Entwurf zur Stellungnahme
Entwurf zur Stellungnahme
Entwurf zur Stellungnahme
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4.2.5 Endaufbereitung (Feinaufbereitung)<br />
Tabelle 8:<br />
Bereichsbeschreibung Endaufbereitung (Feinaufbereitung)<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
In der Endaufbereitung wird der aus der Rotte kommende Kompost je nach Anwendung oder<br />
Kundenwunsch nachbehandelt (Korngrößeneinstellung, Fremdstoffabtrennung usw.).<br />
Ziel ist die Herstellung eines optimierten Endprodukts für den jeweiligen Anwendungsbereich.<br />
Die abgesiebte Grobfraktion kann bei der Ausgangsmaterialaufbereitung (siehe Kapitel 4.2.2)<br />
als Strukturmaterial eingesetzt werden. Zu stark verunreinigte bzw. überschüssige Grobfraktionen<br />
müssen aus der Anlage ausgeschleust werden. Nach einer Abtrennung von Störstoffen ist<br />
eine thermische Verwertung der Grobfraktion möglich.<br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />
• zu trockenes Material (Windverfrachtungen, Verunreinigungen, Staubbelastung)<br />
• zu feuchtes Material (schlechter Abscheidegrad)<br />
2.2 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />
• Witterungseinfluss bei der Aufbereitung im Freien (Wind, Niederschlag)<br />
2.3 Lärm durch Aufbereitungsaggregate<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
3.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />
• sorgfältige Einflussnahme auf den Wasserhaushalt während der Nachrotte: Das Material sollte<br />
einen Wassergehalt von ca. 30 % bis 35 % aufweisen<br />
• Der Auswahl der Siebtechnik kommt eine wesentliche Bedeutung zu (bei geringerem Wassergehalt<br />
sind Trommelsiebe gut geeignet, bei höherem Wassergehalt sind Sternsiebe effektiver)<br />
3.2 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />
• Staubschutzmasken für Personal<br />
• Wassergehalt in der Nachrotte erhöhen<br />
• Staub und Keime mit Sprühnebelvorrichtungen binden<br />
• Kapselung und Entstaubung<br />
• Einhausung (bringt Wetterunabhängigkeit)<br />
• geeignete Umzäunung<br />
3.3 Lärm<br />
• Kapselung oder Schallisolierung<br />
• Einhausung<br />
• Betriebszeiten einhalten<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien )<br />
4.1 Kompostverordnung (abgetrennte Störstoffanteile)<br />
4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.5<br />
4.3 Abfallnachweisverordnung i. d. g. F. (Fehlchargen, Störstoffentsorgung)<br />
4.4 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />
4.5 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />
–––<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
36 ÖWAV-Regelblatt 518