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Entwurf zur Stellungnahme

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3.2 Zerkleinerung<br />

• Emissionen: Abstand, Personenschutz, Prallwand, Netze, rasche Aufbereitung, Einhausung,<br />

Betriebszeiten<br />

• Verletzungsgefahr: Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitung, Schutz der Arbeitskraft beim<br />

Häcksler (Mund, Staubschutz)<br />

• zu intensive Zerkleinerung: Im Besonderen sollten Schritte gesetzt werden, dass nur die notwendigen<br />

Materialströme zerkleinert werden (z. B. Vorabsiebung)<br />

• langsam laufende Aggregate quetschende Zerkleinerung<br />

3.3 Mischen<br />

• Die Qualität der Ausgangsmischung kann durch Verwendung spezieller Mischgeräte verbessert<br />

werden.<br />

• nicht zu lange Lagerung des Strukturmaterials<br />

• ausgewogenes Verhältnis zwischen Biotonne-, Strukturmaterial und Wasserzugabe<br />

3.4 Einsetzbarkeit der Geräte<br />

• Auf einen verbesserten Bodenaufbau in diesem Bereich sollte geachtet werden, da es in<br />

diesem zu besonderer Beanspruchung kommt<br />

4 Verweise (auf direkt betroffene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)<br />

4.1 Kompostverordnung, §§ 9, 13 und 14<br />

4.2 Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung, Kapitel 5.2<br />

4.3 ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />

4.4 ÖNORM S 2205 – Technische Anforderungen an Kompostierungsanlagen<br />

5 Hinweise (auf allenfalls andere mit einzubeziehende Gesetze und Verordnungen)<br />

5.1 Verordnung über mobile Anlagen <strong>zur</strong> Behandlung von Abfällen<br />

5.2 Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT<br />

5.3 Tiermaterialiengesetz (TMG)<br />

5.4 TNP-Verordnung (EG) 1774/2002, Anhang 6/II<br />

5.5 Bundesluftreinhaltegesetz i. d. g. F.<br />

5.6 Baugesetze der Länder<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

30 ÖWAV-Regelblatt 518

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