Entwurf zur Stellungnahme
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4.2.6 Nachlagerung<br />
Tabelle 9:<br />
Bereichsbeschreibung Fertigkompostlagerung<br />
1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />
Die Lagerung dient dazu, den Zeitraum zwischen Endaufbereitung und Anwendung des Komposts<br />
ohne nachteilige Auswirkungen auf die Qualität zu überbrücken.<br />
Prinzipiell ist damit ein Nachreifen des Komposts verbunden, eine bereits erfolgte Deklaration<br />
darf dadurch aber nicht verändert werden.<br />
Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Abgabe des Fertigkomposts sind auf die anlagenspezifischen Zielsetzungen<br />
(z. B. Loseware, Sackware) abzustimmen.<br />
Worauf ist besonders zu achten?<br />
• Qualität der Deklaration muss erhalten bleiben<br />
• Schutz vor Austrocknung und Vernässung (Gefahr der Nährstoffauswaschung)<br />
• Sicherstellung der Sauerstoffversorgung<br />
• Verhindern von nachträglichen Verunreinigungen (Unkrautsamen)<br />
2 Problembereiche<br />
2.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />
2.2 Materialverfrachtung und Staubemissionen<br />
2.3 Sicherstellung der Sauerstoffversorgung<br />
2.4 Nachträgliche Verunreinigung (z. B. Anflug und Reinfektion durch Samen, Keime und Pilze)<br />
3 Lösungsvorschläge<br />
3.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />
• an Materialzustand und klimatische Gegebenheiten angepasste Mietengeometrie<br />
• gezielte Erfassung und Ableitung von Niederschlagswasser<br />
• in Abhängigkeit von der Produktanwendung eventuell Überdachung in niederschlagsreichen<br />
Regionen<br />
3.2 Materialverfrachtung und Staubemissionen<br />
• Windschutz (Erdwall, Hecke)<br />
• Beregnen der Oberfläche (mit hygienisch unbedenklichem Wasser)<br />
3.3 Ausreichende Sauerstoffversorgung<br />
• bedarfsgerechtes Umsetzen in Abhängigkeit von Materialzustand und Mietengeometrie<br />
3.4 Nachträgliche Verunreinigung<br />
• Verhindern einer Reinfektion durch organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen. Geeignete<br />
Maßnahmen sind beispielsweise das mechanische Reinigen von Geräten (z. B. Radlader,<br />
Umsetzgerät) <strong>zur</strong> Vermeidung der Kontamination durch Materialverfrachtungen bzw.<br />
Unterlassen der Verwendung von Sickerwasser aus Anlagenbereichen vor der Hygienisierungsphase<br />
zum Befeuchten von bereits hygienisiertem Material<br />
• Ein Eintrag von Unkrautsamen lässt sich ausschließlich durch Abdeckung oder Einhausung<br />
verhindern. Um Kompost möglich unkrautsamenfrei abzugeben, empfiehlt es sich, nach<br />
l ängerer Lagerung die oberste Schicht abzuziehen und dem Hauptrotteprozess zuzuführen<br />
4 Verweise (auf direkt betroffene Richtlinien und Gesetze)<br />
4.1 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kap. 4.6. und 5.6.<br />
4.2 Anlagenbezogene Besonderheiten (bescheidspezifische Zusatzanforderungen)<br />
4.3 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />
5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Richtlinien und Gesetze)<br />
5.1 Wasserrechtsgesetz (WRG)<br />
5.2 AEV Abfallbehandlung<br />
5.3 Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften<br />
5.4 Brandschutzvorschriften<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
ÖWAV-Regelblatt 518 37