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Entwurf zur Stellungnahme

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4.2.6 Nachlagerung<br />

Tabelle 9:<br />

Bereichsbeschreibung Fertigkompostlagerung<br />

1 Anforderung (Ziel und Zweck)<br />

Die Lagerung dient dazu, den Zeitraum zwischen Endaufbereitung und Anwendung des Komposts<br />

ohne nachteilige Auswirkungen auf die Qualität zu überbrücken.<br />

Prinzipiell ist damit ein Nachreifen des Komposts verbunden, eine bereits erfolgte Deklaration<br />

darf dadurch aber nicht verändert werden.<br />

Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Abgabe des Fertigkomposts sind auf die anlagenspezifischen Zielsetzungen<br />

(z. B. Loseware, Sackware) abzustimmen.<br />

Worauf ist besonders zu achten?<br />

• Qualität der Deklaration muss erhalten bleiben<br />

• Schutz vor Austrocknung und Vernässung (Gefahr der Nährstoffauswaschung)<br />

• Sicherstellung der Sauerstoffversorgung<br />

• Verhindern von nachträglichen Verunreinigungen (Unkrautsamen)<br />

2 Problembereiche<br />

2.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />

2.2 Materialverfrachtung und Staubemissionen<br />

2.3 Sicherstellung der Sauerstoffversorgung<br />

2.4 Nachträgliche Verunreinigung (z. B. Anflug und Reinfektion durch Samen, Keime und Pilze)<br />

3 Lösungsvorschläge<br />

3.1 Ungünstiger Wassergehalt<br />

• an Materialzustand und klimatische Gegebenheiten angepasste Mietengeometrie<br />

• gezielte Erfassung und Ableitung von Niederschlagswasser<br />

• in Abhängigkeit von der Produktanwendung eventuell Überdachung in niederschlagsreichen<br />

Regionen<br />

3.2 Materialverfrachtung und Staubemissionen<br />

• Windschutz (Erdwall, Hecke)<br />

• Beregnen der Oberfläche (mit hygienisch unbedenklichem Wasser)<br />

3.3 Ausreichende Sauerstoffversorgung<br />

• bedarfsgerechtes Umsetzen in Abhängigkeit von Materialzustand und Mietengeometrie<br />

3.4 Nachträgliche Verunreinigung<br />

• Verhindern einer Reinfektion durch organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen. Geeignete<br />

Maßnahmen sind beispielsweise das mechanische Reinigen von Geräten (z. B. Radlader,<br />

Umsetzgerät) <strong>zur</strong> Vermeidung der Kontamination durch Materialverfrachtungen bzw.<br />

Unterlassen der Verwendung von Sickerwasser aus Anlagenbereichen vor der Hygienisierungsphase<br />

zum Befeuchten von bereits hygienisiertem Material<br />

• Ein Eintrag von Unkrautsamen lässt sich ausschließlich durch Abdeckung oder Einhausung<br />

verhindern. Um Kompost möglich unkrautsamenfrei abzugeben, empfiehlt es sich, nach<br />

l ängerer Lagerung die oberste Schicht abzuziehen und dem Hauptrotteprozess zuzuführen<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Richtlinien und Gesetze)<br />

4.1 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kap. 4.6. und 5.6.<br />

4.2 Anlagenbezogene Besonderheiten (bescheidspezifische Zusatzanforderungen)<br />

4.3 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Richtlinien und Gesetze)<br />

5.1 Wasserrechtsgesetz (WRG)<br />

5.2 AEV Abfallbehandlung<br />

5.3 Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften<br />

5.4 Brandschutzvorschriften<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

ÖWAV-Regelblatt 518 37

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