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Schreiben des Kultusministeriums zu den Lehrerstunden Schuljahr ...

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2. Deckung <strong>des</strong> Aushilfsbedarfes<br />

2.1 Mobile Reserve<br />

Das Konzept der Mobilen Reserve wird in der bisher praktizierten Form<br />

weitergeführt. Dieses flexible Modell hat sich bewährt. Die Lehrerkapazitäten<br />

für die Unterrichtsvertretung wer<strong>den</strong> gestaffelt bereitgestellt, um<br />

dem während <strong>des</strong> <strong>Schuljahr</strong>es ansteigen<strong>den</strong> Bedarf und <strong>den</strong> regionalen<br />

Unterschie<strong>den</strong> besser gerecht wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> können. Auf die detaillierten<br />

Ausführungen im KMS vom 23.04.2007 Nr. IV.3 – 5 S 7401 – 4.41 924<br />

wird hingewiesen.<br />

In <strong>den</strong> einzelnen Regierungsbezirken sind <strong>zu</strong> <strong>Schuljahr</strong>esbeginn<br />

2011/12 folgende Lehrerstun<strong>den</strong> und Fachlehrerstun<strong>den</strong> ein<strong>zu</strong>planen:<br />

Regierungs- Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw.<br />

Bezirk<br />

GSL (LWStd) 11.039 3.381 2.996 2.718 4.314 3.440 5.172<br />

HSL (LWStd) 7.106 2.176 1.928 1.749 2.777 2.214 3.329<br />

FaL (LwStd) 2.150 645 570 520 830 655 990<br />

Die Mobile Reserve ist <strong>zu</strong>verlässig im vollen Umfang <strong>zu</strong> bil<strong>den</strong>. Aus<br />

planungstechnischen Grün<strong>den</strong> erfolgt hier eine Aufteilung in Grund- und<br />

Hauptschullehrkräfte. Von der gebildeten Relation kann vor Ort abgewichen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Wegen der unterschiedlichen Unterrichtspflichtzeit für Lehrer an Grundschulen<br />

und Lehrer an Hauptschulen/Mittelschulen ist die Mobile Reserve<br />

auf Schulamtsebene getrennt für Grundschulen und für Hauptschulen/Mittelschulen<br />

<strong>zu</strong> bil<strong>den</strong>. Dabei ist ein angemessener Anteil an<br />

Hauptschullehrern ein<strong>zu</strong>planen. Der Einsatz erfolgt grundsätzlich im<br />

Rahmen der vorgenommenen schulartspezifischen Zuordnung. Eine<br />

Verwendung in der jeweils anderen Schulart ist nur <strong>zu</strong>lässig, wenn und<br />

solange entsprechende Lehrer nicht <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.

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