Schreiben des Kultusministeriums zu den Lehrerstunden Schuljahr ...
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2. Deckung <strong>des</strong> Aushilfsbedarfes<br />
2.1 Mobile Reserve<br />
Das Konzept der Mobilen Reserve wird in der bisher praktizierten Form<br />
weitergeführt. Dieses flexible Modell hat sich bewährt. Die Lehrerkapazitäten<br />
für die Unterrichtsvertretung wer<strong>den</strong> gestaffelt bereitgestellt, um<br />
dem während <strong>des</strong> <strong>Schuljahr</strong>es ansteigen<strong>den</strong> Bedarf und <strong>den</strong> regionalen<br />
Unterschie<strong>den</strong> besser gerecht wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> können. Auf die detaillierten<br />
Ausführungen im KMS vom 23.04.2007 Nr. IV.3 – 5 S 7401 – 4.41 924<br />
wird hingewiesen.<br />
In <strong>den</strong> einzelnen Regierungsbezirken sind <strong>zu</strong> <strong>Schuljahr</strong>esbeginn<br />
2011/12 folgende Lehrerstun<strong>den</strong> und Fachlehrerstun<strong>den</strong> ein<strong>zu</strong>planen:<br />
Regierungs- Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw.<br />
Bezirk<br />
GSL (LWStd) 11.039 3.381 2.996 2.718 4.314 3.440 5.172<br />
HSL (LWStd) 7.106 2.176 1.928 1.749 2.777 2.214 3.329<br />
FaL (LwStd) 2.150 645 570 520 830 655 990<br />
Die Mobile Reserve ist <strong>zu</strong>verlässig im vollen Umfang <strong>zu</strong> bil<strong>den</strong>. Aus<br />
planungstechnischen Grün<strong>den</strong> erfolgt hier eine Aufteilung in Grund- und<br />
Hauptschullehrkräfte. Von der gebildeten Relation kann vor Ort abgewichen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Wegen der unterschiedlichen Unterrichtspflichtzeit für Lehrer an Grundschulen<br />
und Lehrer an Hauptschulen/Mittelschulen ist die Mobile Reserve<br />
auf Schulamtsebene getrennt für Grundschulen und für Hauptschulen/Mittelschulen<br />
<strong>zu</strong> bil<strong>den</strong>. Dabei ist ein angemessener Anteil an<br />
Hauptschullehrern ein<strong>zu</strong>planen. Der Einsatz erfolgt grundsätzlich im<br />
Rahmen der vorgenommenen schulartspezifischen Zuordnung. Eine<br />
Verwendung in der jeweils anderen Schulart ist nur <strong>zu</strong>lässig, wenn und<br />
solange entsprechende Lehrer nicht <strong>zu</strong>r Verfügung stehen.