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Entwurf zur Stellungnahme

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4.2.5 Endaufbereitung (Feinaufbereitung)<br />

Tabelle 8:<br />

Bereichsbeschreibung Endaufbereitung (Feinaufbereitung)<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

In der Endaufbereitung wird der aus der Rotte kommende Kompost je nach Anwendung oder<br />

Kundenwunsch nachbehandelt (Korngrößeneinstellung, Fremdstoffabtrennung usw.).<br />

Ziel ist die Herstellung eines optimierten Endprodukts für den jeweiligen Anwendungsbereich.<br />

Die abgesiebte Grobfraktion kann bei der Ausgangsmaterialaufbereitung (siehe Kapitel 4.2.2)<br />

als Strukturmaterial eingesetzt werden. Zu stark verunreinigte bzw. überschüssige Grobfraktionen<br />

müssen aus der Anlage ausgeschleust werden. Nach einer Abtrennung von Störstoffen ist<br />

eine thermische Verwertung der Grobfraktion möglich.<br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />

• zu trockenes Material (Windverfrachtungen, Verunreinigungen, Staubbelastung)<br />

• zu feuchtes Material (schlechter Abscheidegrad)<br />

2.2 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />

• Witterungseinfluss bei der Aufbereitung im Freien (Wind, Niederschlag)<br />

2.3 Lärm durch Aufbereitungsaggregate<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

3.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />

• sorgfältige Einflussnahme auf den Wasserhaushalt während der Nachrotte: Das Material sollte<br />

einen Wassergehalt von ca. 30 % bis 35 % aufweisen<br />

• Der Auswahl der Siebtechnik kommt eine wesentliche Bedeutung zu (bei geringerem Wassergehalt<br />

sind Trommelsiebe gut geeignet, bei höherem Wassergehalt sind Sternsiebe effektiver)<br />

3.2 Materialverfrachtung sowie Staub- und Keimemissionen<br />

• Staubschutzmasken für Personal<br />

• Wassergehalt in der Nachrotte erhöhen<br />

• Staub und Keime mit Sprühnebelvorrichtungen binden<br />

• Kapselung und Entstaubung<br />

• Einhausung (bringt Wetterunabhängigkeit)<br />

• geeignete Umzäunung<br />

3.3 Lärm<br />

• Kapselung oder Schallisolierung<br />

• Einhausung<br />

• Betriebszeiten einhalten<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien )<br />

4.1 Kompostverordnung (abgetrennte Störstoffanteile)<br />

4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.5<br />

4.3 Abfallnachweisverordnung i. d. g. F. (Fehlchargen, Störstoffentsorgung)<br />

4.4 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />

4.5 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />

–––<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

36 ÖWAV-Regelblatt 518

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