Leitfäden für Clubämter - Inner Wheel Deutschland
Leitfäden für Clubämter - Inner Wheel Deutschland
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<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden Clubpräsidentin<br />
Aufgabenprofil<br />
Die Clubpräsidentin ist verantwortlich <strong>für</strong> die Interessen und das Wohlergehen ihres Clubs.<br />
Sie soll die Clubregeln und Distriktsbeschlüsse gut kennen. Sie leitet als Vorsitzende alle<br />
Club-Meetings und die Arbeit und die Aktivitäten des Clubs. Es ist “ihr Jahr”, sie soll ihre<br />
Ideen einbringen, aber alle Aktivitäten sollten mit dem Vorstand besprochen und<br />
anschließend dem Club vorgetragen werden.<br />
Wichtig: Das leitende Gremium des Clubs ist die Mitgliederversammlung, also die Mitglieder<br />
insgesamt. In der Mitgliederversammlung werden Entscheidungen mehrheitlich gefällt. Bei<br />
einer Abstimmung genügt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat die Clubpräsidentin<br />
die entscheidende Stimme. In diesem Fall sollte eventuell über eine erneute<br />
Diskussion und eine Vertagung der Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt nachgedacht<br />
werden.<br />
Alle Mitglieder sollten <strong>für</strong> Aufgaben im Rahmen der Clubarbeit ansprechbar sein.<br />
Die Clubpräsidentin muss sicherstellen, dass die Frage der Nachfolge in den <strong>Clubämter</strong>n<br />
rechtzeitig angegangen wird.<br />
Zeitplan<br />
Vor Amtsantritt<br />
Die Vize-Distriktspräsidentin lädt zum Vize-Clubpräsidentinnentreffen ein.<br />
Juli<br />
▪ Brief der Distriktspräsidentin mit Aufforderung zur Nominierung von Kandidatinnen <strong>für</strong><br />
Distrikts- und internationale Ämter, gegebenenfalls <strong>für</strong> Ämter auf nationaler Ebene.<br />
▪ Gegebenenfalls Brief der Distriktssekretärin an die Clubpräsidentin mit den Unterlagen zur<br />
Nominierung einer deutschen Amtsträgerin <strong>für</strong> Ämter im IIW Geschäftsführenden<br />
Vorstand oder andere IIW Ämter (Vorstellung der Kandidatinnen, Wahlzettel).<br />
Dezember<br />
▪ Gegebenenfalls Brief der Distriktssekretärin an die Clubpräsidentin mit den Unterlagen zur<br />
Nominierung einer deutschen IIW Board Director (Vorstellung der Kandidatinnen,<br />
Wahlzettel)<br />
▪ Brief vom IIW Headquarters an die Clubsekretärin mit dem Weihnachtsbrief der Internationalen<br />
Präsidentin und den Wahlunterlagen zur Wahl des Internationalen Vorstands<br />
(Board Directors, IIW-Vizepräsidentin etc.)<br />
Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 1
Januar<br />
Mitgliederversammlung, Wahl <strong>für</strong> den Internationalen Vorstand, eventuell Wahl einer<br />
Nationalen Repräsentantin<br />
Wahlunterlagen werden von Headquarters an die im aktuellen „Directory“ benannte Clubsekretärin<br />
versandt. Bei Verlust können Wahlunterlagen unter<br />
www.internationalinnerwheel.org herunter geladen werden (bei Unklarheiten bitte die<br />
Distriktssekretärin fragen).<br />
Februar / März<br />
▪ Online-Aktualisierung des neuen Clubvorstands und der Mitgliederdaten durch die<br />
Sekretärin (oder Internetbeauftragte) <strong>für</strong> das Mitgliederverzeichnis beim Verlag<br />
Schürmann + Klagges (www.innerwheel-mv.de) bis spätestens 30. März.<br />
▪ Online-Aktualisierung des neuen Clubvorstands <strong>für</strong> das IIW-Directory durch die Sekretärin<br />
(oder Internetbeauftragte) unter www.internationalinnerwheel.org bis spätestens 30. März.<br />
▪ Gegebenenfalls Nominierung von Kandidatinnen <strong>für</strong> Distrikts- und internationale Ämter.<br />
Hinweise zur Amtstätigkeit<br />
Stimmrecht<br />
Die Clubpräsidentin hat bei Stimmengleichheit die entscheidende (zweite) Stimme.<br />
Vorstandssitzungen<br />
Sie sollten so oft wie nötig stattfinden. Es wird empfohlen, monatlich eine Sitzung abzuhalten.<br />
Außerordentliche Sitzungen können von der Clubpräsidentin oder auf Antrag von<br />
zwei Vorstandsmitgliedern einberufen werden. Zu den Vorstandssitzungen sollten die<br />
Delegierten eingeladen werden.<br />
Mitgliederversammlung<br />
Mindestens ein Meeting im Jahr muss als Mitgliederversammlung einberufen werden, zum<br />
Beispiel im Januar. Dort geben die Amtsträgerinnen einen Tätigkeitsbericht. Die Clubpräsidentin<br />
berichtet über ihre Aktivitäten. Die Schatzmeisterin gibt einen Bericht über den<br />
Finanzabschluss des vorangegangenen IW-Jahres, der von zwei Mitgliedern geprüft wurde<br />
und allen Clubmitgliedern spätestens 4 Tage vor der Mitgliederversammlung oder mit dem<br />
vorherigen Clubprotokoll schriftlich zugehen muss. Nach den Tätigkeitsberichten bittet ein<br />
Clubmitglied, dass weder dem amtierenden noch dem vorherigen Vorstand angehört/hat, um<br />
Entlastung des Vorstands des vorangegangenen <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Jahres. Clubfragen sollten<br />
besprochen und diskutiert werden.<br />
Wahlen (geheim) und Abstimmungen erfolgen im Rahmen einer Mitgliederversammlung.<br />
Weitere Mitgliederversammlungen sind sinnvoll, wenn Interna besprochen werden müssen.<br />
An die Weitergabe von Informationen aus der Versammlung sind strenge Maßstäbe<br />
anzulegen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird ausschließlich an die Clubmitglieder<br />
versandt.<br />
Der neue Clubvorstand muss spätestens in einer Mitgliederversammlung vor Mitte März<br />
gewählt werden; Online-Registrierung bis 30. März.<br />
Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 2
Besuch der Distriktspräsidentin<br />
Er findet einmal im IW-Jahr statt und muss von der Clubpräsidentin vorbereitet werden. Zum<br />
Besuch gehört auch eine Vorstandssitzung, bzw. das Gespräch des Vorstands zwecks<br />
Kennenlernens mit der Distriktspräsidentin vor dem Meeting. Die Distriktspräsidentin ist Gast<br />
des Clubs, d. h. die Kosten <strong>für</strong> die Bewirtung sind vom Club zu tragen. Bei Übernachtung<br />
sollte ihr ein Privatquartier angeboten werden. Zieht sie es vor, in einem Hotel zu übernachten,<br />
trägt nicht der Club die Kosten (die Distriktskasse hat Erstattungspauschalen<br />
vorgesehen).<br />
Gäste<br />
Rotarische Ehefrauen und Nichtmitglieder sollen zu Clubmeetings nicht öfter als zweimal im<br />
Jahr eingeladen werden und sollten nicht anwesend sein, wenn Regularien besprochen<br />
werden.<br />
Aufnahme neuer Mitglieder<br />
Der vom aufzunehmenden Mitglied unterzeichnete Beitrittsantrag wird an die Distriktsschatzmeisterin<br />
gesandt, die eine Aufnahmeurkunde, die aktuelle Satzung und ggfs. ein<br />
Mitgliederverzeichnis zurückschickt. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder stehen alle Clubmitglieder<br />
auf. Die Clubpräsidentin überreicht dem neuen Mitglied die Nadel (Bestellung im<br />
IW-Shop), die Aufnahmeurkunde (unterschrieben von der Clubpräsidentin und der<br />
Sekretärin) und eine Rose. Sie heißt sie herzlich im Kreis aller Mitglieder willkommen.<br />
Verbindung zum Distrikt<br />
Zu den Distriktskonferenzen sind alle Clubmitglieder eingeladen. Neben den Delegierten<br />
sollte wenigstens die Clubpräsidentin teilnehmen. Es ist die Pflicht der Delegierten, über die<br />
Konferenzen beim nächsten Meeting zu berichten (anhand des Protokolls oder der eigenen<br />
Notizen).<br />
Protokolle der Distriktskonferenzen<br />
Die Clubpräsidentin sollte die Protokolle der Distriktskonferenzen sorgfältig lesen und sich<br />
mit den Distriktsbeschlüssen der vorhergegangenen Konferenzen vertraut machen.<br />
Die Clubpräsidentin sollte auch darauf achten, dass zu Charterfeiern im eigenen Distrikt<br />
mindestens ein Clubmitglied fährt und alle Clubmitglieder animieren, an Club-, Distrikts-,<br />
Nationalen- und Internationalen Veranstaltungen teilzunehmen.<br />
Geld <strong>für</strong> soziale Zwecke<br />
Die Clubpräsidentin muss darauf achten, dass Spenden und Gelder aus Clubveranstaltungen,<br />
wie Basare, Trödelmärkte, Konzerte, etc., auf das – getrennt vom<br />
Clubkonto – zu führende Sozialkonto eingezahlt werden.<br />
Die Verwendung von Geldern <strong>für</strong> soziale Zwecke muss mit den Clubmitgliedern abgestimmt<br />
werden. Bei einer Abstimmung genügt die einfache Mehrheit.<br />
Bei Veranstaltungen eines eventuell existierenden Fördervereins fließt der Erlös direkt auf<br />
das Konto des Fördervereins.<br />
Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 3
Aktive Ehrenmitgliedschaft<br />
Eine Auszeichnung. Ein Club kann einem aktiven Mitglied, das sich durch hervorragende<br />
Verdienste um <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> ausgezeichnet hat, die aktive Ehrenmitgliedschaft verleihen. Der<br />
Club bezahlt die Mitgliedsbeiträge <strong>für</strong> das Jahr, in dem die Ehrenmitgliedschaft verliehen<br />
wurde. In den folgenden Jahren behält das Mitglied den Status der Aktiven Ehrenmitgliedschaft,<br />
bezahlt aber seine Beiträge selbst. Ein solches Mitglied bleibt lebenslang oder bis zu<br />
seinem Austritt aus <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Aktives Ehrenmitglied.<br />
Margarette Golding Award<br />
Für besonderen ehrenamtlichen Einsatz kann seit 2001 der Margarette Golding Award an<br />
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong>erinnen und Nicht-<strong>Inner</strong>-<strong>Wheel</strong>erinnen verliehen werden. Der Antrag auf<br />
Verleihung des MAG wird durch den Club (die Clubpräsidentin) gestellt und geht durch die<br />
Hände der Distriktspräsidentin zur Bewilligung zum Executive Committee nach England. Ein<br />
Originalformular ist nicht notwendig, es reicht eine Kopie. Es empfiehlt sich eine enge<br />
Absprache mit der Distriktspräsidentin. Die Gebühr <strong>für</strong> den Award beträgt 20 englische<br />
Pfund, die nach einer Bewilligung zu zahlen sind.<br />
Konfliktfall<br />
Freundschaft ist oberstes Prinzip bei <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong>, auch und gerade im Konfliktfall. In<br />
intensiven Gesprächen mit den Beteiligten sollte alles versucht werden, um zu einer<br />
moderaten Lösung zu kommen. Im Sinne der Clubautonomie sollte der Club zunächst<br />
versuchen, den Konflikt clubintern zu lösen. Ist das nicht möglich, schaltet der Club die<br />
Distriktspräsidentin ein. In jedem Konfliktfall ist absolute Vertraulichkeit geboten; der<br />
informierte Kreis wird zu äußerster Diskretion verpflichtet und muss möglichst klein gehalten<br />
werden.<br />
Namensänderung<br />
Sollte ein Club eine Namensänderung wünschen, so muss dies über die Distriktspräsidentin<br />
nach England mit der entsprechenden Begründung mitgeteilt werden.<br />
Pastpräsidentinnennadel<br />
Die Pastpräsidentinnennadel kann zusätzlich zum Namensschild getragen werden.<br />
Tag der guten Tat<br />
Der 10. Januar ist <strong>für</strong> <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> der Tag der guten Tat. Dieser Tag ist der Gründungstag<br />
des ersten <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Clubs in Manchester.<br />
Internationaler Tag des Friedens<br />
Der 21. September ist als der Internationale Tag des Friedens der Vereinten Nationen von<br />
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> als Organisation anerkannt.<br />
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Flyer<br />
Für unterschiedliche Zielgruppen werden zwei Flyer benötigt. Der offizielle Flyer ist <strong>für</strong><br />
potentielle Mitglieder, Rotarier und die Presse und der Distrikts- oder Clubflyer <strong>für</strong> Besucher<br />
von Basaren, Flohmärkten, Benefizveranstaltungen. Ein Clubflyer muss der Distriktspräsidentin<br />
vorgelegt werden, bevor er in Umlauf gebracht wird.<br />
Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 4
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> im Internet<br />
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong> präsentiert sich auch im Internet. Die Gestaltung erfolgt in<br />
Abstimmung mit dem Distriktsvorstand. Gestaltung, Pflege sowie Kosten der Clubseite<br />
obliegen jedem Club selbst.<br />
Grundlagen<br />
Qualifikation und Amtszeit<br />
Die Clubpräsidentin muss dem Clubvorstand mindestens ein Jahr vor Übernahme ihres<br />
Amtes angehört haben. Sie wird <strong>für</strong> ein Jahr nominiert und gewählt. Unter besonderen<br />
Umständen kann der Geschäftsführende Vorstand von International <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> ein<br />
weiteres Jahr gestatten. Der Antrag muss über die Distriktspräsidentin gestellt werden. Sie<br />
leitet ihn an den IIW weiter.<br />
Wenn eine Gründungspräsidentin es wünscht, kann sie, in Einverständnis mit ihrem Club,<br />
anschließend an das verkürzte Jahr unmittelbar nach der Clubgründung <strong>für</strong> ein weiteres IW-<br />
Jahr im Amt bleiben. Wenn das Amt nicht wahrgenommen werden kann, folgt die Vizepräsidentin<br />
nach.<br />
Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 5
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden Club-Vizepräsidentin<br />
Aufgabenprofil<br />
Die Vizepräsidentin vertritt, wenn nötig, die Präsidentin. Sie leitet die Meetings in Abwesenheit<br />
der Präsidentin. Sie kann sehr viel nützliche Erfahrung sammeln, wenn sie der<br />
Präsidentin auf jede nur mögliche Art hilft.<br />
Die Vizepräsidentin bereitet ihr Amtsjahr als Clubpräsidentin vor. Sie plant das Programm<br />
und interessiert geeignete Clubfreundinnen <strong>für</strong> neu zu besetzende <strong>Clubämter</strong>.<br />
Zeitplan<br />
März / April<br />
Teilnahme am Vizepräsidentinnentreffen<br />
Hinweise zur Amtstätigkeit<br />
Vizepräsidentinnentreffen<br />
Die Vize-Distriktspräsidentin lädt im Frühjahr ihre Vize-Clubpräsidentinnen zum gegenseitigen<br />
Kennenlernen und zur Information über ihre Amtsführung ein. Sie stellt ihren<br />
Distriktsvorstand des kommenden <strong>Inner</strong>-<strong>Wheel</strong>-Jahres vor.<br />
Grundlagen<br />
Qualifikation und Amtszeit<br />
Die Vizepräsidentin muss dem geschäftsführenden Clubvorstand mindestens ein Jahr vor<br />
der Übernahme ihres Amtes angehört haben (Ausnahme: bei Clubneugründung).<br />
Sie wird jährlich nominiert und gewählt und darf nicht länger als zwei aufeinander folgende<br />
Jahre im Amt sein.<br />
Sie gehört dem Geschäftsführenden Clubvorstand an.<br />
Sie soll, wenn die Präsidentin ihr Amt nicht wahrnehmen kann, das Amt übernehmen. Sie<br />
kann dann trotzdem im darauf folgenden Jahr zur Präsidentin gewählt werden.<br />
Wenn das Amt der Vizepräsidentin nicht wahrgenommen werden kann, muss der Club ein<br />
früheres oder gegenwärtiges Mitglied des Clubvorstands zur Nachfolgerin wählen.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Club-Vizepräsidentin Seite 1
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden Past-Clubpräsidentin<br />
Aufgabenprofil<br />
Die Past-Präsidentin gehört zum Geschäftsführenden Clubvorstand. Sie gibt der Leitung des<br />
Clubs Kontinuität. Die Erfahrungen und die Kenntnisse, die sie während ihrer Amtszeit als<br />
Präsidentin gewonnen hat, können sehr wertvoll <strong>für</strong> das Clubleben sein.<br />
Grundlagen<br />
Die unmittelbare Pastpräsidentin darf in dem Jahr nach ihrer Amtszeit in kein Amt im Club<br />
oder im Geschäftsführenden Clubvorstand gewählt werden. Sie muss das vorgegebene<br />
Sabbat-Jahr im Club einhalten.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Past-Clubpräsidentin Seite 1
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden Clubsekretärin<br />
Aufgabenprofil<br />
1. Protokollführung bei Vorstandssitzungen,<br />
Versand dieses Protokolls an die Vorstandsmitglieder<br />
2. Protokollführung bei Meetings (Meetingbericht),<br />
Versand der Meetingberichte an:<br />
• Clubmitglieder<br />
• den eigenen Distriktsvorstand (protokolle@innerwheel-81.de – dabei im „Betreff“<br />
bitte den eigenen Clubnamen angeben)<br />
• an alle Clubs im eigenen Distrikt (falls Distriktsbeschluss vorhanden)<br />
• an alle neugegründeten Clubs im eigenen Distrikt bis zur Charterfeier<br />
• andere Clubs, Kontaktclubs, Rotary Clubs nach eigenem Ermessen<br />
3. Jahresbericht vorbereiten<br />
4. Allgemeine Korrespondenz umgehend erledigen.<br />
Zeitplan<br />
August<br />
Falls der Club Amtsträgerinnen auf Distrikts-, nationaler und IIW-Ebene nominiert, Versand<br />
der Nominierungsunterlagen an die Distriktssekretärin spätestens 6 Wochen vor der<br />
Distriktskonferenz.<br />
Dezember<br />
Brief vom IIW Headquarters an die im aktuellen „Directory“ benannte Clubsekretärin mit<br />
dem Weihnachtsbrief der Internationalen Präsidentin,<br />
den Wahlunterlagen zur Wahl des Internationalen Vorstands - bitte nach der Wahl<br />
bis 15. Februar an die Nationale Repräsentantin schicken - bestehend aus<br />
▪ der Kandidatinnenliste <strong>für</strong> das Amt der IIW-Präsidentin, IIW-Vizepräsidentin,<br />
IIW-Schatzmeisterin und IIW-Redakteurin und<br />
▪ der Kandidatinnenliste <strong>für</strong> das Amt der Board-Direktorin<br />
▪ Wahlzetteln unterschiedlicher Farbe (nicht <strong>für</strong> alle Ämter)<br />
▪ Umschlag <strong>für</strong> die Rücksendung der Wahlzettel<br />
▪ Finanzabschluss von IIW.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubsekretärin Seite 1
Januar / Februar<br />
Im Rahmen des Januar-Meetings werden die Wahlen <strong>für</strong> den Internationalen Vorstand des<br />
nächsten <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Jahres durchgeführt. Bei Verlust können Wahlunterlagen unter<br />
www.internationalinnerwheel.org herunter geladen werden (bei Unklarheiten bitte die<br />
Distriktssekretärin fragen). Anschließend: Versand der ausgefüllten Wahlzettel <strong>für</strong> den Internationalen<br />
Vorstand im da<strong>für</strong> vorgesehenen Umschlag bis spätestens 15. Februar an die<br />
Nationale Repräsentantin. Auf der Vorderseite des beiliegenden Wahlumschlags wird dick<br />
der Name des Clubs und die Nummer des Distrikts eingetragen.<br />
März<br />
▪ Clubinformation <strong>für</strong> IIW Headquarters: Im Jahr 2012 wurde jeder Club gebeten, sich mit<br />
einer IIW-Adresse und einem Passwort unter www.internationalinnerwheel.org zu<br />
registrieren. Jeder Club trägt nunmehr den neuen Clubvorstand unmittelbar in diese<br />
online-Datenbank ein, spätestens bis zum 30. März. IIW Headquarters übernimmt am<br />
31.03. die Daten <strong>für</strong> das neue Directory. Die korrekte Eintragung ist Voraussetzung <strong>für</strong><br />
den ordnungsgemäßen Erhalt aller (Wahl-)Unterlagen des Headquarters.<br />
- Regelmäßige Kontrolle dieses Email-Ordners auf elektronische Mitteilungen von IIW-<br />
Headquarters.<br />
- Wichtig: Die Login-Daten (IIW-Adresse nebst Passwort) sind von Sekretärin zu<br />
Sekretärin weiterzugeben. Der Club kann eine Internetbeauftragte wählen, die diese<br />
Aufgaben wahrnimmt und ihre Nachfolgerin persönlich einweist.<br />
▪ Mitgliederverzeichnis: Bis spätestens 30. März. Aktualisierung der <strong>Clubämter</strong> und<br />
Mitgliederdaten online beim Verlag Schürmann + Klagges auf der Internetseite<br />
http://www.innerwheel-mv.de.<br />
- Löschen Sie nicht die Ämter <strong>für</strong> das noch laufende Jahr, da diese <strong>für</strong> die Historie<br />
verwendet werden! Bei der Anzeige der Ämter in der Mitgliederliste werden immer die<br />
Ämter des aktuellen IW-Jahres angezeigt.<br />
- Prüfung und Aktualisierung der persönlichen Daten der Mitglieder, insbesondere auch<br />
hinsichtlich Neuaufnahmen / Abgängen. Bei verstorbenen Pastpräsidentinnen ist ein +<br />
zu setzen. Alle Änderungen, die bis zum Stichtag 31.3. vorgenommen werden, werden<br />
in das nächste Verzeichnis aufgenommen.<br />
- Die Zugangsdaten <strong>für</strong> den Lese- und Schreibaccount des Clubs werden von der<br />
Sekretärin (oder Internetbeauftragten) an die Nachfolgerin weitergegeben, die persönlich<br />
eingewiesen werden muß.<br />
- Bei Rückfragen zum Internetzugang oder zur Überarbeitung der Clubseiten des<br />
Mitgliederverzeichnisses ist die Verantwortliche, Frau Renate Bauer (IWC Leverkusen-<br />
Dormagen) zu kontaktieren.<br />
April<br />
Falls der Club Amtsträgerinnen nominiert hat, Versand der Nominierungsunterlagen an die<br />
Distriktssekretärin spätestens 6 Wochen vor der Distriktskonferenz<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubsekretärin Seite 2
Hinweise zur Amtstätigkeit<br />
Vorgänge und Aufgaben gegenüber dem Distrikt und Headquarters<br />
Im Dezember/Januar treffen bei Clubsekretärin und Clubpräsidentin Schriftstücke ein, die<br />
unbedingt gemeinsam bearbeitet werden sollten! Bitte die andere Amtsträgerin sofort über<br />
das Eintreffen der Unterlagen benachrichtigen! Voraussetzung ist die korrekte Registrierung<br />
in der IIW-online-Datenbank. Die Distriktspräsidentinnen weisen bei ihren Clubbesuchen<br />
darauf hin, dass alle Briefe gründlich und genau gelesen werden müssen, damit alles, z. B.<br />
Wahlunterlagen, termingerecht an die richtigen Empfänger gelangen.<br />
Bei Verlust oder unvollständigem Eingang können alle (Wahl)Unterlagen von Headquarters<br />
unter www.internationalinnerwheel.org heruntergeladen werden (bei Unklarheiten bitte die<br />
Distriktssekretärin fragen).<br />
Wahlen<br />
Für die Wahl des IIW Vorstands müssen die beigelegten Formulare und der beigelegte<br />
Umschlag verwendet werden!<br />
Clubberichte<br />
Die Clubberichte werden folgendermaßen verschickt:<br />
▪ an die eigenen Clubmitglieder<br />
▪ an die neuen Clubs des eigenen Distrikts bis zur Charterfeier<br />
▪ an alle Mitglieder des eigenen Distriktsvorstands (protokolle@innerwheel-81.de – dabei<br />
im „Betreff“ bitte den eigenen Clubnamen angeben).<br />
▪ Jeder Club kann selbst entscheiden, ob er an befreundete Nachbarclubs und Kontaktclubs<br />
seine Berichte schicken will.<br />
Geldsummen in Berichten: Die durch Clubaktivitäten, Basare oder dergleichen erwirtschafteten<br />
Geldsummen können in den Clubberichten genannt werden.<br />
An die Weitergabe von Informationen aus der Mitgliederversammlung sind strenge Maßstäbe<br />
anzulegen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird ausschließlich an die Clubmitglieder<br />
versandt.<br />
Protokolle, <strong>Inner</strong>-<strong>Wheel</strong>-Korrespondenz<br />
Es steht dem Club frei, per Brief, per E-Mail oder per Fax zu korrespondieren.<br />
Protokolle anderer Clubs<br />
Protokolle anderer Clubs im Distrikt sollten an den Vorstand und alle interessierten Clubmitglieder<br />
weitergegeben werden.<br />
Directories<br />
werden über die Distriktsschatzmeisterin bestellt.<br />
Newsletters<br />
Jeder Club erhält 10 Exemplare. Überzählige Exemplare können bei Distriktskonferenzen<br />
ausgelegt werden.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubsekretärin Seite 3
Korrespondenz<br />
Jede Veränderung im Clubvorstand ist dem Distrikt mitzuteilen.<br />
Schatzmeisterin / Abschluss vom Distriktsvorstand: Der schriftliche Kassenbericht wird über<br />
den Distrikt den Clubs bekannt gegeben.<br />
Orthographie<br />
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> in Verbindung mit einem Substantiv wird mit Bindestrichen geschrieben.<br />
Ausnahmen sind Eigennamen, wie z. B. <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Club etc.<br />
Grundlagen<br />
Qualifikation und Amtszeit<br />
Die Sekretärin gehört dem Geschäftsführenden Clubvorstand an. Sie wird <strong>für</strong> ein Jahr<br />
nominiert und gewählt. Sie kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens zwei weiteren<br />
aufeinanderfolgenden Jahren jährlich wiedergewählt werden.<br />
Wenn das Amt nicht wahrgenommen werden kann, ernennt der Vorstand eine Nachfolgerin.<br />
Distriktsspezifisches<br />
Für den Versand der Clubberichte per E-Mail an den Distriktsvorstand ist eine Mailingliste<br />
eingerichtet. Bitte senden Sie die Clubberichte an protokolle@innerwheel-81.de dann<br />
erhalten automatisch alle Mitglieder des Distriktsvorstands Ihre Berichte.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubsekretärin Seite 4
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden Clubschatzmeisterin<br />
Aufgabenprofil<br />
Beiträge einziehen:<br />
▪ Jahresbeitrag<br />
▪ Rundschau<br />
▪ Mitgliederverzeichnis<br />
Jedes IW-Mitglied ist zur Abnahme des Mitgliederverzeichnisses, der Rundschau und der<br />
Satzung bei Neudruck verpflichtet.<br />
Zur ersten Vorstandssitzung einen Haushaltsentwurf <strong>für</strong> das laufende IW-Jahr erstellen.<br />
Zum 30. Juni Jahresabschluss anfertigen und von zwei Clubmitgliedern prüfen lassen.<br />
Jahresabschluss des vorangegangenen IW-Jahres vor der Mitgliederversammlung im darauf<br />
folgenden IW-Jahr allen Mitgliedern 4 Tage vor der Versammlung oder mit dem vorherigen<br />
Meetingprotokoll schriftlich zur Verfügung stellen.<br />
Jahresabschluss auf der Mitgliederversammlung erläutern. Entlastung wird von einem<br />
Clubmitglied, das kein Vorstandsmitglied des vergangenen IW-Jahres gewesen sein darf,<br />
beantragt.<br />
Das Sozialkonto sorgfältig wie das Clubkonto führen. Darüber ebenfalls einen Jahresabschluss<br />
anfertigen und den Mitgliedern Rechenschaft ablegen. Das Sozialkonto wird nur<br />
<strong>für</strong> soziale Zwecke verwendet.<br />
Bitte umgehend Meldung von Neuaufnahmen per Beitrittserklärung, Austritten, Clubwechsel<br />
und Todesfällen (auch von Ehrenmitgliedern) an die Distriktsschatzmeisterin.<br />
Zeitplan<br />
September<br />
▪ Zum 30. September: Nach Rechnungsstellung durch die Distriktsschatzmeisterin den<br />
Distriktsbeitrag (Directory, Capitation Fee, Rundschau, Mitgliederverzeichnisse)<br />
überweisen. Überprüfung der Anzahl der Mitglieder. Für Ehrenmitglieder muss ebenfalls<br />
der volle Distriktsbeitrag überwiesen werden.<br />
▪ Überweisung des Distriktsbeitrages <strong>für</strong> jedes neue Mitglied nach Rechnungsstellung<br />
durch die Distriktsschatzmeisterin.<br />
Eintrittsdatum:<br />
- Vom 1. Juli bis 31. Dezember voller Beitrag<br />
- Vom 1. Januar bis 30. Juni halber Beitrag<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubschatzmeisterin Seite 1
März<br />
Zum 1. März: Nach Rückfrage durch die Distriktsschatzmeisterin Bestellung von Directories<br />
(Internationales Verzeichnis) und bei Neuerscheinung von 2 Constitution and Handbooks<br />
(IIW Satzung). Clubmitglieder fragen, ob Interesse an Eigenbedarf besteht. Bezahlung nach<br />
Rechnungsstellung durch die Distriktsschatzmeisterin.<br />
Hinweise zur Amtstätigkeit<br />
Organisatorisches<br />
Einrichtung eines Bankkontos<br />
Kontobezeichnung: Name der Schatzmeisterin, Name des Clubs<br />
Beschaffung der Scheckkarte<br />
Einrichtung eines vom Clubkonto getrennten Sozialkontos<br />
Führen eines Journals, Nummerierung der Buchungsbelege.<br />
Finanztechnische Grundlagen<br />
Der Stichtag <strong>für</strong> den Rechnungsabschluss ist der 30. Juni jeden Jahres. Bis dahin noch nicht<br />
abgerechnete Posten müssen als Rechnungsabgrenzungsposten deklariert werden.<br />
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Clubs dürfen als nicht rechtsfähige Vereine keine Überschüsse erwirtschaften.<br />
Zinsabschlagsteuer: <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Clubs sind nichtrechtsfähige Vereine. Jeder nicht eingetragene<br />
Verein braucht keine Steuern zu bezahlen, wenn er gemeinnützige Zwecke erfüllt, d.<br />
h. die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördert. (§ 52,1 KStG).<br />
Die Clubs können einen Freistellungsantrag bei Zinseinnahmen bis zu € 3.000,- auf Sparbeträge<br />
bei ihrer Bank stellen.<br />
Konten<br />
Zwei Konten sollen geführt werden:<br />
Konto Nr. 1<br />
Konto Nr. 2<br />
Allgemeines Clubkonto<br />
<strong>für</strong> die Beiträge <strong>für</strong> International <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong>, <strong>für</strong> die Nationale und<br />
stellvertretende Nationale Repräsentantin und <strong>für</strong> den Distrikt; ebenso<br />
Auslagen <strong>für</strong> Büromaterial, Porto, Telefongespräche, Druckkosten und<br />
Kopien, Lokalmieten, Honorare <strong>für</strong> Gastreferenten und alle weiteren<br />
notwendigen Verwaltungskosten.<br />
Alle Zahlungen vom Clubkonto müssen mit Scheck, durch Dauerauftrag,<br />
Abbuchung oder Überweisung erfolgen.<br />
Sozialkonto<br />
Alle Geldmittel, die als Beitrag oder Spende <strong>für</strong> den sozialen Dienst<br />
gesammelt worden sind, dürfen nur <strong>für</strong> diesen Zweck und nicht zur<br />
Deckung von Clubausgaben verwendet werden.<br />
Die Verwendung von Geldern <strong>für</strong> soziale Zwecke muss mit den Clubmitgliedern<br />
abgestimmt werden. Bei einer Abstimmung genügt die einfache<br />
Mehrheit.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubschatzmeisterin Seite 2
Neue Mitglieder<br />
Bitte umgehend Meldung von Neuaufnahmen per Beitrittserklärung an die Distriktsschatzmeisterin.<br />
Überweisung des Distriktsbeitrages <strong>für</strong> jedes neue Mitglied nach Eintrittsdatum:<br />
Vom 1. Juli bis 31. Dezember voller Beitrag, vom 1. Januar bis 30. Juni halber Beitrag.<br />
Mitgliedschaft im Ruhestand<br />
Die Clubs können aus sozialen Gründen den Distriktsbeitrag übernehmen.<br />
Aktive Ehrenmitgliedschaft<br />
Eine Auszeichnung. Ein Club kann einem aktiven Mitglied, das sich durch hervorragende<br />
Verdienste um <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> ausgezeichnet hat, die aktive Ehrenmitgliedschaft verleihen. Der<br />
Club bezahlt die Mitgliedsbeiträge <strong>für</strong> das Jahr, in dem die Ehrenmitgliedschaft verliehen<br />
wurde. In den folgenden Jahren behält das Mitglied den Status der Aktiven Ehrenmitgliedschaft,<br />
bezahlt aber seine Beiträge selbst. Ein solches Mitglied bleibt lebenslang oder bis zu<br />
seinem Austritt aus <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Aktives Ehrenmitglied.<br />
<strong>Deutschland</strong>treffen<br />
Der das Treffen ausrichtende Club erhält von jedem <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Mitglied 1 € in dem Jahr, in<br />
dem das Treffen statt findet. Die Distriktsschatzmeisterin erhebt diesen mit ihrer Rechnung<br />
an den Club und leitet ihn weiter.<br />
Directory<br />
Das internationale Clubverzeichnis „Directory“ erscheint jährlich. Der Distrikt bestellt <strong>für</strong><br />
jeden Club ein Exemplar. Für diese besteht, wie auch <strong>für</strong> die Mitgliederverzeichnisse, die<br />
Rundschau und die Satzung Abnahmepflicht. Sollte mehr als ein Directory gebraucht<br />
werden, müssen bis zum 31. März bei der Distriktsschatzmeisterin weitere Exemplare<br />
bestellt werden.<br />
IIW Constitution und Handbuch<br />
Die IIW Constitution und Handbuch erscheint alle drei Jahre nach der World-Convention und<br />
wird vom Verlag <strong>für</strong> jedes Mitglied an die Clubschatzmeisterin versandt. Vom Distrikt wird <strong>für</strong><br />
jedes Mitglied ein Exemplar bestellt. Die Kosten sind im Distriktsbeitrag enthalten. Sollten<br />
weitere Exemplare benötigt werden, sind diese bei der Distriktsschatzmeisterin zu bestellen<br />
und zu bezahlen.<br />
Mitgliederverzeichnisse, Rundschau-Exemplare, Aufnahme-Urkunden, IW-Faltblätter<br />
Zusätzliche Exemplare können während des <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Jahres bei der Distriktsschatzmeisterin<br />
angefordert werden.<br />
Clubneugründungen<br />
Bei Clubneugründungen sollen der Distriktsschatzmeisterin neben der Liste der Gründungsmitglieder<br />
auch die aus einem anderen Club überwechselnden Damen zusätzlich auf einem<br />
gesonderten Blatt aufgelistet werden (Angabe des bisherigen Clubs), um unerwünschte<br />
Doppelzahlungen zu vermeiden – aus diesem Grund muss auch jeder Wechsel in einen<br />
anderen Distrikt gemeldet werden.<br />
Für eine Clubgründung im Juni wird erst ab dem neuen <strong>Inner</strong>-<strong>Wheel</strong>-Jahr, d. h. ab Juli, die<br />
Capitation Fee berechnet.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubschatzmeisterin Seite 3
Mitgliedschaftsveränderungen im Club<br />
Die Clubschatzmeisterin informiert die Distriktsschatzmeisterin über alle Mitgliedschaftsveränderungen<br />
im Club: Beitritt, Austritt und Tod eines Mitglieds, Wechsel in einen anderen<br />
Club.<br />
Grundlagen<br />
Qualifikation und Amtszeit<br />
Die Schatzmeisterin gehört dem Geschäftsführenden Clubvorstand an. Sie wird <strong>für</strong> ein Jahr<br />
nominiert und gewählt und kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens zwei weiteren aufeinander<br />
folgenden Jahren jährlich wieder gewählt werden.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubschatzmeisterin Seite 4
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden Clubmeisterin<br />
Aufgabenprofil<br />
Die Clubmeisterin ist zuständig <strong>für</strong> das äußere Arrangement der Meetings.<br />
Dazu gehören z.B.<br />
Auslegen von Teilnehmerlisten diverser geplanter Veranstaltungen<br />
<strong>für</strong> Eintragungen in das Gästebuch zu sorgen<br />
das Anheften der Wimpel und deren Aufbewahrung<br />
den Vortragenden ein Glas Wasser auf das Rednerpult zu stellen<br />
<strong>für</strong> die Bereitstellung technischer Geräte (Projektor etc.) bei Vorträgen zu sorgen.<br />
Sie sollte sich um das Wohlergehen der Gäste kümmern.<br />
Ist die Clubmeisterin anderweitig beschäftigt, sollte sie ein Clubmitglied als Betreuerin des<br />
Gastes bestimmen.<br />
Größere Veranstaltungen werden vom gesamten Vorstand geplant.<br />
Eine weitere wichtige Aufgabe der Clubmeisterin ist es, <strong>für</strong> eine rotierende Tischordnung zu<br />
sorgen.<br />
In vielen Clubs organisiert die Clubmeisterin Clubveranstaltungen, Fahrten und Ausflüge.<br />
Grundlagen<br />
Qualifikation und Amtszeit<br />
Die Clubmeisterin gehört zum geschäftsführenden Clubvorstand.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubmeisterin Seite 1
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden Clubkorrespondentin<br />
1. Amt<br />
Die Clubkorrespondentin gehört dem geschäftsführenden Clubvorstand an.<br />
Sie wird <strong>für</strong> ein Jahr nominiert und gewählt, kann aber jährlich wieder gewählt werden<br />
<strong>für</strong> einen Zeitraum von maximal drei aufeinander folgenden Jahren.<br />
Wenn das Jahr nicht wahrgenommen werden kann, beruft der Geschäftsführende<br />
Clubvorstand ein anderes Clubmitglied.<br />
2. Aufgaben<br />
Die Clubkorrespondentin macht Informationen über ihren Club in der <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong><br />
Rundschau zugänglich. Die <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Rundschau erscheint zwei Mal im Jahr, in<br />
der Regel im Mitte April (Frühjahrsrundschau) und Mitte Oktober (Herbstrundschau).<br />
Berichtszeitraum ist jeweils das erste bzw. zweite Halbjahr des <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Jahres.<br />
Die Clubkorrespondentin versorgt die Distriktsredakteurin mit wichtigen Daten<br />
(Geburtstage ab 80, Jubiläen, Todesfälle usw.). Sie schreibt über die Clubaktivitäten<br />
und verfasst Artikel über besondere Begebenheiten in ihrem Club.<br />
Die Rundschau soll <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong>erinnen in <strong>Deutschland</strong> über unsere weltweite<br />
Organisation International <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> informieren, sie soll zum Mitmachen sowie zu<br />
besonderem Einsatz motivieren und zur Auseinandersetzung mit den Entwicklungen<br />
von International <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> und <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong> anregen. Insbesondere<br />
soll sie auch zeigen, was deutschlandweit in den Clubs geschieht. Die<br />
Clubkorrespondentin ist Mittlerin <strong>für</strong> ihren Club.<br />
Ältere Ausgaben der Rundschau können zur Mitarbeit und Vorgehensweise inspirieren.<br />
Berichte über besondere Begebenheiten sollten sofort geschrieben und weitergeleitet<br />
werden, solange die Eindrücke noch frisch sind.<br />
Abkürzungen außer IW und RC dürfen nicht benutzt werden, und bei den aufgeführten<br />
Personen müssen Titel, Vor- und Zunamen, Clubname und Amtsbezeichnung<br />
angegeben werden.<br />
Wichtig sind ausschließlich digitale Fotos, lebendige, aussagekräftige Bilder, die<br />
die Aktivitäten und die Arbeit im Club treffend darstellen.<br />
Nicht zu umfangreiche Bildunterschriften mit evtl. Namensnennungen vervollständigen<br />
das Foto.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 1
Für jeden Bericht muss überlegt werden:<br />
· Wer soll ihn gern lesen?<br />
· Was ist daran interessant?<br />
· Worin unterscheidet er sich vom Üblichen?<br />
· Wie wird die Botschaft am besten vermittelt?<br />
Beim Schreiben kann folgendermaßen vorgegangen werden:<br />
· aussagekräftige Überschriften finden, “Knüller” an den Anfang stellen<br />
· “Worum geht es?” (mit abnehmendem Wichtigkeitsgehalt, falls gekürzt werden<br />
muss)<br />
· Abrundung durch prägnanten Schlusssatz.<br />
Von der Clubkorrespondentin werden interessante Informationen, gutes Material und<br />
fertige, den technischen Anforderungen entsprechende Artikel (siehe Hinweise <strong>für</strong> das<br />
Erstellen von Rundschauartikeln) erwartet, die diese an die Distriktsredakteurin leitet.<br />
Alle Beiträge und Clubnachrichten sollten vor Abgabe mit den letzten beiden<br />
Rundschauausgaben verglichen und auf Wiederholungen bzw. Vollständigkeit geprüft<br />
werden.<br />
Berichte <strong>für</strong> die Rundschau sollten vor der Weitergabe an die Distriktsredakteurin mit<br />
der Clubpräsidentin abgesprochen werden.<br />
3. Zeitplan/Arbeitsablauf<br />
ab Juli<br />
- Begrüßungsbrief der Distriktsredakteurin mit Leitfaden <strong>für</strong> die Clubkorrespondentin,<br />
Hinweisen <strong>für</strong> das Erstellen von Rundschauartikeln und dem Fragebogen zu den<br />
Clubnachrichten trifft per mail ein.<br />
- kontinuierliches Erstellen der Artikel <strong>für</strong> die Rundschau unter Beachtung der<br />
"Hinweise <strong>für</strong> das Erstellen von Rundschauartikeln"<br />
- kontinuierliche Weiterleitung der Rundschauartikel an die Distriktsredakteurin<br />
- kontinuierliches Ausfüllen des halbjährigen Fragebogens zu den Clubnachrichten<br />
Oktober<br />
Distriktsredakteurin gibt den Redaktionsschluss <strong>für</strong> die Frühjahrsausgabe der<br />
Rundschau bekannt (dieser liegt in der Regel Mitte Dezember mit der Möglichkeit,<br />
Berichte zum Tag der guten Tat am 10. Januar nachzureichen bis Mitte Januar) und<br />
verschickt nochmals den Fragebogen zu den Clubnachrichten.<br />
Dezember<br />
Abgabe des Fragebogens und aller noch nicht der Distriktsredakteurin übersandten<br />
Artikel bis zum Redaktionsschluss.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 2
April<br />
Distriktsredakteurin gibt den Redaktionsschluss <strong>für</strong> die Herbstausgabe der Rundschau<br />
bekannt ( dieser liegt in der Regel Ende Mai/Anfang Juni)<br />
Ende Mai/Anfang Juni<br />
Abgabe des Fragebogens und aller noch nicht übersandten Artikel bis zum<br />
Redaktionsschluss an die Distriktsredakteurin.<br />
Anlagen: - Hinweise <strong>für</strong> das Erstellen von Rundschauartikeln<br />
- Fragebogen zur <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Rundschau, Clubnachrichten<br />
Dr. Liliana Djeković-Sachs, Redakteurin <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Rundschau 2011/2012,<br />
München im Juli 2011<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 3
Hinweise <strong>für</strong> das Erstellen von Rundschauartikeln<br />
1. Inhaltliche Vorgaben<br />
Für Veröffentlichung kann die aktuelle Rundschau als Orientierung dienen. Die <strong>für</strong> die<br />
Clubkorrespondentin relevanten Gliederungspunkte sind:<br />
- Titelthema<br />
Für die aktuelle und die kommenden Ausgaben der Rundschau lautet das<br />
Titelthema "<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> im Wandel"<br />
Clubkorrespondentin und Distriktsredakteurin initiieren und sammeln hierzu Beiträge<br />
in Form von Artikeln, Überlegungen in Thesenform, "Leserbriefen", Vorträgen,<br />
Buchbesprechungen interessanten Lebensläufen und anderem mehr.<br />
- Clubjubiläen<br />
Dabei handelt es sich um Charterjubiläen und nicht um Gründungsjubiläen, aus<br />
Platzgründen können Feiern erst ab dem 10-jährigen Jubiläum berücksichtigt<br />
werden.<br />
- <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> und Rotary stellt gemeinsame, auch überregionale Veranstaltungen<br />
mit Rotary und sonstige gemeinsame Projekte und Aktivitäten vor, auch RFPD.<br />
- In Soziale Aktivitäten stellen Clubs ihre sozialen Projekte vor, wobei neue Projekte<br />
ausführlich beschrieben werden sollen. Bei den einzelnen Projekten sollte ein<br />
Ansprechpartner bzw. eine e-mail oder Internet-Adresse genannt werden.<br />
Besondere Beachtung sollten in dieser Kategorie Aktivitäten zum <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Tag<br />
der guten Tat, der jährlich am 10. Januar stattfindet, finden.<br />
- Fundraising stellt Wege dar, welche die Clubs beschreiten, um ihre sozialen<br />
Projekte zu finanzieren, z.B. Benefizkonzerte, Weihnachtsstände, Turniere etc.<br />
- Von Land zu Land sowie von Club zu Club berichtet über die internationalen und<br />
nationalen Kontakttreffen. Dabei sollte nicht jeder beteiligte deutsche Club einen<br />
eigenen Bericht einreichen. Ein Bericht mit einem schönen Foto, auf den sich die<br />
beteiligten Clubs vorher einigen, hat gute Chancen veröffentlicht zu werden.<br />
- Die Vortragsbörse sammelt in den Clubs gehaltene Vorträge, die deutschlandweit<br />
interessieren könnten. Diese Vorträge können auch ungekürzt in der Vortragsbörse<br />
angeboten werden. Die Freigabe des Urhebers muss vor der Veröffentlichung<br />
eingeholt werden. Der Distriktsredakteurin kann ein kurzer Bericht über den Vortrag<br />
oder der Vortrag selbst in ungekürzter Form zugesandt werden.<br />
- In das Clubpanorama gehören Beiträge mit Clubbesonderheiten oder Kuriositäten,<br />
die nicht in eine der obigen Kategorien einzuordnen sind<br />
- Die Bücherecke umfasst Buchempfehlungen, Benefizpublikationen und evtl.<br />
Rezensionen dazu.<br />
- Clubnachrichten werden in den Fragebogen eingetragen - "Fragebogen zu den<br />
Clubnachrichten". Er beinhaltet die bis zum Redaktionsschluss erfolgten neuen:<br />
Aktiven Ehrenmitgliedschaften, Margarette Golding Awards, Paul Harris<br />
Fallowships, Bundesverdienstkreuze, verstorbene Clubfreundinnen, runde und<br />
halbrunde Geburtstage ab 80 Jahre - 80, 85 und dann jährlich - und Neuaufnahmen.<br />
Diese persönlichen Daten sind besonders wichtig und sollten vollständig auf<br />
dem Fragebogen zu den Clubnachrichten erfasst werden.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 4
Für die Distriktsredakteurin zusätzlich relevante Gliederungspunkte sind:<br />
- Aus den Distrikten<br />
Erfasst werden hier Berichte über Distriktskonferenzen, evtl. Präsidentinnen- und<br />
Vizepräsidentinnentreffen im Distrikt, Sozialprojekt des Distrikts,<br />
distriktsübergreifende Projekte und Aktionen von überregionaler Bedeutung<br />
- Charterfeiern neu gegründeter Clubs<br />
- Nationale und internationale Termine wie z.B. Charterfeiern, Distriktskonferenzen<br />
etc.<br />
- Clubneugründungen mit Angabe aller Gründungsmitglieder sowie der Gründungspräsidentin<br />
mit Anschrift<br />
2. Technische Vorgaben<br />
- Beiträge sollten 120-150 Worte ( bis ca. 1000 Zeichen ohne Leerzeichen) und<br />
1 Bild möglichst nicht überschreiten.<br />
Ausnahmen: Charterfeiern, Distriktskonferenzen, überregionale oder internationale<br />
Veranstaltungen. Hierbei sollte eine Rundschau-Seite nicht überschritten werden,<br />
d.h. 500 Wörter, entspricht ca. 3000 Zeichen ohne Leerzeichen.<br />
- Text im Fließtext mit Schrift Arial 12 und 1,5 Zeilenabstand, Überschriften<br />
Bitte keine Einzüge, Tabstops, Silbentrennung, manuellen Zeilenumbrüche und<br />
Aufzählungszeichen verwenden, kein Fettdruck, keine Unterstreichungen, keine<br />
doppelten Leerstellen.<br />
- Namen und Club der Clubkorrespondentin bzw. Namenskürzel der<br />
Distriktsredakteurin unter den Text schreiben: rechtsbündig, Arial 11, kursiv, z.B.<br />
Hildegard Friedberger, IWC Tegernsee bzw. lds<br />
- Fotos ausschließlich digital, Anforderung des Verlages: 300 dpi, 2spaltige<br />
Bilder (124mm Breite) ca. 1400 Pixel in der Breite, 1spaltige Bilder (60 mm Breite)<br />
ca. 700 Pixel in der Breite, keine Handyfotos!<br />
Fotos passend zum Text beschriften! Als Bildunterschrift Club, Anlass und<br />
Namen der gezeigten Personen, evtl. mit Amtsbezeichnung angeben, wenn es<br />
kein Gruppenfoto mit zahlreichen Personen ist.<br />
- Speichern der Artikel:<br />
Beispiel: Text-Datei: Benefizgolfturnier IWC Bamberg.doc<br />
Foto-Datei: Benefizgolfturnier IWC Bamberg Foto1.jpg (wenn<br />
mehr als 1 Foto verschickt wird)<br />
- Text und Fotos als mail-Anhang bzw. auf CD übermitteln<br />
Beiträge/Fotos können ausschließlich in elektronischer Form akzeptiert<br />
werden - Text als Word-Datei, doc-Datei, und Fotos als jpg-Datei, da sie nur in<br />
dieser Form an den Verlag zum Druck weitergegeben werden können!<br />
Dr. Liliana Djeković-Sachs, Redakteurin <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Rundschau 2011/2012,<br />
München im Juli 2011<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 5
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden Club Internationaler Dienst<br />
Aufgabenprofil<br />
Die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst soll die Korrespondenz mit ausländischen<br />
Clubs führen. Bei Treffen mit Clubs aus dem Ausland ist sie <strong>für</strong> die Organisation verantwortlich.<br />
Die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst sollte auch Kontakt zur ISO (International<br />
Service Organizer) in ihrem Distrikt halten.<br />
Die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst sollte den Clubmitgliedern bei den Meetings<br />
über ihre Arbeit berichten.<br />
Hinweise zur Amtstätigkeit<br />
Es ist wünschenswert, dass die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst auch Fremdsprachenkenntnisse<br />
besitzt.<br />
Grundlagen<br />
Qualifikation und Amtszeit<br />
Die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst gehört zum erweiterten Clubvorstand. Sie wird<br />
<strong>für</strong> ein Jahr nominiert und gewählt. Sie kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens drei<br />
aufeinander folgenden Jahren wieder gewählt werden.<br />
Das Amt der Beauftragten <strong>für</strong> den Internationalen Dienst kann auch von einem anderen<br />
Vorstandsmitglied mit übernommen werden (Sekretärin, Pastpräsidentin, Vizepräsidentin<br />
etc.)<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Club Internationaler Dienst Seite 1
<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Distrikt 81<br />
Leitfaden <strong>für</strong> stimmberechtigte Clubdelegierte<br />
im Distriktsvorstand<br />
Aufgabenprofil<br />
Die Clubdelegierten haben als Bindeglied zwischen Club und Distrikt ein herausragendes<br />
und verantwortungsvolles Amt, was eine besondere Bereitschaft zum überregionalen Einsatz<br />
erfordert. Dies sollte sowohl bei der Nominierung als auch bei der Übernahme des Amtes<br />
bedacht werden. Die Clubdelegierten sollten - sofern sie nicht Vorstandsmitglieder sind - an<br />
den Vorstandssitzungen teilnehmen, um die nötigen Informationen zu bekommen, den Club<br />
bei Distriktskonferenzen in seinem Sinn vertreten zu können.<br />
Bei einem neuen Club können die Präsidentin und ein weiteres Vorstandsmitglied Clubdelegierte<br />
sein. Später müssen es immer ehemalige Vorstandsmitglieder sein.<br />
Alle Unterlagen <strong>für</strong> die Konferenz sowie die Protokolle gehen den Delegierten und den Clubpräsidentinnen<br />
durch die Distriktssekretärin umgehend per Mailinglisten zur Information und<br />
Prüfung zu.<br />
Der Club muss <strong>für</strong> den Vertretungsfall zwei Ersatzdelegierte bestimmen, damit bei wesentlichen<br />
Entscheidungen keine Stimmen verloren gehen.<br />
Wenn eine Clubdelegierte verhindert ist, an einer Konferenz teilzunehmen, muss sie die vom<br />
Club bestimmte Ersatzdelegierte mit den nötigen Unterlagen versehen. Die Ersatzdelegierte<br />
sollte der Distriktssekretärin und der Clubsekretärin des ausrichtenden Clubs möglichst<br />
umgehend namentlich zur Aufnahme in die Teilnehmerliste angegeben werden. Kann ein<br />
Club nachweislich weder Delegierte noch Ersatzdelegierte zu einer Distriktskonferenz entsenden<br />
(wenn z.B. zeitgleich ein nicht verschiebbares Clubereignis stattfindet), kann er in<br />
dieser Ausnahmesituation sein schriftliches Votum <strong>für</strong> Abstimmungen der Distriktspräsidentin<br />
zusenden. Dies gilt nicht <strong>für</strong> Wahlen. Hier müssen die Stimmberechtigten persönlich<br />
abstimmen.<br />
Beim ersten Clubmeeting nach einer Distriktskonferenz sollte den Clubdelegierten ausreichend<br />
Gelegenheit gegeben werden, den Club umfassend über wichtige Ergebnisse zu<br />
informieren. Das Protokoll der Distriktskonferenz sollte nach Übermittlung durch die<br />
Distriktssekretärin an alle Clubmitglieder (per Email) verteilt werden.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubdelegierte Seite 1
Zeitplan<br />
September/Oktober:<br />
• Teilnahme an der Distriktskonferenz, anschließend Bericht im Club<br />
Mai/Juni<br />
• Teilnahme an der Distriktskonferenz, anschließend Bericht im Club<br />
Hinweise zur Amtstätigkeit<br />
Kostenerstattung anlässlich der Distriktskonferenzen<br />
Die Reisespesen der Delegierten werden vom Distrikt gemäss entsprechender Distriktsbeschlüsse<br />
übernommen. Die Anmeldegebühren zu Distriktskonferenzen werden entweder<br />
von den Delegierten oder fairerweise von ihrem Club getragen.<br />
Grundlagen<br />
Qualifikation und Amtszeit<br />
Stimmberechtigte Clubdelegierte müssen zur Zeit ihrer Nominierung mindestens ein Jahr<br />
dem Geschäftsführenden Vorstand eines <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Clubs angehört haben. Sie dürfen ihr<br />
Amt nicht länger als drei aufeinander folgende Jahre innehaben, sofern sie nicht in den<br />
Geschäftsführenden Distriktsvorstand gewählt werden.<br />
Wenn das Amt nicht wahrgenommen werden kann, ernennt der Club eine geeignete Nachfolgerin.<br />
Sie gehören nicht qua Amtes dem geschäftsführenden Clubvorstand an. Sie können aber in<br />
der Kategorie „C“ (bis zu 6 weitere Mitglieder) in diesen gewählt werden.<br />
Jeder Club entsendet zwei stimmberechtigte Clubdelegierte - oder deren Vertreterinnen - als<br />
Mitglieder in den Distriktsvorstand. Eine dritte stimmberechtigte Clubdelegierte kann von<br />
Clubs mit 51 oder mehr Aktiven Mitgliedern gewählt und entsandt werden.<br />
Stimmberechtigte Clubdelegierte vertreten ihren Club im Distriktsvorstand.<br />
Clubs reichen Vorschläge und Anträge <strong>für</strong> die Tagesordnung einer Distriktskonferenz<br />
mindestens 6 Wochen vor der Konferenz bei der Distriktssekretärin ein.<br />
Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubdelegierte Seite 2