wege des elektronischen Datenmanagements (EDM) zugewiesene 13-stellige Nummer, die<br />

eine Person, einen Standort oder eine Anlage/Anlagenteil identifiziert<br />

Glühverlust (GV)<br />

Maß für den Gesamtgehalt an organischer Masse (oTM), bestimmt durch Verbrennung bei 550 °C<br />

8 ÖWAV-Regelblatt 518


Grünabfälle<br />

pflanzliche Rückstände, z. B. aus Gärten, öffentlichen Anlagen, Friedhöfen und aus der Gewässerpflege<br />

Grundwasser<br />

Wasser, das unter der Erdoberfläche in Hohlräumen einen Wasserkörper bildet<br />

GTIN (Global Trade Item Number)<br />

13-stellige Identifikationsnummer, mit der im elektronischen Datenmanagement (EDM) Abfallarten gemäß<br />

Abfallverzeichnisverordnung eindeutig identifiziert werden können<br />

Hauptrotte (Intensivrotte)<br />

Hauptphase und thermophile Prozessphase der Kompostierung, in der ein kontinuierlicher und zügiger<br />

aerober Ab- und Umbau leicht abbaubarer organischer Substanz erfolgt. Gekennzeichnet ist diese<br />

Phase durch intensive Temperaturentwicklung und hohen Sauerstoffbedarf<br />

Humifizierung<br />

Umwandlung von Abbaurückständen organischer Masse in hochpolymere stabile Humusstoffe<br />

Huminstoffe<br />

hochmolekulare Verbindungen, die während der Humifizierungsprozesse entstehen<br />

Hygienisierung<br />

Verfahrensschritt mit dem Ziel der Abtötung von für Menschen, Tiere oder Pflanzen pathogenen Keimen<br />

sowie von Unkrautsamen <strong>zur</strong> Erreichung der seuchenhygienischen Unbedenklichkeit<br />

Immission<br />

Stoffe (fest, flüssig, gasförmig), Lärm, Erschütterungen oder Wärme, welche auf die Umwelt einwirken<br />

Keime<br />

gebräuchliche Bezeichnung für lebensfähige Mikroorganismen aller Art<br />

Gesamtkohlenstoff (TC)<br />

Summe aus organisch (TOC) und anorganisch gebundenem (TIC) Kohlenstoff<br />

Kompost<br />

Rotteprodukt nach weitgehend abgeschlossener aerober Rotte. Im Sinne dieses Regelblatts werden als<br />

Ausgangsmaterialien biogene Abfälle verwendet<br />

Kompostierung<br />

gesteuerte aerobe biologische Umwandlung biogener Abfälle in ein stabiles, huminstoffreiches Material<br />

Kompostmiete<br />

in einer bestimmten Form aufgeschüttete Kompostrohstoffe zum Zweck der Rotte oder aufgeschütteter<br />

Kompost zum Zweck der Lagerung<br />

Kompostreife<br />

abschließender Prozessabschnitt der Kompostierung, bei dem überwiegend Humifizierungsprozesse<br />

ablaufen. Während dieser Phase wird die Pflanzenverträglichkeit erreicht<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Kompostvlies<br />

wasserdampfdurchlässiges Kunststoffgewebe zum Abdecken von Kompostmieten, um Regenwasser<br />

abzuhalten<br />

Lagerbereich<br />

Bereich auf dem Betriebsgelände einer Kompostierungsanlage, in dem Ausgangsmaterialien, Komposte,<br />

Betriebsmittel oder Rückstände zeitlich begrenzt gelagert werden<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 9


mesophil<br />

Temperaturbereich von ca. 25 °C bis 45 °C<br />

Mineralisierung<br />

Prozess des Abbaus organischer Substanz zu CO 2<br />

und Wasser und damit verbundene relative Erhöhung<br />

des Mineralstoffanteils<br />

Nachrotte<br />

an die Hauptrotte anschließende Rottephase, in der die bereits verlangsamt ablaufenden Abbauvorgänge<br />

durch Um- und Aufbauprozesse ergänzt werden<br />

Oberflächenabfluss<br />

umfasst den Anteil des Niederschlags, der nicht in den Boden infiltriert, sondern unmittelbar, auch kleinräumig,<br />

von der betrachteten Fläche abfließt<br />

Oberflächenwasser<br />

Wasser, das sich offen und ungebunden auf der Erdoberfläche sammelt<br />

organische Substanz<br />

Substanz belebten Ursprungs (Mensch, Tier, Pflanze)<br />

organische Trockenmasse (oTM)<br />

nach vollständigem Entzug von Wasser und Abzug der mineralischen Bestandteile verbleibende organische<br />

Masse (wird als Glühverlust (GV) bestimmt)<br />

pathogener Mikroorganismus<br />

Mikroorganismus, der bei Pflanzen, Tieren oder Menschen Krankheiten herbeiführen kann<br />

Porenvolumen<br />

Maß für die gesamten luft- oder wassergefüllten Hohlraumanteile des Rotteguts<br />

Problemstoff<br />

gefährlicher Abfall, der üblicherweise in privaten Haushalten sowie, nach Art und Menge vergleichbar,<br />

bei anderen Abfallbesitzern anfällt<br />

psychrophil<br />

Temperaturbereich zwischen ca. 0 °C und 25 °C<br />

Qualitätssicherung<br />

Teil des Qualitätsmanagements, das <strong>zur</strong> Vertrauensbildung auf die Erfüllung von Qualitätsanforderungen<br />

gerichtet ist<br />

Reststoffe<br />

bei einem Produktionsverfahren <strong>zur</strong>ückbleibende Stoffe. Wenn sie keiner Verwertung zugeführt werden<br />

können, müssen sie als Abfall entsorgt werden<br />

Reifkompost<br />

Kompost, bei dem die organische Substanz weitgehend ab- und umgebaut wurde und in einer stabilen<br />

pflanzenverträglichen Form vorliegt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Rottefläche<br />

offene oder überdachte Fläche, auf der die Mietenkompostierung erfolgt<br />

Rottegut<br />

sich in Rotte befindliche aufbereitete biogene Abfälle<br />

10 ÖWAV-Regelblatt 518


Rotteprozess<br />

biologischer, überwiegend aerober Ab- und Umbauprozess, der in Abhängigkeit vom jeweiligen Rottesystem<br />

und Kompostausgangsmaterial unterschiedlich verläuft<br />

Schadstoffe<br />

Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaft und Konzentration Boden, Pflanzen, Tiere oder Menschen<br />

schädigen können<br />

Selbsterhitzung<br />

durch mikrobiologischen Ab- und Umbau bedingte Erwärmung des Rotteguts<br />

Sickerwasser<br />

aus dem Rottekörper austretendes kontaminiertes Press- und Prozesswasser, gegebenenfalls vermehrt<br />

um Niederschlags- oder Bewässerungswasser<br />

Siebrest<br />

bei der Absiebung verbleibender Rest (Siebüberlauf)<br />

Stand der Technik<br />

der auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher<br />

Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und wirtschaftlich<br />

vertretbar ist. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere jene vergleichbaren Verfahren,<br />

Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, welche am wirksamsten <strong>zur</strong> Erreichung<br />

eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind<br />

Staub<br />

festes Aerosol, fein zerriebenes Material (Teilchengröße unter 200 Mikrometer), das nach Aufwirbeln<br />

längere Zeit <strong>zur</strong> Ablagerung braucht<br />

Stellgröße<br />

vorgegebene Einstellungen im Zuge der Rotteführung (z. B. Ventilatorlaufzeit und -drehzahl, Klappenstellungen,<br />

Beregnungszyklen)<br />

Stickstoffgehalt (N ges.<br />

)<br />

Stickstoff liegt im Rottegut großteils in Form von organischen Stickstoffverbindungen (N org.<br />

) vor. Gemeinsam<br />

mit den mineralischen, leicht wasserlöslichen Stickstoffformen Ammoniumstickstoff (NH 4<br />

-N) und<br />

Nitratstickstoff (NO 3<br />

-N) bildet er den Gesamtstickstoff (N ges.<br />

)<br />

Störstoffe<br />

unerwünschte Inhaltsstoffe im Inputmaterial (z. B. Steine, Glas, Kunststoff, Metall), die den Rotteprozess<br />

stören können bzw. deren Reste für den Ballaststoffanteil im Kompost verantwortlich sind<br />

Strukturmaterial<br />

Material, das durch Beimischung zu strukturarmen Kompostrohstoffen, wie Bioabfällen oder Klärschlamm,<br />

zu einer nachhaltigen Erhöhung des Porenvolumens des Materialgemisches führt (z. B. Astwerk,<br />

Häckselgut Holzspäne, Rinden)<br />

Tafelmiete<br />

flächige Materialschüttung mit trapezförmigem oder rechteckigem Querschnitt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

thermophil<br />

Temperaturbereich > 45 °C<br />

Trockenmasse (TM)<br />

nach Trocknung bei 105 °C bis <strong>zur</strong> Gewichtskonstanz verbleibende Masse<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 11


Trockenstabilisierung<br />

durch Trocknung hervorgerufenes Unterbinden biologischer Prozesse<br />

Umluft<br />

Abluft, die als Zuluft(komponente) in zwangsbelüfteten Rottesystemen verwendet wird<br />

Umsetzen<br />

mechanisches Durchmischen des Rotteguts, um eine Homogenisierung und eine Vergrößerung des<br />

Porenvolumens sowie neue mikrobiell zugängige Kontaktoberflächen zu erreichen<br />

Vergärung<br />

anaerober Ab- bzw. Umbau organischer Substanz durch Mikroorganismen zu Biogas (Methan (CH 4<br />

),<br />

Kohlendioxid (CO 2<br />

)), Wasser (H 2<br />

O) und Gärrest<br />

Wassergehalt (WG)<br />

im Zuge der Trocknung bei 105 °C bis <strong>zur</strong> Gewichtskonstanz entwichenes Wasser<br />

Zeilenmiete<br />

zeilenförmige Materialschüttung mit dreieckigem oder trapezförmigem Querschnitt<br />

Zuluft<br />

Lufteintrag in zwangsbelüftete Rottesysteme. Als Zuluft wird Frischluft, Umluft oder eine Mischung aus<br />

beiden verwendet<br />

Zwischenlager<br />

Teil innerhalb einer Kompostierungsanlage, in der Abfälle ggf. vorbereitend behandelt, für die weitere<br />

Behandlung zusammengestellt oder gelagert werden<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

12 ÖWAV-Regelblatt 518


2 Rechtliche Grundlagen<br />

Tabelle 1:<br />

Wichtigste Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Kompostierungsanlagen<br />

Bundesgesetze Gesetzblatt Randbedingungen<br />

1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002 i. d. g. F. I/102/2002<br />

i. d. F.<br />

I/54/2008<br />

Rechtsgrundlage für die Genehmigung<br />

nicht gewerblicher Anlagen;<br />

Sammler- und Behandlerberechtigung<br />

Definition für biogene Abfälle<br />

Herkunft der Ausgangsmaterialien<br />

Bedingungen für das „Abfallende“<br />

1.1 Verordnung über die getrennte Sammlung biogener<br />

Abfälle<br />

68/1992<br />

456/1994<br />

1.2 Verordnung über Qualitätsanforderungen an Komposte II/292/2001<br />

aus Abfällen (Kompostverordnung)<br />

1.3 Verordnung über mobile Anlagen <strong>zur</strong> Behandlung II/472/2002 Genehmigungspflicht für mobile<br />

von Abfällen<br />

Anlagen, z. B. vorbereitende Behandlungsschritte<br />

(z. B. häckseln)<br />

1.4 Verordnung über ein Abfallverzeichnis<br />

II/570/2003 Zuordnung der Ausgangsmaterialien<br />

(Abfallverzeichnisverordnung)<br />

II/89/2005<br />

1.5 Verordnung über die Nachweispflicht für Abfälle II/618/2003 Art und Form der Aufzeichnungs-<br />

(Abfallnachweisverordnung 2003)<br />

und Meldepflichten<br />

1.6 Abfallbilanzverordnung ?<br />

2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG 450/1994 bei gewerblichen Anlagen mit<br />

I/147/2006 ArbeitnehmerInnen<br />

2.1 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung – AAV 218/1983<br />

706/1995<br />

2.2 Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz<br />

116/1976<br />

(tw. Gesetzesrang)<br />

3 Arbeitsinspektionsgesetz 1993 – ArbIG 27/1993<br />

I/159/2001<br />

4 Bundesluftreinhaltegesetz I/137/2002<br />

5 Forstgesetz 1975 – ForstG 1975 440/1975 wenn Anlagen im Wald liegen<br />

I/55/2007<br />

5.1 2. Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen<br />

199/1984<br />

6 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 194/1994 für komposterzeugende gewerbliche<br />

I/33/2007<br />

Betriebsanlagen;<br />

Berufsrecht<br />

7 Tiermaterialiengesetz – TMG I/141/2003 Zulassung von TNP-Betrieben<br />

i. d. F.<br />

I/13/2006<br />

8 EG-TNP-Verordnung 1774/2002 Behandlungsvorschriften für tierische<br />

Nebenprodukte (TNP)<br />

9 Umweltförderungsgesetz 185/1993<br />

I/24/2007<br />

10 Umweltinformationsgesetz – UIG 495/1993 Auskunftspflicht der Behörden<br />

I/76/2003<br />

11 Verordnung explosionsfähige Atmosphären BGBl. II Nr.<br />

(VEXAT)<br />

309/2004<br />

12 Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959 215/1959 Mit anzuwenden im AWG-Verfahren<br />

I/123/2006<br />

bei Versickerungen etc.<br />

12.1 Allgemeine Abwasseremissionsverordnung – AAEV 186/1996<br />

12.2 Grundwasserschwellenwertverordnung – GSwV 502/1991<br />

II/213/1997<br />

II/147/2002<br />

12.3 Verordnung betreffend Anlagen <strong>zur</strong> Lagerung und II/4/1998<br />

Leitung wassergefährdender Stoffe<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

12.4 Indirekteinleiterverordnung – IEV II/222/1998<br />

II/523/2006<br />

12.5 AEV Abfallbehandlung II/9/1999<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 13


Landesgesetze<br />

1 Baugesetze inkl. Bautechnik<br />

2 Bodenschutzgesetze Ausbringung der Komposte<br />

3 Natur- und Landschaftsschutzgesetze bei AWG-Verfahren mit anzuwenden<br />

4 Raumordnungsgesetze<br />

5 Umweltschutzgesetze<br />

Richtlinien<br />

Richtlinie des BMLFUW über den Stand der Technik<br />

bei Kompostierungsanlagen<br />

Technische Mindestanforderungen<br />

im Anlagenbau<br />

Grundwasserschongebietsverordnungen können zusätzliche Bewilligungspflichten und Verbote<br />

vorsehen. Wasserrechtliche Schutzgebietsbescheide können Einschränkungen bzw.<br />

auch Verbote mit sich führen. Zudem sind anlagenspezifische Bescheide zu berücksichtigen.<br />

Relevante ÖNORMEN:<br />

• ÖNORM S 2007: Biologische Abfallbehandlung – Benennungen und ihre Definitionen<br />

• ÖNORM S 2100: Abfallverzeichnis<br />

• ÖNORM S 2201: Kompostierbare Abfälle – Qualitätsanforderungen<br />

• ÖNORM S 2205: Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

• ÖNORM S 2206: Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für die Herstellung<br />

von Komposten – Teil 1: Grundlagen, Teil 2: Qualitätssicherungsorganisation<br />

• ÖNORM EN 13725: Luftbeschaffenheit – Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit<br />

dynamischer Olfaktometrie<br />

• ONR 192206: Umsetzung der Qualitätssicherung auf Kompostanlagen<br />

Relevante sonstige Regelwerke:<br />

• ÖWAV-Regelblatt 513: Betrieb von Biofiltern<br />

• VDI 3475 Blatt 1: Emissionsminderung, Biologische Abfallbehandlungsanlagen – Kompostierung<br />

und Vergärung, Anlagenkapazität mehr als ca. 6.000 Mg/a<br />

• VDI 3475 Blatt 2: Emissionsminderung, Biologische Abfallbehandlungsanlagen – Kompostierung<br />

und (Co-)Vergärung, Anlagenkapazität bis ca. 6.000 Mg/a<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

14 ÖWAV-Regelblatt 518


3 Fachliche und technische Grundlagen<br />

3.1 Anforderungen an den Standort<br />

Bei der Standortwahl von Kompostierungsanlagen ist das örtliche Raumordnungskonzept zu<br />

beachten.<br />

Details betreffend topografisch bzw. geologisch bedingt gefährdeter Flächen, insbesondere<br />

Hochwassersicherheit und erhöhten Grundwasserschutzes, werden im Genehmigungsverfahren<br />

abgehandelt. Im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich und in Grundwasserschutzgebieten<br />

dürfen Anlagen nicht errichtet werden.<br />

Da die Standortwahl starke Auswirkungen auf den Betrieb von Kompostierungsanlagen hat,<br />

ist für den jeweiligen Einzelfall auf wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte (Investitions-<br />

und Betriebskosten, technischer Aufwand, Flächenbedarf, Möglichkeiten <strong>zur</strong> Abwärmenutzung,<br />

Betriebs- und Sozialräume), Anbindung und Verfügbarkeit notwendiger Infrastruktur<br />

(Strom, Gas, Trink-, Nutz- und Löschwasser, Abwasser, Telefon, Verkehrswege und deren<br />

Instandhaltung) und möglicherweise auftretende Emissionen (Geruch, Staub, Sickerwasser)<br />

Rücksicht zu nehmen.<br />

Aufgrund möglicher Geruchsemissionen ist ein Mindestabstand zu Siedlungsgebieten einzuhalten<br />

und die meteorologische und topografische Situation zu beachten (siehe Richtlinie<br />

Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 4.1.6). Für den Betrieb der Anlage sind vor<br />

allem die kleinklimatischen Gegebenheiten wichtig.<br />

Kompostsickerwässer dürfen nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen,<br />

da sie organisch hoch belastet sind. Gemäß der Richtlinie Stand der Technik der Kompostierung<br />

(Kapitel 4.2) sind entsprechende Abdichtungs-, Behandlungs- und Verwertungssysteme<br />

unabhängig von Ausgangsmaterial und Standort erforderlich. Für den Betrieb ergibt sich daraus<br />

die Notwendigkeit einer entsprechenden Reinigung und Wartung des Abwassersystems.<br />

3.2 Einfluss von Sammlung und Transport<br />

Öffentlichkeitsarbeit (Abfallberatung, Einflussnahme auf das Trennverhalten), Sammlung (Art<br />

und Größe der Gebinde, Einzugsgebiet, Abfuhrintervalle) und Transport (Art des Sammelfahrzeugs)<br />

der biogenen Abfälle haben maßgeblichen Einfluss auf den Rotteprozess und die<br />

Kompostqualität. Unbestritten ist der positive Einfluss einer getrennten Sammlung auf Ballastund<br />

Schadstoffkonzentrationen im Kompost. Hingegen können lange Sammelintervalle mögliche<br />

negative Effekte auf den Rotteprozess (vor allem bei Biotonnematerial) haben.<br />

Der biologische Abbau beginnt bereits in den Sammelgefäßen. Da diese in der Regel luftundurchlässig<br />

sind, überwiegen anaerobe Prozesse. Die dabei gebildeten niederen Carbonsäuren<br />

werden unter diesen Milieubedingungen kaum abgebaut, wodurch es einerseits zu<br />

einer starken Versäuerung der biogenen Abfälle (Abnahme des pH-Werts) und andererseits<br />

zu Geruchsemissionen kommen kann. Beides führt zu erhöhten Anforderungen an den Betrieb<br />

von Kompostierungsanlagen. Beim Entladen der Sammelfahrzeuge werden vermehrt<br />

Geruchsstoffe und Aerosole freigesetzt, weshalb auf den Anrainer- und Arbeitnehmerschutz<br />

zu achten ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Aus den angeführten Gründen liegt das optimale Sammelintervall – vor allem während der<br />

heißen Jahreszeit – bei 7 Tagen, in der kühleren Jahreszeit kann die Sammlung im 14-tägigen<br />

Rhythmus erfolgen.<br />

Auch die Art der eingesetzten Sammelfahrzeuge hat Einfluss auf Ausgangsmaterialeigenschaften<br />

und Emissionen. Durch starkes Pressen bzw. ständiges Bewegen des Bioabfalls wird<br />

Wasser freigesetzt, Struktur zerstört und damit die Rohmaterialaufbereitung erschwert.<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 15


3.3 Anforderungen an die Aufbereitung<br />

Die Aufbereitung stellt den ersten Verfahrensabschnitt in der Kompostierungsanlage dar. In<br />

der Regel handelt es sich dabei um eine rein mechanische Verarbeitung. Biologische Vorbehandlungsverfahren<br />

für geeignete Materialien, wie zum Beispiel eine anaerobe Vergärung in<br />

Biogasanlagen oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfermentation unter Zusatz<br />

von speziellen Fermentationsmitteln, sind jedoch zulässig.<br />

Nach der Übernahme der angelieferten Materialien in der Kompostierungsanlage in Verbindung<br />

mit der Eingangskontrolle und einer kurzfristigen Zwischenlagerung sind diese einer<br />

zügigen Verarbeitung zuzuführen. Damit werden einerseits die Voraussetzungen für die Herstellung<br />

gleich bleibend hoher Qualität und die Nachvollziehbarkeit von Herkunft und Qualität<br />

der verarbeiteten Materialien gewährleistet. Andererseits wird durch rasche Verarbeitung die<br />

Bildung anaerober Stoffwechselprodukte vermindert.<br />

Die Aufbereitung der verschiedenen Ausgangsmaterialien dient primär der biologisch-physikalischen<br />

Substratoptimierung mit dem Ziel eines möglichst verlustarmen und umweltgerechten<br />

Rotteverlaufs, der Gewährleistung des erforderlichen Gasaustausches bzw.<br />

Wärme abtransports im gesamten Rottekörper und des Erreichens der erforderlichen Strukturstabilität.<br />

Weiters beeinflusst de Materialaufbereitung die angestrebte Produktqualität hinsichtlich<br />

Schadstoffbelastung, Nährstoffniveau und Bildung stabiler Humusstoffe.<br />

In der Aufbereitung erfolgt die Konditionierung der Ausgangsmaterialien für den Rotteprozess.<br />

Als wesentliche Verfahrensschritte dienen hiezu – nach einer gegebenenfalls erforderlichen<br />

manuellen Aussortierung von sichtbar groben Störstoffen – die Dosierung zu geeigneten Massenströmen,<br />

die Zerkleinerung, die Klassierung bzw. eventuell eine Sortierung und abschließende<br />

Mischung, gegebenenfalls unter Zuführung von Wasser oder Zuschlagsstoffen bzw.<br />

Homogenisierung der einzelnen Materialströme zum Rottesubstrat.<br />

Die verschiedenen Verfahrensschritte in der Aufbereitung umfassen somit einerseits Störstoffabtrennung<br />

(manuelle Auslese, Siebung, Metallabscheidung, Windsichtung <strong>zur</strong> Hartstoff- und<br />

Leichtfraktionsabscheidung) und andererseits den erforderlichen Aufschluss bzw. die Abstimmung<br />

auf geeignete physikalische Eigenschaften im Ausgangsmaterial.<br />

3.4 Der Rotteprozess<br />

3.4.1 Allgemeines<br />

Ziel der technischen Kompostierung ist ein rascher, aber verlustarmer Ab- und Umbau der<br />

organischen Ursprungssubstanzen in stabile organische Verbindungen (Huminstoffe). Zuvor<br />

leicht lösliche Nährstoffe und Kohlenstoff werden dabei in Huminstoffe eingebaut bzw. daran<br />

adsorbiert und sind damit nur noch schwer auswaschbar. In Form von Kompost können dem<br />

Boden organische Substanzen und Nährstoffe zugeführt sowie die Bodenstruktur positiv beeinflusst<br />

werden.<br />

Als Rotteprozess bezeichnet man den verfahrenstechnisch gesteuerten oder geregelten Abbau<br />

bzw. Umbau organischer Substanz unter Luftzufuhr. Im Sinne der technischen Kompostierung<br />

(im Unterschied zu Prozessen in der Natur) ist der Rotteprozess jener biologische Prozessschritt,<br />

der nur unter Zuhilfenahme von Geräten und verfahrenstechnischen Maßnahmen<br />

optimal und emissionsarm ablaufen kann. Im Fall offener Systeme werden im Allgemeinen<br />

steuernde Maßnahmen angewendet, im Fall geschlossener Systeme wird der Prozess meist<br />

geregelt. Wesentliche Kennzeichen des Rotteprozesses sind:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

• intensiver Sauerstoffverbrauch (Bildung von CO 2<br />

)<br />

• Selbsterhitzung auf für die Hygienisierung erforderliche Temperatur<br />

• Freisetzung von Wasser (Verdunstung, Sickerwasser)<br />

16 ÖWAV-Regelblatt 518


• Bildung von Huminsäuren (Kompostqualität)<br />

• Bildung von niederen Carbonsäuren (pH-Absenkung, Geruch)<br />

• Bildung von Ammonium-/Ammoniakstickstoff (Austrag über Sickerwasser oder Luft)<br />

• Bildung von unangenehm riechenden Stoffwechselprodukten.<br />

Die organischen Ausgangsstoffe sind hochmolekulare, native (natürliche) Kohlenstoff-/Wasserstoff-/Stickstoffverbindungen.<br />

Leicht abbaubar sind Zucker, Fette, Stärke und Proteine.<br />

Schwer abbaubar sind Lignin, Wachse, Harze, Gerbstoffe und Huminstoffe. Dazwischen<br />

liegen Hemizellulose und Zellulose. Das Mischungsverhältnis dieser Bestandteile hat unmittelbaren<br />

Einfluss auf die Betriebsführung (z. B. Abbaugeschwindigkeit, rasche Selbsterhitzung,<br />

Wasser verlust). Eine möglichst vielfältige Ausgangsmaterialzusammensetzung hat sich im<br />

Hinblick auf die Bildung stabiler Huminstoffe als wichtig herausgestellt.<br />

Für die Mikroorganismen müssen Kohlenstoff (C) und Stickstoff (N) ausreichend verfügbar<br />

sein. Günstig ist ein C/N-Verhältnis von 35 : 1 bis 20 : 1. Bei zu weitem C/N-Verhältnis<br />

stagniert der Abbau, bei zu engem erhöht sich die Gefahr von Stickstoffemissionen (Ammonium/Ammoniak).<br />

Durch den mikrobiellen Abbauprozess während der Rotte (Freisetzung von<br />

CO 2<br />

) verengt sich das C/N-Verhältnis. Im ausgereiften Kompost beträgt das C/N-Verhältnis<br />

etwa 15 : 1 bis 10 : 1.<br />

Im Zuge des Rotteprozesses wird die in den Abfallstoffen enthaltene abbaubare organische<br />

Substanz von aeroben Mikroorganismen unter Sauerstoffaufnahme als Energie- und Nährstoffquelle<br />

verwertet. Wesentlich dafür ist ein ausreichender Wassergehalt, weil Mikroorganismen<br />

Nährstoffe und Sauerstoff nur in gelöster Form aufnehmen können. Bei zu geringem Wassergehalt<br />

kommt der Abbau daher zum Stillstand – man spricht von Trockenstabilisierung.<br />

Beim biologischen Abbau wird ein Teil des Kohlenstoffs in die Zellsubstanz der Mikroorganismen<br />

eingebaut, der überwiegende Rest zu Kohlendioxid (CO 2<br />

) und Wasser (H 2<br />

O) abgebaut.<br />

Beides geschieht unter Abgabe von Wärme. In der Bioabfallkompostierung ist diese Selbsterhitzung<br />

aus drei Gründen erwünscht. Zum Ersten kommt es zu einer Änderung der Mikroorganismenzusammensetzung<br />

(thermophile Mikroorganismen lösen mesophile ab) und damit<br />

zum Abbau der vielfältig zusammengesetzten organischen Substanz, zum Zweiten kommt es<br />

neben der antibiotischen Wirkung durch Aktinomyceten auch zu einer thermischen Hygienisierung<br />

des Materials. Drittens wird die Huminstoffbildung günstig beeinflusst.<br />

Zunächst werden leicht verfügbare Verbindungen abgebaut bzw. entsteht daraus neue Biomasse<br />

(Mikroorganismen, Vorläufersubstanzen von Huminstoffen). Erst wenn die Temperaturen<br />

wieder unter 60 °C absinken, entwickelt sich eine aus Bakterien, Actinomyceten und<br />

Pilzen bestehende Mischpopulation, die auch schwerer verfügbare organische Substanzen<br />

verwerten kann. Es ist daher sehr wichtig, dass die erzeugte Wärme (bei Bioabfall ca.<br />

14 MJ/kg 1) abgebauter oTM) ausreichend abgeführt werden kann. Bei der offenen Mietenkompostierung<br />

reicht in der Regel die Wärmeabfuhr über die Mietenoberfläche – auch bei Einsatz<br />

von semipermeablen Vliesabdeckungen – aus. Bei geschlossenen Systemen mit Abluftkreislaufführung<br />

sind dafür entsprechende technische Einrichtungen für den Wärmeaustausch<br />

erforderlich. Eine Unterdimensionierung kann in geschlossenen Rottehallen zu Betriebszuständen<br />

führen, die arbeitsrechtlich unzulässig und bautechnisch sehr bedenklich sind.<br />

Humifizierung ist im Gegensatz <strong>zur</strong> Mineralisierung ein aufbauender Prozess. Der Aufbau<br />

stabiler Huminsubstanzen beginnt bereits während der Intensivrotte. Der Huminstoffaufbau<br />

wird von den herrschenden Milieubedingungen wesentlich beeinflusst. Dieser wird durch eine<br />

vielfältige Ausgangsmaterialzusammensetzung, ausreichende Sauerstoffversorgung und die<br />

höheren Temperaturbereiche während der Intensivrotte gefördert. Mit zunehmender Rottedauer<br />

und der damit einhergehenden Abnahme der Rottetemperaturen werden aus Tonmineralien<br />

und Huminstoffen Ton-Humus-Komplexe gebildet.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

1)<br />

Großtechnische Überprüfungen im Biokompostwerk Esslingen (Austrian Energy & Environment 96/96)<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 17


Abbildung 1:<br />

Darstellung von Temperatur, Kohlenstoffabbau, Ammoniumbildung und pH-<br />

Wert über die Rottedauer (Quelle: ABF-BOKU)<br />

Aus verfahrenstechnischen Gründen ist es hilfreich, die Kompostierung in die Prozessschritte<br />

• Hauptrotte (Intensivrotte)<br />

• Nachrotte<br />

• Nachlagerung (Kompostreife)<br />

zu unterteilen.<br />

Eine exakte, gegenseitige Abgrenzung dieser Prozessschritte ist aufgrund der biologischen<br />

Natur des Prozesses nicht möglich. Allerdings lassen sich die wesentlichen, für die einzelnen<br />

Prozessschritte charakteristischen Kriterien gut darstellen (siehe Abbildung 1).<br />

3.4.2 Hauptrotte (Intensivrotte)<br />

• Abbau leicht verfügbarer Kohlenstoffverbindungen (Eiweiße, Fette, einfache Kohlehydrate)<br />

unter thermophilen Bedingungen<br />

• hoher Sauerstoffverbrauch – hohe Kohlendioxidbildung<br />

• intensive Selbsterhitzung<br />

• Bildung geruchsintensiver Stoffwechselprodukte (niedere Carbonsäuren, Schwefelverbindungen,<br />

Stickstoffverbindungen)<br />

• Dauer 5 bis 10 Wochen<br />

• Beschleunigung durch technische Maßnahmen möglich.<br />

3.4.3 Nachrotte<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

• Abbau/Umbau schwerer verfügbarer Kohlenstoffverbindungen (Zellulosen, Hemizellulosen)<br />

unter mesophilen Bedingungen<br />

• Sauerstoffverbrauch bzw. Kohlendioxidbildung (Abbauleistung) gehen <strong>zur</strong>ück<br />

• Temperatur dauerhaft unter 40 °C<br />

• Dauer ca. 8 Wochen<br />

• Beschleunigung durch technische Maßnahmen nur bedingt möglich.<br />

18 ÖWAV-Regelblatt 518


3.4.4 Nachlagerung (Kompostreife)<br />

• Aufbau von stabilen Huminstoffen und Bildung von Tonmineralhumuskomplexen. Der Kompost<br />

wird pflanzenverträglich und entwickelt seine bodenverbessernden Eigenschaften<br />

• Sauerstoffverbrauch geht noch weiter <strong>zur</strong>ück<br />

• Temperaturen erreichen Umgebungsniveau<br />

• Dauer einige Monate<br />

• Beschleunigung durch technische Maßnahmen nicht möglich.<br />

3.5 Emissionen, Immissionen und Maßnahmen zu deren Verminderung<br />

Die Kompostierung ist mit Emissionen verbunden. Gemäß Richtlinie „Stand der Technik der<br />

Kompostierung“ sind verfahrenstechnische, betriebliche oder bauliche Maßnahmen danach<br />

aus<strong>zur</strong>ichten, störende Emissionen auf ein zumutbares Ausmaß zu reduzieren. Im Einzelfall<br />

besteht die Möglichkeit, höhere Emissionen/Immissionen standortabhängig zuzulassen, sofern<br />

dies aufgrund entsprechender Sachverständigengutachten vertretbar ist.<br />

3.5.1 Geruchsemissionen<br />

Bei Kompostierungsverfahren sind selbst bei ordnungsgemäßer Betriebsführung und Anlagenausstattung<br />

Geruchsemissionen aufgrund unvermeidlicher Stoffwechselprodukte nicht<br />

gänzlich auszuschließen. Mögliche Geruchsquellen sind der Anlieferungs-, Aufbereitungsund<br />

Lagerbereich der biogenen Abfälle sowie der Rottebereich.<br />

Verminderung von Geruchsemissionen:<br />

Neben baulichen Maßnahmen (geschlossene Anlagenbauteile, Erfassung und Reinigung der<br />

Abluft über Biofilter) können Geruchsemissionen durch sorgfältige Betriebsführung verringert<br />

werden. Dazu zählen unter anderem Sauberkeit in der Anlage (Reinigung, rasche Sickerwasserabfuhr),<br />

möglichst rasche und sorgfältige Aufbereitung der Ausgangsmaterialien und<br />

optimierte Rotteführung (günstiger Wassergehalt, ausreichende Sauerstoffversorgung des<br />

Rotteguts, zeitgerechtes Umsetzen).<br />

3.5.2 Flüssige Emissionen<br />

Folgende flüssige Emissionen können bei der Kompostierung auftreten:<br />

• Presswasser (freigesetzt durch mechanische Beanspruchung und Eigengewicht), fällt<br />

hauptsächlich bei der Anlieferung (bis zu 20 l/t FM) an<br />

• Prozesswasser (Bildung beim Abbau von organischer Substanz), fällt hauptsächlich<br />

während der Intensivrotte (bis zu 80 l/t FM) an<br />

• Kondenswasser (Austrag aus Rottegut in die Atmosphäre über die wassergesättigte Abluft),<br />

Kondensat fällt bei der Abkühlung von Abluft aus geschlossenen Systemen an<br />

• verschmutztes niederschlagsbedingtes Abwasser von offenen Flächen (Anlieferung, Aufbereitung,<br />

Rotteflächen)<br />

• unverschmutztes und geringfügig verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen<br />

und Verkehrswegen<br />

• Abwasser aus der Anlagenreinigung.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Da die Kompostierung von biogenen Abfällen aufgrund des enormen Wasseraustrags über<br />

die Abluft meist eine negative Wasserbilanz aufweist (Ausnahme in niederschlagsreichen Gebieten),<br />

kann das gesammelte Abwasser fast immer <strong>zur</strong> Gänze (Ausnahme ölverunreinigtes<br />

Abwasser aus dem Garagenbereich) in den Rotteprozess rückgeführt werden. Über den gesamten<br />

Rotteprozess ergibt sich ein Wasserbedarf von ca. 250 l/t Rottegut. Sinnvollerweise<br />

ist durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass belastetes und unbelastetes Abwasser<br />

getrennt erfasst werden. Beim Anfeuchten des Rotteguts ist zu beachten, dass bereits hygie-<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 19


nisiertes Rottegut nicht mit Abwasser aus noch nicht hygienisierten Bereichen wiederinfiziert<br />

wird.<br />

Geeignete betriebliche Maßnahmen <strong>zur</strong> Verringerung bzw. zum Umgang mit Sickerwasser<br />

sind das Abdecken der Mieten mittels Geotextilien bzw. die Reinigung der Ablaufrinnen und<br />

-leitungen. Als Unterstützung für eine rasche Sickerwasserabfuhr aus Intensivrottemieten können<br />

bei Bedarf Unterlagsmatten aus strukturreichen Materialien eingesetzt werden.<br />

3.5.3 Staub- und Keimemissionen<br />

Staub- und Keimemissionen treten meist unter den gleichen Bedingungen auf. Vor allem die<br />

Bewegung von trockenem Material und das Befahren von nicht gereinigten Flächen, aber<br />

auch Windverfrachtungen sind mögliche Ursachen. Die Gefahr von Staubentwicklung und<br />

Keimemissionen nimmt bei Wassergehalten < 40 % deutlich zu. Bei Wassergehalten < 30 %<br />

muss von einer möglichen Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden.<br />

Neben baulichen Maßnahmen, wie Kapselung von Anlagenteilen mit besonderer Staubentwicklung<br />

(z. B. Zerkleinerungsaggregate, Siebe) und Einhaltung von Mindestabständen zu<br />

Wohngebieten (200 m) und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern (1.000 m), sind als<br />

betriebliche Maßnahmen vor allem das Sauber- und Feuchthalten sensibler Bereiche (Fahrwege,<br />

Rottegut) erforderlich. Als Personenschutz sind bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung<br />

(Umsetzen, Sieben) persönliche Schutzausrüstung (Staubmasken, Handschuhe) bzw. klimatisierte<br />

und schutzbelüftete Fahrerkabinen <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen und zu verwenden.<br />

Als betriebliche Maßnahmen gegen eine Gefährdung durch Keimemissionen gelten zusätzlich<br />

die arbeitstägliche Aufarbeitung des angelieferten Biotonnematerials, die Reinigung von Geräten<br />

und eine ordnungsgemäß geführte Hauptrotte.<br />

Als personenbezogene Maßnahmen sind regelmäßige Informationen und Unterweisungen<br />

der Arbeitnehmer bezüglich Arbeitsplatzsicherheit und -hygiene durchzuführen und eine<br />

arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Möglichkeiten<br />

<strong>zur</strong> Körperreinigung, zum Ablegen der Arbeitskleidung vor Verlassen des Betriebs sowie <strong>zur</strong><br />

regelmäßigen Reinigung der Arbeitskleidung sind bereitzustellen.<br />

3.5.4 Lärmemissionen<br />

Lärmemissionen werden in Kompostierungsanlagen von Aufbereitungsaggregaten, Umsetzgeräten<br />

aber auch von Lüftungsgebläsen u. dgl. verursacht. Weitere Lärmemissionen verursacht<br />

der dem Betrieb zugeordnete Verkehr. Neben baulichen Maßnahmen, wie Kapselung<br />

bzw. Abschirmung sensibler Anlagenteile und Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten,<br />

sind als arbeitnehmerbezogene Maßnahme geeignete Schutzausrüstungen (Gehörschutz)<br />

zu verwenden und zum Schutz der Anrainer die Betriebszeiten einzuhalten.<br />

3.6 Übersicht über prinzipielle Systeme<br />

Da die technische Ausführung von Rottesystemen höchst unterschiedlich sein kann, diese<br />

jedoch immer Kombinationen aus wenigen, auch bei unterschiedlichen Herstellern ähnlichen<br />

Grundelementen darstellt, wird nach einem systematischen Überblick auf diese Grundelemente<br />

eingegangen:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

• Bauliche Hülle:<br />

offen<br />

überdacht<br />

umhaust<br />

geschlossen (Reaktor)<br />

20 ÖWAV-Regelblatt 518


• Belüftungsart: passiv / aktiv<br />

saugend / drückend<br />

Frischluft / Umluft<br />

kontinuierlich / diskontinuierlich<br />

• Mietenform: Zeilenmiete (z. B. Dreiecksmiete)<br />

Tafelmiete (z. B. Trapezmiete)<br />

• Mietenbewegung: statisch / dynamisch<br />

seltenes Umsetzen / regelmäßiges Umsetzen / ständige Bewegung<br />

• Rotteführung: manuell / automatisiert<br />

gesteuert / geregelt.<br />

Die in Österreich häufigsten Systeme sind:<br />

• offene Kompostieranlagen: z. B. manuell gesteuerte, passiv belüftete, regelmäßig umgesetzte<br />

Dreiecksmieten<br />

• geschlossene Kompostieranlagen: z. B. automatisierte Tunnelrotteanlagen mit aktiver kontinuierlicher<br />

Belüftung.<br />

3.6.1 Rotteführung<br />

Es wird zwischen gesteuerten und geregelten Prozessen unterschieden.<br />

Unter einem gesteuerten Prozess versteht man die Behandlung des Materials nach einem<br />

vorab festgelegten Ablauf ohne direkte Rückwirkung der Messgrößen auf die Stellgrößen. Die<br />

Beeinflussung des Rotteverlaufs erfolgt durch das Betriebspersonal. Alarme und Meldungen<br />

dienen als Hilfestellung beim Über- oder Unterschreiten vorgegebener Wertebereiche.<br />

Als manuell gesteuert werden Prozesse bezeichnet, bei denen keine Online-Messungen eingesetzt<br />

werden. Damit basiert die Prozessbeeinflussung ausschließlich auf Handmessungen,<br />

Beobachtungen sowie Entscheidungen und der Erfahrung des Betriebspersonals.<br />

Als geregelt werden Prozesse dann bezeichnet, wenn eine oder mehrere Messgrößen zu<br />

einer automatisierten Veränderung von Stellgrößen führen.<br />

Die Rotteführung erfolgt in der Regel durch Mischvarianten der oben genannten Prozesse.<br />

In der Betriebsbeschreibung ist anzugeben, welche Parameter <strong>zur</strong> Steuerung oder Regelung<br />

herangezogen werden.<br />

Die wichtigsten Messgrößen als Basis für die Prozessregelung/Prozesssteuerung sind Temperatur<br />

und Wassergehalt des Rotteguts sowie Temperatur und Sauerstoffgehalt der Rotteluft.<br />

Weitere Messgrößen, die für die Rotteführung herangezogen werden können, sind z. B. pH-<br />

Wert, Nitrat-, Ammonium- und Gesamtstickstoffkonzentration im Eluat, Rottegrad, Geruch und<br />

Faustprobe.<br />

Die wichtigsten Stellgrößen sind Ventilatorlaufzeit bzw. -drehzahl <strong>zur</strong> Beeinflussung der Luftmenge,<br />

Klappenstellungen <strong>zur</strong> Veränderung des Frischluft-Umluft-Mischungsverhältnisses<br />

und Beregnungszyklen <strong>zur</strong> Beeinflussung der Materialfeuchte.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

3.6.2 Aufsetzen der Mieten<br />

Die mechanische Konditionierung des Rotteguts ist der Aufbereitung zuzuordnen. Das Aufsetzen<br />

des bereits mechanisch vorbehandelten und abgemischten Materials soll jedoch als<br />

Teil des Rottesystems an dieser Stelle erwähnt werden.<br />

Die wichtigsten Varianten sind entweder Aufsetzen mittels Radlader oder Aufsetzen mittels<br />

Förderband. Aufsetzen mittels Radlader bietet den Vorteil, rasch und flexibel aufsetzen zu<br />

können, während der Eintrag mittels Förderbändern im Allgemeinen den Eintrag von fertig<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 21


aufbereitetem Material in mehreren Schichten erlaubt, was beim ersten Umsetzvorgang zu<br />

einer systematischen Durchmischung beiträgt.<br />

Weiters ist bei allen Systemen auf mögliche Beeinträchtigungen des Belüftungssystems zu<br />

achten. Herabfallendes nasses Material entwässert beim Aufprall und kann Belüftungsrinnen<br />

oder -düsen verstopfen. Radladerreifen bzw. -schaufeln können auch frisch gereinigte Belüftungssysteme<br />

verstopfen.<br />

Viele Rottesysteme beugen diesen Effekten mittels Verschleißschichten aus Hackschnitzeln,<br />

Strukturmaterial oder Kies über den Belüftungselementen oder über die gesamte Rottebettbreite<br />

vor. Sollte im Rottesystem keine ausreichende Vorsorge vor derartigen Beeinträchtigungen<br />

des Belüftungssystems gegeben sein, so kann die Aufbringung einer Schicht strukturreichen<br />

Materials unmittelbar vor dem Aufsetzen der Miete erfolgen.<br />

Wesentlich für die Rotte sind die Gleichmäßigkeit der Schüttung sowie die mögliche Beeinträchtigung<br />

des Belüftungssystems durch bodengebundene Eintragssysteme, vor allem beim<br />

Aufsetzen mittels Radlader.<br />

Jede Charge (Miete) soll sowohl hinsichtlich ihrer Materialzusammensetzung, als auch ihrer<br />

biologischen Entwicklung (Alter) homogen sein. Bei Tafelmieten, also auch bei Tunnels und<br />

Boxen, ist ein flächiges Aufsetzen in mehreren Lagen anzustreben. Auf eine rasche Fertigstellung<br />

der Miete ist zu achten, wobei als Zielsetzung eine Miete oder Lage in einem Arbeitsgang<br />

aufgesetzt werden soll. Bei längeren Aufsetz- bzw. Sammelzyklen ist ein Homogenisierungsschritt<br />

für die Charge erforderlich.<br />

3.6.3 Umsetzen / Auflockern<br />

Durch Umsetzen wird eine Durchmischung, Homogenisierung und Auflockerung erreicht, was<br />

Gasaustausch, Wärmeabfuhr und Wasserverdunstung fördert. Weiters ist eine gleichmäßige<br />

Befeuchtung des Rotteguts nur während des Umsetzprozesses möglich. Es ist jedoch zu beachten,<br />

dass durch das Umsetzen auch eine Zerkleinerung des Rotteguts erfolgt und damit<br />

das Luftporenvolumen verringert wird. Umsetzsysteme sind ein sehr wesentlicher Teil der<br />

meisten Rottesysteme und sollten dem Betreiber ausreichend Spielraum für Eingriffe bieten.<br />

Übliche Umsetzsysteme sind z. B. bodengebundene selbstfahrende Umsetzer für Zeilen- oder<br />

Tafelmieten, schienengeführte Becherwerk- oder Schaufelradumsetzer und Systeme mit vertikaler<br />

Schnecke für Tafelmieten.<br />

Zeilenmieten ohne Seitenversatz und Anlagen mit Auflockerungsschnecke bieten gegenüber<br />

den anderen Systemen den Vorteil, dass die Auflockerung individuell je Miete unabhängig<br />

vom Gesamtablauf erfolgen kann.<br />

3.6.4 Rottebelüftung<br />

Ein essenzieller und somit allen Rottesystemen gemeinsamer Verfahrensbestandteil ist die<br />

Belüftung des Rotteguts.<br />

Die einfachste Form der Belüftung ist die passive oder konvektive Belüftung. Die Eingriffsmöglichkeiten<br />

beschränken sich auf die geeignete Wahl der Mietengeometrie, die Materialaufbereitung<br />

(z. B. Strukturmaterialanteil) sowie auf bedarfsgerechtes Umsetzen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Für eine Zwangsbelüftung existieren Systeme mit wenigen zentralen Ventilatoren und einer<br />

Zuteilung der Luft zu einzelnen Mieten über Klappen oder mit Einzelventilatoren je Miete. Die<br />

Anpassung der Luftmenge an den Bedarf erfolgt entweder durch Drehzahlregelung bzw. Einund<br />

Ausschalten der Ventilatoren oder durch Öffnen und Schließen von Belüftungsklappen.<br />

22 ÖWAV-Regelblatt 518


In der Folge werden wesentliche Aspekte zwangsbelüfteter Systeme beschrieben.<br />

Eine sehr verbreitete Form der Belüftung stellt die Druckbelüftung dar. Dabei wird Luft entweder<br />

mit geringem Druck unter dem Rottegut verteilt, oder mit höheren Drücken durch düsenartige<br />

Öffnungen in das Rottegut eingebracht.<br />

Druckbelüftungssysteme können mit Verschleißschichten <strong>zur</strong> besseren Luftverteilung und<br />

zum Schutz der Luftaustrittsöffnungen (Verstopfung) ausgestattet sein. Diese bestehen bei<br />

Systemen mit geringem Druck, wie perforierten Zwischenböden (z. B. Spaltböden, Lochplatten),<br />

aus Strukturmaterial, bei Systemen mit hohem Druck, wie Rohr- und Rinnensystemen,<br />

aus Kies bzw. Hackschnitzeln.<br />

Neben den Rohr- und Rinnensystemen sind Belüftungssysteme mit perforierten Zwischenböden<br />

und einem Luftverteilraum unter dem Rottegut vor allem bei Tunnelrotteanlagen verbreitet.<br />

Durch die geringe Strömungsgeschwindigkeit im Luftverteilraum erfolgt eine gleichmäßige<br />

Luftverteilung bei geringem Druckverlust.<br />

Wesentlich ist die Qualität der Luftverteilung, welche sich durch Verschmutzung im laufenden<br />

Betrieb verschlechtert. Regelmäßige Inspektion und Reinigung bzw. Wartung sind eine<br />

Grundvoraussetzung für einen gleichmäßig gut funktionierenden Rotteprozess.<br />

Da bei der Druckbelüftung die Entwässerung vielfach gegen die Luftrichtung erfolgt, ist besonders<br />

auf den Aspekt der Entwässerung hinzuweisen. Bei mangelhafter Entwässerung wird der<br />

Prozess durch aufgestautes Wasser gestört oder die Belüftung kommt zum Erliegen.<br />

Die dritte Grundform der Belüftung ist die Saugbelüftung. Dabei wird Luft unter dem Rottegut<br />

abgesaugt, sodass die nachströmende Luft zu einer Zwangsbelüftung führt. Die technische<br />

Ausführung ist mit jener bei Druckbelüftungssystemen weitgehend identisch.<br />

Sowohl bei saug- als auch bei druckbelüfteten Systemen werden neben Frischluftsystemen<br />

auch Umluftsysteme eingesetzt. Bei Umluftsystemen wird die Luft nach Durchtritt durch das<br />

Rottegut ganz oder teilweise wieder <strong>zur</strong>ückgeführt und als Zuluft für die Miete eingesetzt.<br />

Dadurch kann einerseits der Austrag von Energie und Feuchtigkeit verringert bzw. vergleichmäßigt<br />

werden, andererseits besteht die Gefahr von Prozessbeeinträchtigungen durch Sauerstoffmangel<br />

bzw. Anreicherung von CO 2<br />

in der Umluft. In Umluftsystemen sollte daher stets<br />

der O 2<br />

- und/oder CO 2<br />

-Gehalt der Luft geregelt bzw. überwacht werden. Den Messsystemen<br />

kommt dabei eine wesentliche Aufgabe zu.<br />

Weiters sind folgende allgemeine Zusammenhänge zu beachten:<br />

Belüftung führt neben Sauerstoffeintrag immer auch zu verstärktem Energie- und Wasseraustrag<br />

aus der Miete. Vor allem für zwangsbelüftete Systeme gilt:<br />

• Belüftung verstärkt die Austrocknung<br />

• Kontinuierliche Belüftung führt aufgrund der verstärkten Bildung bevorzugter Luftkanäle zu<br />

ungleichmäßigerer Austrocknung als diskontinuierliche Belüftung<br />

• Saugbelüftung wirkt gleichmäßiger auf Luft- und Wasserverteilung im Rottekörper als<br />

Druckbelüftung<br />

• Geregelte Systeme sind weniger fehleranfällig als ungeregelte Systeme (keine bzw. reine<br />

Zeitsteuerung).<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Wesentlich für den Betrieb der Anlage ist immer die Beachtung der individuellen Grenzen<br />

jedes Belüftungssystems (Auslegungsparameter, spezifische Kenngrößen).<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 23


3.6.5 Bewässerung<br />

Ein weiterer essenzieller Verfahrensschritt ist die Befeuchtung des Rotteguts. Diese erfolgt<br />

bei einigen Rottesystemen während, bei anderen zwischen den Umsetzvorgängen bzw. in<br />

Kombination.<br />

Bei der offenen Kompostierung erfolgt die Befeuchtung meist während bzw. unmittelbar vor<br />

dem Umsetzen. Folgende Methoden werden in Österreich angewendet:<br />

• Vakuumfass<br />

• stationäre Kreis- oder Sektorenregner oder mobile Beregnungssysteme<br />

• Schleppschlauch<br />

• Injektion.<br />

Bei offenen Mieten können Niederschläge den Wasserhaushalt stark beeinflussen. Eine Vernässung<br />

ist durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abdeckung mit Kompostvliesen, Membranen<br />

etc.) zu vermeiden.<br />

Zusätzlich zum Wassereintrag über die Oberfläche kann bei geschlossenen Systemen während<br />

des Umsetzens und durch Konditionierung (Befeuchtung) der Zuluft Einfluss auf den<br />

Wasserhaushalt genommen werden.<br />

Damit unter realen Bedingungen (Verschmutzung, Verkalkung, Abnutzung von Düsen) die<br />

Qualität der Verteilung sichergestellt werden kann, ist eine regelmäßige Wartung erforderlich.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

24 ÖWAV-Regelblatt 518


4 Anforderungen an den Betrieb<br />

4.1 Ausgangsmaterialien<br />

Tabelle 2:<br />

Ausgangsmaterialien (Qualitätsmerkmale)<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

Die Ausgangsmaterialien unterscheiden sich hinsichtlich Wassergehalt, Nährstoffverhältnis<br />

(C/N-Verhältnis), Struktureigenschaften (Porenvolumen, Strukturstabilität) und Störstoffgehalt.<br />

Diese Eigenschaften haben Einfluss auf Lagerfähigkeit, Emissionsverhalten, Abbauverhalten<br />

und Endproduktqualität.<br />

Worauf ist besonders zu achten?<br />

Die angelieferten Ausgangsmaterialien sind nach ihren unterschiedlichen physikalischen und<br />

chemischen Eigenschaften getrennt zu lagern, sodass eine gezielte Ausgangsmaterialmischung<br />

erfolgen kann.<br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Abschätzung der Materialeigenschaften<br />

Die Materialeigenschaften weisen auch innerhalb der jeweiligen Ausgangsmaterialgruppen<br />

(z. B. Biotonnematerial) beträchtliche Schwankungen auf. Daher können den einzelnen<br />

Ausgangsmaterialgruppen keine exakten Kennzahlen zugeordnet werden. In Tabelle 3 sind<br />

wesentliche Ausgangsmaterialien charakterisiert; nicht angeführte Abfälle, die sich in Anlage 1<br />

der Kompostverordnung befinden, sind in jedem Einzelfall zu bewerten.<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

3.1 Materialübernahme<br />

Die Abfälle sind von einer sachkundigen Person zu übernehmen und nach ihrer Qualität einem<br />

geeigneten Zwischenlager zuzuweisen ( Festlegung von Öffnungszeiten).<br />

Strukturreiche Materialien weisen in der Regel ein weites C/N-Verhältnis und geringen Wassergehalt<br />

auf.<br />

Strukturarme Materialien weisen in der Regel höhere Stickstoff- und Wassergehalte auf.<br />

Durch die getrennte Lagerung können bei der Aufbereitung durch bewusstes Mischen die<br />

Rotteguteigenschaften (C/N-Verhältnis, Wassergehalt, Luftporenvolumen) eingestellt werden.<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)<br />

4.1 Kompostverordnung, Anlage 1 „Ausgangsmaterialien und Zuschlagstoffe für Komposte“<br />

4.3 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 3<br />

4.4 ÖNORM S 2201 – Biogene Abfälle – Qualitätsanforderungen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />

5.1 Abfallnachweisverordnung i. d. g. F.<br />

5.2 Abfallverzeichnisverordnung i. d. g. F.<br />

5.3 Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle<br />

5.4 TNP-Verordnung (EG) Nr. 1774/2002<br />

5.5 Tiermaterialiengesetz – TMG<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 25


Tabelle 3: Qualitätsmerkmale wesentlicher Ausgangsmaterialien<br />

biogene Abfälle aus<br />

Haushalten aus der<br />

getrennten Sammlung<br />

„Biotonne“<br />

Küchen- und Speiseabfälle<br />

aus Großküchen<br />

und Gastronomie<br />

organische Abfälle aus<br />

dem Garten- und Grünflächenbereich<br />

Straßenbegleitgrün<br />

organische Abfälle aus<br />

der Gewässerpflege<br />

Ausgangsmaterial<br />

Nummer gem.<br />

KompostVO<br />

101<br />

92101<br />

92101<br />

Herkunft Wassergehalt Struktur C/N-Verhältnis<br />

Ausgangsmaterialgruppe<br />

Schlüsselnummer<br />

innerstädtisch<br />

Randgebiete/<br />

ländlich<br />

hoch<br />

Störstoffe/<br />

Schadstoffe<br />

gering eng hoch<br />

etwas besser etwas weiter gering<br />

Lagerfähigkeit Anmerkung<br />

schlecht<br />

leicht verfügbare OS<br />

intensive Selbsterhitzung<br />

pflanzliche 103/107<br />

92103<br />

92107<br />

92402<br />

sehr hoch sehr gering eng Salzgehalt schlecht<br />

tierische 108 / 109<br />

92404<br />

92405<br />

102<br />

92102<br />

eng<br />

Grasschnitt, Gemüse,<br />

viel Stickstoff<br />

103<br />

92103<br />

hoch gering<br />

eng<br />

gering schlecht<br />

Laub<br />

Geruch<br />

102<br />

92102<br />

mittel<br />

Fallobst 103 92103 hoch gering eng gering schlecht senkt pH-Wert<br />

Baum-, Strauchschnitt,<br />

Häckselgut<br />

105 92105 67 gering gut weit gering gut<br />

Mähgut 102 92102<br />

< 8.000 KFZ<br />

gering schlecht bis<br />

mittel bis hoch gering eng bis mittel<br />

> 8.000 KFZ<br />

hoch<br />

mittel<br />

Baum- und<br />

Strauchschnitt<br />

Rechengut<br />

Böschungsmähgut<br />

Baum- und<br />

Strauchschnitt<br />

Unterwasserpflanzen<br />

105<br />

105<br />

102<br />

105<br />

115<br />

92105 67<br />

92102<br />

92105 67<br />

92115<br />

gering gut weit gering gut<br />

hoch<br />

mittel<br />

gering<br />

hoch<br />

wechselnd<br />

gering<br />

gut<br />

gering<br />

wechselnd<br />

eng<br />

weit<br />

eng<br />

Friedhofsabfälle 116 92116 gering gut weit mittel gut<br />

Klärschlamm<br />

Rückstand aus anaeroben<br />

Behandlungsanlagen<br />

biologisch abbaubare<br />

Verpackung und Werkstoffe<br />

Kommunaler Klärschlamm<br />

201<br />

Faulschlamm<br />

(rein pflanzlich)<br />

211<br />

92201<br />

92212<br />

92211<br />

sehr hoch sehr gering eng<br />

hoch<br />

gering<br />

gering<br />

gering<br />

gering bis<br />

hoch<br />

wechselnd<br />

mittel<br />

gut<br />

schlecht<br />

schlecht<br />

sehr hoch sehr gering eng gering schlecht<br />

118 92118 gering hoch weit<br />

Wirtschaftsdünger Stallmist 2) hoch gering wechselnd gering schlecht<br />

gering bis<br />

mittel<br />

mittel<br />

Mengenanteil auf Struktur<br />

abstimmen<br />

Mengenanteil auf Struktur<br />

abstimmen,<br />

TNP-VO, TMG beachten<br />

schwerer verfügbare OS<br />

(langsamer Abbau)<br />

Schadstoff- und Störstoffgehalt<br />

von Verkehrsdichte und<br />

Mahdmethode abhängig;<br />

durch Vor-Ort-Lagerung<br />

Trocknung möglich<br />

jahreszeitlich wechselnd,<br />

sorgfältige Abtrennung von<br />

Störstoffen,<br />

durch Vor-Ort-Lagerung ist<br />

Trocknung möglich<br />

sorgfältige Abtrennung von<br />

Störstoffen<br />

Schadstoffgrenzwerte (KoVO,<br />

Anlage 1) für Schlamm beachten<br />

nur wenn Input in Vergärung<br />

nach KoVO (Anlage 1)<br />

sorgfältige Abtrennung von<br />

Fehlwürfen (Störstoffen), nur<br />

begrenzter Anteil möglich<br />

Stand der Technik d. Kompostierung<br />

(4.3.2.5) beachten,<br />

Eigenschaften abhängig vom<br />

Einstreu<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

1)<br />

.....verschiedene Kategorien zu berücksichtigen<br />

2)<br />

.....Laut den gemachten Erfahrungen bzw. den Laboranalysen tritt bei der Pferdemistkompostierung keine Beeinflussung der Qualität oder eine Prozesshemmung durch mögliche organische Schadstoffe aufgrund der Verwendung<br />

von Medikamenten auf (Auskunft RAB GmbH vom 14.8.2006)<br />

26 ÖWAV-Regelblatt 518


4.2 Anforderungen an die Anlagenbereiche<br />

4.2.1 Anlieferung<br />

Tabelle 4:<br />

Bereichsbeschreibung Anlieferung<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

Ziel der Anlieferung ist die Qualitätskontrolle der gesammelten biogenen Abfälle bei der Übergabe<br />

vom Sammler an den Kompostanlagenbetreiber<br />

Worauf ist besonders zu achten?<br />

• Die angelieferten Materialien sind hinsichtlich ihrer Tauglichkeit <strong>zur</strong> Kompostierung zu prüfen<br />

(Sichtung). Ungeeignete Materialien (z. B. entspricht nicht Kompostverordnung, starke Verunreinigung<br />

durch Störstoffe) werden <strong>zur</strong>ückgewiesen<br />

• Geeignete Materialien werden nach mengenmäßiger Erfassung (Gewicht oder Volumen)<br />

übernommen (Abrechnung), den entsprechenden Lagerbereichen zugewiesen und dort bis<br />

<strong>zur</strong> Aufbereitung zwischengelagert<br />

• Da die Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt starken jahreszeitlichen Schwankungen<br />

unterliegt, muss vorgesorgt werden, dass auch in anfallsarmen Perioden ausreichend Struktur<br />

sichergestellt werden kann (z. B. ein Zwischenlager für 30 bis 50 % des Jahresanfalls)<br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Materialübernahme<br />

In Abhängigkeit vom angestrebten Endprodukt dürfen nur bestimmte Materialien gemäß<br />

Kompostverordnung Anlage 1 verwendet werden.<br />

2.2 Geruch<br />

Bereits bei der Bereitstellung <strong>zur</strong> Abfuhr (z. B. Biotonne, Containerlagerbox) kommt es zu<br />

Abbauvorgängen. Sowohl beim Entladen des Sammelfahrzeugs als auch bei der Zwischenlagerung<br />

können die dabei entstandenen geruchsintensiven Stoffwechselprodukte freigesetzt<br />

werden.<br />

2.3 Press- und Sickerwasser<br />

Durch Abbauvorgänge und das Eigengewicht der gesammelten Abfälle (speziell bei Biotonnematerial)<br />

ist im Transportfahrzeug mit Presswasser zu rechnen, dass beim Entleeren freigesetzt<br />

wird. Durch die im Presswasser gelösten Abfallinhaltstoffe ist die Gefahr von Grund- und Oberflächenwasserkontamination<br />

und Geruchsemission gegeben.<br />

2.4 Strukturmateriallagerung<br />

Während der Zwischenlagerung von Baum- und Strauchschnitt sind Abbauvorgänge zu erwarten.<br />

Dadurch verliert das Material an Struktur und kann bei zu intensivem Abbau seine<br />

Aufgabe (Schaffung eines für die Sauerstoffversorgung des Rotteguts ausreichenden Luftporenvolumens)<br />

nicht mehr erfüllen.<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

3.1 Materialübernahme<br />

• Anwesenheit einer sachkundigen Person bei der Übernahme ( Festlegung von Öffnungszeiten)<br />

• Aufzeichnung von Herkunft, Materialgruppe bzw. Schlüsselnummer des Abfalls, Menge,<br />

Name des Anlieferers und des Datums<br />

• Kontrolle und Aufzeichnung der übernommenen Materialströme (z. B. Zuordnung des geeigneten<br />

Zwischenlagers)<br />

• Störstoffauslese<br />

• getrennte Zwischenlager für strukturarmes (z. B. Biotonne, Küchenabfälle, Marktabfälle, Gras)<br />

und strukturreiches Material (z. B. Baum-, Strauchschnitt, Garten-, Park- und Friedhofsabfälle).<br />

Strukturreiche Materialien weisen in der Regel ein weites C/N-Verhältnis und einen<br />

geringen Wassergehalt auf, während strukturarme Materialien höhere Stickstoff- und Wassergehalte<br />

aufweisen. Durch die getrennte Lagerung können bei der Aufbereitung bewusst die<br />

Rotteguteigenschaften (C/N-Verhältnis, Wassergehalt, Luftporenvolumen) verbessert werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 27


3.2 Geruch<br />

• Mindestentfernung zu Anrainern und klimatische Verhältnisse beachten, dies verringert<br />

gleichzeitig Lärm- und Staub- und Keimimmissionen<br />

• Verkürzung des Sammelintervalls (je länger die Lagerung dauert, desto intensiver sind die<br />

Abbauvorgänge)<br />

• möglichst kurze Lagerung von Abfällen mit geringer Struktur und daher hohem Geruchspotenzial<br />

(Biotonne, Küchenabfälle, Gras, Klärschlamm, pastöse Abfälle). Diese Abfälle sind<br />

möglichst arbeitstäglich nach entsprechender Aufbereitung der Rotte zuzuführen<br />

• Übernahme von Klärschlamm vorzugsweise in stabilisierter Form. Die Stabilisierung kann<br />

durch biologische (Faulung oder aerob) oder chemische Behandlung (Kalk- oder Polymerzugabe)<br />

erfolgen<br />

• Sauberhalten der Anlieferungs- und Lagerflächen (Feststoffe und Sickerwasser); wegen der<br />

besseren Zugänglichkeit sind Flachbunker Tiefbunkern vorzuziehen<br />

• Einhausung des Übernahmebereichs (geruchsbelastete Luft kann gezielt erfasst und behandelt<br />

werden); die Tore sind nur <strong>zur</strong> Ein- und Ausfahrt zu öffnen<br />

3.3 Press- und Sickerwasser<br />

• flüssigkeitsdichte Anlieferungs- und Lagerflächen für Abfälle mit geringem Wasserhaltevermögen<br />

• ausreichend Gefälle <strong>zur</strong> raschen Ableitung von Press- und Prozesswässern in flüssigkeitsdichte<br />

Speicher bzw. Kläranlagen<br />

• Verkürzung des Sammelintervalls (je länger die Lagerung in der Biotonne dauert, desto<br />

höhere Presswassermengen sind zu erwarten)<br />

• möglichst kurze Lagerung von Abfällen mit hohem Wassergehalt (Biotonne, Küchenabfälle,<br />

Klärschlamm, pastöse Abfälle). Diese Abfälle sind möglichst arbeitstäglich nach entsprechender<br />

Aufbereitung der Rotte zuzuführen<br />

• eventuell Abdeckung (z. B. Kompostvlies oder Häckselgut) oder<br />

• eventuell Überdachung (Niederschlagsschutz). Bei Niederschlägen von > 1.300 mm/a und<br />

Übernahmemengen von > 3.000 t Gesamtinput sind die Vorgaben der Richtlinie zum Stand<br />

der Technik der Kompostierung (Pkt. 5.1.3) anzuwenden<br />

3.4 Strukturmateriallagerung<br />

• Abtrennung von eventuell enthaltenen strukturarmen Bestandteilen (Gras, krautige Pflanzen)<br />

nach der Anlieferung<br />

• Vermeiden einer zu intensiven Zerkleinerung des Strukturmaterials (fördert den Abbau, vermindert<br />

Luftporenvolumen)<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)<br />

4.1 Kompostverordnung, § 9, Tabellen der Ausgangsmaterialien in Anlage 1, Anlage 6 „Dokumentation“<br />

4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.1<br />

4.3 Abfallnachweisverordnung i. d. g. F.<br />

4.4 Abfallverzeichnisverordnung i. d. g. F.<br />

4.5 Abfallbilanzverordnung<br />

4.6 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />

5.1 Wasserrechtsgesetz (WRG) i. d. g. F.<br />

5.2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz i. d. g. F.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

28 ÖWAV-Regelblatt 518


4.2.2 Aufbereitung<br />

Tabelle 5: Bereichsbeschreibung Aufbereitung<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

Ziel der Aufbereitung ist es, für den aeroben Ab- und Umbau einen möglichst günstigen Zustand<br />

herzustellen. Dazu ist es erforderlich, ausreichend Luftporenvolumen, Strukturstabilität,<br />

Wassergehalt und Nährstoffverteilung (C/N-Verhältnis) <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf<br />

die Förderung der Huminstoffbildung ist besonderes Augenmerk auf eine möglichst vielfältige<br />

Ausgangsmaterialzusammensetzung zu legen.<br />

Ein weiteres wichtiges Ziel der Aufbereitung ist die Abtrennung von Störstoffen. Dies geschieht<br />

in Abhängigkeit von der Anlagengröße händisch bzw. mit spezieller Maschinentechnik (z. B.<br />

Vorabsiebung, Magnetabscheider, Windsichter).<br />

Worauf ist besonders zu achten?<br />

• Um einen günstigen Materialzustand herzustellen, ist es notwendig, die Strukturmaterialien<br />

(z. B. Baum- und Strauchschnitt, Siebüberlauf) je nach Beschaffenheit zu zerkleinern. Durch<br />

Verwendung von geeigneten Aufbereitungsmaschinen (vor allem bei Anlagen mit größerer<br />

Kapazität) kann eine kontinuierliche Qualität der Ausgangsmischung gewährleistet werden<br />

• Der Auswahl des richtigen Aggregats kommt in Abhängigkeit von der zu zerkleinernden<br />

Materialien eine besondere Bedeutung zu. Wesentlich ist das Herstellen einer möglichst<br />

großen Oberfläche für die Mikroorganismen bei gleichzeitig ausreichender Strukturstabilität<br />

(Luftporenvolumen). Daher ist langsam laufenden Aggregaten gegenüber schnell laufenden<br />

der Vorzug zu geben<br />

• Grundsätzlich sind Arbeitsablauf und maschinentechnische Ausrüstung so zu wählen, dass<br />

die zu kompostierenden Materialien arbeitstäglich aufbereitet werden können. Durch ein<br />

günstiges Mischungsverhältnis, schonende Aufbereitung und fallweise Zumischung von Zuschlagstoffen<br />

können unerwünschte Emissionen (z. B. Sickerwasser, Geruch) weitestgehend<br />

vermieden werden<br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Störstoffabtrennung<br />

• Aus hygienischen und ästhetischen Gründen ist der manuelle Umgang mit Abfällen auf das<br />

unbedingt nötige Mindestmaß (Aussortieren von Störstoffen) zu beschränken<br />

2.2 Zerkleinerung<br />

In diesem Bereich besteht große Gefahr für MitarbeiterInnen durch die Maschinen selbst (im<br />

Bereich der Aufgabe und des Auswurfs, Lärm, Staub etc.). Weiters kann es von diesem Bereich<br />

ausgehend zu Anrainerbeschwerden kommen.<br />

• Emissionen: Staub- und Keimemissionen, Steine und Hartteile, Windverfrachtung von Biound<br />

Kunststoff, Geruch, Lärm<br />

• Verletzungsgefahr: Sicherheitsbestimmungen der Hersteller beachten (welche Sicherheitsvorschriften<br />

sind noch zu beachten?)<br />

• zu intensive Zerkleinerung: zu geringes Luftporenvolumen<br />

2.3 Mischen<br />

• Mischungsverhältnis (Wassergehalt, C/N-Verhältnis, Oberfläche)<br />

• ungeeignetes Strukturmaterial (Luftporenvolumen, Wassergehalt)<br />

• Bei der Mitverarbeitung von Speiseresten sind die EG-TNP Verordnung und das Tiermaterialiengesetz<br />

zu beachten<br />

2.4 Einsetzbarkeit der Geräte<br />

• schlechte Befahrbarkeit bzw. Standfestigkeit des Untergrunds nach Niederschlägen<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

Grundsätzlich sind Aufbereitungsanlagen (in Abhängigkeit von den Jahresinputmengen) einzelnen<br />

Aggregaten vorzuziehen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

3.1 Störstoffabtrennung<br />

• Speziell in größeren Anlagen sollten Geräte wie z. B. Siebe und Magnetabscheider verwendet<br />

werden. Die manuelle Störstoffauslese an Sortierbändern für biogene Abfälle sollte auf das<br />

unbedingt notwendige Mindestausmaß beschränkt werden<br />

ÖWAV-Regelblatt 518 29


3.2 Zerkleinerung<br />

• Emissionen: Abstand, Personenschutz, Prallwand, Netze, rasche Aufbereitung, Einhausung,<br />

Betriebszeiten<br />

• Verletzungsgefahr: Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitung, Schutz der Arbeitskraft beim<br />

Häcksler (Mund, Staubschutz)<br />

• zu intensive Zerkleinerung: Im Besonderen sollten Schritte gesetzt werden, dass nur die notwendigen<br />

Materialströme zerkleinert werden (z. B. Vorabsiebung)<br />

• langsam laufende Aggregate quetschende Zerkleinerung<br />

3.3 Mischen<br />

• Die Qualität der Ausgangsmischung kann durch Verwendung spezieller Mischgeräte verbessert<br />

werden.<br />

• nicht zu lange Lagerung des Strukturmaterials<br />

• ausgewogenes Verhältnis zwischen Biotonne-, Strukturmaterial und Wasserzugabe<br />

3.4 Einsetzbarkeit der Geräte<br />

• Auf einen verbesserten Bodenaufbau in diesem Bereich sollte geachtet werden, da es in<br />

diesem zu besonderer Beanspruchung kommt<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)<br />

4.1 Kompostverordnung, §§ 9, 13 und 14<br />

4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.2<br />

4.3 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />

4.4 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />

5.1 Verordnung über mobile Anlagen <strong>zur</strong> Behandlung von Abfällen<br />

5.2 Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT<br />

5.3 Tiermaterialiengesetz (TMG)<br />

5.4 TNP-Verordnung (EG) 1774/2002, Anhang 6/II<br />

5.5 Bundesluftreinhaltegesetz i. d. g. F.<br />

5.6 Baugesetze der Länder<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

30 ÖWAV-Regelblatt 518


4.2.3 Hauptrotte<br />

Tabelle 6:<br />

Bereichsbeschreibung Hauptrotte<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

Die Hauptrotte ist jener Rotteabschnitt, in dem ein intensiver Abbau der mikrobiell leicht verfügbaren<br />

organischen Substanzen und der dabei entstehenden Abbauprodukte erfolgt. Sie<br />

ist gekennzeichnet durch hohen Sauerstoffverbrauch, sehr starke Selbsterhitzung und einen<br />

damit verbundenen starken Wasseraustrag.<br />

Die Hauptrotte wird im Sinne der Prozessführung und hinsichtlich der abzugrenzenden<br />

Anforderungen an die anschließende Nachrotte als thermophile Prozessphase definiert. Sie<br />

ist dann als abgeschlossen anzusehen, wenn die Temperatur dauerhaft 40 °C (z. B. Selbsterhitzungstest<br />

oder Beurteilung der Rottetemperaturaufzeichnungen) nicht mehr übersteigt.<br />

1.1 Wesentliche Anforderungen an die Hauptrotte:<br />

• Abbau/Umbau der leicht abbaubaren organischen Substanzen mit Augenmerk auf eine<br />

möglichst hohe Endproduktqualität (Förderung der Bildung von Huminstoffen)<br />

• Die Herstellung eines geruchsarmen Rottezwischenprodukts (Frischkompost) in einer oder<br />

mehreren Verfahrensstufe(n)<br />

• temperaturbedingte Hygienisierung durch Maßnahmen, die gewährleisten, dass das gesamte<br />

Material der erforderlichen Temperatur (> 55 °C) über die notwendige Zeit ausgesetzt<br />

ist (siehe Tabelle 4-9 der Richtlinie „Stand der Technik der Kompostierung“)<br />

• Minimierung der Emission von Geruch, Staub und klimarelevanten Gasen (z. B. CH 4<br />

) durch<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Optimierung der Rottebedingungen<br />

Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Prozesssteuerung hängen vom gewählten Hauptrotteverfahren ab.<br />

1.2 Folgende Verfahrenstypen kommen zum Einsatz:<br />

• offene Mietenkompostierung vorwiegend mit regelmäßiger Materialumsetzung mittels mobilen<br />

Mietenumsetzgeräten, meistens ohne integrierte Zwangsbelüftung, Sonderform mittels<br />

Abdeckung der Mieten mit semipermeablen Membranen<br />

• eingehauste Mietenkompostierung vorzugsweise mit integrierter Intensivbelüftung und<br />

regelmäßiger Materialumsetzung; bei der so genannten Wendetechnik erfolgt die Kompostierung<br />

in einer geschlossenen Rottehalle im Druck- oder Saugbetrieb, das Rottegut wird<br />

regel mäßig – z. B. wöchentlich – umgesetzt und systematisch nachbefeuchtet. Andernfalls<br />

handelt es sich um statisch belüftete Tafelmieten ohne Materialumsetzung, wo das Rottegut<br />

lediglich im Druck- oder Saugbetrieb belüftet wird<br />

• Tunnelkompostierung, geschlossene Intensivrotte im Chargenbetrieb, mit künstlichem Zuund<br />

Umluftbetrieb, Rückverregnung von Prozesswasser, nach Größe und Leistungsfähigkeit<br />

den jeweiligen Standortgegebenheiten anpassbar – auch in Container- oder Boxenbauweise,<br />

automatische Prozesssteuerung nach Temperatur- und Sauerstoffmilieu; automatisierter<br />

Ein- und Austrag mittels Förderband- oder Schubbodensystemen, in kleineren<br />

Anlagen auch mittels Radlader<br />

• Zeilenkompostierung, in seitlich ummauerten Zeilenmieten mit obligatorischem Umsetzen<br />

und Zwangsbelüftung in einer geschlossenen Rottehalle, allenfalls mit Temperatursteuerung<br />

1.3 Worauf ist besonders zu achten?<br />

• Sicherstellung eines kontinuierlichen Prozessablaufs bzw. kontinuierlicher Abbau der leicht<br />

abbaubaren Substanzen<br />

• Sicherstellung des Gasaustausches (Sauerstoffversorgung und Abfuhr von Stoffwechselprodukten<br />

wie z. B. CO 2<br />

, CH 4<br />

etc.)<br />

• Aufrechterhaltung von Struktur und Wassergehalt<br />

• ausreichende Wärmeabfuhr <strong>zur</strong> Beeinflussung der Mietentemperatur<br />

• regelmäßige Reinigung von Anlageteilen und Geräten<br />

• Verringerung der Bildung von Kondensat- und Sickerwasser bzw. deren ordnungsgemäße<br />

Behandlung<br />

• Maßnahmen der Abluftbehandlung bzw. Emissionsminderung<br />

• Maßnahmen zum Korrosionsschutz<br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Trockenstabilisierung des Rotteguts (durch mangelhafte Bewässerung und/oder zu intensive<br />

Belüftung)<br />

2.2 Mangelhafte Sauerstoffversorgung des Rotteguts und dadurch vermehrte Bildung von anaeroben<br />

Zonen<br />

2.3 Überwiegen der Mineralisierung (Abbauvorgänge) gegenüber der Humifizierung (Um- und<br />

Aufbauvorgänge)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 31


2.4 Temperaturen über 70 °C<br />

2.5 Mangelhafte Hygienisierung<br />

2.6 Geruchsemissionen aufgrund der beim Abbau entstehenden Stoffwechselprodukte<br />

2.7 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen im Zuge der Materialmanipulation<br />

2.8 Flüssige Emissionen, Grundwassergefährdung durch z. B. Prozess-, Kondens- und Niederschlagswasser<br />

2.9 Gasförmige Emissionen, insbesondere klimarelevante Gase z. B. Methan (CH 4<br />

)<br />

2.10 Lärm durch Belüftungs- und Umsetzaggregate<br />

2.11 Korrosion von Anlagenteilen<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

Die hier angeführten Lösungsvorschläge sind immer im Hinblick auf den Gesamtprozess zu<br />

sehen. So können Maßnahmen <strong>zur</strong> Verminderung von Problemen in einem Bereich zu einer<br />

Verschärfung von Problemen in anderen Bereichen führen.<br />

3.1 Trockenstabilisierung<br />

• Aufrechterhaltung eines ausreichenden Wassergehalts (z. B. durch Wasserzugabe im Zuge<br />

des Umsetzens und/oder durch Oberflächenbewässerung)<br />

• angepasste (nicht zu große) Luftmengen bei zwangsbelüfteten Systemen<br />

• Konditionierung der Zuluft bzw. Umluftbetrieb<br />

3.2 Mangelhafte Sauerstoffversorgung<br />

• Verbesserung der Auflockerung beim Umsetzen (eventuell durch Verbesserung der maschinentechnischen<br />

Ausstattung). Radlader sind zum Umsetzen prinzipiell weniger geeignet und<br />

erfordern besondere Geschicklichkeit des Personals<br />

• Erhöhen des Strukturmaterialanteils bereits bei der Aufbereitung bzw. durch Zumischen von<br />

Siebüberlauf während der Rotte<br />

• Änderung der Mietengeometrie unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten<br />

(z. B. Temperatur, Niederschlag, Wind)<br />

• bei zu hohem Wassergehalt Auflegen der Miete auf eine Strukturmatte (dies fördert die Wasserabfuhr),<br />

Einstellen der künstlichen Bewässerung und Abdecken der Mieten zum Schutz<br />

vor dem Eindringen von Niederschlag<br />

• Erhöhung des Zuluftmenge bei zwangsbelüfteten Rottesystemen<br />

3.3 Überwiegen der Mineralisierung<br />

• Reduktion der Belüftung auf ein für den biologischen Abbau und den Wärmeaustrag erforderliches<br />

Maß<br />

3.4 Temperaturen über 70 °C<br />

• ausreichende Wasserzugabe (der Hauptanteil der Wärmeabfuhr erfolgt über Verdunstung)<br />

• Umsetzen<br />

• Erhöhung der Luftzufuhr bei zwangsbelüfteten Rottesystemen<br />

3.5 Hygiene<br />

• Einhaltung der geforderten Hygienisierungsbedingungen (Wassergehalt, Höhe und/oder<br />

Zeitdauer Temperatur, siehe Tabelle 4-9 der Richtlinie „Stand der Technik der Kompostierung“)<br />

• mindestens ein Umsetzvorgang während der Hygienisierungsphase bei der offenen Mietenkompostierung<br />

• Verhindern einer Reinfektion durch organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen. Geeignete<br />

Maßnahmen sind beispielsweise das mechanische Reinigen von Geräten wie Radlader<br />

und Umsetzgerät <strong>zur</strong> Vermeidung der Kontamination durch Materialverfrachtungen bzw.<br />

Unterlassen der Verwendung von Sickerwasser aus Anlagenbereichen vor der Hygienisierungsphase<br />

zum Befeuchten von bereits hygienisiertem Material<br />

3.6 Geruchsemissionen<br />

• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung der Sauerstoffversorgung (siehe Punkt 2.2)<br />

• Sauberkeit (Vermeiden von Material- und Sickerwasserresten in allen Anlagebereichen)<br />

• Berücksichtigen der Witterungsverhältnisse beim Umsetzen (Inversionswetterlagen, Windrichtung)<br />

3.7 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />

• Vermeidung von Austrocknung<br />

• Sauberkeit, Reinigung der Fahrwege<br />

• Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse bei der Materialmanipulation<br />

• Maßnahmen <strong>zur</strong> besseren Störstoffabtrennung bei der Aufbereitung<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

32 ÖWAV-Regelblatt 518


3.8 Flüssige Emissionen<br />

• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Steuerung des Wasserhaushalts (Schutz vor Niederschlag, Reinigung<br />

und Wartung der Sickerwasserabfuhreinrichtungen)<br />

3.9 Gasförmige Emissionen<br />

• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung mangelhafter Sauerstoffversorgung (siehe Punkt 2.2)<br />

3.10 Lärm<br />

• organisatorische Maßnahmen durch Festlegung geeigneter Betriebszeiten und Koordination<br />

der Anlieferung, damit die Materialaufbereitung innerhalb dieser Betriebszeiten erfolgen<br />

kann<br />

3.11 Korrosionsschutz<br />

• Beachtung der Materialwahl und geeigneter Anstriche der Geräte bei Anschaffung<br />

• Reinigung und Wartung von Anlagenteilen und Geräten<br />

• Abstellung der Geräte in von Niederschlag geschützten Bereichen<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien )<br />

4.1 Kompostverordnung, Anlage 6<br />

4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.3<br />

4.3 ÖNORM EN 13725 – Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration<br />

4.4 ÖWAV-Regelblatt 513 – Betrieb von Biofiltern<br />

4.5 VDI 3475 – Emissionsminderung – Biologische Abfallbehandlungsanlagen – Kompostierung<br />

4.6 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetz und Verordnungen)<br />

5.1 Tiermaterialiengesetz (TMG)<br />

5.2 Wasserrechtsgesetz (WRG), §§ 34 (1) und 54 (1, 2)<br />

5.3 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />

5.4 Brandschutzvorschriften<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 33


4.2.4 Nachrotte<br />

Tabelle 7:<br />

Bereichsbeschreibung Nachrotte<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

Die Nachrotte ist jener Rotteabschnitt, in dem im Anschluss an die Hauptrotte die Humifizierung<br />

zum Fertigkompost erfolgt. Im Unterschied <strong>zur</strong> Hauptrotte ist die Nachrotte durch geringeren<br />

Sauerstoffverbrauch, geringere Selbsterhitzung und nur noch geringen Wasseraustrag gekennzeichnet.<br />

Sie verläuft im mesophilen bis psychrophilen Temperaturbereich < 40 °C (z. B. Selbsterhitzungstest<br />

oder Beurteilung der Rottetemperaturaufzeichnungen).<br />

Je nach Beschaffenheit des Inputmaterials (z. B. Strukturanteil, C/N-Verhältnis), der Prozessführung<br />

während der Haupt- und Nachrotte sowie der gewünschten Reife des Endprodukts sind<br />

unterschiedliche Nachrottezeiten erforderlich.<br />

1.1 Wesentliche Anforderungen an die Nachrotte:<br />

• Abbau/Umbau der mittel bis schwer abbaubaren Substanzen (z. B. Zellulose, Lignin) bzw.<br />

Aufbau von Huminstoffen und Tonmineralhumuskomplexen<br />

• Abbau der mikrobiellen Biomasse und seuchenhygienisch relevanter Keime<br />

• Herstellung eines für den jeweiligen Anwendungsbereich geeigneten Endprodukts (z. B.<br />

Pflanzenverträglichkeit) ggf. vor einer Feinaufbereitung<br />

• Minimierung der Emission von Geruch, Staub und klimarelevanten Gasen (z. B. CH 4<br />

, N 2<br />

O)<br />

durch Maßnahmen <strong>zur</strong> Optimierung der Rottebedingungen<br />

Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Prozesssteuerung hängen vom gewählten Nachrotteverfahren ab.<br />

Die Nachrotte erfolgt meist in Zeilen- oder Tafelmieten, teilweise auch in offenen Boxen oder<br />

geschlossenen Hallen. Grundsätzlich sind auch alle Verfahrenstypen der Hauptrotte für die<br />

Nachrotte geeignet, insbesondere für die Nachrotte von anaerob vorbehandelten organischen<br />

Materialien. Die bauliche Ausführung bzw. die maschinelle Ausstattung der Nachrotte ist dabei<br />

auch von der Leistungsfähigkeit der Hauptrotte abhängig.<br />

1.2 Folgende Verfahrenstypen kommen zum Einsatz:<br />

• Offene Mietenkompostierung vorwiegend mit regelmäßiger Materialumsetzung mittels mobilen<br />

Mietenumsetzgeräten, meistens ohne integrierte Zwangsbelüftung,<br />

– vorwiegend auf offenem Mutterboden, insbesondere in Abhängigkeit von der hydrogeologischen<br />

Eignung des Standorts, oder<br />

– mit einer flüssigkeitsdichten Basisabdichtung der Rottefläche.<br />

• Sonderform mittels Abdeckung der Mieten mit semipermeablen Membranen<br />

Jedenfalls erforderlich sind:<br />

• Erfassung und geordnete Beseitigung des anfallenden Oberflächen- und Sickerwassers von<br />

befestigten Flächen, sofern die Reinigung und Wiederverwertung am Standort nicht möglich<br />

ist, oder<br />

• Überdachung der Rottefläche in Abhängigkeit von der Kapazität der Nachrotte und der<br />

Jahresniederschlagsmenge des Standortes<br />

1.3 Worauf ist besonders zu achten?<br />

• Sicherstellung eines fortschreitenden Ab- und Umbaus der organischen Substanz<br />

• Sicherstellung des Gasaustausches (z. B. Sauerstoffversorgung und Abfuhr von Stoffwechselprodukten,<br />

CO 2<br />

)<br />

• Aufrechterhaltung von Struktur und Wassergehalt<br />

• Kontrolle von Feuchtigkeit (Faustprobe) und Geruch<br />

• Einstellung der optimalen Materialfeuchtigkeit etwa zwischen 45 und 55 % i. d. FM bzw. Vermeidung<br />

von Trockenstabilisierung bzw. Vernässung<br />

• Einstellung der Endfeuchtigkeit auf die nachfolgenden Verwendungs- oder Verarbeitungsschritte<br />

(z. B. Feinaufbereitung, Nachlagerung, Absackung, Ausbringung)<br />

• Verringerung der Bildung von Kondensat- und Sickerwasser bzw. deren ordnungsgemäße<br />

Behandlung<br />

• Maßnahmen der Emissionsminderung<br />

• Maßnahmen zum Korrosionsschutz<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Trockenstabilisierung des Rotteguts (durch mangelhafte Bewässerung und/oder zu intensive<br />

Belüftung)<br />

2.2 Mangelhafte Sauerstoffversorgung des Rotteguts und dadurch vermehrte Bildung von<br />

anaeroben Zonen<br />

2.3 Temperaturen über 40 °C<br />

2.4 Mangelhafte Hygienisierung<br />

34 ÖWAV-Regelblatt 518


2.5 Geruchsemissionen (Emissionen in der Nachrotte werden im Wesentlichen vom Reifestadium<br />

des Komposts beeinflusst)<br />

2.6 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen im Zuge der Materialmanipulation<br />

2.7 Gasförmige Emissionen, insbesondere klimarelevante Gase, z. B. Lachgas (N 2<br />

O)<br />

2.8 Lärm durch Belüftungs- und Umsetzaggregate<br />

2.9 Korrosion von Anlagenteilen<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

Die hier angeführten Lösungsvorschläge sind immer im Hinblick auf den Gesamtprozess zu<br />

sehen. So können Maßnahmen <strong>zur</strong> Verminderung von Problemen in einem Bereich zu einer<br />

Verschärfung von Problemen in anderen Bereichen führen.<br />

3.1 Trockenstabilisierung<br />

• Aufrechterhaltung eines ausreichenden Wassergehalts (z. B. durch Wasserzugabe im Zuge<br />

des Umsetzens und/oder durch Oberflächenbewässerung)<br />

3.2 Mangelhafte Sauerstoffversorgung<br />

• Verbesserung der Auflockerung beim Umsetzen (eventuell durch Verbesserung der maschinentechnischen<br />

Ausstattung). Radlader sind zum Umsetzen prinzipiell weniger geeignet und<br />

erfordern besondere Geschicklichkeit des Personals<br />

• bei zu hohem Wassergehalt Zumischen von trockenen bzw. strukturgebenden Material (z. B.<br />

Siebüberlauf). Auflegen der Miete auf eine Strukturmatte (dies fördert die Wasserabfuhr), Einstellen<br />

der künstlichen Bewässerung und Abdecken der Mieten zum Schutz vor dem Eindringen<br />

von Niederschlag<br />

3.3 Temperaturen über 40 °C<br />

• dosierte Wasserzugabe (ein zu hoher Wasseranteil kann in der Nachrotte aufgrund geringerer<br />

Temperaturen nicht mehr ausgetragen werden)<br />

• Umsetzen<br />

3.4 Hygiene<br />

• Verhindern einer Reinfektion durch organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen. Geeignete<br />

Maßnahmen sind beispielsweise das mechanische Reinigen von Geräten wie Radlader<br />

und Umsetzgerät <strong>zur</strong> Vermeidung der Kontamination durch Materialverfrachtungen bzw.<br />

Unterlassen der Verwendung von Sickerwasser aus Anlagenbereichen vor der Hygienisierungsphase<br />

zum Befeuchten von bereits hygienisiertem Material<br />

3.5 Geruchsemissionen<br />

• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung der Sauerstoffversorgung (siehe Punkt 3.2)<br />

• Sauberkeit (Vermeiden von Material- und Sickerwasserresten in allen Anlagebereichen)<br />

• nach Möglichkeit Berücksichtigen der Witterungsverhältnisse beim Umsetzen (Inversionswetterlagen,<br />

Windrichtung)<br />

3.6 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />

• Vermeidung von Austrocknung<br />

• Sauberkeit, Reinigung der Fahrwege<br />

• Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse bei der Materialmanipulation<br />

• Abdeckung der Mieten<br />

3.7 Gasförmige Emissionen<br />

• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung mangelhafter Sauerstoffversorgung (siehe Punkt 3.2)<br />

3.8 Lärm<br />

• organisatorische Maßnahmen durch Festlegung geeigneter Betriebszeiten<br />

3.9 Korrosionsschutz<br />

• Reinigung und Wartung von Geräten<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Richtlinien und Gesetze)<br />

4.1 Kompostverordnung, Anlage 6<br />

4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.3<br />

4.3 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Richtlinien und Gesetze)<br />

5.1 Tiermaterialiengesetz (TMG)<br />

5.2 Wasserrechtsgesetz (WRG), § 54 (1, 2)<br />

5.3 Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften<br />

5.4 Brandschutzvorschriften<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 35


4.2.5 Endaufbereitung (Feinaufbereitung)<br />

Tabelle 8:<br />

Bereichsbeschreibung Endaufbereitung (Feinaufbereitung)<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

In der Endaufbereitung wird der aus der Rotte kommende Kompost je nach Anwendung oder<br />

Kundenwunsch nachbehandelt (Korngrößeneinstellung, Fremdstoffabtrennung usw.).<br />

Ziel ist die Herstellung eines optimierten Endprodukts für den jeweiligen Anwendungsbereich.<br />

Die abgesiebte Grobfraktion kann bei der Ausgangsmaterialaufbereitung (siehe Kapitel 4.2.2)<br />

als Strukturmaterial eingesetzt werden. Zu stark verunreinigte bzw. überschüssige Grobfraktionen<br />

müssen aus der Anlage ausgeschleust werden. Nach einer Abtrennung von Störstoffen ist<br />

eine thermische Verwertung der Grobfraktion möglich.<br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />

• zu trockenes Material (Windverfrachtungen, Verunreinigungen, Staubbelastung)<br />

• zu feuchtes Material (schlechter Abscheidegrad)<br />

2.2 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />

• Witterungseinfluss bei der Aufbereitung im Freien (Wind, Niederschlag)<br />

2.3 Lärm durch Aufbereitungsaggregate<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

3.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />

• sorgfältige Einflussnahme auf den Wasserhaushalt während der Nachrotte: Das Material sollte<br />

einen Wassergehalt von ca. 30 % bis 35 % aufweisen<br />

• Der Auswahl der Siebtechnik kommt eine wesentliche Bedeutung zu (bei geringerem Wassergehalt<br />

sind Trommelsiebe gut geeignet, bei höherem Wassergehalt sind Sternsiebe effektiver)<br />

3.2 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />

• Staubschutzmasken für Personal<br />

• Wassergehalt in der Nachrotte erhöhen<br />

• Staub und Keime mit Sprühnebelvorrichtungen binden<br />

• Kapselung und Entstaubung<br />

• Einhausung (bringt Wetterunabhängigkeit)<br />

• geeignete Umzäunung<br />

3.3 Lärm<br />

• Kapselung oder Schallisolierung<br />

• Einhausung<br />

• Betriebszeiten einhalten<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien )<br />

4.1 Kompostverordnung (abgetrennte Störstoffanteile)<br />

4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.5<br />

4.3 Abfallnachweisverordnung i. d. g. F. (Fehlchargen, Störstoffentsorgung)<br />

4.4 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />

4.5 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />

–––<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

36 ÖWAV-Regelblatt 518


4.2.6 Nachlagerung<br />

Tabelle 9:<br />

Bereichsbeschreibung Fertigkompostlagerung<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

Die Lagerung dient dazu, den Zeitraum zwischen Endaufbereitung und Anwendung des Komposts<br />

ohne nachteilige Auswirkungen auf die Qualität zu überbrücken.<br />

Prinzipiell ist damit ein Nachreifen des Komposts verbunden, eine bereits erfolgte Deklaration<br />

darf dadurch aber nicht verändert werden.<br />

Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Abgabe des Fertigkomposts sind auf die anlagenspezifischen Zielsetzungen<br />

(z. B. Loseware, Sackware) abzustimmen.<br />

Worauf ist besonders zu achten?<br />

• Qualität der Deklaration muss erhalten bleiben<br />

• Schutz vor Austrocknung und Vernässung (Gefahr der Nährstoffauswaschung)<br />

• Sicherstellung der Sauerstoffversorgung<br />

• Verhindern von nachträglichen Verunreinigungen (Unkrautsamen)<br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />

2.2 Materialverfrachtung und Staubemissionen<br />

2.3 Sicherstellung der Sauerstoffversorgung<br />

2.4 Nachträgliche Verunreinigung (z. B. Anflug und Reinfektion durch Samen, Keime und Pilze)<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

3.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />

• an Materialzustand und klimatische Gegebenheiten angepasste Mietengeometrie<br />

• gezielte Erfassung und Ableitung von Niederschlagswasser<br />

• in Abhängigkeit von der Produktanwendung eventuell Überdachung in niederschlagsreichen<br />

Regionen<br />

3.2 Materialverfrachtung und Staubemissionen<br />

• Windschutz (Erdwall, Hecke)<br />

• Beregnen der Oberfläche (mit hygienisch unbedenklichem Wasser)<br />

3.3 Ausreichende Sauerstoffversorgung<br />

• bedarfsgerechtes Umsetzen in Abhängigkeit von Materialzustand und Mietengeometrie<br />

3.4 Nachträgliche Verunreinigung<br />

• Verhindern einer Reinfektion durch organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen. Geeignete<br />

Maßnahmen sind beispielsweise das mechanische Reinigen von Geräten (z. B. Radlader,<br />

Umsetzgerät) <strong>zur</strong> Vermeidung der Kontamination durch Materialverfrachtungen bzw.<br />

Unterlassen der Verwendung von Sickerwasser aus Anlagenbereichen vor der Hygienisierungsphase<br />

zum Befeuchten von bereits hygienisiertem Material<br />

• Ein Eintrag von Unkrautsamen lässt sich ausschließlich durch Abdeckung oder Einhausung<br />

verhindern. Um Kompost möglich unkrautsamenfrei abzugeben, empfiehlt es sich, nach<br />

l ängerer Lagerung die oberste Schicht abzuziehen und dem Hauptrotteprozess zuzuführen<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Richtlinien und Gesetze)<br />

4.1 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kap. 4.6. und 5.6.<br />

4.2 Anlagenbezogene Besonderheiten (bescheidspezifische Zusatzanforderungen)<br />

4.3 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Richtlinien und Gesetze)<br />

5.1 Wasserrechtsgesetz (WRG)<br />

5.2 AEV Abfallbehandlung<br />

5.3 Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften<br />

5.4 Brandschutzvorschriften<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 37


4.3 Maschinelle und technische Ausstattung<br />

Bei der maschinentechnischen Ausstattung ist auf Korrosionsbeständigkeit, Wartungsfreundlichkeit<br />

und Betriebssicherheit unter dem Gesichtspunkt einer hohen Verfügbarkeit sowie auf<br />

die erforderliche Reinigung zu achten.<br />

Tabelle 10: Kurzbeschreibung der maschinellen und technischen Ausstattung<br />

Zweck<br />

Wägen<br />

Zerkleinern<br />

Mischen<br />

Transportieren<br />

Umsetzen<br />

Bewässern<br />

Belüften<br />

Prozess<br />

über wachen<br />

Sieben<br />

Maschinelle und technische<br />

Ausstattung<br />

Brücken- bzw. Fahrzeugwaage<br />

Wiegeschaufel<br />

Bandwaage<br />

Industriewaagen<br />

Hacker<br />

Häcksler<br />

Schneide- bzw. Schraubenmühle<br />

Schredder<br />

Mischtrommel,<br />

Schneckenmischer<br />

Radlader<br />

Miststreuer<br />

Umsetzer<br />

Schaufellader (z. B. Radlader, Teleskoplader,<br />

Traktor mit Frontlader)<br />

Förderband<br />

Plattenband<br />

Schubboden<br />

Trogkettenförderer<br />

Schaufellader<br />

Umsetzer (boden- oder schienengebunden,<br />

traktorgezogen oder<br />

-geschoben)<br />

Vakuumfass<br />

Beregner (z. B. Kreis- oder Sektorenregner,<br />

Sprinkler)<br />

Injektor<br />

Ventilator<br />

Luftverteilungsrinne oder -schlauch<br />

Belüftungsboden<br />

Thermometer<br />

Gasanalysator (O 2<br />

, CO 2<br />

, CH 4<br />

)<br />

pH-Meter<br />

Manometer<br />

Trommelsieb<br />

Stern- bzw. Scheibensieb<br />

Spannwellensieb<br />

Rüttel- bzw. Vibrationssieb<br />

Windsichter<br />

Magnet- und Wirbelstromabscheider<br />

Ballistischer Abscheider<br />

Anmerkungen<br />

regelmäßiges Eichen erforderlich<br />

Schnittstelle <strong>zur</strong> elektronischen Dokumentation<br />

beachten<br />

Sicherheits- und Noteinrichtungen<br />

erforderlich<br />

Wartungsplan beachten<br />

regelmäßige Kontrolle auf Verschleiß<br />

Energieverbrauch optimieren<br />

Sicherheits- und Noteinrichtungen<br />

erforderlich<br />

Wasserzugabemöglichkeit beachten<br />

regelmäßige Reinigung mobiler Maschinen<br />

erforderlich<br />

regelmäßige Reinigung von Schaufellader<br />

erforderlich<br />

Staubemissionen minimieren<br />

Staub- und Geruchsemissionen<br />

minimieren<br />

Frostschutz beachten<br />

Düsen und Filter regelmäßig reinigen<br />

Sicherstellen der Entwässerung und<br />

einer regelmäßigen Reinigung aller<br />

Belüftungseinrichtungen<br />

Druckverhältnisse überwachen<br />

Funktion prüfen und Wartungsplan<br />

beachten<br />

regelmäßige Reinigung wesentlich<br />

Staub- und Geruchsemissionen<br />

minimieren<br />

Kapitel<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

Störstoffe<br />

abtrennen<br />

Staub- und Geruchsemissionen<br />

minimieren<br />

4.1<br />

4.2.1<br />

3.3<br />

4.2.2<br />

3.3<br />

3.6.3<br />

4.2.2<br />

3.3<br />

3.6.2<br />

4.2.1<br />

3.4.2<br />

3.4.3<br />

3.6.3<br />

4.2.3<br />

4.2.4<br />

3.4.2<br />

3.4.3<br />

3.6.5<br />

4.2.3<br />

4.2.4<br />

3.4.2<br />

3.4.3<br />

3.6.4<br />

4.2.3<br />

4.2.4<br />

3.6.1<br />

4.2.3<br />

4.2.4<br />

4.4.5<br />

3.3<br />

4.2.2<br />

4.2.5<br />

3.3<br />

4.2.2<br />

4.2.5<br />

38 ÖWAV-Regelblatt 518


Zweck<br />

Abluft<br />

behandeln<br />

Reinigen<br />

Fertigkompost<br />

aufbereiten<br />

Verpacken<br />

Maschinelle und technische<br />

Ausstattung<br />

Biofilter<br />

Befeuchter<br />

Wäscher<br />

Staubfilter bzw. Zyklon<br />

Hochdruckreiniger<br />

Kehrmaschine<br />

Schaufellader<br />

Industriestaubsauger<br />

Mischer<br />

Pelletierer<br />

Siebanlage<br />

Absackanlage<br />

Palettenwickler<br />

Anmerkungen<br />

Wartungsplan beachten,<br />

bei Einsatz von Säurewäschern<br />

Sicherheitsvorschriften beachten<br />

4.4 Qualitätssicherung, Aufzeichnung und Bilanzierung<br />

4.4.1 Qualitätssicherung<br />

Kapitel<br />

3.5.1<br />

3.5.2<br />

3.5.10-13<br />

4.2.3<br />

4.2.4<br />

4.2.1<br />

4.2.2<br />

4.2.5<br />

4.4.7<br />

4.2.5<br />

Sicherheitsvorschriften beachten 4.2.6<br />

Die Herstellung von Komposten aus Abfällen ist in der Kompostverordnung, BGBl. II 292/2001,<br />

geregelt. Bei Einhaltung der Bestimmungen der Kompostverordnung verlieren die Abfälle ihre<br />

Abfalleigenschaften und werden zum Produkt (Abfallende). Um die Anforderungen an die in<br />

der Kompostverordnung festgelegte Qualitätssicherung zu erfüllen, ist ein Qualitätssicherungssystem<br />

erforderlich.<br />

Die Anforderungen an dieses System sind in folgenden ÖNORMEN festgelegt:<br />

• ÖNORM S 2206-1:2004 04 01<br />

Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für die Herstellung von Komposten –<br />

Teil 1: Grundlagen für die Qualitätssicherung eines Betriebes und der betriebsinternen<br />

technischen Abläufe<br />

• ÖNORM S 2206-2:2005 03 01<br />

Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für Komposte – Teil 2: Qualitätssicherungsorganisation<br />

Die Umsetzung dieser Qualitätssicherung wird in der ON-Regel 192206 „Umsetzung der Qualitätssicherung<br />

auf Kompostanlagen“ beschrieben und umfasst zumindest folgende Bereiche:<br />

a) Stammdaten (z. B. Standort, Betreiber, Ausbildungsstand des Betriebspersonals)<br />

b) Beschreibung der relevanten Anlagenteile<br />

c) Maschinenkapazitäten<br />

d) Beschreibung und Dokumentation des Betriebs-/Verfahrensablaufs sowie der Eigen- und<br />

Fremdüberwachung (z. B. Mietenmanagement, Hygienisierungsnachweis, Zeitpunkt der<br />

Probenahmen)<br />

e) Störfälle und deren Behebung (wenn zutreffend)<br />

f) Daten <strong>zur</strong> Stoffbilanz (z. B. Menge und Qualität der Eingangsmaterialien, Störstoffe)<br />

g) Beschreibung des/der Endprodukte(s) (Menge und Qualität)<br />

h) Kompostabgabe und Kennzeichnung<br />

i) Umwelt-/Dienstnehmerschutz, Beschwerdemanagement<br />

j) Allgemeine Beurteilung (Mängelbeschreibung wenn zutreffend), Anmerkungen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 39


4.4.2 Aufzeichnung und Bilanzierung<br />

Die Aufzeichnungspflichten auf Kompostierungsanlagen gelten seit Inkrafttreten der Kompostverordnung,<br />

BGBl. II/292/2001, und werden im Zuge des EDM-Teilprojekts „eKompost“ hinkünftig<br />

auf elektronischem Wege zu übermitteln sein.<br />

Gemäß AWG 2002 i. d. g. F. (§ 22, Elektronische Register) bzw. Abfallbilanzverordnung 2008<br />

sind die Jahresabfallmengen beginnend für das Bilanzjahr 2009 elektronisch im Rahmen der<br />

„eBilanz“ zu melden.<br />

Tabelle 11: Wesentliche Anforderungen hinsichtlich Qualitätssicherung, eBilanz und eKompost<br />

Anlagenbereich Qualitätssicherung eBilanz eKompost<br />

• Jede Anlieferung ist getrennt nach Abfallart (Schlüsselnummer gem. ÖNORM<br />

S 2100 bzw. wenn vorhanden GTIN) als Volumen oder Masse zu erfassen, auch<br />

wenn diese Fuhren <strong>zur</strong>ückgewiesen werden<br />

• Die Datenaufzeichnung erfolgt als Masse [kg], welche gerechnet, geschätzt oder<br />

Anlieferung/<br />

Zwischenlager<br />

gewogen werden kann<br />

• Die Personendaten (Name und Anschrift, ÖNACE bzw. – wenn vorhanden – die<br />

Personen- oder Standort-GLN) des Abfallbesitzers sind strukturiert aufzuzeichnen<br />

Aufzeichnung von Art und Meldung von Art, Menge,<br />

Art, Menge, Herkunft und<br />

Menge pro Überprüfungszeitraum<br />

Bilanzzeitraum<br />

Herkunft und Verbleib pro<br />

Verbleib laufend<br />

Aufbereitung<br />

Beschreibung der Anlagenteile<br />

und eingesetzten<br />

Technik<br />

Art, Menge, Herkunft und<br />

Verbleib getrennt nach<br />

Stoffströmen<br />

Falls als bilanzrelevanter<br />

Aufzeichnung gemäß<br />

Aufzeichnung gemäß<br />

Anlagenteil definiert, sind<br />

Kompostverordnung und<br />

Kompostverordnung und<br />

Haupt- und<br />

Art, Menge, Herkunft und<br />

Richtlinie zum Stand der<br />

Richtlinie zum Stand der<br />

Nachrotte<br />

Verbleib getrennt nach<br />

Technik der Kompostierunrung<br />

Technik der Kompostie-<br />

Stoffströmen pro Bilanzzeitraum<br />

zu melden<br />

Endaufbereitung<br />

Beschreibung der Anlagenteile<br />

und eingesetzten<br />

Technik<br />

Art, Menge, Herkunft und<br />

Verbleib getrennt nach<br />

Stoffströmen<br />

Nachlagerung/<br />

Produktlager<br />

Deklaration, Kennzeichnung<br />

und Mengen<br />

Interne Umbuchung aus<br />

dem vorangegangenen bilanzrelevanten<br />

Anlagenteil<br />

in das Produktlager<br />

Interne Umbuchung aus<br />

dem vorangegangenen bilanzrelevanten<br />

Anlagenteil<br />

in das Produktlager<br />

Kompostabgabe<br />

Kennzeichnungsblatt, Eigenanwendung,<br />

Inverkehrbringung<br />

und Mengen<br />

–––<br />

Aufzeichnungen für jede<br />

in Verkehr gebrachte<br />

Kompostcharge und über<br />

deren Abnehmer gemäß<br />

Kompostverordnung<br />

Anmerkung: Die auf der gesamten Kompostierungsanlage anfallenden Störstoffe müssen nach Art,<br />

Menge, Herkunft und Verbleib aufgezeichnet bzw. für bilanzrelevante Anlagenteile pro Bilanzzeitraum<br />

nach Art, Menge, Herkunft und Verbleib gemeldet werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

40 ÖWAV-Regelblatt 518


Abbildung 2: Beispielhafte Darstellung einer Kompostierungsanlage mit der Mindestanzahl<br />

an bilanzrelevanten Anlagenteilen für die Jahresabfallbilanzmeldung im Wege der<br />

„eBilanz“<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 41


<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

42 ÖWAV-Regelblatt 518

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