Entwurf zur Stellungnahme
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Entwurf zur Stellungnahme
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WASSER<br />
ABFALL<br />
REGELBLÄTTER<br />
ÖWAV-Regelblatt 518<br />
Wien 2008<br />
REGELWERK<br />
des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV)<br />
Anforderungen an den Betrieb von<br />
Kompostierungsanlagen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
In Kommission bei:<br />
ON Österreichisches Normungsinstitut<br />
A-1020 Wien, Heinestraße 38
Dieses Regelblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher<br />
Gemeinschafts arbeit.<br />
Dieses Regelblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für eine fachgerechte<br />
Lösung. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder<br />
für die richtige Anwendung im konkreten Fall. Eine etwaige Haftung der Urheber ist ausgeschlossen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Regelblatt trotz<br />
sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen.<br />
© 2008 by Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband.<br />
Alle Rechte vorbehalten.<br />
Printed in Austria 2008<br />
Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des<br />
Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verbandes unzulässig und strafbar.<br />
Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die<br />
Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Selbstverlag des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes, Wien<br />
In Kommission bei ON Österreichisches Normungsinstitut, 1020 Wien<br />
Satz und Layout: Mag. Fritz Randl (ÖWAV)<br />
Druck: Druckerei Fischer KG, 1010 Wien
Vorwort<br />
Das Ziel der Kompostierung ist der möglichst zügige und verlustarme Abbau der organischen<br />
Ursprungssubstanzen und deren Überführen in stabile, pflanzenfreundliche Humussubstanzen.<br />
Die Anwendung des erzeugten Komposts, also das Zurückführen organischer Substanz<br />
in den natürlichen Stoffkreislauf, erfordert, dass dieser Kompost hohe Qualität aufweist.<br />
Bei geeigneter Ausgangsmaterialzusammensetzung und bei Einhaltung günstiger Rottebedingungen<br />
können in reifem Kompost bis zu 40 % der organischen Substanz als Huminsäuren<br />
vorliegen. Die auffälligen und wesentlichen Eigenschaften der Huminstoffe sind deren Widerstand<br />
gegen einen biologischen Abbau, ihre hohe Kationenaustauschkapazität und ihre sorptive<br />
Bindung an mineralische Bodenbestandteile. Ein Freisetzen von Nährstoffen wird erst mit<br />
dem Abbau der Huminstoffe möglich. Da Huminstoffe jedoch gegenüber mikrobiellem Abbau<br />
weitgehend resistent sind, stellen sie eine sehr langsam fließende Nährstoffquelle dar.<br />
Biologische Abbauprozesse laufen in der Natur selbstständig ab. Der Prozess bedarf jedoch<br />
in dem Moment unserer Unterstützung, wenn der Charakter der organischen Substanz, deren<br />
große Menge, deren Struktur oder auch unsere Zeitvorgabe diesen natürlichen Ablauf nicht<br />
mehr zulassen. Wir müssen dann Geräte und verfahrenstechnische Hilfsmittel einsetzen, um<br />
den aeroben Rotteprozess überhaupt zu ermöglichen bzw. ihn zu optimieren. Wir sprechen<br />
deshalb auch von einem technischen Kompostierprozess. Ein solcher technischer Kompostierprozess<br />
verursacht auch Emissionen (Lärm, Geruch, Staub, Sickerwasser, Pilzsporen),<br />
welche allerdings unter Kenntnis ihrer naturwissenschaftlich-technisch bedingten Ursachen<br />
weitgehend beherrschbar sind.<br />
Dieses Regelblatt soll dem Praktiker helfen, den Rotteprozess besser zu verstehen, und<br />
dadurch gezielter in den Prozess eingreifen zu können. Damit erhält er ein Werkzeug, um<br />
einerseits die Qualität seines Endprodukts zu verbessern und andererseits die Prozessab läufe<br />
dahingehend zu optimieren, dass dabei möglichst geringe Emissionen verursacht werden.<br />
Wien, im XXX 2009<br />
ÖSTERREICHISCHER<br />
WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 3
An der Erstellung des ÖWAV-Regelblatts 518 haben mitgewirkt:<br />
Als Leiter:<br />
DI Erwin Binner, Universität für Bodenkultur Wien<br />
Ausschussmitglieder:<br />
DI Florian Amlinger, Kompost – Entwicklung & Beratung DI Florian Amlinger, Perchtoldsdorf<br />
Alexander Bradl, Beratungsbüro Alexander Bradl, Wien<br />
GF Ing. Ludwig Bretterebner, Abfallwirtschaftsverband Liezen<br />
DI Wolfgang H. Eberhard, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bregenz<br />
Techn. Dir. DI Werner Folk, Mürzverband, Kapfenberg<br />
DI Gerhard Hampejs, Fachhochschulen OÖ. Studienbetriebs GmbH, Wels<br />
DI Erwin Huter, Niederösterreichische Umweltanwaltschaft, St. Pölten<br />
DI Dr. Christoph Lampert, Umweltbundesamt GmbH, Wien<br />
DI Dr. Michael Loidl, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />
Wien<br />
GF Ing. Horst Müller jun., Technisches Büro für Umwelttechnik Müller Abfallprojekte GmbH,<br />
Weibern<br />
DI Andreas Öhlinger, Umweltbundesamt GmbH, Wien<br />
StAL DI Gerhard Pilz, Strabag Umweltanlagen GmbH, Linz<br />
DI Christian Rolland, MA 22 – Umweltschutz, Wien<br />
DI Dr. Nina Spatny, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />
Wien<br />
DI Dr. Angelika Stüger-Hopfgartner, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Graz<br />
Univ.-Lektor DI Manfred Swoboda, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, St. Pölten<br />
DI Dr. Erwin Szlezak, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, St. Pölten<br />
GF Robert Tulnik, ARGE Kompost & Biogas Österreich, Linz<br />
Dipl.-Biol. Dr. Martin Wellacher, KOMPTECH GmbH, Frohnleiten<br />
Paul Zarzer, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Linz<br />
Mag. Gerhard Ziehenberger, Saubermacher Dienstleistungs AG, Graz-Puntigam<br />
Für den ÖWAV:<br />
DI Mathias Ottersböck, Referent für den Fachbereich Abfallwirtschaft im ÖWAV, Wien<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
4 ÖWAV-Regelblatt 518
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Begriffe............................................................................................................................ 7<br />
2 Rechtliche Grundlagen................................................................................................ 13<br />
3 Fachliche und technische Grundlagen...................................................................... 15<br />
3.1 Anforderungen an den Standort................................................................................. 15<br />
3.2 Einfluss von Sammlung und Transport...................................................................... 15<br />
3.3 Anforderungen an die Aufbereitung........................................................................... 16<br />
3.4 Der Rotteprozess.......................................................................................................... 16<br />
3.4.1 Allgemeines.................................................................................................................... 16<br />
3.4.2 Hauptrotte (Intensivrotte)............................................................................................... 18<br />
3.4.3 Nachrotte........................................................................................................................ 18<br />
3.4.4 Nachlagerung (Kompostreife)........................................................................................ 19<br />
3.5 Emissionen, Immissionen und Maßnahmen zu deren Verminderung..................... 19<br />
3.5.1 Geruchsemissionen....................................................................................................... 19<br />
3.5.2 Flüssige Emissionen...................................................................................................... 19<br />
3.5.3 Staub- und Keimemissionen.......................................................................................... 20<br />
3.5.4 Lärmemissionen............................................................................................................. 20<br />
3.6 Übersicht über prinzipielle Systeme.......................................................................... 20<br />
3.6.1 Rotteführung.................................................................................................................. 21<br />
3.6.2 Aufsetzen der Mieten..................................................................................................... 21<br />
3.6.3 Umsetzen / Auflockern................................................................................................... 22<br />
3.6.4 Rottebelüftung................................................................................................................ 22<br />
3.6.5 Bewässerung................................................................................................................. 24<br />
4 Anforderungen an den Betrieb................................................................................... 25<br />
4.1 Ausgangsmaterialien................................................................................................... 25<br />
4.2 Anforderungen an die Anlagenbereiche.................................................................... 27<br />
4.2.1 Anlieferung..................................................................................................................... 27<br />
4.2.2 Aufbereitung................................................................................................................... 29<br />
4.2.3 Hauptrotte...................................................................................................................... 31<br />
4.2.4 Nachrotte........................................................................................................................ 34<br />
4.2.5 Endaufbereitung (Feinaufbereitung)............................................................................... 36<br />
4.2.6 Nachlagerung................................................................................................................. 37<br />
4.3 Maschinelle und technische Ausstattung.................................................................. 38<br />
4.4 Qualitätssicherung, Aufzeichnung und Bilanzierung............................................... 39<br />
4.4.1 Qualitätssicherung......................................................................................................... 39<br />
4.4.2 Aufzeichnung und Bilanzierung...................................................................................... 40<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 5
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
6 ÖWAV-Regelblatt 518
1 Begriffe<br />
Abfallbesitzer<br />
Alle natürlichen und juristischen Personen, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über Abfälle haben<br />
Abluft (im Zusammenhang mit der Rotte)<br />
mit Stoffwechselprodukten (z. B. CO 2<br />
, Geruchsstoffe, Wasserdampf) der am biologischen Abbau beteiligten<br />
Mikroorganismen angereicherte, das Rottegut verlassende Luft<br />
Aufbereitung<br />
a) Vorbehandlung der Kompostausgangsmaterialien vor dem biologischen Prozess, Abtrennung von<br />
Störstoffen; Zerkleinerung; Mischung und Homogenisierung von Materialien bzgl. Wassergehalt,<br />
C/N-Verhältnis, Kornstruktur, Luftporenvolumen und organischer Masse für optimales biologisches<br />
Abbauverhalten<br />
b) Die Endaufbereitung der Komposte erfolgt in der Regel durch Absiebung der Grobfraktion. Bei Bedarf<br />
kann z. B. eine Hartstoffabscheidung oder Windsichtung durchgeführt werden<br />
aerober Abbau<br />
Ab- bzw. Umbau von organischen Substanzen durch Mikroorganismen unter Vorhandensein von mikrobiell<br />
verfügbarem Sauerstoff<br />
anaerober Abbau (= Vergärung)<br />
Ab- bzw. Umbau von organischen Substanzen durch Mikroorganismen unter Abwesenheit von mikrobiell<br />
verfügbarem Sauerstoff<br />
Ballaststoff<br />
Störstoffreste (z. B. Steine, Glas, Kunststoff, Metall), die nach der Endaufbereitung im Kompost verbleiben<br />
und eine Qualitätsminderung des Komposts darstellen<br />
Belüftung<br />
Versorgung des Rotteguts mit Sauerstoff durch natürliche Konvektion bzw. durch Zwangsbelüftung<br />
Bewässerung<br />
verfahrenstechnisch bedingte Wasserzugabe <strong>zur</strong> Steuerung des Wasserhaushalts während der biologischen<br />
Ab- bzw. Umbauprozesse<br />
Biofilter<br />
Festbettfilter (z. B. Kompost, Rindenmulch), mit dem Abluft, die vorwiegend mit organischen Inhaltsstoffen<br />
(z. B. Geruchsstoffe) belastet ist, durch Sorption und biologische Abbauprozesse gereinigt wird<br />
biogene Abfälle<br />
Abfälle, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils für die biologische Verwertung<br />
gemäß Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II 89/2005 i. d. g. F., geeignet sind<br />
Biotonne<br />
Sammelgefäß für die Aufnahme von Bioabfall aus Haushalten<br />
biologischer Abbau<br />
molekularer Abbau einer Substanz durch komplexe Einwirkungen lebender Organismen (biologische<br />
Stoffwechselreaktionen)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Charge<br />
räumlich abgegrenzte Menge eines definierten Materials oder Gemisches<br />
EDM<br />
Im Rahmen des Gesamtvorhabens „Elektronisches Daten-Management (EDM)“ wird ein umfassendes<br />
Gesamtsystem als Basis für effizientes e-Government aufgebaut. Gemäß AWG 2002 i. d. g. F. besteht<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 7
die gesetzliche Verpflichtung, im Bereich Abfallwirtschaft spezifische anlagenrelevante Daten für diesen<br />
Teilbereich zu identifizieren und zu erfassen. Dafür wurde als erster Schritt das Elektronische Register für<br />
Anlagen- und Personen-Stammdaten (eRAS) erstellt. Dieses Register ist seit 10. Jänner 2005 in Betrieb<br />
Eingangsbereich<br />
Bereich auf dem Betriebsgelände, in dem die Ausgangsmaterialien <strong>zur</strong> Kompostierung angeliefert und<br />
kontrolliert werden<br />
Eigenüberwachung<br />
Überwachung und Dokumentation von Betrieb, Verfahrensablauf, übernommenen und abgegebenen<br />
Materialien einer Anlage durch den Anlagenbetreiber<br />
Einhausung<br />
Einschließen von Anlagenteilen in ein Gebäude mit dem Ziel der besseren Erfassung und Behandlung<br />
von Emissionen<br />
Emission<br />
Von Punktquellen oder diffusen Quellen innerhalb der Anlage ausgehende direkte oder indirekte Freisetzung<br />
von Stoffen (fest, flüssig, gasförmig), Lärm, Erschütterungen oder Wärme in die Luft, das Wasser<br />
oder den Boden<br />
Fertigkompost<br />
Kompost, der für den vorgesehenen Anwendungsbereich aufbereitet wurde<br />
Feuchtmasse (FM), Frischmasse<br />
Materialmasse in naturfeuchtem Zustand<br />
freies Luftporenvolumen<br />
Anteil der gesamten luftgefüllten Hohlräume des Rotteguts am Gesamtvolumen, angegeben in Vol.-%<br />
Fremdüberwachung, externe Güteüberwachung<br />
externe Überwachung von Prozessen oder Produkten durch eine befugte Stelle<br />
Frischkompost<br />
Kompost, bei dem die leicht abbaubare Substanz weitgehend abgebaut wurde und die temperaturbedingte<br />
Hygienisierung abgeschlossen ist<br />
Frischluft<br />
Sauerstoffreiche Luft, die als Zuluft(komponente) in zwangsbelüfteten Rottesystemen verwendet wird<br />
Geruchsbelästigung<br />
Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens durch emittierte Geruchsstoffe in regelmäßigen<br />
oder unregelmäßigen Abständen über einen gewissen Zeitraum<br />
gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)<br />
Gesamtgehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff<br />
geschlossenes System (Rottereaktor)<br />
Ausgestaltung der Verfahrenstechnik <strong>zur</strong> aeroben Behandlung von biogenen Abfällen in Form von geschlossenen<br />
Anlagenteilen<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
GLN (Global Location Number)<br />
Eine im Wege des elektronischen Datenmanagements (EDM) zugewiesene 13-stellige Nummer, die<br />
eine Person, einen Standort oder eine Anlage/Anlagenteil identifiziert<br />
Glühverlust (GV)<br />
Maß für den Gesamtgehalt an organischer Masse (oTM), bestimmt durch Verbrennung bei 550 °C<br />
8 ÖWAV-Regelblatt 518
Grünabfälle<br />
pflanzliche Rückstände, z. B. aus Gärten, öffentlichen Anlagen, Friedhöfen und aus der Gewässerpflege<br />
Grundwasser<br />
Wasser, das unter der Erdoberfläche in Hohlräumen einen Wasserkörper bildet<br />
GTIN (Global Trade Item Number)<br />
13-stellige Identifikationsnummer, mit der im elektronischen Datenmanagement (EDM) Abfallarten gemäß<br />
Abfallverzeichnisverordnung eindeutig identifiziert werden können<br />
Hauptrotte (Intensivrotte)<br />
Hauptphase und thermophile Prozessphase der Kompostierung, in der ein kontinuierlicher und zügiger<br />
aerober Ab- und Umbau leicht abbaubarer organischer Substanz erfolgt. Gekennzeichnet ist diese<br />
Phase durch intensive Temperaturentwicklung und hohen Sauerstoffbedarf<br />
Humifizierung<br />
Umwandlung von Abbaurückständen organischer Masse in hochpolymere stabile Humusstoffe<br />
Huminstoffe<br />
hochmolekulare Verbindungen, die während der Humifizierungsprozesse entstehen<br />
Hygienisierung<br />
Verfahrensschritt mit dem Ziel der Abtötung von für Menschen, Tiere oder Pflanzen pathogenen Keimen<br />
sowie von Unkrautsamen <strong>zur</strong> Erreichung der seuchenhygienischen Unbedenklichkeit<br />
Immission<br />
Stoffe (fest, flüssig, gasförmig), Lärm, Erschütterungen oder Wärme, welche auf die Umwelt einwirken<br />
Keime<br />
gebräuchliche Bezeichnung für lebensfähige Mikroorganismen aller Art<br />
Gesamtkohlenstoff (TC)<br />
Summe aus organisch (TOC) und anorganisch gebundenem (TIC) Kohlenstoff<br />
Kompost<br />
Rotteprodukt nach weitgehend abgeschlossener aerober Rotte. Im Sinne dieses Regelblatts werden als<br />
Ausgangsmaterialien biogene Abfälle verwendet<br />
Kompostierung<br />
gesteuerte aerobe biologische Umwandlung biogener Abfälle in ein stabiles, huminstoffreiches Material<br />
Kompostmiete<br />
in einer bestimmten Form aufgeschüttete Kompostrohstoffe zum Zweck der Rotte oder aufgeschütteter<br />
Kompost zum Zweck der Lagerung<br />
Kompostreife<br />
abschließender Prozessabschnitt der Kompostierung, bei dem überwiegend Humifizierungsprozesse<br />
ablaufen. Während dieser Phase wird die Pflanzenverträglichkeit erreicht<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Kompostvlies<br />
wasserdampfdurchlässiges Kunststoffgewebe zum Abdecken von Kompostmieten, um Regenwasser<br />
abzuhalten<br />
Lagerbereich<br />
Bereich auf dem Betriebsgelände einer Kompostierungsanlage, in dem Ausgangsmaterialien, Komposte,<br />
Betriebsmittel oder Rückstände zeitlich begrenzt gelagert werden<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 9
mesophil<br />
Temperaturbereich von ca. 25 °C bis 45 °C<br />
Mineralisierung<br />
Prozess des Abbaus organischer Substanz zu CO 2<br />
und Wasser und damit verbundene relative Erhöhung<br />
des Mineralstoffanteils<br />
Nachrotte<br />
an die Hauptrotte anschließende Rottephase, in der die bereits verlangsamt ablaufenden Abbauvorgänge<br />
durch Um- und Aufbauprozesse ergänzt werden<br />
Oberflächenabfluss<br />
umfasst den Anteil des Niederschlags, der nicht in den Boden infiltriert, sondern unmittelbar, auch kleinräumig,<br />
von der betrachteten Fläche abfließt<br />
Oberflächenwasser<br />
Wasser, das sich offen und ungebunden auf der Erdoberfläche sammelt<br />
organische Substanz<br />
Substanz belebten Ursprungs (Mensch, Tier, Pflanze)<br />
organische Trockenmasse (oTM)<br />
nach vollständigem Entzug von Wasser und Abzug der mineralischen Bestandteile verbleibende organische<br />
Masse (wird als Glühverlust (GV) bestimmt)<br />
pathogener Mikroorganismus<br />
Mikroorganismus, der bei Pflanzen, Tieren oder Menschen Krankheiten herbeiführen kann<br />
Porenvolumen<br />
Maß für die gesamten luft- oder wassergefüllten Hohlraumanteile des Rotteguts<br />
Problemstoff<br />
gefährlicher Abfall, der üblicherweise in privaten Haushalten sowie, nach Art und Menge vergleichbar,<br />
bei anderen Abfallbesitzern anfällt<br />
psychrophil<br />
Temperaturbereich zwischen ca. 0 °C und 25 °C<br />
Qualitätssicherung<br />
Teil des Qualitätsmanagements, das <strong>zur</strong> Vertrauensbildung auf die Erfüllung von Qualitätsanforderungen<br />
gerichtet ist<br />
Reststoffe<br />
bei einem Produktionsverfahren <strong>zur</strong>ückbleibende Stoffe. Wenn sie keiner Verwertung zugeführt werden<br />
können, müssen sie als Abfall entsorgt werden<br />
Reifkompost<br />
Kompost, bei dem die organische Substanz weitgehend ab- und umgebaut wurde und in einer stabilen<br />
pflanzenverträglichen Form vorliegt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Rottefläche<br />
offene oder überdachte Fläche, auf der die Mietenkompostierung erfolgt<br />
Rottegut<br />
sich in Rotte befindliche aufbereitete biogene Abfälle<br />
10 ÖWAV-Regelblatt 518
Rotteprozess<br />
biologischer, überwiegend aerober Ab- und Umbauprozess, der in Abhängigkeit vom jeweiligen Rottesystem<br />
und Kompostausgangsmaterial unterschiedlich verläuft<br />
Schadstoffe<br />
Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaft und Konzentration Boden, Pflanzen, Tiere oder Menschen<br />
schädigen können<br />
Selbsterhitzung<br />
durch mikrobiologischen Ab- und Umbau bedingte Erwärmung des Rotteguts<br />
Sickerwasser<br />
aus dem Rottekörper austretendes kontaminiertes Press- und Prozesswasser, gegebenenfalls vermehrt<br />
um Niederschlags- oder Bewässerungswasser<br />
Siebrest<br />
bei der Absiebung verbleibender Rest (Siebüberlauf)<br />
Stand der Technik<br />
der auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher<br />
Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und wirtschaftlich<br />
vertretbar ist. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere jene vergleichbaren Verfahren,<br />
Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, welche am wirksamsten <strong>zur</strong> Erreichung<br />
eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind<br />
Staub<br />
festes Aerosol, fein zerriebenes Material (Teilchengröße unter 200 Mikrometer), das nach Aufwirbeln<br />
längere Zeit <strong>zur</strong> Ablagerung braucht<br />
Stellgröße<br />
vorgegebene Einstellungen im Zuge der Rotteführung (z. B. Ventilatorlaufzeit und -drehzahl, Klappenstellungen,<br />
Beregnungszyklen)<br />
Stickstoffgehalt (N ges.<br />
)<br />
Stickstoff liegt im Rottegut großteils in Form von organischen Stickstoffverbindungen (N org.<br />
) vor. Gemeinsam<br />
mit den mineralischen, leicht wasserlöslichen Stickstoffformen Ammoniumstickstoff (NH 4<br />
-N) und<br />
Nitratstickstoff (NO 3<br />
-N) bildet er den Gesamtstickstoff (N ges.<br />
)<br />
Störstoffe<br />
unerwünschte Inhaltsstoffe im Inputmaterial (z. B. Steine, Glas, Kunststoff, Metall), die den Rotteprozess<br />
stören können bzw. deren Reste für den Ballaststoffanteil im Kompost verantwortlich sind<br />
Strukturmaterial<br />
Material, das durch Beimischung zu strukturarmen Kompostrohstoffen, wie Bioabfällen oder Klärschlamm,<br />
zu einer nachhaltigen Erhöhung des Porenvolumens des Materialgemisches führt (z. B. Astwerk,<br />
Häckselgut Holzspäne, Rinden)<br />
Tafelmiete<br />
flächige Materialschüttung mit trapezförmigem oder rechteckigem Querschnitt<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
thermophil<br />
Temperaturbereich > 45 °C<br />
Trockenmasse (TM)<br />
nach Trocknung bei 105 °C bis <strong>zur</strong> Gewichtskonstanz verbleibende Masse<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 11
Trockenstabilisierung<br />
durch Trocknung hervorgerufenes Unterbinden biologischer Prozesse<br />
Umluft<br />
Abluft, die als Zuluft(komponente) in zwangsbelüfteten Rottesystemen verwendet wird<br />
Umsetzen<br />
mechanisches Durchmischen des Rotteguts, um eine Homogenisierung und eine Vergrößerung des<br />
Porenvolumens sowie neue mikrobiell zugängige Kontaktoberflächen zu erreichen<br />
Vergärung<br />
anaerober Ab- bzw. Umbau organischer Substanz durch Mikroorganismen zu Biogas (Methan (CH 4<br />
),<br />
Kohlendioxid (CO 2<br />
)), Wasser (H 2<br />
O) und Gärrest<br />
Wassergehalt (WG)<br />
im Zuge der Trocknung bei 105 °C bis <strong>zur</strong> Gewichtskonstanz entwichenes Wasser<br />
Zeilenmiete<br />
zeilenförmige Materialschüttung mit dreieckigem oder trapezförmigem Querschnitt<br />
Zuluft<br />
Lufteintrag in zwangsbelüftete Rottesysteme. Als Zuluft wird Frischluft, Umluft oder eine Mischung aus<br />
beiden verwendet<br />
Zwischenlager<br />
Teil innerhalb einer Kompostierungsanlage, in der Abfälle ggf. vorbereitend behandelt, für die weitere<br />
Behandlung zusammengestellt oder gelagert werden<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
12 ÖWAV-Regelblatt 518
2 Rechtliche Grundlagen<br />
Tabelle 1:<br />
Wichtigste Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Kompostierungsanlagen<br />
Bundesgesetze Gesetzblatt Randbedingungen<br />
1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002 i. d. g. F. I/102/2002<br />
i. d. F.<br />
I/54/2008<br />
Rechtsgrundlage für die Genehmigung<br />
nicht gewerblicher Anlagen;<br />
Sammler- und Behandlerberechtigung<br />
Definition für biogene Abfälle<br />
Herkunft der Ausgangsmaterialien<br />
Bedingungen für das „Abfallende“<br />
1.1 Verordnung über die getrennte Sammlung biogener<br />
Abfälle<br />
68/1992<br />
456/1994<br />
1.2 Verordnung über Qualitätsanforderungen an Komposte II/292/2001<br />
aus Abfällen (Kompostverordnung)<br />
1.3 Verordnung über mobile Anlagen <strong>zur</strong> Behandlung II/472/2002 Genehmigungspflicht für mobile<br />
von Abfällen<br />
Anlagen, z. B. vorbereitende Behandlungsschritte<br />
(z. B. häckseln)<br />
1.4 Verordnung über ein Abfallverzeichnis<br />
II/570/2003 Zuordnung der Ausgangsmaterialien<br />
(Abfallverzeichnisverordnung)<br />
II/89/2005<br />
1.5 Verordnung über die Nachweispflicht für Abfälle II/618/2003 Art und Form der Aufzeichnungs-<br />
(Abfallnachweisverordnung 2003)<br />
und Meldepflichten<br />
1.6 Abfallbilanzverordnung ?<br />
2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG 450/1994 bei gewerblichen Anlagen mit<br />
I/147/2006 ArbeitnehmerInnen<br />
2.1 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung – AAV 218/1983<br />
706/1995<br />
2.2 Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz<br />
116/1976<br />
(tw. Gesetzesrang)<br />
3 Arbeitsinspektionsgesetz 1993 – ArbIG 27/1993<br />
I/159/2001<br />
4 Bundesluftreinhaltegesetz I/137/2002<br />
5 Forstgesetz 1975 – ForstG 1975 440/1975 wenn Anlagen im Wald liegen<br />
I/55/2007<br />
5.1 2. Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen<br />
199/1984<br />
6 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 194/1994 für komposterzeugende gewerbliche<br />
I/33/2007<br />
Betriebsanlagen;<br />
Berufsrecht<br />
7 Tiermaterialiengesetz – TMG I/141/2003 Zulassung von TNP-Betrieben<br />
i. d. F.<br />
I/13/2006<br />
8 EG-TNP-Verordnung 1774/2002 Behandlungsvorschriften für tierische<br />
Nebenprodukte (TNP)<br />
9 Umweltförderungsgesetz 185/1993<br />
I/24/2007<br />
10 Umweltinformationsgesetz – UIG 495/1993 Auskunftspflicht der Behörden<br />
I/76/2003<br />
11 Verordnung explosionsfähige Atmosphären BGBl. II Nr.<br />
(VEXAT)<br />
309/2004<br />
12 Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959 215/1959 Mit anzuwenden im AWG-Verfahren<br />
I/123/2006<br />
bei Versickerungen etc.<br />
12.1 Allgemeine Abwasseremissionsverordnung – AAEV 186/1996<br />
12.2 Grundwasserschwellenwertverordnung – GSwV 502/1991<br />
II/213/1997<br />
II/147/2002<br />
12.3 Verordnung betreffend Anlagen <strong>zur</strong> Lagerung und II/4/1998<br />
Leitung wassergefährdender Stoffe<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
12.4 Indirekteinleiterverordnung – IEV II/222/1998<br />
II/523/2006<br />
12.5 AEV Abfallbehandlung II/9/1999<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 13
Landesgesetze<br />
1 Baugesetze inkl. Bautechnik<br />
2 Bodenschutzgesetze Ausbringung der Komposte<br />
3 Natur- und Landschaftsschutzgesetze bei AWG-Verfahren mit anzuwenden<br />
4 Raumordnungsgesetze<br />
5 Umweltschutzgesetze<br />
Richtlinien<br />
Richtlinie des BMLFUW über den Stand der Technik<br />
bei Kompostierungsanlagen<br />
Technische Mindestanforderungen<br />
im Anlagenbau<br />
Grundwasserschongebietsverordnungen können zusätzliche Bewilligungspflichten und Verbote<br />
vorsehen. Wasserrechtliche Schutzgebietsbescheide können Einschränkungen bzw.<br />
auch Verbote mit sich führen. Zudem sind anlagenspezifische Bescheide zu berücksichtigen.<br />
Relevante ÖNORMEN:<br />
• ÖNORM S 2007: Biologische Abfallbehandlung – Benennungen und ihre Definitionen<br />
• ÖNORM S 2100: Abfallverzeichnis<br />
• ÖNORM S 2201: Kompostierbare Abfälle – Qualitätsanforderungen<br />
• ÖNORM S 2205: Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
• ÖNORM S 2206: Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für die Herstellung<br />
von Komposten – Teil 1: Grundlagen, Teil 2: Qualitätssicherungsorganisation<br />
• ÖNORM EN 13725: Luftbeschaffenheit – Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit<br />
dynamischer Olfaktometrie<br />
• ONR 192206: Umsetzung der Qualitätssicherung auf Kompostanlagen<br />
Relevante sonstige Regelwerke:<br />
• ÖWAV-Regelblatt 513: Betrieb von Biofiltern<br />
• VDI 3475 Blatt 1: Emissionsminderung, Biologische Abfallbehandlungsanlagen – Kompostierung<br />
und Vergärung, Anlagenkapazität mehr als ca. 6.000 Mg/a<br />
• VDI 3475 Blatt 2: Emissionsminderung, Biologische Abfallbehandlungsanlagen – Kompostierung<br />
und (Co-)Vergärung, Anlagenkapazität bis ca. 6.000 Mg/a<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
14 ÖWAV-Regelblatt 518
3 Fachliche und technische Grundlagen<br />
3.1 Anforderungen an den Standort<br />
Bei der Standortwahl von Kompostierungsanlagen ist das örtliche Raumordnungskonzept zu<br />
beachten.<br />
Details betreffend topografisch bzw. geologisch bedingt gefährdeter Flächen, insbesondere<br />
Hochwassersicherheit und erhöhten Grundwasserschutzes, werden im Genehmigungsverfahren<br />
abgehandelt. Im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich und in Grundwasserschutzgebieten<br />
dürfen Anlagen nicht errichtet werden.<br />
Da die Standortwahl starke Auswirkungen auf den Betrieb von Kompostierungsanlagen hat,<br />
ist für den jeweiligen Einzelfall auf wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte (Investitions-<br />
und Betriebskosten, technischer Aufwand, Flächenbedarf, Möglichkeiten <strong>zur</strong> Abwärmenutzung,<br />
Betriebs- und Sozialräume), Anbindung und Verfügbarkeit notwendiger Infrastruktur<br />
(Strom, Gas, Trink-, Nutz- und Löschwasser, Abwasser, Telefon, Verkehrswege und deren<br />
Instandhaltung) und möglicherweise auftretende Emissionen (Geruch, Staub, Sickerwasser)<br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
Aufgrund möglicher Geruchsemissionen ist ein Mindestabstand zu Siedlungsgebieten einzuhalten<br />
und die meteorologische und topografische Situation zu beachten (siehe Richtlinie<br />
Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 4.1.6). Für den Betrieb der Anlage sind vor<br />
allem die kleinklimatischen Gegebenheiten wichtig.<br />
Kompostsickerwässer dürfen nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen,<br />
da sie organisch hoch belastet sind. Gemäß der Richtlinie Stand der Technik der Kompostierung<br />
(Kapitel 4.2) sind entsprechende Abdichtungs-, Behandlungs- und Verwertungssysteme<br />
unabhängig von Ausgangsmaterial und Standort erforderlich. Für den Betrieb ergibt sich daraus<br />
die Notwendigkeit einer entsprechenden Reinigung und Wartung des Abwassersystems.<br />
3.2 Einfluss von Sammlung und Transport<br />
Öffentlichkeitsarbeit (Abfallberatung, Einflussnahme auf das Trennverhalten), Sammlung (Art<br />
und Größe der Gebinde, Einzugsgebiet, Abfuhrintervalle) und Transport (Art des Sammelfahrzeugs)<br />
der biogenen Abfälle haben maßgeblichen Einfluss auf den Rotteprozess und die<br />
Kompostqualität. Unbestritten ist der positive Einfluss einer getrennten Sammlung auf Ballastund<br />
Schadstoffkonzentrationen im Kompost. Hingegen können lange Sammelintervalle mögliche<br />
negative Effekte auf den Rotteprozess (vor allem bei Biotonnematerial) haben.<br />
Der biologische Abbau beginnt bereits in den Sammelgefäßen. Da diese in der Regel luftundurchlässig<br />
sind, überwiegen anaerobe Prozesse. Die dabei gebildeten niederen Carbonsäuren<br />
werden unter diesen Milieubedingungen kaum abgebaut, wodurch es einerseits zu<br />
einer starken Versäuerung der biogenen Abfälle (Abnahme des pH-Werts) und andererseits<br />
zu Geruchsemissionen kommen kann. Beides führt zu erhöhten Anforderungen an den Betrieb<br />
von Kompostierungsanlagen. Beim Entladen der Sammelfahrzeuge werden vermehrt<br />
Geruchsstoffe und Aerosole freigesetzt, weshalb auf den Anrainer- und Arbeitnehmerschutz<br />
zu achten ist.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Aus den angeführten Gründen liegt das optimale Sammelintervall – vor allem während der<br />
heißen Jahreszeit – bei 7 Tagen, in der kühleren Jahreszeit kann die Sammlung im 14-tägigen<br />
Rhythmus erfolgen.<br />
Auch die Art der eingesetzten Sammelfahrzeuge hat Einfluss auf Ausgangsmaterialeigenschaften<br />
und Emissionen. Durch starkes Pressen bzw. ständiges Bewegen des Bioabfalls wird<br />
Wasser freigesetzt, Struktur zerstört und damit die Rohmaterialaufbereitung erschwert.<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 15
3.3 Anforderungen an die Aufbereitung<br />
Die Aufbereitung stellt den ersten Verfahrensabschnitt in der Kompostierungsanlage dar. In<br />
der Regel handelt es sich dabei um eine rein mechanische Verarbeitung. Biologische Vorbehandlungsverfahren<br />
für geeignete Materialien, wie zum Beispiel eine anaerobe Vergärung in<br />
Biogasanlagen oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfermentation unter Zusatz<br />
von speziellen Fermentationsmitteln, sind jedoch zulässig.<br />
Nach der Übernahme der angelieferten Materialien in der Kompostierungsanlage in Verbindung<br />
mit der Eingangskontrolle und einer kurzfristigen Zwischenlagerung sind diese einer<br />
zügigen Verarbeitung zuzuführen. Damit werden einerseits die Voraussetzungen für die Herstellung<br />
gleich bleibend hoher Qualität und die Nachvollziehbarkeit von Herkunft und Qualität<br />
der verarbeiteten Materialien gewährleistet. Andererseits wird durch rasche Verarbeitung die<br />
Bildung anaerober Stoffwechselprodukte vermindert.<br />
Die Aufbereitung der verschiedenen Ausgangsmaterialien dient primär der biologisch-physikalischen<br />
Substratoptimierung mit dem Ziel eines möglichst verlustarmen und umweltgerechten<br />
Rotteverlaufs, der Gewährleistung des erforderlichen Gasaustausches bzw.<br />
Wärme abtransports im gesamten Rottekörper und des Erreichens der erforderlichen Strukturstabilität.<br />
Weiters beeinflusst de Materialaufbereitung die angestrebte Produktqualität hinsichtlich<br />
Schadstoffbelastung, Nährstoffniveau und Bildung stabiler Humusstoffe.<br />
In der Aufbereitung erfolgt die Konditionierung der Ausgangsmaterialien für den Rotteprozess.<br />
Als wesentliche Verfahrensschritte dienen hiezu – nach einer gegebenenfalls erforderlichen<br />
manuellen Aussortierung von sichtbar groben Störstoffen – die Dosierung zu geeigneten Massenströmen,<br />
die Zerkleinerung, die Klassierung bzw. eventuell eine Sortierung und abschließende<br />
Mischung, gegebenenfalls unter Zuführung von Wasser oder Zuschlagsstoffen bzw.<br />
Homogenisierung der einzelnen Materialströme zum Rottesubstrat.<br />
Die verschiedenen Verfahrensschritte in der Aufbereitung umfassen somit einerseits Störstoffabtrennung<br />
(manuelle Auslese, Siebung, Metallabscheidung, Windsichtung <strong>zur</strong> Hartstoff- und<br />
Leichtfraktionsabscheidung) und andererseits den erforderlichen Aufschluss bzw. die Abstimmung<br />
auf geeignete physikalische Eigenschaften im Ausgangsmaterial.<br />
3.4 Der Rotteprozess<br />
3.4.1 Allgemeines<br />
Ziel der technischen Kompostierung ist ein rascher, aber verlustarmer Ab- und Umbau der<br />
organischen Ursprungssubstanzen in stabile organische Verbindungen (Huminstoffe). Zuvor<br />
leicht lösliche Nährstoffe und Kohlenstoff werden dabei in Huminstoffe eingebaut bzw. daran<br />
adsorbiert und sind damit nur noch schwer auswaschbar. In Form von Kompost können dem<br />
Boden organische Substanzen und Nährstoffe zugeführt sowie die Bodenstruktur positiv beeinflusst<br />
werden.<br />
Als Rotteprozess bezeichnet man den verfahrenstechnisch gesteuerten oder geregelten Abbau<br />
bzw. Umbau organischer Substanz unter Luftzufuhr. Im Sinne der technischen Kompostierung<br />
(im Unterschied zu Prozessen in der Natur) ist der Rotteprozess jener biologische Prozessschritt,<br />
der nur unter Zuhilfenahme von Geräten und verfahrenstechnischen Maßnahmen<br />
optimal und emissionsarm ablaufen kann. Im Fall offener Systeme werden im Allgemeinen<br />
steuernde Maßnahmen angewendet, im Fall geschlossener Systeme wird der Prozess meist<br />
geregelt. Wesentliche Kennzeichen des Rotteprozesses sind:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
• intensiver Sauerstoffverbrauch (Bildung von CO 2<br />
)<br />
• Selbsterhitzung auf für die Hygienisierung erforderliche Temperatur<br />
• Freisetzung von Wasser (Verdunstung, Sickerwasser)<br />
16 ÖWAV-Regelblatt 518
• Bildung von Huminsäuren (Kompostqualität)<br />
• Bildung von niederen Carbonsäuren (pH-Absenkung, Geruch)<br />
• Bildung von Ammonium-/Ammoniakstickstoff (Austrag über Sickerwasser oder Luft)<br />
• Bildung von unangenehm riechenden Stoffwechselprodukten.<br />
Die organischen Ausgangsstoffe sind hochmolekulare, native (natürliche) Kohlenstoff-/Wasserstoff-/Stickstoffverbindungen.<br />
Leicht abbaubar sind Zucker, Fette, Stärke und Proteine.<br />
Schwer abbaubar sind Lignin, Wachse, Harze, Gerbstoffe und Huminstoffe. Dazwischen<br />
liegen Hemizellulose und Zellulose. Das Mischungsverhältnis dieser Bestandteile hat unmittelbaren<br />
Einfluss auf die Betriebsführung (z. B. Abbaugeschwindigkeit, rasche Selbsterhitzung,<br />
Wasser verlust). Eine möglichst vielfältige Ausgangsmaterialzusammensetzung hat sich im<br />
Hinblick auf die Bildung stabiler Huminstoffe als wichtig herausgestellt.<br />
Für die Mikroorganismen müssen Kohlenstoff (C) und Stickstoff (N) ausreichend verfügbar<br />
sein. Günstig ist ein C/N-Verhältnis von 35 : 1 bis 20 : 1. Bei zu weitem C/N-Verhältnis<br />
stagniert der Abbau, bei zu engem erhöht sich die Gefahr von Stickstoffemissionen (Ammonium/Ammoniak).<br />
Durch den mikrobiellen Abbauprozess während der Rotte (Freisetzung von<br />
CO 2<br />
) verengt sich das C/N-Verhältnis. Im ausgereiften Kompost beträgt das C/N-Verhältnis<br />
etwa 15 : 1 bis 10 : 1.<br />
Im Zuge des Rotteprozesses wird die in den Abfallstoffen enthaltene abbaubare organische<br />
Substanz von aeroben Mikroorganismen unter Sauerstoffaufnahme als Energie- und Nährstoffquelle<br />
verwertet. Wesentlich dafür ist ein ausreichender Wassergehalt, weil Mikroorganismen<br />
Nährstoffe und Sauerstoff nur in gelöster Form aufnehmen können. Bei zu geringem Wassergehalt<br />
kommt der Abbau daher zum Stillstand – man spricht von Trockenstabilisierung.<br />
Beim biologischen Abbau wird ein Teil des Kohlenstoffs in die Zellsubstanz der Mikroorganismen<br />
eingebaut, der überwiegende Rest zu Kohlendioxid (CO 2<br />
) und Wasser (H 2<br />
O) abgebaut.<br />
Beides geschieht unter Abgabe von Wärme. In der Bioabfallkompostierung ist diese Selbsterhitzung<br />
aus drei Gründen erwünscht. Zum Ersten kommt es zu einer Änderung der Mikroorganismenzusammensetzung<br />
(thermophile Mikroorganismen lösen mesophile ab) und damit<br />
zum Abbau der vielfältig zusammengesetzten organischen Substanz, zum Zweiten kommt es<br />
neben der antibiotischen Wirkung durch Aktinomyceten auch zu einer thermischen Hygienisierung<br />
des Materials. Drittens wird die Huminstoffbildung günstig beeinflusst.<br />
Zunächst werden leicht verfügbare Verbindungen abgebaut bzw. entsteht daraus neue Biomasse<br />
(Mikroorganismen, Vorläufersubstanzen von Huminstoffen). Erst wenn die Temperaturen<br />
wieder unter 60 °C absinken, entwickelt sich eine aus Bakterien, Actinomyceten und<br />
Pilzen bestehende Mischpopulation, die auch schwerer verfügbare organische Substanzen<br />
verwerten kann. Es ist daher sehr wichtig, dass die erzeugte Wärme (bei Bioabfall ca.<br />
14 MJ/kg 1) abgebauter oTM) ausreichend abgeführt werden kann. Bei der offenen Mietenkompostierung<br />
reicht in der Regel die Wärmeabfuhr über die Mietenoberfläche – auch bei Einsatz<br />
von semipermeablen Vliesabdeckungen – aus. Bei geschlossenen Systemen mit Abluftkreislaufführung<br />
sind dafür entsprechende technische Einrichtungen für den Wärmeaustausch<br />
erforderlich. Eine Unterdimensionierung kann in geschlossenen Rottehallen zu Betriebszuständen<br />
führen, die arbeitsrechtlich unzulässig und bautechnisch sehr bedenklich sind.<br />
Humifizierung ist im Gegensatz <strong>zur</strong> Mineralisierung ein aufbauender Prozess. Der Aufbau<br />
stabiler Huminsubstanzen beginnt bereits während der Intensivrotte. Der Huminstoffaufbau<br />
wird von den herrschenden Milieubedingungen wesentlich beeinflusst. Dieser wird durch eine<br />
vielfältige Ausgangsmaterialzusammensetzung, ausreichende Sauerstoffversorgung und die<br />
höheren Temperaturbereiche während der Intensivrotte gefördert. Mit zunehmender Rottedauer<br />
und der damit einhergehenden Abnahme der Rottetemperaturen werden aus Tonmineralien<br />
und Huminstoffen Ton-Humus-Komplexe gebildet.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
1)<br />
Großtechnische Überprüfungen im Biokompostwerk Esslingen (Austrian Energy & Environment 96/96)<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 17
Abbildung 1:<br />
Darstellung von Temperatur, Kohlenstoffabbau, Ammoniumbildung und pH-<br />
Wert über die Rottedauer (Quelle: ABF-BOKU)<br />
Aus verfahrenstechnischen Gründen ist es hilfreich, die Kompostierung in die Prozessschritte<br />
• Hauptrotte (Intensivrotte)<br />
• Nachrotte<br />
• Nachlagerung (Kompostreife)<br />
zu unterteilen.<br />
Eine exakte, gegenseitige Abgrenzung dieser Prozessschritte ist aufgrund der biologischen<br />
Natur des Prozesses nicht möglich. Allerdings lassen sich die wesentlichen, für die einzelnen<br />
Prozessschritte charakteristischen Kriterien gut darstellen (siehe Abbildung 1).<br />
3.4.2 Hauptrotte (Intensivrotte)<br />
• Abbau leicht verfügbarer Kohlenstoffverbindungen (Eiweiße, Fette, einfache Kohlehydrate)<br />
unter thermophilen Bedingungen<br />
• hoher Sauerstoffverbrauch – hohe Kohlendioxidbildung<br />
• intensive Selbsterhitzung<br />
• Bildung geruchsintensiver Stoffwechselprodukte (niedere Carbonsäuren, Schwefelverbindungen,<br />
Stickstoffverbindungen)<br />
• Dauer 5 bis 10 Wochen<br />
• Beschleunigung durch technische Maßnahmen möglich.<br />
3.4.3 Nachrotte<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
• Abbau/Umbau schwerer verfügbarer Kohlenstoffverbindungen (Zellulosen, Hemizellulosen)<br />
unter mesophilen Bedingungen<br />
• Sauerstoffverbrauch bzw. Kohlendioxidbildung (Abbauleistung) gehen <strong>zur</strong>ück<br />
• Temperatur dauerhaft unter 40 °C<br />
• Dauer ca. 8 Wochen<br />
• Beschleunigung durch technische Maßnahmen nur bedingt möglich.<br />
18 ÖWAV-Regelblatt 518
3.4.4 Nachlagerung (Kompostreife)<br />
• Aufbau von stabilen Huminstoffen und Bildung von Tonmineralhumuskomplexen. Der Kompost<br />
wird pflanzenverträglich und entwickelt seine bodenverbessernden Eigenschaften<br />
• Sauerstoffverbrauch geht noch weiter <strong>zur</strong>ück<br />
• Temperaturen erreichen Umgebungsniveau<br />
• Dauer einige Monate<br />
• Beschleunigung durch technische Maßnahmen nicht möglich.<br />
3.5 Emissionen, Immissionen und Maßnahmen zu deren Verminderung<br />
Die Kompostierung ist mit Emissionen verbunden. Gemäß Richtlinie „Stand der Technik der<br />
Kompostierung“ sind verfahrenstechnische, betriebliche oder bauliche Maßnahmen danach<br />
aus<strong>zur</strong>ichten, störende Emissionen auf ein zumutbares Ausmaß zu reduzieren. Im Einzelfall<br />
besteht die Möglichkeit, höhere Emissionen/Immissionen standortabhängig zuzulassen, sofern<br />
dies aufgrund entsprechender Sachverständigengutachten vertretbar ist.<br />
3.5.1 Geruchsemissionen<br />
Bei Kompostierungsverfahren sind selbst bei ordnungsgemäßer Betriebsführung und Anlagenausstattung<br />
Geruchsemissionen aufgrund unvermeidlicher Stoffwechselprodukte nicht<br />
gänzlich auszuschließen. Mögliche Geruchsquellen sind der Anlieferungs-, Aufbereitungsund<br />
Lagerbereich der biogenen Abfälle sowie der Rottebereich.<br />
Verminderung von Geruchsemissionen:<br />
Neben baulichen Maßnahmen (geschlossene Anlagenbauteile, Erfassung und Reinigung der<br />
Abluft über Biofilter) können Geruchsemissionen durch sorgfältige Betriebsführung verringert<br />
werden. Dazu zählen unter anderem Sauberkeit in der Anlage (Reinigung, rasche Sickerwasserabfuhr),<br />
möglichst rasche und sorgfältige Aufbereitung der Ausgangsmaterialien und<br />
optimierte Rotteführung (günstiger Wassergehalt, ausreichende Sauerstoffversorgung des<br />
Rotteguts, zeitgerechtes Umsetzen).<br />
3.5.2 Flüssige Emissionen<br />
Folgende flüssige Emissionen können bei der Kompostierung auftreten:<br />
• Presswasser (freigesetzt durch mechanische Beanspruchung und Eigengewicht), fällt<br />
hauptsächlich bei der Anlieferung (bis zu 20 l/t FM) an<br />
• Prozesswasser (Bildung beim Abbau von organischer Substanz), fällt hauptsächlich<br />
während der Intensivrotte (bis zu 80 l/t FM) an<br />
• Kondenswasser (Austrag aus Rottegut in die Atmosphäre über die wassergesättigte Abluft),<br />
Kondensat fällt bei der Abkühlung von Abluft aus geschlossenen Systemen an<br />
• verschmutztes niederschlagsbedingtes Abwasser von offenen Flächen (Anlieferung, Aufbereitung,<br />
Rotteflächen)<br />
• unverschmutztes und geringfügig verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen<br />
und Verkehrswegen<br />
• Abwasser aus der Anlagenreinigung.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Da die Kompostierung von biogenen Abfällen aufgrund des enormen Wasseraustrags über<br />
die Abluft meist eine negative Wasserbilanz aufweist (Ausnahme in niederschlagsreichen Gebieten),<br />
kann das gesammelte Abwasser fast immer <strong>zur</strong> Gänze (Ausnahme ölverunreinigtes<br />
Abwasser aus dem Garagenbereich) in den Rotteprozess rückgeführt werden. Über den gesamten<br />
Rotteprozess ergibt sich ein Wasserbedarf von ca. 250 l/t Rottegut. Sinnvollerweise<br />
ist durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass belastetes und unbelastetes Abwasser<br />
getrennt erfasst werden. Beim Anfeuchten des Rotteguts ist zu beachten, dass bereits hygie-<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 19
nisiertes Rottegut nicht mit Abwasser aus noch nicht hygienisierten Bereichen wiederinfiziert<br />
wird.<br />
Geeignete betriebliche Maßnahmen <strong>zur</strong> Verringerung bzw. zum Umgang mit Sickerwasser<br />
sind das Abdecken der Mieten mittels Geotextilien bzw. die Reinigung der Ablaufrinnen und<br />
-leitungen. Als Unterstützung für eine rasche Sickerwasserabfuhr aus Intensivrottemieten können<br />
bei Bedarf Unterlagsmatten aus strukturreichen Materialien eingesetzt werden.<br />
3.5.3 Staub- und Keimemissionen<br />
Staub- und Keimemissionen treten meist unter den gleichen Bedingungen auf. Vor allem die<br />
Bewegung von trockenem Material und das Befahren von nicht gereinigten Flächen, aber<br />
auch Windverfrachtungen sind mögliche Ursachen. Die Gefahr von Staubentwicklung und<br />
Keimemissionen nimmt bei Wassergehalten < 40 % deutlich zu. Bei Wassergehalten < 30 %<br />
muss von einer möglichen Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden.<br />
Neben baulichen Maßnahmen, wie Kapselung von Anlagenteilen mit besonderer Staubentwicklung<br />
(z. B. Zerkleinerungsaggregate, Siebe) und Einhaltung von Mindestabständen zu<br />
Wohngebieten (200 m) und sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern (1.000 m), sind als<br />
betriebliche Maßnahmen vor allem das Sauber- und Feuchthalten sensibler Bereiche (Fahrwege,<br />
Rottegut) erforderlich. Als Personenschutz sind bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung<br />
(Umsetzen, Sieben) persönliche Schutzausrüstung (Staubmasken, Handschuhe) bzw. klimatisierte<br />
und schutzbelüftete Fahrerkabinen <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen und zu verwenden.<br />
Als betriebliche Maßnahmen gegen eine Gefährdung durch Keimemissionen gelten zusätzlich<br />
die arbeitstägliche Aufarbeitung des angelieferten Biotonnematerials, die Reinigung von Geräten<br />
und eine ordnungsgemäß geführte Hauptrotte.<br />
Als personenbezogene Maßnahmen sind regelmäßige Informationen und Unterweisungen<br />
der Arbeitnehmer bezüglich Arbeitsplatzsicherheit und -hygiene durchzuführen und eine<br />
arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Möglichkeiten<br />
<strong>zur</strong> Körperreinigung, zum Ablegen der Arbeitskleidung vor Verlassen des Betriebs sowie <strong>zur</strong><br />
regelmäßigen Reinigung der Arbeitskleidung sind bereitzustellen.<br />
3.5.4 Lärmemissionen<br />
Lärmemissionen werden in Kompostierungsanlagen von Aufbereitungsaggregaten, Umsetzgeräten<br />
aber auch von Lüftungsgebläsen u. dgl. verursacht. Weitere Lärmemissionen verursacht<br />
der dem Betrieb zugeordnete Verkehr. Neben baulichen Maßnahmen, wie Kapselung<br />
bzw. Abschirmung sensibler Anlagenteile und Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten,<br />
sind als arbeitnehmerbezogene Maßnahme geeignete Schutzausrüstungen (Gehörschutz)<br />
zu verwenden und zum Schutz der Anrainer die Betriebszeiten einzuhalten.<br />
3.6 Übersicht über prinzipielle Systeme<br />
Da die technische Ausführung von Rottesystemen höchst unterschiedlich sein kann, diese<br />
jedoch immer Kombinationen aus wenigen, auch bei unterschiedlichen Herstellern ähnlichen<br />
Grundelementen darstellt, wird nach einem systematischen Überblick auf diese Grundelemente<br />
eingegangen:<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
• Bauliche Hülle:<br />
offen<br />
überdacht<br />
umhaust<br />
geschlossen (Reaktor)<br />
20 ÖWAV-Regelblatt 518
• Belüftungsart: passiv / aktiv<br />
saugend / drückend<br />
Frischluft / Umluft<br />
kontinuierlich / diskontinuierlich<br />
• Mietenform: Zeilenmiete (z. B. Dreiecksmiete)<br />
Tafelmiete (z. B. Trapezmiete)<br />
• Mietenbewegung: statisch / dynamisch<br />
seltenes Umsetzen / regelmäßiges Umsetzen / ständige Bewegung<br />
• Rotteführung: manuell / automatisiert<br />
gesteuert / geregelt.<br />
Die in Österreich häufigsten Systeme sind:<br />
• offene Kompostieranlagen: z. B. manuell gesteuerte, passiv belüftete, regelmäßig umgesetzte<br />
Dreiecksmieten<br />
• geschlossene Kompostieranlagen: z. B. automatisierte Tunnelrotteanlagen mit aktiver kontinuierlicher<br />
Belüftung.<br />
3.6.1 Rotteführung<br />
Es wird zwischen gesteuerten und geregelten Prozessen unterschieden.<br />
Unter einem gesteuerten Prozess versteht man die Behandlung des Materials nach einem<br />
vorab festgelegten Ablauf ohne direkte Rückwirkung der Messgrößen auf die Stellgrößen. Die<br />
Beeinflussung des Rotteverlaufs erfolgt durch das Betriebspersonal. Alarme und Meldungen<br />
dienen als Hilfestellung beim Über- oder Unterschreiten vorgegebener Wertebereiche.<br />
Als manuell gesteuert werden Prozesse bezeichnet, bei denen keine Online-Messungen eingesetzt<br />
werden. Damit basiert die Prozessbeeinflussung ausschließlich auf Handmessungen,<br />
Beobachtungen sowie Entscheidungen und der Erfahrung des Betriebspersonals.<br />
Als geregelt werden Prozesse dann bezeichnet, wenn eine oder mehrere Messgrößen zu<br />
einer automatisierten Veränderung von Stellgrößen führen.<br />
Die Rotteführung erfolgt in der Regel durch Mischvarianten der oben genannten Prozesse.<br />
In der Betriebsbeschreibung ist anzugeben, welche Parameter <strong>zur</strong> Steuerung oder Regelung<br />
herangezogen werden.<br />
Die wichtigsten Messgrößen als Basis für die Prozessregelung/Prozesssteuerung sind Temperatur<br />
und Wassergehalt des Rotteguts sowie Temperatur und Sauerstoffgehalt der Rotteluft.<br />
Weitere Messgrößen, die für die Rotteführung herangezogen werden können, sind z. B. pH-<br />
Wert, Nitrat-, Ammonium- und Gesamtstickstoffkonzentration im Eluat, Rottegrad, Geruch und<br />
Faustprobe.<br />
Die wichtigsten Stellgrößen sind Ventilatorlaufzeit bzw. -drehzahl <strong>zur</strong> Beeinflussung der Luftmenge,<br />
Klappenstellungen <strong>zur</strong> Veränderung des Frischluft-Umluft-Mischungsverhältnisses<br />
und Beregnungszyklen <strong>zur</strong> Beeinflussung der Materialfeuchte.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
3.6.2 Aufsetzen der Mieten<br />
Die mechanische Konditionierung des Rotteguts ist der Aufbereitung zuzuordnen. Das Aufsetzen<br />
des bereits mechanisch vorbehandelten und abgemischten Materials soll jedoch als<br />
Teil des Rottesystems an dieser Stelle erwähnt werden.<br />
Die wichtigsten Varianten sind entweder Aufsetzen mittels Radlader oder Aufsetzen mittels<br />
Förderband. Aufsetzen mittels Radlader bietet den Vorteil, rasch und flexibel aufsetzen zu<br />
können, während der Eintrag mittels Förderbändern im Allgemeinen den Eintrag von fertig<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 21
aufbereitetem Material in mehreren Schichten erlaubt, was beim ersten Umsetzvorgang zu<br />
einer systematischen Durchmischung beiträgt.<br />
Weiters ist bei allen Systemen auf mögliche Beeinträchtigungen des Belüftungssystems zu<br />
achten. Herabfallendes nasses Material entwässert beim Aufprall und kann Belüftungsrinnen<br />
oder -düsen verstopfen. Radladerreifen bzw. -schaufeln können auch frisch gereinigte Belüftungssysteme<br />
verstopfen.<br />
Viele Rottesysteme beugen diesen Effekten mittels Verschleißschichten aus Hackschnitzeln,<br />
Strukturmaterial oder Kies über den Belüftungselementen oder über die gesamte Rottebettbreite<br />
vor. Sollte im Rottesystem keine ausreichende Vorsorge vor derartigen Beeinträchtigungen<br />
des Belüftungssystems gegeben sein, so kann die Aufbringung einer Schicht strukturreichen<br />
Materials unmittelbar vor dem Aufsetzen der Miete erfolgen.<br />
Wesentlich für die Rotte sind die Gleichmäßigkeit der Schüttung sowie die mögliche Beeinträchtigung<br />
des Belüftungssystems durch bodengebundene Eintragssysteme, vor allem beim<br />
Aufsetzen mittels Radlader.<br />
Jede Charge (Miete) soll sowohl hinsichtlich ihrer Materialzusammensetzung, als auch ihrer<br />
biologischen Entwicklung (Alter) homogen sein. Bei Tafelmieten, also auch bei Tunnels und<br />
Boxen, ist ein flächiges Aufsetzen in mehreren Lagen anzustreben. Auf eine rasche Fertigstellung<br />
der Miete ist zu achten, wobei als Zielsetzung eine Miete oder Lage in einem Arbeitsgang<br />
aufgesetzt werden soll. Bei längeren Aufsetz- bzw. Sammelzyklen ist ein Homogenisierungsschritt<br />
für die Charge erforderlich.<br />
3.6.3 Umsetzen / Auflockern<br />
Durch Umsetzen wird eine Durchmischung, Homogenisierung und Auflockerung erreicht, was<br />
Gasaustausch, Wärmeabfuhr und Wasserverdunstung fördert. Weiters ist eine gleichmäßige<br />
Befeuchtung des Rotteguts nur während des Umsetzprozesses möglich. Es ist jedoch zu beachten,<br />
dass durch das Umsetzen auch eine Zerkleinerung des Rotteguts erfolgt und damit<br />
das Luftporenvolumen verringert wird. Umsetzsysteme sind ein sehr wesentlicher Teil der<br />
meisten Rottesysteme und sollten dem Betreiber ausreichend Spielraum für Eingriffe bieten.<br />
Übliche Umsetzsysteme sind z. B. bodengebundene selbstfahrende Umsetzer für Zeilen- oder<br />
Tafelmieten, schienengeführte Becherwerk- oder Schaufelradumsetzer und Systeme mit vertikaler<br />
Schnecke für Tafelmieten.<br />
Zeilenmieten ohne Seitenversatz und Anlagen mit Auflockerungsschnecke bieten gegenüber<br />
den anderen Systemen den Vorteil, dass die Auflockerung individuell je Miete unabhängig<br />
vom Gesamtablauf erfolgen kann.<br />
3.6.4 Rottebelüftung<br />
Ein essenzieller und somit allen Rottesystemen gemeinsamer Verfahrensbestandteil ist die<br />
Belüftung des Rotteguts.<br />
Die einfachste Form der Belüftung ist die passive oder konvektive Belüftung. Die Eingriffsmöglichkeiten<br />
beschränken sich auf die geeignete Wahl der Mietengeometrie, die Materialaufbereitung<br />
(z. B. Strukturmaterialanteil) sowie auf bedarfsgerechtes Umsetzen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Für eine Zwangsbelüftung existieren Systeme mit wenigen zentralen Ventilatoren und einer<br />
Zuteilung der Luft zu einzelnen Mieten über Klappen oder mit Einzelventilatoren je Miete. Die<br />
Anpassung der Luftmenge an den Bedarf erfolgt entweder durch Drehzahlregelung bzw. Einund<br />
Ausschalten der Ventilatoren oder durch Öffnen und Schließen von Belüftungsklappen.<br />
22 ÖWAV-Regelblatt 518
In der Folge werden wesentliche Aspekte zwangsbelüfteter Systeme beschrieben.<br />
Eine sehr verbreitete Form der Belüftung stellt die Druckbelüftung dar. Dabei wird Luft entweder<br />
mit geringem Druck unter dem Rottegut verteilt, oder mit höheren Drücken durch düsenartige<br />
Öffnungen in das Rottegut eingebracht.<br />
Druckbelüftungssysteme können mit Verschleißschichten <strong>zur</strong> besseren Luftverteilung und<br />
zum Schutz der Luftaustrittsöffnungen (Verstopfung) ausgestattet sein. Diese bestehen bei<br />
Systemen mit geringem Druck, wie perforierten Zwischenböden (z. B. Spaltböden, Lochplatten),<br />
aus Strukturmaterial, bei Systemen mit hohem Druck, wie Rohr- und Rinnensystemen,<br />
aus Kies bzw. Hackschnitzeln.<br />
Neben den Rohr- und Rinnensystemen sind Belüftungssysteme mit perforierten Zwischenböden<br />
und einem Luftverteilraum unter dem Rottegut vor allem bei Tunnelrotteanlagen verbreitet.<br />
Durch die geringe Strömungsgeschwindigkeit im Luftverteilraum erfolgt eine gleichmäßige<br />
Luftverteilung bei geringem Druckverlust.<br />
Wesentlich ist die Qualität der Luftverteilung, welche sich durch Verschmutzung im laufenden<br />
Betrieb verschlechtert. Regelmäßige Inspektion und Reinigung bzw. Wartung sind eine<br />
Grundvoraussetzung für einen gleichmäßig gut funktionierenden Rotteprozess.<br />
Da bei der Druckbelüftung die Entwässerung vielfach gegen die Luftrichtung erfolgt, ist besonders<br />
auf den Aspekt der Entwässerung hinzuweisen. Bei mangelhafter Entwässerung wird der<br />
Prozess durch aufgestautes Wasser gestört oder die Belüftung kommt zum Erliegen.<br />
Die dritte Grundform der Belüftung ist die Saugbelüftung. Dabei wird Luft unter dem Rottegut<br />
abgesaugt, sodass die nachströmende Luft zu einer Zwangsbelüftung führt. Die technische<br />
Ausführung ist mit jener bei Druckbelüftungssystemen weitgehend identisch.<br />
Sowohl bei saug- als auch bei druckbelüfteten Systemen werden neben Frischluftsystemen<br />
auch Umluftsysteme eingesetzt. Bei Umluftsystemen wird die Luft nach Durchtritt durch das<br />
Rottegut ganz oder teilweise wieder <strong>zur</strong>ückgeführt und als Zuluft für die Miete eingesetzt.<br />
Dadurch kann einerseits der Austrag von Energie und Feuchtigkeit verringert bzw. vergleichmäßigt<br />
werden, andererseits besteht die Gefahr von Prozessbeeinträchtigungen durch Sauerstoffmangel<br />
bzw. Anreicherung von CO 2<br />
in der Umluft. In Umluftsystemen sollte daher stets<br />
der O 2<br />
- und/oder CO 2<br />
-Gehalt der Luft geregelt bzw. überwacht werden. Den Messsystemen<br />
kommt dabei eine wesentliche Aufgabe zu.<br />
Weiters sind folgende allgemeine Zusammenhänge zu beachten:<br />
Belüftung führt neben Sauerstoffeintrag immer auch zu verstärktem Energie- und Wasseraustrag<br />
aus der Miete. Vor allem für zwangsbelüftete Systeme gilt:<br />
• Belüftung verstärkt die Austrocknung<br />
• Kontinuierliche Belüftung führt aufgrund der verstärkten Bildung bevorzugter Luftkanäle zu<br />
ungleichmäßigerer Austrocknung als diskontinuierliche Belüftung<br />
• Saugbelüftung wirkt gleichmäßiger auf Luft- und Wasserverteilung im Rottekörper als<br />
Druckbelüftung<br />
• Geregelte Systeme sind weniger fehleranfällig als ungeregelte Systeme (keine bzw. reine<br />
Zeitsteuerung).<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Wesentlich für den Betrieb der Anlage ist immer die Beachtung der individuellen Grenzen<br />
jedes Belüftungssystems (Auslegungsparameter, spezifische Kenngrößen).<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 23
3.6.5 Bewässerung<br />
Ein weiterer essenzieller Verfahrensschritt ist die Befeuchtung des Rotteguts. Diese erfolgt<br />
bei einigen Rottesystemen während, bei anderen zwischen den Umsetzvorgängen bzw. in<br />
Kombination.<br />
Bei der offenen Kompostierung erfolgt die Befeuchtung meist während bzw. unmittelbar vor<br />
dem Umsetzen. Folgende Methoden werden in Österreich angewendet:<br />
• Vakuumfass<br />
• stationäre Kreis- oder Sektorenregner oder mobile Beregnungssysteme<br />
• Schleppschlauch<br />
• Injektion.<br />
Bei offenen Mieten können Niederschläge den Wasserhaushalt stark beeinflussen. Eine Vernässung<br />
ist durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abdeckung mit Kompostvliesen, Membranen<br />
etc.) zu vermeiden.<br />
Zusätzlich zum Wassereintrag über die Oberfläche kann bei geschlossenen Systemen während<br />
des Umsetzens und durch Konditionierung (Befeuchtung) der Zuluft Einfluss auf den<br />
Wasserhaushalt genommen werden.<br />
Damit unter realen Bedingungen (Verschmutzung, Verkalkung, Abnutzung von Düsen) die<br />
Qualität der Verteilung sichergestellt werden kann, ist eine regelmäßige Wartung erforderlich.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
24 ÖWAV-Regelblatt 518
4 Anforderungen an den Betrieb<br />
4.1 Ausgangsmaterialien<br />
Tabelle 2:<br />
Ausgangsmaterialien (Qualitätsmerkmale)<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
Die Ausgangsmaterialien unterscheiden sich hinsichtlich Wassergehalt, Nährstoffverhältnis<br />
(C/N-Verhältnis), Struktureigenschaften (Porenvolumen, Strukturstabilität) und Störstoffgehalt.<br />
Diese Eigenschaften haben Einfluss auf Lagerfähigkeit, Emissionsverhalten, Abbauverhalten<br />
und Endproduktqualität.<br />
Worauf ist besonders zu achten?<br />
Die angelieferten Ausgangsmaterialien sind nach ihren unterschiedlichen physikalischen und<br />
chemischen Eigenschaften getrennt zu lagern, sodass eine gezielte Ausgangsmaterialmischung<br />
erfolgen kann.<br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Abschätzung der Materialeigenschaften<br />
Die Materialeigenschaften weisen auch innerhalb der jeweiligen Ausgangsmaterialgruppen<br />
(z. B. Biotonnematerial) beträchtliche Schwankungen auf. Daher können den einzelnen<br />
Ausgangsmaterialgruppen keine exakten Kennzahlen zugeordnet werden. In Tabelle 3 sind<br />
wesentliche Ausgangsmaterialien charakterisiert; nicht angeführte Abfälle, die sich in Anlage 1<br />
der Kompostverordnung befinden, sind in jedem Einzelfall zu bewerten.<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
3.1 Materialübernahme<br />
Die Abfälle sind von einer sachkundigen Person zu übernehmen und nach ihrer Qualität einem<br />
geeigneten Zwischenlager zuzuweisen ( Festlegung von Öffnungszeiten).<br />
Strukturreiche Materialien weisen in der Regel ein weites C/N-Verhältnis und geringen Wassergehalt<br />
auf.<br />
Strukturarme Materialien weisen in der Regel höhere Stickstoff- und Wassergehalte auf.<br />
Durch die getrennte Lagerung können bei der Aufbereitung durch bewusstes Mischen die<br />
Rotteguteigenschaften (C/N-Verhältnis, Wassergehalt, Luftporenvolumen) eingestellt werden.<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)<br />
4.1 Kompostverordnung, Anlage 1 „Ausgangsmaterialien und Zuschlagstoffe für Komposte“<br />
4.3 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 3<br />
4.4 ÖNORM S 2201 – Biogene Abfälle – Qualitätsanforderungen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />
5.1 Abfallnachweisverordnung i. d. g. F.<br />
5.2 Abfallverzeichnisverordnung i. d. g. F.<br />
5.3 Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle<br />
5.4 TNP-Verordnung (EG) Nr. 1774/2002<br />
5.5 Tiermaterialiengesetz – TMG<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 25
Tabelle 3: Qualitätsmerkmale wesentlicher Ausgangsmaterialien<br />
biogene Abfälle aus<br />
Haushalten aus der<br />
getrennten Sammlung<br />
„Biotonne“<br />
Küchen- und Speiseabfälle<br />
aus Großküchen<br />
und Gastronomie<br />
organische Abfälle aus<br />
dem Garten- und Grünflächenbereich<br />
Straßenbegleitgrün<br />
organische Abfälle aus<br />
der Gewässerpflege<br />
Ausgangsmaterial<br />
Nummer gem.<br />
KompostVO<br />
101<br />
92101<br />
92101<br />
Herkunft Wassergehalt Struktur C/N-Verhältnis<br />
Ausgangsmaterialgruppe<br />
Schlüsselnummer<br />
innerstädtisch<br />
Randgebiete/<br />
ländlich<br />
hoch<br />
Störstoffe/<br />
Schadstoffe<br />
gering eng hoch<br />
etwas besser etwas weiter gering<br />
Lagerfähigkeit Anmerkung<br />
schlecht<br />
leicht verfügbare OS<br />
intensive Selbsterhitzung<br />
pflanzliche 103/107<br />
92103<br />
92107<br />
92402<br />
sehr hoch sehr gering eng Salzgehalt schlecht<br />
tierische 108 / 109<br />
92404<br />
92405<br />
102<br />
92102<br />
eng<br />
Grasschnitt, Gemüse,<br />
viel Stickstoff<br />
103<br />
92103<br />
hoch gering<br />
eng<br />
gering schlecht<br />
Laub<br />
Geruch<br />
102<br />
92102<br />
mittel<br />
Fallobst 103 92103 hoch gering eng gering schlecht senkt pH-Wert<br />
Baum-, Strauchschnitt,<br />
Häckselgut<br />
105 92105 67 gering gut weit gering gut<br />
Mähgut 102 92102<br />
< 8.000 KFZ<br />
gering schlecht bis<br />
mittel bis hoch gering eng bis mittel<br />
> 8.000 KFZ<br />
hoch<br />
mittel<br />
Baum- und<br />
Strauchschnitt<br />
Rechengut<br />
Böschungsmähgut<br />
Baum- und<br />
Strauchschnitt<br />
Unterwasserpflanzen<br />
105<br />
105<br />
102<br />
105<br />
115<br />
92105 67<br />
92102<br />
92105 67<br />
92115<br />
gering gut weit gering gut<br />
hoch<br />
mittel<br />
gering<br />
hoch<br />
wechselnd<br />
gering<br />
gut<br />
gering<br />
wechselnd<br />
eng<br />
weit<br />
eng<br />
Friedhofsabfälle 116 92116 gering gut weit mittel gut<br />
Klärschlamm<br />
Rückstand aus anaeroben<br />
Behandlungsanlagen<br />
biologisch abbaubare<br />
Verpackung und Werkstoffe<br />
Kommunaler Klärschlamm<br />
201<br />
Faulschlamm<br />
(rein pflanzlich)<br />
211<br />
92201<br />
92212<br />
92211<br />
sehr hoch sehr gering eng<br />
hoch<br />
gering<br />
gering<br />
gering<br />
gering bis<br />
hoch<br />
wechselnd<br />
mittel<br />
gut<br />
schlecht<br />
schlecht<br />
sehr hoch sehr gering eng gering schlecht<br />
118 92118 gering hoch weit<br />
Wirtschaftsdünger Stallmist 2) hoch gering wechselnd gering schlecht<br />
gering bis<br />
mittel<br />
mittel<br />
Mengenanteil auf Struktur<br />
abstimmen<br />
Mengenanteil auf Struktur<br />
abstimmen,<br />
TNP-VO, TMG beachten<br />
schwerer verfügbare OS<br />
(langsamer Abbau)<br />
Schadstoff- und Störstoffgehalt<br />
von Verkehrsdichte und<br />
Mahdmethode abhängig;<br />
durch Vor-Ort-Lagerung<br />
Trocknung möglich<br />
jahreszeitlich wechselnd,<br />
sorgfältige Abtrennung von<br />
Störstoffen,<br />
durch Vor-Ort-Lagerung ist<br />
Trocknung möglich<br />
sorgfältige Abtrennung von<br />
Störstoffen<br />
Schadstoffgrenzwerte (KoVO,<br />
Anlage 1) für Schlamm beachten<br />
nur wenn Input in Vergärung<br />
nach KoVO (Anlage 1)<br />
sorgfältige Abtrennung von<br />
Fehlwürfen (Störstoffen), nur<br />
begrenzter Anteil möglich<br />
Stand der Technik d. Kompostierung<br />
(4.3.2.5) beachten,<br />
Eigenschaften abhängig vom<br />
Einstreu<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
1)<br />
.....verschiedene Kategorien zu berücksichtigen<br />
2)<br />
.....Laut den gemachten Erfahrungen bzw. den Laboranalysen tritt bei der Pferdemistkompostierung keine Beeinflussung der Qualität oder eine Prozesshemmung durch mögliche organische Schadstoffe aufgrund der Verwendung<br />
von Medikamenten auf (Auskunft RAB GmbH vom 14.8.2006)<br />
26 ÖWAV-Regelblatt 518
4.2 Anforderungen an die Anlagenbereiche<br />
4.2.1 Anlieferung<br />
Tabelle 4:<br />
Bereichsbeschreibung Anlieferung<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
Ziel der Anlieferung ist die Qualitätskontrolle der gesammelten biogenen Abfälle bei der Übergabe<br />
vom Sammler an den Kompostanlagenbetreiber<br />
Worauf ist besonders zu achten?<br />
• Die angelieferten Materialien sind hinsichtlich ihrer Tauglichkeit <strong>zur</strong> Kompostierung zu prüfen<br />
(Sichtung). Ungeeignete Materialien (z. B. entspricht nicht Kompostverordnung, starke Verunreinigung<br />
durch Störstoffe) werden <strong>zur</strong>ückgewiesen<br />
• Geeignete Materialien werden nach mengenmäßiger Erfassung (Gewicht oder Volumen)<br />
übernommen (Abrechnung), den entsprechenden Lagerbereichen zugewiesen und dort bis<br />
<strong>zur</strong> Aufbereitung zwischengelagert<br />
• Da die Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt starken jahreszeitlichen Schwankungen<br />
unterliegt, muss vorgesorgt werden, dass auch in anfallsarmen Perioden ausreichend Struktur<br />
sichergestellt werden kann (z. B. ein Zwischenlager für 30 bis 50 % des Jahresanfalls)<br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Materialübernahme<br />
In Abhängigkeit vom angestrebten Endprodukt dürfen nur bestimmte Materialien gemäß<br />
Kompostverordnung Anlage 1 verwendet werden.<br />
2.2 Geruch<br />
Bereits bei der Bereitstellung <strong>zur</strong> Abfuhr (z. B. Biotonne, Containerlagerbox) kommt es zu<br />
Abbauvorgängen. Sowohl beim Entladen des Sammelfahrzeugs als auch bei der Zwischenlagerung<br />
können die dabei entstandenen geruchsintensiven Stoffwechselprodukte freigesetzt<br />
werden.<br />
2.3 Press- und Sickerwasser<br />
Durch Abbauvorgänge und das Eigengewicht der gesammelten Abfälle (speziell bei Biotonnematerial)<br />
ist im Transportfahrzeug mit Presswasser zu rechnen, dass beim Entleeren freigesetzt<br />
wird. Durch die im Presswasser gelösten Abfallinhaltstoffe ist die Gefahr von Grund- und Oberflächenwasserkontamination<br />
und Geruchsemission gegeben.<br />
2.4 Strukturmateriallagerung<br />
Während der Zwischenlagerung von Baum- und Strauchschnitt sind Abbauvorgänge zu erwarten.<br />
Dadurch verliert das Material an Struktur und kann bei zu intensivem Abbau seine<br />
Aufgabe (Schaffung eines für die Sauerstoffversorgung des Rotteguts ausreichenden Luftporenvolumens)<br />
nicht mehr erfüllen.<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
3.1 Materialübernahme<br />
• Anwesenheit einer sachkundigen Person bei der Übernahme ( Festlegung von Öffnungszeiten)<br />
• Aufzeichnung von Herkunft, Materialgruppe bzw. Schlüsselnummer des Abfalls, Menge,<br />
Name des Anlieferers und des Datums<br />
• Kontrolle und Aufzeichnung der übernommenen Materialströme (z. B. Zuordnung des geeigneten<br />
Zwischenlagers)<br />
• Störstoffauslese<br />
• getrennte Zwischenlager für strukturarmes (z. B. Biotonne, Küchenabfälle, Marktabfälle, Gras)<br />
und strukturreiches Material (z. B. Baum-, Strauchschnitt, Garten-, Park- und Friedhofsabfälle).<br />
Strukturreiche Materialien weisen in der Regel ein weites C/N-Verhältnis und einen<br />
geringen Wassergehalt auf, während strukturarme Materialien höhere Stickstoff- und Wassergehalte<br />
aufweisen. Durch die getrennte Lagerung können bei der Aufbereitung bewusst die<br />
Rotteguteigenschaften (C/N-Verhältnis, Wassergehalt, Luftporenvolumen) verbessert werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 27
3.2 Geruch<br />
• Mindestentfernung zu Anrainern und klimatische Verhältnisse beachten, dies verringert<br />
gleichzeitig Lärm- und Staub- und Keimimmissionen<br />
• Verkürzung des Sammelintervalls (je länger die Lagerung dauert, desto intensiver sind die<br />
Abbauvorgänge)<br />
• möglichst kurze Lagerung von Abfällen mit geringer Struktur und daher hohem Geruchspotenzial<br />
(Biotonne, Küchenabfälle, Gras, Klärschlamm, pastöse Abfälle). Diese Abfälle sind<br />
möglichst arbeitstäglich nach entsprechender Aufbereitung der Rotte zuzuführen<br />
• Übernahme von Klärschlamm vorzugsweise in stabilisierter Form. Die Stabilisierung kann<br />
durch biologische (Faulung oder aerob) oder chemische Behandlung (Kalk- oder Polymerzugabe)<br />
erfolgen<br />
• Sauberhalten der Anlieferungs- und Lagerflächen (Feststoffe und Sickerwasser); wegen der<br />
besseren Zugänglichkeit sind Flachbunker Tiefbunkern vorzuziehen<br />
• Einhausung des Übernahmebereichs (geruchsbelastete Luft kann gezielt erfasst und behandelt<br />
werden); die Tore sind nur <strong>zur</strong> Ein- und Ausfahrt zu öffnen<br />
3.3 Press- und Sickerwasser<br />
• flüssigkeitsdichte Anlieferungs- und Lagerflächen für Abfälle mit geringem Wasserhaltevermögen<br />
• ausreichend Gefälle <strong>zur</strong> raschen Ableitung von Press- und Prozesswässern in flüssigkeitsdichte<br />
Speicher bzw. Kläranlagen<br />
• Verkürzung des Sammelintervalls (je länger die Lagerung in der Biotonne dauert, desto<br />
höhere Presswassermengen sind zu erwarten)<br />
• möglichst kurze Lagerung von Abfällen mit hohem Wassergehalt (Biotonne, Küchenabfälle,<br />
Klärschlamm, pastöse Abfälle). Diese Abfälle sind möglichst arbeitstäglich nach entsprechender<br />
Aufbereitung der Rotte zuzuführen<br />
• eventuell Abdeckung (z. B. Kompostvlies oder Häckselgut) oder<br />
• eventuell Überdachung (Niederschlagsschutz). Bei Niederschlägen von > 1.300 mm/a und<br />
Übernahmemengen von > 3.000 t Gesamtinput sind die Vorgaben der Richtlinie zum Stand<br />
der Technik der Kompostierung (Pkt. 5.1.3) anzuwenden<br />
3.4 Strukturmateriallagerung<br />
• Abtrennung von eventuell enthaltenen strukturarmen Bestandteilen (Gras, krautige Pflanzen)<br />
nach der Anlieferung<br />
• Vermeiden einer zu intensiven Zerkleinerung des Strukturmaterials (fördert den Abbau, vermindert<br />
Luftporenvolumen)<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)<br />
4.1 Kompostverordnung, § 9, Tabellen der Ausgangsmaterialien in Anlage 1, Anlage 6 „Dokumentation“<br />
4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.1<br />
4.3 Abfallnachweisverordnung i. d. g. F.<br />
4.4 Abfallverzeichnisverordnung i. d. g. F.<br />
4.5 Abfallbilanzverordnung<br />
4.6 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />
5.1 Wasserrechtsgesetz (WRG) i. d. g. F.<br />
5.2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz i. d. g. F.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
28 ÖWAV-Regelblatt 518
4.2.2 Aufbereitung<br />
Tabelle 5: Bereichsbeschreibung Aufbereitung<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
Ziel der Aufbereitung ist es, für den aeroben Ab- und Umbau einen möglichst günstigen Zustand<br />
herzustellen. Dazu ist es erforderlich, ausreichend Luftporenvolumen, Strukturstabilität,<br />
Wassergehalt und Nährstoffverteilung (C/N-Verhältnis) <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf<br />
die Förderung der Huminstoffbildung ist besonderes Augenmerk auf eine möglichst vielfältige<br />
Ausgangsmaterialzusammensetzung zu legen.<br />
Ein weiteres wichtiges Ziel der Aufbereitung ist die Abtrennung von Störstoffen. Dies geschieht<br />
in Abhängigkeit von der Anlagengröße händisch bzw. mit spezieller Maschinentechnik (z. B.<br />
Vorabsiebung, Magnetabscheider, Windsichter).<br />
Worauf ist besonders zu achten?<br />
• Um einen günstigen Materialzustand herzustellen, ist es notwendig, die Strukturmaterialien<br />
(z. B. Baum- und Strauchschnitt, Siebüberlauf) je nach Beschaffenheit zu zerkleinern. Durch<br />
Verwendung von geeigneten Aufbereitungsmaschinen (vor allem bei Anlagen mit größerer<br />
Kapazität) kann eine kontinuierliche Qualität der Ausgangsmischung gewährleistet werden<br />
• Der Auswahl des richtigen Aggregats kommt in Abhängigkeit von der zu zerkleinernden<br />
Materialien eine besondere Bedeutung zu. Wesentlich ist das Herstellen einer möglichst<br />
großen Oberfläche für die Mikroorganismen bei gleichzeitig ausreichender Strukturstabilität<br />
(Luftporenvolumen). Daher ist langsam laufenden Aggregaten gegenüber schnell laufenden<br />
der Vorzug zu geben<br />
• Grundsätzlich sind Arbeitsablauf und maschinentechnische Ausrüstung so zu wählen, dass<br />
die zu kompostierenden Materialien arbeitstäglich aufbereitet werden können. Durch ein<br />
günstiges Mischungsverhältnis, schonende Aufbereitung und fallweise Zumischung von Zuschlagstoffen<br />
können unerwünschte Emissionen (z. B. Sickerwasser, Geruch) weitestgehend<br />
vermieden werden<br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Störstoffabtrennung<br />
• Aus hygienischen und ästhetischen Gründen ist der manuelle Umgang mit Abfällen auf das<br />
unbedingt nötige Mindestmaß (Aussortieren von Störstoffen) zu beschränken<br />
2.2 Zerkleinerung<br />
In diesem Bereich besteht große Gefahr für MitarbeiterInnen durch die Maschinen selbst (im<br />
Bereich der Aufgabe und des Auswurfs, Lärm, Staub etc.). Weiters kann es von diesem Bereich<br />
ausgehend zu Anrainerbeschwerden kommen.<br />
• Emissionen: Staub- und Keimemissionen, Steine und Hartteile, Windverfrachtung von Biound<br />
Kunststoff, Geruch, Lärm<br />
• Verletzungsgefahr: Sicherheitsbestimmungen der Hersteller beachten (welche Sicherheitsvorschriften<br />
sind noch zu beachten?)<br />
• zu intensive Zerkleinerung: zu geringes Luftporenvolumen<br />
2.3 Mischen<br />
• Mischungsverhältnis (Wassergehalt, C/N-Verhältnis, Oberfläche)<br />
• ungeeignetes Strukturmaterial (Luftporenvolumen, Wassergehalt)<br />
• Bei der Mitverarbeitung von Speiseresten sind die EG-TNP Verordnung und das Tiermaterialiengesetz<br />
zu beachten<br />
2.4 Einsetzbarkeit der Geräte<br />
• schlechte Befahrbarkeit bzw. Standfestigkeit des Untergrunds nach Niederschlägen<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
Grundsätzlich sind Aufbereitungsanlagen (in Abhängigkeit von den Jahresinputmengen) einzelnen<br />
Aggregaten vorzuziehen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
3.1 Störstoffabtrennung<br />
• Speziell in größeren Anlagen sollten Geräte wie z. B. Siebe und Magnetabscheider verwendet<br />
werden. Die manuelle Störstoffauslese an Sortierbändern für biogene Abfälle sollte auf das<br />
unbedingt notwendige Mindestausmaß beschränkt werden<br />
ÖWAV-Regelblatt 518 29
3.2 Zerkleinerung<br />
• Emissionen: Abstand, Personenschutz, Prallwand, Netze, rasche Aufbereitung, Einhausung,<br />
Betriebszeiten<br />
• Verletzungsgefahr: Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitung, Schutz der Arbeitskraft beim<br />
Häcksler (Mund, Staubschutz)<br />
• zu intensive Zerkleinerung: Im Besonderen sollten Schritte gesetzt werden, dass nur die notwendigen<br />
Materialströme zerkleinert werden (z. B. Vorabsiebung)<br />
• langsam laufende Aggregate quetschende Zerkleinerung<br />
3.3 Mischen<br />
• Die Qualität der Ausgangsmischung kann durch Verwendung spezieller Mischgeräte verbessert<br />
werden.<br />
• nicht zu lange Lagerung des Strukturmaterials<br />
• ausgewogenes Verhältnis zwischen Biotonne-, Strukturmaterial und Wasserzugabe<br />
3.4 Einsetzbarkeit der Geräte<br />
• Auf einen verbesserten Bodenaufbau in diesem Bereich sollte geachtet werden, da es in<br />
diesem zu besonderer Beanspruchung kommt<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)<br />
4.1 Kompostverordnung, §§ 9, 13 und 14<br />
4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.2<br />
4.3 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />
4.4 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />
5.1 Verordnung über mobile Anlagen <strong>zur</strong> Behandlung von Abfällen<br />
5.2 Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT<br />
5.3 Tiermaterialiengesetz (TMG)<br />
5.4 TNP-Verordnung (EG) 1774/2002, Anhang 6/II<br />
5.5 Bundesluftreinhaltegesetz i. d. g. F.<br />
5.6 Baugesetze der Länder<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
30 ÖWAV-Regelblatt 518
4.2.3 Hauptrotte<br />
Tabelle 6:<br />
Bereichsbeschreibung Hauptrotte<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
Die Hauptrotte ist jener Rotteabschnitt, in dem ein intensiver Abbau der mikrobiell leicht verfügbaren<br />
organischen Substanzen und der dabei entstehenden Abbauprodukte erfolgt. Sie<br />
ist gekennzeichnet durch hohen Sauerstoffverbrauch, sehr starke Selbsterhitzung und einen<br />
damit verbundenen starken Wasseraustrag.<br />
Die Hauptrotte wird im Sinne der Prozessführung und hinsichtlich der abzugrenzenden<br />
Anforderungen an die anschließende Nachrotte als thermophile Prozessphase definiert. Sie<br />
ist dann als abgeschlossen anzusehen, wenn die Temperatur dauerhaft 40 °C (z. B. Selbsterhitzungstest<br />
oder Beurteilung der Rottetemperaturaufzeichnungen) nicht mehr übersteigt.<br />
1.1 Wesentliche Anforderungen an die Hauptrotte:<br />
• Abbau/Umbau der leicht abbaubaren organischen Substanzen mit Augenmerk auf eine<br />
möglichst hohe Endproduktqualität (Förderung der Bildung von Huminstoffen)<br />
• Die Herstellung eines geruchsarmen Rottezwischenprodukts (Frischkompost) in einer oder<br />
mehreren Verfahrensstufe(n)<br />
• temperaturbedingte Hygienisierung durch Maßnahmen, die gewährleisten, dass das gesamte<br />
Material der erforderlichen Temperatur (> 55 °C) über die notwendige Zeit ausgesetzt<br />
ist (siehe Tabelle 4-9 der Richtlinie „Stand der Technik der Kompostierung“)<br />
• Minimierung der Emission von Geruch, Staub und klimarelevanten Gasen (z. B. CH 4<br />
) durch<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Optimierung der Rottebedingungen<br />
Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Prozesssteuerung hängen vom gewählten Hauptrotteverfahren ab.<br />
1.2 Folgende Verfahrenstypen kommen zum Einsatz:<br />
• offene Mietenkompostierung vorwiegend mit regelmäßiger Materialumsetzung mittels mobilen<br />
Mietenumsetzgeräten, meistens ohne integrierte Zwangsbelüftung, Sonderform mittels<br />
Abdeckung der Mieten mit semipermeablen Membranen<br />
• eingehauste Mietenkompostierung vorzugsweise mit integrierter Intensivbelüftung und<br />
regelmäßiger Materialumsetzung; bei der so genannten Wendetechnik erfolgt die Kompostierung<br />
in einer geschlossenen Rottehalle im Druck- oder Saugbetrieb, das Rottegut wird<br />
regel mäßig – z. B. wöchentlich – umgesetzt und systematisch nachbefeuchtet. Andernfalls<br />
handelt es sich um statisch belüftete Tafelmieten ohne Materialumsetzung, wo das Rottegut<br />
lediglich im Druck- oder Saugbetrieb belüftet wird<br />
• Tunnelkompostierung, geschlossene Intensivrotte im Chargenbetrieb, mit künstlichem Zuund<br />
Umluftbetrieb, Rückverregnung von Prozesswasser, nach Größe und Leistungsfähigkeit<br />
den jeweiligen Standortgegebenheiten anpassbar – auch in Container- oder Boxenbauweise,<br />
automatische Prozesssteuerung nach Temperatur- und Sauerstoffmilieu; automatisierter<br />
Ein- und Austrag mittels Förderband- oder Schubbodensystemen, in kleineren<br />
Anlagen auch mittels Radlader<br />
• Zeilenkompostierung, in seitlich ummauerten Zeilenmieten mit obligatorischem Umsetzen<br />
und Zwangsbelüftung in einer geschlossenen Rottehalle, allenfalls mit Temperatursteuerung<br />
1.3 Worauf ist besonders zu achten?<br />
• Sicherstellung eines kontinuierlichen Prozessablaufs bzw. kontinuierlicher Abbau der leicht<br />
abbaubaren Substanzen<br />
• Sicherstellung des Gasaustausches (Sauerstoffversorgung und Abfuhr von Stoffwechselprodukten<br />
wie z. B. CO 2<br />
, CH 4<br />
etc.)<br />
• Aufrechterhaltung von Struktur und Wassergehalt<br />
• ausreichende Wärmeabfuhr <strong>zur</strong> Beeinflussung der Mietentemperatur<br />
• regelmäßige Reinigung von Anlageteilen und Geräten<br />
• Verringerung der Bildung von Kondensat- und Sickerwasser bzw. deren ordnungsgemäße<br />
Behandlung<br />
• Maßnahmen der Abluftbehandlung bzw. Emissionsminderung<br />
• Maßnahmen zum Korrosionsschutz<br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Trockenstabilisierung des Rotteguts (durch mangelhafte Bewässerung und/oder zu intensive<br />
Belüftung)<br />
2.2 Mangelhafte Sauerstoffversorgung des Rotteguts und dadurch vermehrte Bildung von anaeroben<br />
Zonen<br />
2.3 Überwiegen der Mineralisierung (Abbauvorgänge) gegenüber der Humifizierung (Um- und<br />
Aufbauvorgänge)<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 31
2.4 Temperaturen über 70 °C<br />
2.5 Mangelhafte Hygienisierung<br />
2.6 Geruchsemissionen aufgrund der beim Abbau entstehenden Stoffwechselprodukte<br />
2.7 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen im Zuge der Materialmanipulation<br />
2.8 Flüssige Emissionen, Grundwassergefährdung durch z. B. Prozess-, Kondens- und Niederschlagswasser<br />
2.9 Gasförmige Emissionen, insbesondere klimarelevante Gase z. B. Methan (CH 4<br />
)<br />
2.10 Lärm durch Belüftungs- und Umsetzaggregate<br />
2.11 Korrosion von Anlagenteilen<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
Die hier angeführten Lösungsvorschläge sind immer im Hinblick auf den Gesamtprozess zu<br />
sehen. So können Maßnahmen <strong>zur</strong> Verminderung von Problemen in einem Bereich zu einer<br />
Verschärfung von Problemen in anderen Bereichen führen.<br />
3.1 Trockenstabilisierung<br />
• Aufrechterhaltung eines ausreichenden Wassergehalts (z. B. durch Wasserzugabe im Zuge<br />
des Umsetzens und/oder durch Oberflächenbewässerung)<br />
• angepasste (nicht zu große) Luftmengen bei zwangsbelüfteten Systemen<br />
• Konditionierung der Zuluft bzw. Umluftbetrieb<br />
3.2 Mangelhafte Sauerstoffversorgung<br />
• Verbesserung der Auflockerung beim Umsetzen (eventuell durch Verbesserung der maschinentechnischen<br />
Ausstattung). Radlader sind zum Umsetzen prinzipiell weniger geeignet und<br />
erfordern besondere Geschicklichkeit des Personals<br />
• Erhöhen des Strukturmaterialanteils bereits bei der Aufbereitung bzw. durch Zumischen von<br />
Siebüberlauf während der Rotte<br />
• Änderung der Mietengeometrie unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten<br />
(z. B. Temperatur, Niederschlag, Wind)<br />
• bei zu hohem Wassergehalt Auflegen der Miete auf eine Strukturmatte (dies fördert die Wasserabfuhr),<br />
Einstellen der künstlichen Bewässerung und Abdecken der Mieten zum Schutz<br />
vor dem Eindringen von Niederschlag<br />
• Erhöhung des Zuluftmenge bei zwangsbelüfteten Rottesystemen<br />
3.3 Überwiegen der Mineralisierung<br />
• Reduktion der Belüftung auf ein für den biologischen Abbau und den Wärmeaustrag erforderliches<br />
Maß<br />
3.4 Temperaturen über 70 °C<br />
• ausreichende Wasserzugabe (der Hauptanteil der Wärmeabfuhr erfolgt über Verdunstung)<br />
• Umsetzen<br />
• Erhöhung der Luftzufuhr bei zwangsbelüfteten Rottesystemen<br />
3.5 Hygiene<br />
• Einhaltung der geforderten Hygienisierungsbedingungen (Wassergehalt, Höhe und/oder<br />
Zeitdauer Temperatur, siehe Tabelle 4-9 der Richtlinie „Stand der Technik der Kompostierung“)<br />
• mindestens ein Umsetzvorgang während der Hygienisierungsphase bei der offenen Mietenkompostierung<br />
• Verhindern einer Reinfektion durch organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen. Geeignete<br />
Maßnahmen sind beispielsweise das mechanische Reinigen von Geräten wie Radlader<br />
und Umsetzgerät <strong>zur</strong> Vermeidung der Kontamination durch Materialverfrachtungen bzw.<br />
Unterlassen der Verwendung von Sickerwasser aus Anlagenbereichen vor der Hygienisierungsphase<br />
zum Befeuchten von bereits hygienisiertem Material<br />
3.6 Geruchsemissionen<br />
• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung der Sauerstoffversorgung (siehe Punkt 2.2)<br />
• Sauberkeit (Vermeiden von Material- und Sickerwasserresten in allen Anlagebereichen)<br />
• Berücksichtigen der Witterungsverhältnisse beim Umsetzen (Inversionswetterlagen, Windrichtung)<br />
3.7 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />
• Vermeidung von Austrocknung<br />
• Sauberkeit, Reinigung der Fahrwege<br />
• Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse bei der Materialmanipulation<br />
• Maßnahmen <strong>zur</strong> besseren Störstoffabtrennung bei der Aufbereitung<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
32 ÖWAV-Regelblatt 518
3.8 Flüssige Emissionen<br />
• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Steuerung des Wasserhaushalts (Schutz vor Niederschlag, Reinigung<br />
und Wartung der Sickerwasserabfuhreinrichtungen)<br />
3.9 Gasförmige Emissionen<br />
• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung mangelhafter Sauerstoffversorgung (siehe Punkt 2.2)<br />
3.10 Lärm<br />
• organisatorische Maßnahmen durch Festlegung geeigneter Betriebszeiten und Koordination<br />
der Anlieferung, damit die Materialaufbereitung innerhalb dieser Betriebszeiten erfolgen<br />
kann<br />
3.11 Korrosionsschutz<br />
• Beachtung der Materialwahl und geeigneter Anstriche der Geräte bei Anschaffung<br />
• Reinigung und Wartung von Anlagenteilen und Geräten<br />
• Abstellung der Geräte in von Niederschlag geschützten Bereichen<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien )<br />
4.1 Kompostverordnung, Anlage 6<br />
4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.3<br />
4.3 ÖNORM EN 13725 – Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration<br />
4.4 ÖWAV-Regelblatt 513 – Betrieb von Biofiltern<br />
4.5 VDI 3475 – Emissionsminderung – Biologische Abfallbehandlungsanlagen – Kompostierung<br />
4.6 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetz und Verordnungen)<br />
5.1 Tiermaterialiengesetz (TMG)<br />
5.2 Wasserrechtsgesetz (WRG), §§ 34 (1) und 54 (1, 2)<br />
5.3 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />
5.4 Brandschutzvorschriften<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 33
4.2.4 Nachrotte<br />
Tabelle 7:<br />
Bereichsbeschreibung Nachrotte<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
Die Nachrotte ist jener Rotteabschnitt, in dem im Anschluss an die Hauptrotte die Humifizierung<br />
zum Fertigkompost erfolgt. Im Unterschied <strong>zur</strong> Hauptrotte ist die Nachrotte durch geringeren<br />
Sauerstoffverbrauch, geringere Selbsterhitzung und nur noch geringen Wasseraustrag gekennzeichnet.<br />
Sie verläuft im mesophilen bis psychrophilen Temperaturbereich < 40 °C (z. B. Selbsterhitzungstest<br />
oder Beurteilung der Rottetemperaturaufzeichnungen).<br />
Je nach Beschaffenheit des Inputmaterials (z. B. Strukturanteil, C/N-Verhältnis), der Prozessführung<br />
während der Haupt- und Nachrotte sowie der gewünschten Reife des Endprodukts sind<br />
unterschiedliche Nachrottezeiten erforderlich.<br />
1.1 Wesentliche Anforderungen an die Nachrotte:<br />
• Abbau/Umbau der mittel bis schwer abbaubaren Substanzen (z. B. Zellulose, Lignin) bzw.<br />
Aufbau von Huminstoffen und Tonmineralhumuskomplexen<br />
• Abbau der mikrobiellen Biomasse und seuchenhygienisch relevanter Keime<br />
• Herstellung eines für den jeweiligen Anwendungsbereich geeigneten Endprodukts (z. B.<br />
Pflanzenverträglichkeit) ggf. vor einer Feinaufbereitung<br />
• Minimierung der Emission von Geruch, Staub und klimarelevanten Gasen (z. B. CH 4<br />
, N 2<br />
O)<br />
durch Maßnahmen <strong>zur</strong> Optimierung der Rottebedingungen<br />
Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Prozesssteuerung hängen vom gewählten Nachrotteverfahren ab.<br />
Die Nachrotte erfolgt meist in Zeilen- oder Tafelmieten, teilweise auch in offenen Boxen oder<br />
geschlossenen Hallen. Grundsätzlich sind auch alle Verfahrenstypen der Hauptrotte für die<br />
Nachrotte geeignet, insbesondere für die Nachrotte von anaerob vorbehandelten organischen<br />
Materialien. Die bauliche Ausführung bzw. die maschinelle Ausstattung der Nachrotte ist dabei<br />
auch von der Leistungsfähigkeit der Hauptrotte abhängig.<br />
1.2 Folgende Verfahrenstypen kommen zum Einsatz:<br />
• Offene Mietenkompostierung vorwiegend mit regelmäßiger Materialumsetzung mittels mobilen<br />
Mietenumsetzgeräten, meistens ohne integrierte Zwangsbelüftung,<br />
– vorwiegend auf offenem Mutterboden, insbesondere in Abhängigkeit von der hydrogeologischen<br />
Eignung des Standorts, oder<br />
– mit einer flüssigkeitsdichten Basisabdichtung der Rottefläche.<br />
• Sonderform mittels Abdeckung der Mieten mit semipermeablen Membranen<br />
Jedenfalls erforderlich sind:<br />
• Erfassung und geordnete Beseitigung des anfallenden Oberflächen- und Sickerwassers von<br />
befestigten Flächen, sofern die Reinigung und Wiederverwertung am Standort nicht möglich<br />
ist, oder<br />
• Überdachung der Rottefläche in Abhängigkeit von der Kapazität der Nachrotte und der<br />
Jahresniederschlagsmenge des Standortes<br />
1.3 Worauf ist besonders zu achten?<br />
• Sicherstellung eines fortschreitenden Ab- und Umbaus der organischen Substanz<br />
• Sicherstellung des Gasaustausches (z. B. Sauerstoffversorgung und Abfuhr von Stoffwechselprodukten,<br />
CO 2<br />
)<br />
• Aufrechterhaltung von Struktur und Wassergehalt<br />
• Kontrolle von Feuchtigkeit (Faustprobe) und Geruch<br />
• Einstellung der optimalen Materialfeuchtigkeit etwa zwischen 45 und 55 % i. d. FM bzw. Vermeidung<br />
von Trockenstabilisierung bzw. Vernässung<br />
• Einstellung der Endfeuchtigkeit auf die nachfolgenden Verwendungs- oder Verarbeitungsschritte<br />
(z. B. Feinaufbereitung, Nachlagerung, Absackung, Ausbringung)<br />
• Verringerung der Bildung von Kondensat- und Sickerwasser bzw. deren ordnungsgemäße<br />
Behandlung<br />
• Maßnahmen der Emissionsminderung<br />
• Maßnahmen zum Korrosionsschutz<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Trockenstabilisierung des Rotteguts (durch mangelhafte Bewässerung und/oder zu intensive<br />
Belüftung)<br />
2.2 Mangelhafte Sauerstoffversorgung des Rotteguts und dadurch vermehrte Bildung von<br />
anaeroben Zonen<br />
2.3 Temperaturen über 40 °C<br />
2.4 Mangelhafte Hygienisierung<br />
34 ÖWAV-Regelblatt 518
2.5 Geruchsemissionen (Emissionen in der Nachrotte werden im Wesentlichen vom Reifestadium<br />
des Komposts beeinflusst)<br />
2.6 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen im Zuge der Materialmanipulation<br />
2.7 Gasförmige Emissionen, insbesondere klimarelevante Gase, z. B. Lachgas (N 2<br />
O)<br />
2.8 Lärm durch Belüftungs- und Umsetzaggregate<br />
2.9 Korrosion von Anlagenteilen<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
Die hier angeführten Lösungsvorschläge sind immer im Hinblick auf den Gesamtprozess zu<br />
sehen. So können Maßnahmen <strong>zur</strong> Verminderung von Problemen in einem Bereich zu einer<br />
Verschärfung von Problemen in anderen Bereichen führen.<br />
3.1 Trockenstabilisierung<br />
• Aufrechterhaltung eines ausreichenden Wassergehalts (z. B. durch Wasserzugabe im Zuge<br />
des Umsetzens und/oder durch Oberflächenbewässerung)<br />
3.2 Mangelhafte Sauerstoffversorgung<br />
• Verbesserung der Auflockerung beim Umsetzen (eventuell durch Verbesserung der maschinentechnischen<br />
Ausstattung). Radlader sind zum Umsetzen prinzipiell weniger geeignet und<br />
erfordern besondere Geschicklichkeit des Personals<br />
• bei zu hohem Wassergehalt Zumischen von trockenen bzw. strukturgebenden Material (z. B.<br />
Siebüberlauf). Auflegen der Miete auf eine Strukturmatte (dies fördert die Wasserabfuhr), Einstellen<br />
der künstlichen Bewässerung und Abdecken der Mieten zum Schutz vor dem Eindringen<br />
von Niederschlag<br />
3.3 Temperaturen über 40 °C<br />
• dosierte Wasserzugabe (ein zu hoher Wasseranteil kann in der Nachrotte aufgrund geringerer<br />
Temperaturen nicht mehr ausgetragen werden)<br />
• Umsetzen<br />
3.4 Hygiene<br />
• Verhindern einer Reinfektion durch organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen. Geeignete<br />
Maßnahmen sind beispielsweise das mechanische Reinigen von Geräten wie Radlader<br />
und Umsetzgerät <strong>zur</strong> Vermeidung der Kontamination durch Materialverfrachtungen bzw.<br />
Unterlassen der Verwendung von Sickerwasser aus Anlagenbereichen vor der Hygienisierungsphase<br />
zum Befeuchten von bereits hygienisiertem Material<br />
3.5 Geruchsemissionen<br />
• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung der Sauerstoffversorgung (siehe Punkt 3.2)<br />
• Sauberkeit (Vermeiden von Material- und Sickerwasserresten in allen Anlagebereichen)<br />
• nach Möglichkeit Berücksichtigen der Witterungsverhältnisse beim Umsetzen (Inversionswetterlagen,<br />
Windrichtung)<br />
3.6 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />
• Vermeidung von Austrocknung<br />
• Sauberkeit, Reinigung der Fahrwege<br />
• Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse bei der Materialmanipulation<br />
• Abdeckung der Mieten<br />
3.7 Gasförmige Emissionen<br />
• alle Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung mangelhafter Sauerstoffversorgung (siehe Punkt 3.2)<br />
3.8 Lärm<br />
• organisatorische Maßnahmen durch Festlegung geeigneter Betriebszeiten<br />
3.9 Korrosionsschutz<br />
• Reinigung und Wartung von Geräten<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Richtlinien und Gesetze)<br />
4.1 Kompostverordnung, Anlage 6<br />
4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.3<br />
4.3 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Richtlinien und Gesetze)<br />
5.1 Tiermaterialiengesetz (TMG)<br />
5.2 Wasserrechtsgesetz (WRG), § 54 (1, 2)<br />
5.3 Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften<br />
5.4 Brandschutzvorschriften<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 35
4.2.5 Endaufbereitung (Feinaufbereitung)<br />
Tabelle 8:<br />
Bereichsbeschreibung Endaufbereitung (Feinaufbereitung)<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
In der Endaufbereitung wird der aus der Rotte kommende Kompost je nach Anwendung oder<br />
Kundenwunsch nachbehandelt (Korngrößeneinstellung, Fremdstoffabtrennung usw.).<br />
Ziel ist die Herstellung eines optimierten Endprodukts für den jeweiligen Anwendungsbereich.<br />
Die abgesiebte Grobfraktion kann bei der Ausgangsmaterialaufbereitung (siehe Kapitel 4.2.2)<br />
als Strukturmaterial eingesetzt werden. Zu stark verunreinigte bzw. überschüssige Grobfraktionen<br />
müssen aus der Anlage ausgeschleust werden. Nach einer Abtrennung von Störstoffen ist<br />
eine thermische Verwertung der Grobfraktion möglich.<br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />
• zu trockenes Material (Windverfrachtungen, Verunreinigungen, Staubbelastung)<br />
• zu feuchtes Material (schlechter Abscheidegrad)<br />
2.2 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />
• Witterungseinfluss bei der Aufbereitung im Freien (Wind, Niederschlag)<br />
2.3 Lärm durch Aufbereitungsaggregate<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
3.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />
• sorgfältige Einflussnahme auf den Wasserhaushalt während der Nachrotte: Das Material sollte<br />
einen Wassergehalt von ca. 30 % bis 35 % aufweisen<br />
• Der Auswahl der Siebtechnik kommt eine wesentliche Bedeutung zu (bei geringerem Wassergehalt<br />
sind Trommelsiebe gut geeignet, bei höherem Wassergehalt sind Sternsiebe effektiver)<br />
3.2 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />
• Staubschutzmasken für Personal<br />
• Wassergehalt in der Nachrotte erhöhen<br />
• Staub und Keime mit Sprühnebelvorrichtungen binden<br />
• Kapselung und Entstaubung<br />
• Einhausung (bringt Wetterunabhängigkeit)<br />
• geeignete Umzäunung<br />
3.3 Lärm<br />
• Kapselung oder Schallisolierung<br />
• Einhausung<br />
• Betriebszeiten einhalten<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien )<br />
4.1 Kompostverordnung (abgetrennte Störstoffanteile)<br />
4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.5<br />
4.3 Abfallnachweisverordnung i. d. g. F. (Fehlchargen, Störstoffentsorgung)<br />
4.4 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />
4.5 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />
–––<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
36 ÖWAV-Regelblatt 518
4.2.6 Nachlagerung<br />
Tabelle 9:<br />
Bereichsbeschreibung Fertigkompostlagerung<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
Die Lagerung dient dazu, den Zeitraum zwischen Endaufbereitung und Anwendung des Komposts<br />
ohne nachteilige Auswirkungen auf die Qualität zu überbrücken.<br />
Prinzipiell ist damit ein Nachreifen des Komposts verbunden, eine bereits erfolgte Deklaration<br />
darf dadurch aber nicht verändert werden.<br />
Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Abgabe des Fertigkomposts sind auf die anlagenspezifischen Zielsetzungen<br />
(z. B. Loseware, Sackware) abzustimmen.<br />
Worauf ist besonders zu achten?<br />
• Qualität der Deklaration muss erhalten bleiben<br />
• Schutz vor Austrocknung und Vernässung (Gefahr der Nährstoffauswaschung)<br />
• Sicherstellung der Sauerstoffversorgung<br />
• Verhindern von nachträglichen Verunreinigungen (Unkrautsamen)<br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />
2.2 Materialverfrachtung und Staubemissionen<br />
2.3 Sicherstellung der Sauerstoffversorgung<br />
2.4 Nachträgliche Verunreinigung (z. B. Anflug und Reinfektion durch Samen, Keime und Pilze)<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
3.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />
• an Materialzustand und klimatische Gegebenheiten angepasste Mietengeometrie<br />
• gezielte Erfassung und Ableitung von Niederschlagswasser<br />
• in Abhängigkeit von der Produktanwendung eventuell Überdachung in niederschlagsreichen<br />
Regionen<br />
3.2 Materialverfrachtung und Staubemissionen<br />
• Windschutz (Erdwall, Hecke)<br />
• Beregnen der Oberfläche (mit hygienisch unbedenklichem Wasser)<br />
3.3 Ausreichende Sauerstoffversorgung<br />
• bedarfsgerechtes Umsetzen in Abhängigkeit von Materialzustand und Mietengeometrie<br />
3.4 Nachträgliche Verunreinigung<br />
• Verhindern einer Reinfektion durch organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen. Geeignete<br />
Maßnahmen sind beispielsweise das mechanische Reinigen von Geräten (z. B. Radlader,<br />
Umsetzgerät) <strong>zur</strong> Vermeidung der Kontamination durch Materialverfrachtungen bzw.<br />
Unterlassen der Verwendung von Sickerwasser aus Anlagenbereichen vor der Hygienisierungsphase<br />
zum Befeuchten von bereits hygienisiertem Material<br />
• Ein Eintrag von Unkrautsamen lässt sich ausschließlich durch Abdeckung oder Einhausung<br />
verhindern. Um Kompost möglich unkrautsamenfrei abzugeben, empfiehlt es sich, nach<br />
l ängerer Lagerung die oberste Schicht abzuziehen und dem Hauptrotteprozess zuzuführen<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Richtlinien und Gesetze)<br />
4.1 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kap. 4.6. und 5.6.<br />
4.2 Anlagenbezogene Besonderheiten (bescheidspezifische Zusatzanforderungen)<br />
4.3 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Richtlinien und Gesetze)<br />
5.1 Wasserrechtsgesetz (WRG)<br />
5.2 AEV Abfallbehandlung<br />
5.3 Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften<br />
5.4 Brandschutzvorschriften<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 37
4.3 Maschinelle und technische Ausstattung<br />
Bei der maschinentechnischen Ausstattung ist auf Korrosionsbeständigkeit, Wartungsfreundlichkeit<br />
und Betriebssicherheit unter dem Gesichtspunkt einer hohen Verfügbarkeit sowie auf<br />
die erforderliche Reinigung zu achten.<br />
Tabelle 10: Kurzbeschreibung der maschinellen und technischen Ausstattung<br />
Zweck<br />
Wägen<br />
Zerkleinern<br />
Mischen<br />
Transportieren<br />
Umsetzen<br />
Bewässern<br />
Belüften<br />
Prozess<br />
über wachen<br />
Sieben<br />
Maschinelle und technische<br />
Ausstattung<br />
Brücken- bzw. Fahrzeugwaage<br />
Wiegeschaufel<br />
Bandwaage<br />
Industriewaagen<br />
Hacker<br />
Häcksler<br />
Schneide- bzw. Schraubenmühle<br />
Schredder<br />
Mischtrommel,<br />
Schneckenmischer<br />
Radlader<br />
Miststreuer<br />
Umsetzer<br />
Schaufellader (z. B. Radlader, Teleskoplader,<br />
Traktor mit Frontlader)<br />
Förderband<br />
Plattenband<br />
Schubboden<br />
Trogkettenförderer<br />
Schaufellader<br />
Umsetzer (boden- oder schienengebunden,<br />
traktorgezogen oder<br />
-geschoben)<br />
Vakuumfass<br />
Beregner (z. B. Kreis- oder Sektorenregner,<br />
Sprinkler)<br />
Injektor<br />
Ventilator<br />
Luftverteilungsrinne oder -schlauch<br />
Belüftungsboden<br />
Thermometer<br />
Gasanalysator (O 2<br />
, CO 2<br />
, CH 4<br />
)<br />
pH-Meter<br />
Manometer<br />
Trommelsieb<br />
Stern- bzw. Scheibensieb<br />
Spannwellensieb<br />
Rüttel- bzw. Vibrationssieb<br />
Windsichter<br />
Magnet- und Wirbelstromabscheider<br />
Ballistischer Abscheider<br />
Anmerkungen<br />
regelmäßiges Eichen erforderlich<br />
Schnittstelle <strong>zur</strong> elektronischen Dokumentation<br />
beachten<br />
Sicherheits- und Noteinrichtungen<br />
erforderlich<br />
Wartungsplan beachten<br />
regelmäßige Kontrolle auf Verschleiß<br />
Energieverbrauch optimieren<br />
Sicherheits- und Noteinrichtungen<br />
erforderlich<br />
Wasserzugabemöglichkeit beachten<br />
regelmäßige Reinigung mobiler Maschinen<br />
erforderlich<br />
regelmäßige Reinigung von Schaufellader<br />
erforderlich<br />
Staubemissionen minimieren<br />
Staub- und Geruchsemissionen<br />
minimieren<br />
Frostschutz beachten<br />
Düsen und Filter regelmäßig reinigen<br />
Sicherstellen der Entwässerung und<br />
einer regelmäßigen Reinigung aller<br />
Belüftungseinrichtungen<br />
Druckverhältnisse überwachen<br />
Funktion prüfen und Wartungsplan<br />
beachten<br />
regelmäßige Reinigung wesentlich<br />
Staub- und Geruchsemissionen<br />
minimieren<br />
Kapitel<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
Störstoffe<br />
abtrennen<br />
Staub- und Geruchsemissionen<br />
minimieren<br />
4.1<br />
4.2.1<br />
3.3<br />
4.2.2<br />
3.3<br />
3.6.3<br />
4.2.2<br />
3.3<br />
3.6.2<br />
4.2.1<br />
3.4.2<br />
3.4.3<br />
3.6.3<br />
4.2.3<br />
4.2.4<br />
3.4.2<br />
3.4.3<br />
3.6.5<br />
4.2.3<br />
4.2.4<br />
3.4.2<br />
3.4.3<br />
3.6.4<br />
4.2.3<br />
4.2.4<br />
3.6.1<br />
4.2.3<br />
4.2.4<br />
4.4.5<br />
3.3<br />
4.2.2<br />
4.2.5<br />
3.3<br />
4.2.2<br />
4.2.5<br />
38 ÖWAV-Regelblatt 518
Zweck<br />
Abluft<br />
behandeln<br />
Reinigen<br />
Fertigkompost<br />
aufbereiten<br />
Verpacken<br />
Maschinelle und technische<br />
Ausstattung<br />
Biofilter<br />
Befeuchter<br />
Wäscher<br />
Staubfilter bzw. Zyklon<br />
Hochdruckreiniger<br />
Kehrmaschine<br />
Schaufellader<br />
Industriestaubsauger<br />
Mischer<br />
Pelletierer<br />
Siebanlage<br />
Absackanlage<br />
Palettenwickler<br />
Anmerkungen<br />
Wartungsplan beachten,<br />
bei Einsatz von Säurewäschern<br />
Sicherheitsvorschriften beachten<br />
4.4 Qualitätssicherung, Aufzeichnung und Bilanzierung<br />
4.4.1 Qualitätssicherung<br />
Kapitel<br />
3.5.1<br />
3.5.2<br />
3.5.10-13<br />
4.2.3<br />
4.2.4<br />
4.2.1<br />
4.2.2<br />
4.2.5<br />
4.4.7<br />
4.2.5<br />
Sicherheitsvorschriften beachten 4.2.6<br />
Die Herstellung von Komposten aus Abfällen ist in der Kompostverordnung, BGBl. II 292/2001,<br />
geregelt. Bei Einhaltung der Bestimmungen der Kompostverordnung verlieren die Abfälle ihre<br />
Abfalleigenschaften und werden zum Produkt (Abfallende). Um die Anforderungen an die in<br />
der Kompostverordnung festgelegte Qualitätssicherung zu erfüllen, ist ein Qualitätssicherungssystem<br />
erforderlich.<br />
Die Anforderungen an dieses System sind in folgenden ÖNORMEN festgelegt:<br />
• ÖNORM S 2206-1:2004 04 01<br />
Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für die Herstellung von Komposten –<br />
Teil 1: Grundlagen für die Qualitätssicherung eines Betriebes und der betriebsinternen<br />
technischen Abläufe<br />
• ÖNORM S 2206-2:2005 03 01<br />
Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für Komposte – Teil 2: Qualitätssicherungsorganisation<br />
Die Umsetzung dieser Qualitätssicherung wird in der ON-Regel 192206 „Umsetzung der Qualitätssicherung<br />
auf Kompostanlagen“ beschrieben und umfasst zumindest folgende Bereiche:<br />
a) Stammdaten (z. B. Standort, Betreiber, Ausbildungsstand des Betriebspersonals)<br />
b) Beschreibung der relevanten Anlagenteile<br />
c) Maschinenkapazitäten<br />
d) Beschreibung und Dokumentation des Betriebs-/Verfahrensablaufs sowie der Eigen- und<br />
Fremdüberwachung (z. B. Mietenmanagement, Hygienisierungsnachweis, Zeitpunkt der<br />
Probenahmen)<br />
e) Störfälle und deren Behebung (wenn zutreffend)<br />
f) Daten <strong>zur</strong> Stoffbilanz (z. B. Menge und Qualität der Eingangsmaterialien, Störstoffe)<br />
g) Beschreibung des/der Endprodukte(s) (Menge und Qualität)<br />
h) Kompostabgabe und Kennzeichnung<br />
i) Umwelt-/Dienstnehmerschutz, Beschwerdemanagement<br />
j) Allgemeine Beurteilung (Mängelbeschreibung wenn zutreffend), Anmerkungen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 39
4.4.2 Aufzeichnung und Bilanzierung<br />
Die Aufzeichnungspflichten auf Kompostierungsanlagen gelten seit Inkrafttreten der Kompostverordnung,<br />
BGBl. II/292/2001, und werden im Zuge des EDM-Teilprojekts „eKompost“ hinkünftig<br />
auf elektronischem Wege zu übermitteln sein.<br />
Gemäß AWG 2002 i. d. g. F. (§ 22, Elektronische Register) bzw. Abfallbilanzverordnung 2008<br />
sind die Jahresabfallmengen beginnend für das Bilanzjahr 2009 elektronisch im Rahmen der<br />
„eBilanz“ zu melden.<br />
Tabelle 11: Wesentliche Anforderungen hinsichtlich Qualitätssicherung, eBilanz und eKompost<br />
Anlagenbereich Qualitätssicherung eBilanz eKompost<br />
• Jede Anlieferung ist getrennt nach Abfallart (Schlüsselnummer gem. ÖNORM<br />
S 2100 bzw. wenn vorhanden GTIN) als Volumen oder Masse zu erfassen, auch<br />
wenn diese Fuhren <strong>zur</strong>ückgewiesen werden<br />
• Die Datenaufzeichnung erfolgt als Masse [kg], welche gerechnet, geschätzt oder<br />
Anlieferung/<br />
Zwischenlager<br />
gewogen werden kann<br />
• Die Personendaten (Name und Anschrift, ÖNACE bzw. – wenn vorhanden – die<br />
Personen- oder Standort-GLN) des Abfallbesitzers sind strukturiert aufzuzeichnen<br />
Aufzeichnung von Art und Meldung von Art, Menge,<br />
Art, Menge, Herkunft und<br />
Menge pro Überprüfungszeitraum<br />
Bilanzzeitraum<br />
Herkunft und Verbleib pro<br />
Verbleib laufend<br />
Aufbereitung<br />
Beschreibung der Anlagenteile<br />
und eingesetzten<br />
Technik<br />
Art, Menge, Herkunft und<br />
Verbleib getrennt nach<br />
Stoffströmen<br />
Falls als bilanzrelevanter<br />
Aufzeichnung gemäß<br />
Aufzeichnung gemäß<br />
Anlagenteil definiert, sind<br />
Kompostverordnung und<br />
Kompostverordnung und<br />
Haupt- und<br />
Art, Menge, Herkunft und<br />
Richtlinie zum Stand der<br />
Richtlinie zum Stand der<br />
Nachrotte<br />
Verbleib getrennt nach<br />
Technik der Kompostierunrung<br />
Technik der Kompostie-<br />
Stoffströmen pro Bilanzzeitraum<br />
zu melden<br />
Endaufbereitung<br />
Beschreibung der Anlagenteile<br />
und eingesetzten<br />
Technik<br />
Art, Menge, Herkunft und<br />
Verbleib getrennt nach<br />
Stoffströmen<br />
Nachlagerung/<br />
Produktlager<br />
Deklaration, Kennzeichnung<br />
und Mengen<br />
Interne Umbuchung aus<br />
dem vorangegangenen bilanzrelevanten<br />
Anlagenteil<br />
in das Produktlager<br />
Interne Umbuchung aus<br />
dem vorangegangenen bilanzrelevanten<br />
Anlagenteil<br />
in das Produktlager<br />
Kompostabgabe<br />
Kennzeichnungsblatt, Eigenanwendung,<br />
Inverkehrbringung<br />
und Mengen<br />
–––<br />
Aufzeichnungen für jede<br />
in Verkehr gebrachte<br />
Kompostcharge und über<br />
deren Abnehmer gemäß<br />
Kompostverordnung<br />
Anmerkung: Die auf der gesamten Kompostierungsanlage anfallenden Störstoffe müssen nach Art,<br />
Menge, Herkunft und Verbleib aufgezeichnet bzw. für bilanzrelevante Anlagenteile pro Bilanzzeitraum<br />
nach Art, Menge, Herkunft und Verbleib gemeldet werden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
40 ÖWAV-Regelblatt 518
Abbildung 2: Beispielhafte Darstellung einer Kompostierungsanlage mit der Mindestanzahl<br />
an bilanzrelevanten Anlagenteilen für die Jahresabfallbilanzmeldung im Wege der<br />
„eBilanz“<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
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<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
42 ÖWAV-Regelblatt 518