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Schreiben des Kultusministeriums zu den Lehrerstunden Schuljahr ...

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3.3 Die von unterhälftig beschäftigten Lehrkräften erteilten Lehrerwochenstun<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> beim Lehrerbestand berücksichtigt. Eine Unterschreitung<br />

der in Abschnitt III Nr. 3.1 ausgewiesenen Stun<strong>den</strong> hat keine Auswirkung<br />

auf die Unterrichtsversorgung.<br />

3.4 Mittel für Mehrarbeit stehen auch im <strong>Schuljahr</strong> 2011/12 nicht <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Mehrarbeit ist daher im Rahmen der Klassenbildung nicht vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

IV.<br />

Klassenbildung und Personal an privaten Volksschulen<br />

1. Allgemeines<br />

Mit der Änderung <strong>des</strong> Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes <strong>zu</strong>m 1.<br />

August 2010 wurde u. a. geregelt, dass bei privaten Volksschulen die<br />

Zahl der als notwendig an<strong>zu</strong>erkennen<strong>den</strong> Lehrerstun<strong>den</strong> nach einem<br />

bayernweit einheitlichen Maßstab festgelegt wer<strong>den</strong> soll.<br />

Die hier<strong>zu</strong> in Art. 31 Abs. 2 BaySchFG ausgewiesenen Tabellen beruhen<br />

auf der durchschnittlichen Ist-Versorgung privater Volksschulen.<br />

Sie bestimmen die Zahl der notwendigen Lehrerstun<strong>den</strong> privater Volksschulen<br />

für das <strong>Schuljahr</strong> 2011/2012. Die sich daraus ergebende Zahl<br />

an Lehrerstun<strong>den</strong> für private Volksschulen wird in <strong>den</strong> Gesamtbedarf<br />

einbezogen.<br />

Für private Volksschulen, die unter die Kirchenverträge fallen, gelten<br />

die Bestimmungen dieser Verträge vorrangig vor <strong>den</strong> Regelungen<br />

<strong>des</strong> BaySchFG (vgl. Art. 58 BaySchFG). Dies bedeutet, dass die Träger<br />

dieser Schulen wählen können, ob sie an der Pauschalierung <strong>des</strong> Personalkostenersatzes<br />

und <strong>des</strong> Schulaufwands teilnehmen oder im bisherigen<br />

System <strong>des</strong> Personal- und Schulaufwandskostenersatzes verbleiben<br />

wollen. Hier<strong>zu</strong> ist eine Erklärung <strong>des</strong> jeweiligen Schulträgers ein<strong>zu</strong>holen.

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