Entwurf zur Stellungnahme
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Vorwort<br />
Das Ziel der Kompostierung ist der möglichst zügige und verlustarme Abbau der organischen<br />
Ursprungssubstanzen und deren Überführen in stabile, pflanzenfreundliche Humussubstanzen.<br />
Die Anwendung des erzeugten Komposts, also das Zurückführen organischer Substanz<br />
in den natürlichen Stoffkreislauf, erfordert, dass dieser Kompost hohe Qualität aufweist.<br />
Bei geeigneter Ausgangsmaterialzusammensetzung und bei Einhaltung günstiger Rottebedingungen<br />
können in reifem Kompost bis zu 40 % der organischen Substanz als Huminsäuren<br />
vorliegen. Die auffälligen und wesentlichen Eigenschaften der Huminstoffe sind deren Widerstand<br />
gegen einen biologischen Abbau, ihre hohe Kationenaustauschkapazität und ihre sorptive<br />
Bindung an mineralische Bodenbestandteile. Ein Freisetzen von Nährstoffen wird erst mit<br />
dem Abbau der Huminstoffe möglich. Da Huminstoffe jedoch gegenüber mikrobiellem Abbau<br />
weitgehend resistent sind, stellen sie eine sehr langsam fließende Nährstoffquelle dar.<br />
Biologische Abbauprozesse laufen in der Natur selbstständig ab. Der Prozess bedarf jedoch<br />
in dem Moment unserer Unterstützung, wenn der Charakter der organischen Substanz, deren<br />
große Menge, deren Struktur oder auch unsere Zeitvorgabe diesen natürlichen Ablauf nicht<br />
mehr zulassen. Wir müssen dann Geräte und verfahrenstechnische Hilfsmittel einsetzen, um<br />
den aeroben Rotteprozess überhaupt zu ermöglichen bzw. ihn zu optimieren. Wir sprechen<br />
deshalb auch von einem technischen Kompostierprozess. Ein solcher technischer Kompostierprozess<br />
verursacht auch Emissionen (Lärm, Geruch, Staub, Sickerwasser, Pilzsporen),<br />
welche allerdings unter Kenntnis ihrer naturwissenschaftlich-technisch bedingten Ursachen<br />
weitgehend beherrschbar sind.<br />
Dieses Regelblatt soll dem Praktiker helfen, den Rotteprozess besser zu verstehen, und<br />
dadurch gezielter in den Prozess eingreifen zu können. Damit erhält er ein Werkzeug, um<br />
einerseits die Qualität seines Endprodukts zu verbessern und andererseits die Prozessab läufe<br />
dahingehend zu optimieren, dass dabei möglichst geringe Emissionen verursacht werden.<br />
Wien, im XXX 2009<br />
ÖSTERREICHISCHER<br />
WASSER- UND ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 3