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Leitfäden für Clubämter - Inner Wheel Deutschland

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<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden Clubpräsidentin<br />

Aufgabenprofil<br />

Die Clubpräsidentin ist verantwortlich <strong>für</strong> die Interessen und das Wohlergehen ihres Clubs.<br />

Sie soll die Clubregeln und Distriktsbeschlüsse gut kennen. Sie leitet als Vorsitzende alle<br />

Club-Meetings und die Arbeit und die Aktivitäten des Clubs. Es ist “ihr Jahr”, sie soll ihre<br />

Ideen einbringen, aber alle Aktivitäten sollten mit dem Vorstand besprochen und<br />

anschließend dem Club vorgetragen werden.<br />

Wichtig: Das leitende Gremium des Clubs ist die Mitgliederversammlung, also die Mitglieder<br />

insgesamt. In der Mitgliederversammlung werden Entscheidungen mehrheitlich gefällt. Bei<br />

einer Abstimmung genügt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat die Clubpräsidentin<br />

die entscheidende Stimme. In diesem Fall sollte eventuell über eine erneute<br />

Diskussion und eine Vertagung der Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt nachgedacht<br />

werden.<br />

Alle Mitglieder sollten <strong>für</strong> Aufgaben im Rahmen der Clubarbeit ansprechbar sein.<br />

Die Clubpräsidentin muss sicherstellen, dass die Frage der Nachfolge in den <strong>Clubämter</strong>n<br />

rechtzeitig angegangen wird.<br />

Zeitplan<br />

Vor Amtsantritt<br />

Die Vize-Distriktspräsidentin lädt zum Vize-Clubpräsidentinnentreffen ein.<br />

Juli<br />

▪ Brief der Distriktspräsidentin mit Aufforderung zur Nominierung von Kandidatinnen <strong>für</strong><br />

Distrikts- und internationale Ämter, gegebenenfalls <strong>für</strong> Ämter auf nationaler Ebene.<br />

▪ Gegebenenfalls Brief der Distriktssekretärin an die Clubpräsidentin mit den Unterlagen zur<br />

Nominierung einer deutschen Amtsträgerin <strong>für</strong> Ämter im IIW Geschäftsführenden<br />

Vorstand oder andere IIW Ämter (Vorstellung der Kandidatinnen, Wahlzettel).<br />

Dezember<br />

▪ Gegebenenfalls Brief der Distriktssekretärin an die Clubpräsidentin mit den Unterlagen zur<br />

Nominierung einer deutschen IIW Board Director (Vorstellung der Kandidatinnen,<br />

Wahlzettel)<br />

▪ Brief vom IIW Headquarters an die Clubsekretärin mit dem Weihnachtsbrief der Internationalen<br />

Präsidentin und den Wahlunterlagen zur Wahl des Internationalen Vorstands<br />

(Board Directors, IIW-Vizepräsidentin etc.)<br />

Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 1


Januar<br />

Mitgliederversammlung, Wahl <strong>für</strong> den Internationalen Vorstand, eventuell Wahl einer<br />

Nationalen Repräsentantin<br />

Wahlunterlagen werden von Headquarters an die im aktuellen „Directory“ benannte Clubsekretärin<br />

versandt. Bei Verlust können Wahlunterlagen unter<br />

www.internationalinnerwheel.org herunter geladen werden (bei Unklarheiten bitte die<br />

Distriktssekretärin fragen).<br />

Februar / März<br />

▪ Online-Aktualisierung des neuen Clubvorstands und der Mitgliederdaten durch die<br />

Sekretärin (oder Internetbeauftragte) <strong>für</strong> das Mitgliederverzeichnis beim Verlag<br />

Schürmann + Klagges (www.innerwheel-mv.de) bis spätestens 30. März.<br />

▪ Online-Aktualisierung des neuen Clubvorstands <strong>für</strong> das IIW-Directory durch die Sekretärin<br />

(oder Internetbeauftragte) unter www.internationalinnerwheel.org bis spätestens 30. März.<br />

▪ Gegebenenfalls Nominierung von Kandidatinnen <strong>für</strong> Distrikts- und internationale Ämter.<br />

Hinweise zur Amtstätigkeit<br />

Stimmrecht<br />

Die Clubpräsidentin hat bei Stimmengleichheit die entscheidende (zweite) Stimme.<br />

Vorstandssitzungen<br />

Sie sollten so oft wie nötig stattfinden. Es wird empfohlen, monatlich eine Sitzung abzuhalten.<br />

Außerordentliche Sitzungen können von der Clubpräsidentin oder auf Antrag von<br />

zwei Vorstandsmitgliedern einberufen werden. Zu den Vorstandssitzungen sollten die<br />

Delegierten eingeladen werden.<br />

Mitgliederversammlung<br />

Mindestens ein Meeting im Jahr muss als Mitgliederversammlung einberufen werden, zum<br />

Beispiel im Januar. Dort geben die Amtsträgerinnen einen Tätigkeitsbericht. Die Clubpräsidentin<br />

berichtet über ihre Aktivitäten. Die Schatzmeisterin gibt einen Bericht über den<br />

Finanzabschluss des vorangegangenen IW-Jahres, der von zwei Mitgliedern geprüft wurde<br />

und allen Clubmitgliedern spätestens 4 Tage vor der Mitgliederversammlung oder mit dem<br />

vorherigen Clubprotokoll schriftlich zugehen muss. Nach den Tätigkeitsberichten bittet ein<br />

Clubmitglied, dass weder dem amtierenden noch dem vorherigen Vorstand angehört/hat, um<br />

Entlastung des Vorstands des vorangegangenen <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Jahres. Clubfragen sollten<br />

besprochen und diskutiert werden.<br />

Wahlen (geheim) und Abstimmungen erfolgen im Rahmen einer Mitgliederversammlung.<br />

Weitere Mitgliederversammlungen sind sinnvoll, wenn Interna besprochen werden müssen.<br />

An die Weitergabe von Informationen aus der Versammlung sind strenge Maßstäbe<br />

anzulegen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird ausschließlich an die Clubmitglieder<br />

versandt.<br />

Der neue Clubvorstand muss spätestens in einer Mitgliederversammlung vor Mitte März<br />

gewählt werden; Online-Registrierung bis 30. März.<br />

Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 2


Besuch der Distriktspräsidentin<br />

Er findet einmal im IW-Jahr statt und muss von der Clubpräsidentin vorbereitet werden. Zum<br />

Besuch gehört auch eine Vorstandssitzung, bzw. das Gespräch des Vorstands zwecks<br />

Kennenlernens mit der Distriktspräsidentin vor dem Meeting. Die Distriktspräsidentin ist Gast<br />

des Clubs, d. h. die Kosten <strong>für</strong> die Bewirtung sind vom Club zu tragen. Bei Übernachtung<br />

sollte ihr ein Privatquartier angeboten werden. Zieht sie es vor, in einem Hotel zu übernachten,<br />

trägt nicht der Club die Kosten (die Distriktskasse hat Erstattungspauschalen<br />

vorgesehen).<br />

Gäste<br />

Rotarische Ehefrauen und Nichtmitglieder sollen zu Clubmeetings nicht öfter als zweimal im<br />

Jahr eingeladen werden und sollten nicht anwesend sein, wenn Regularien besprochen<br />

werden.<br />

Aufnahme neuer Mitglieder<br />

Der vom aufzunehmenden Mitglied unterzeichnete Beitrittsantrag wird an die Distriktsschatzmeisterin<br />

gesandt, die eine Aufnahmeurkunde, die aktuelle Satzung und ggfs. ein<br />

Mitgliederverzeichnis zurückschickt. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder stehen alle Clubmitglieder<br />

auf. Die Clubpräsidentin überreicht dem neuen Mitglied die Nadel (Bestellung im<br />

IW-Shop), die Aufnahmeurkunde (unterschrieben von der Clubpräsidentin und der<br />

Sekretärin) und eine Rose. Sie heißt sie herzlich im Kreis aller Mitglieder willkommen.<br />

Verbindung zum Distrikt<br />

Zu den Distriktskonferenzen sind alle Clubmitglieder eingeladen. Neben den Delegierten<br />

sollte wenigstens die Clubpräsidentin teilnehmen. Es ist die Pflicht der Delegierten, über die<br />

Konferenzen beim nächsten Meeting zu berichten (anhand des Protokolls oder der eigenen<br />

Notizen).<br />

Protokolle der Distriktskonferenzen<br />

Die Clubpräsidentin sollte die Protokolle der Distriktskonferenzen sorgfältig lesen und sich<br />

mit den Distriktsbeschlüssen der vorhergegangenen Konferenzen vertraut machen.<br />

Die Clubpräsidentin sollte auch darauf achten, dass zu Charterfeiern im eigenen Distrikt<br />

mindestens ein Clubmitglied fährt und alle Clubmitglieder animieren, an Club-, Distrikts-,<br />

Nationalen- und Internationalen Veranstaltungen teilzunehmen.<br />

Geld <strong>für</strong> soziale Zwecke<br />

Die Clubpräsidentin muss darauf achten, dass Spenden und Gelder aus Clubveranstaltungen,<br />

wie Basare, Trödelmärkte, Konzerte, etc., auf das – getrennt vom<br />

Clubkonto – zu führende Sozialkonto eingezahlt werden.<br />

Die Verwendung von Geldern <strong>für</strong> soziale Zwecke muss mit den Clubmitgliedern abgestimmt<br />

werden. Bei einer Abstimmung genügt die einfache Mehrheit.<br />

Bei Veranstaltungen eines eventuell existierenden Fördervereins fließt der Erlös direkt auf<br />

das Konto des Fördervereins.<br />

Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 3


Aktive Ehrenmitgliedschaft<br />

Eine Auszeichnung. Ein Club kann einem aktiven Mitglied, das sich durch hervorragende<br />

Verdienste um <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> ausgezeichnet hat, die aktive Ehrenmitgliedschaft verleihen. Der<br />

Club bezahlt die Mitgliedsbeiträge <strong>für</strong> das Jahr, in dem die Ehrenmitgliedschaft verliehen<br />

wurde. In den folgenden Jahren behält das Mitglied den Status der Aktiven Ehrenmitgliedschaft,<br />

bezahlt aber seine Beiträge selbst. Ein solches Mitglied bleibt lebenslang oder bis zu<br />

seinem Austritt aus <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Aktives Ehrenmitglied.<br />

Margarette Golding Award<br />

Für besonderen ehrenamtlichen Einsatz kann seit 2001 der Margarette Golding Award an<br />

<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong>erinnen und Nicht-<strong>Inner</strong>-<strong>Wheel</strong>erinnen verliehen werden. Der Antrag auf<br />

Verleihung des MAG wird durch den Club (die Clubpräsidentin) gestellt und geht durch die<br />

Hände der Distriktspräsidentin zur Bewilligung zum Executive Committee nach England. Ein<br />

Originalformular ist nicht notwendig, es reicht eine Kopie. Es empfiehlt sich eine enge<br />

Absprache mit der Distriktspräsidentin. Die Gebühr <strong>für</strong> den Award beträgt 20 englische<br />

Pfund, die nach einer Bewilligung zu zahlen sind.<br />

Konfliktfall<br />

Freundschaft ist oberstes Prinzip bei <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong>, auch und gerade im Konfliktfall. In<br />

intensiven Gesprächen mit den Beteiligten sollte alles versucht werden, um zu einer<br />

moderaten Lösung zu kommen. Im Sinne der Clubautonomie sollte der Club zunächst<br />

versuchen, den Konflikt clubintern zu lösen. Ist das nicht möglich, schaltet der Club die<br />

Distriktspräsidentin ein. In jedem Konfliktfall ist absolute Vertraulichkeit geboten; der<br />

informierte Kreis wird zu äußerster Diskretion verpflichtet und muss möglichst klein gehalten<br />

werden.<br />

Namensänderung<br />

Sollte ein Club eine Namensänderung wünschen, so muss dies über die Distriktspräsidentin<br />

nach England mit der entsprechenden Begründung mitgeteilt werden.<br />

Pastpräsidentinnennadel<br />

Die Pastpräsidentinnennadel kann zusätzlich zum Namensschild getragen werden.<br />

Tag der guten Tat<br />

Der 10. Januar ist <strong>für</strong> <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> der Tag der guten Tat. Dieser Tag ist der Gründungstag<br />

des ersten <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Clubs in Manchester.<br />

Internationaler Tag des Friedens<br />

Der 21. September ist als der Internationale Tag des Friedens der Vereinten Nationen von<br />

<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> als Organisation anerkannt.<br />

<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Flyer<br />

Für unterschiedliche Zielgruppen werden zwei Flyer benötigt. Der offizielle Flyer ist <strong>für</strong><br />

potentielle Mitglieder, Rotarier und die Presse und der Distrikts- oder Clubflyer <strong>für</strong> Besucher<br />

von Basaren, Flohmärkten, Benefizveranstaltungen. Ein Clubflyer muss der Distriktspräsidentin<br />

vorgelegt werden, bevor er in Umlauf gebracht wird.<br />

Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 4


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> im Internet<br />

<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong> präsentiert sich auch im Internet. Die Gestaltung erfolgt in<br />

Abstimmung mit dem Distriktsvorstand. Gestaltung, Pflege sowie Kosten der Clubseite<br />

obliegen jedem Club selbst.<br />

Grundlagen<br />

Qualifikation und Amtszeit<br />

Die Clubpräsidentin muss dem Clubvorstand mindestens ein Jahr vor Übernahme ihres<br />

Amtes angehört haben. Sie wird <strong>für</strong> ein Jahr nominiert und gewählt. Unter besonderen<br />

Umständen kann der Geschäftsführende Vorstand von International <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> ein<br />

weiteres Jahr gestatten. Der Antrag muss über die Distriktspräsidentin gestellt werden. Sie<br />

leitet ihn an den IIW weiter.<br />

Wenn eine Gründungspräsidentin es wünscht, kann sie, in Einverständnis mit ihrem Club,<br />

anschließend an das verkürzte Jahr unmittelbar nach der Clubgründung <strong>für</strong> ein weiteres IW-<br />

Jahr im Amt bleiben. Wenn das Amt nicht wahrgenommen werden kann, folgt die Vizepräsidentin<br />

nach.<br />

Stand: 3/2013 Leitfaden D81 Clubpräsidentin Seite 5


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden Club-Vizepräsidentin<br />

Aufgabenprofil<br />

Die Vizepräsidentin vertritt, wenn nötig, die Präsidentin. Sie leitet die Meetings in Abwesenheit<br />

der Präsidentin. Sie kann sehr viel nützliche Erfahrung sammeln, wenn sie der<br />

Präsidentin auf jede nur mögliche Art hilft.<br />

Die Vizepräsidentin bereitet ihr Amtsjahr als Clubpräsidentin vor. Sie plant das Programm<br />

und interessiert geeignete Clubfreundinnen <strong>für</strong> neu zu besetzende <strong>Clubämter</strong>.<br />

Zeitplan<br />

März / April<br />

Teilnahme am Vizepräsidentinnentreffen<br />

Hinweise zur Amtstätigkeit<br />

Vizepräsidentinnentreffen<br />

Die Vize-Distriktspräsidentin lädt im Frühjahr ihre Vize-Clubpräsidentinnen zum gegenseitigen<br />

Kennenlernen und zur Information über ihre Amtsführung ein. Sie stellt ihren<br />

Distriktsvorstand des kommenden <strong>Inner</strong>-<strong>Wheel</strong>-Jahres vor.<br />

Grundlagen<br />

Qualifikation und Amtszeit<br />

Die Vizepräsidentin muss dem geschäftsführenden Clubvorstand mindestens ein Jahr vor<br />

der Übernahme ihres Amtes angehört haben (Ausnahme: bei Clubneugründung).<br />

Sie wird jährlich nominiert und gewählt und darf nicht länger als zwei aufeinander folgende<br />

Jahre im Amt sein.<br />

Sie gehört dem Geschäftsführenden Clubvorstand an.<br />

Sie soll, wenn die Präsidentin ihr Amt nicht wahrnehmen kann, das Amt übernehmen. Sie<br />

kann dann trotzdem im darauf folgenden Jahr zur Präsidentin gewählt werden.<br />

Wenn das Amt der Vizepräsidentin nicht wahrgenommen werden kann, muss der Club ein<br />

früheres oder gegenwärtiges Mitglied des Clubvorstands zur Nachfolgerin wählen.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Club-Vizepräsidentin Seite 1


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden Past-Clubpräsidentin<br />

Aufgabenprofil<br />

Die Past-Präsidentin gehört zum Geschäftsführenden Clubvorstand. Sie gibt der Leitung des<br />

Clubs Kontinuität. Die Erfahrungen und die Kenntnisse, die sie während ihrer Amtszeit als<br />

Präsidentin gewonnen hat, können sehr wertvoll <strong>für</strong> das Clubleben sein.<br />

Grundlagen<br />

Die unmittelbare Pastpräsidentin darf in dem Jahr nach ihrer Amtszeit in kein Amt im Club<br />

oder im Geschäftsführenden Clubvorstand gewählt werden. Sie muss das vorgegebene<br />

Sabbat-Jahr im Club einhalten.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Past-Clubpräsidentin Seite 1


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden Clubsekretärin<br />

Aufgabenprofil<br />

1. Protokollführung bei Vorstandssitzungen,<br />

Versand dieses Protokolls an die Vorstandsmitglieder<br />

2. Protokollführung bei Meetings (Meetingbericht),<br />

Versand der Meetingberichte an:<br />

• Clubmitglieder<br />

• den eigenen Distriktsvorstand (protokolle@innerwheel-81.de – dabei im „Betreff“<br />

bitte den eigenen Clubnamen angeben)<br />

• an alle Clubs im eigenen Distrikt (falls Distriktsbeschluss vorhanden)<br />

• an alle neugegründeten Clubs im eigenen Distrikt bis zur Charterfeier<br />

• andere Clubs, Kontaktclubs, Rotary Clubs nach eigenem Ermessen<br />

3. Jahresbericht vorbereiten<br />

4. Allgemeine Korrespondenz umgehend erledigen.<br />

Zeitplan<br />

August<br />

Falls der Club Amtsträgerinnen auf Distrikts-, nationaler und IIW-Ebene nominiert, Versand<br />

der Nominierungsunterlagen an die Distriktssekretärin spätestens 6 Wochen vor der<br />

Distriktskonferenz.<br />

Dezember<br />

Brief vom IIW Headquarters an die im aktuellen „Directory“ benannte Clubsekretärin mit<br />

dem Weihnachtsbrief der Internationalen Präsidentin,<br />

den Wahlunterlagen zur Wahl des Internationalen Vorstands - bitte nach der Wahl<br />

bis 15. Februar an die Nationale Repräsentantin schicken - bestehend aus<br />

▪ der Kandidatinnenliste <strong>für</strong> das Amt der IIW-Präsidentin, IIW-Vizepräsidentin,<br />

IIW-Schatzmeisterin und IIW-Redakteurin und<br />

▪ der Kandidatinnenliste <strong>für</strong> das Amt der Board-Direktorin<br />

▪ Wahlzetteln unterschiedlicher Farbe (nicht <strong>für</strong> alle Ämter)<br />

▪ Umschlag <strong>für</strong> die Rücksendung der Wahlzettel<br />

▪ Finanzabschluss von IIW.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubsekretärin Seite 1


Januar / Februar<br />

Im Rahmen des Januar-Meetings werden die Wahlen <strong>für</strong> den Internationalen Vorstand des<br />

nächsten <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Jahres durchgeführt. Bei Verlust können Wahlunterlagen unter<br />

www.internationalinnerwheel.org herunter geladen werden (bei Unklarheiten bitte die<br />

Distriktssekretärin fragen). Anschließend: Versand der ausgefüllten Wahlzettel <strong>für</strong> den Internationalen<br />

Vorstand im da<strong>für</strong> vorgesehenen Umschlag bis spätestens 15. Februar an die<br />

Nationale Repräsentantin. Auf der Vorderseite des beiliegenden Wahlumschlags wird dick<br />

der Name des Clubs und die Nummer des Distrikts eingetragen.<br />

März<br />

▪ Clubinformation <strong>für</strong> IIW Headquarters: Im Jahr 2012 wurde jeder Club gebeten, sich mit<br />

einer IIW-Adresse und einem Passwort unter www.internationalinnerwheel.org zu<br />

registrieren. Jeder Club trägt nunmehr den neuen Clubvorstand unmittelbar in diese<br />

online-Datenbank ein, spätestens bis zum 30. März. IIW Headquarters übernimmt am<br />

31.03. die Daten <strong>für</strong> das neue Directory. Die korrekte Eintragung ist Voraussetzung <strong>für</strong><br />

den ordnungsgemäßen Erhalt aller (Wahl-)Unterlagen des Headquarters.<br />

- Regelmäßige Kontrolle dieses Email-Ordners auf elektronische Mitteilungen von IIW-<br />

Headquarters.<br />

- Wichtig: Die Login-Daten (IIW-Adresse nebst Passwort) sind von Sekretärin zu<br />

Sekretärin weiterzugeben. Der Club kann eine Internetbeauftragte wählen, die diese<br />

Aufgaben wahrnimmt und ihre Nachfolgerin persönlich einweist.<br />

▪ Mitgliederverzeichnis: Bis spätestens 30. März. Aktualisierung der <strong>Clubämter</strong> und<br />

Mitgliederdaten online beim Verlag Schürmann + Klagges auf der Internetseite<br />

http://www.innerwheel-mv.de.<br />

- Löschen Sie nicht die Ämter <strong>für</strong> das noch laufende Jahr, da diese <strong>für</strong> die Historie<br />

verwendet werden! Bei der Anzeige der Ämter in der Mitgliederliste werden immer die<br />

Ämter des aktuellen IW-Jahres angezeigt.<br />

- Prüfung und Aktualisierung der persönlichen Daten der Mitglieder, insbesondere auch<br />

hinsichtlich Neuaufnahmen / Abgängen. Bei verstorbenen Pastpräsidentinnen ist ein +<br />

zu setzen. Alle Änderungen, die bis zum Stichtag 31.3. vorgenommen werden, werden<br />

in das nächste Verzeichnis aufgenommen.<br />

- Die Zugangsdaten <strong>für</strong> den Lese- und Schreibaccount des Clubs werden von der<br />

Sekretärin (oder Internetbeauftragten) an die Nachfolgerin weitergegeben, die persönlich<br />

eingewiesen werden muß.<br />

- Bei Rückfragen zum Internetzugang oder zur Überarbeitung der Clubseiten des<br />

Mitgliederverzeichnisses ist die Verantwortliche, Frau Renate Bauer (IWC Leverkusen-<br />

Dormagen) zu kontaktieren.<br />

April<br />

Falls der Club Amtsträgerinnen nominiert hat, Versand der Nominierungsunterlagen an die<br />

Distriktssekretärin spätestens 6 Wochen vor der Distriktskonferenz<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubsekretärin Seite 2


Hinweise zur Amtstätigkeit<br />

Vorgänge und Aufgaben gegenüber dem Distrikt und Headquarters<br />

Im Dezember/Januar treffen bei Clubsekretärin und Clubpräsidentin Schriftstücke ein, die<br />

unbedingt gemeinsam bearbeitet werden sollten! Bitte die andere Amtsträgerin sofort über<br />

das Eintreffen der Unterlagen benachrichtigen! Voraussetzung ist die korrekte Registrierung<br />

in der IIW-online-Datenbank. Die Distriktspräsidentinnen weisen bei ihren Clubbesuchen<br />

darauf hin, dass alle Briefe gründlich und genau gelesen werden müssen, damit alles, z. B.<br />

Wahlunterlagen, termingerecht an die richtigen Empfänger gelangen.<br />

Bei Verlust oder unvollständigem Eingang können alle (Wahl)Unterlagen von Headquarters<br />

unter www.internationalinnerwheel.org heruntergeladen werden (bei Unklarheiten bitte die<br />

Distriktssekretärin fragen).<br />

Wahlen<br />

Für die Wahl des IIW Vorstands müssen die beigelegten Formulare und der beigelegte<br />

Umschlag verwendet werden!<br />

Clubberichte<br />

Die Clubberichte werden folgendermaßen verschickt:<br />

▪ an die eigenen Clubmitglieder<br />

▪ an die neuen Clubs des eigenen Distrikts bis zur Charterfeier<br />

▪ an alle Mitglieder des eigenen Distriktsvorstands (protokolle@innerwheel-81.de – dabei<br />

im „Betreff“ bitte den eigenen Clubnamen angeben).<br />

▪ Jeder Club kann selbst entscheiden, ob er an befreundete Nachbarclubs und Kontaktclubs<br />

seine Berichte schicken will.<br />

Geldsummen in Berichten: Die durch Clubaktivitäten, Basare oder dergleichen erwirtschafteten<br />

Geldsummen können in den Clubberichten genannt werden.<br />

An die Weitergabe von Informationen aus der Mitgliederversammlung sind strenge Maßstäbe<br />

anzulegen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird ausschließlich an die Clubmitglieder<br />

versandt.<br />

Protokolle, <strong>Inner</strong>-<strong>Wheel</strong>-Korrespondenz<br />

Es steht dem Club frei, per Brief, per E-Mail oder per Fax zu korrespondieren.<br />

Protokolle anderer Clubs<br />

Protokolle anderer Clubs im Distrikt sollten an den Vorstand und alle interessierten Clubmitglieder<br />

weitergegeben werden.<br />

Directories<br />

werden über die Distriktsschatzmeisterin bestellt.<br />

Newsletters<br />

Jeder Club erhält 10 Exemplare. Überzählige Exemplare können bei Distriktskonferenzen<br />

ausgelegt werden.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubsekretärin Seite 3


Korrespondenz<br />

Jede Veränderung im Clubvorstand ist dem Distrikt mitzuteilen.<br />

Schatzmeisterin / Abschluss vom Distriktsvorstand: Der schriftliche Kassenbericht wird über<br />

den Distrikt den Clubs bekannt gegeben.<br />

Orthographie<br />

<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> in Verbindung mit einem Substantiv wird mit Bindestrichen geschrieben.<br />

Ausnahmen sind Eigennamen, wie z. B. <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Club etc.<br />

Grundlagen<br />

Qualifikation und Amtszeit<br />

Die Sekretärin gehört dem Geschäftsführenden Clubvorstand an. Sie wird <strong>für</strong> ein Jahr<br />

nominiert und gewählt. Sie kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens zwei weiteren<br />

aufeinanderfolgenden Jahren jährlich wiedergewählt werden.<br />

Wenn das Amt nicht wahrgenommen werden kann, ernennt der Vorstand eine Nachfolgerin.<br />

Distriktsspezifisches<br />

Für den Versand der Clubberichte per E-Mail an den Distriktsvorstand ist eine Mailingliste<br />

eingerichtet. Bitte senden Sie die Clubberichte an protokolle@innerwheel-81.de dann<br />

erhalten automatisch alle Mitglieder des Distriktsvorstands Ihre Berichte.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubsekretärin Seite 4


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden Clubschatzmeisterin<br />

Aufgabenprofil<br />

Beiträge einziehen:<br />

▪ Jahresbeitrag<br />

▪ Rundschau<br />

▪ Mitgliederverzeichnis<br />

Jedes IW-Mitglied ist zur Abnahme des Mitgliederverzeichnisses, der Rundschau und der<br />

Satzung bei Neudruck verpflichtet.<br />

Zur ersten Vorstandssitzung einen Haushaltsentwurf <strong>für</strong> das laufende IW-Jahr erstellen.<br />

Zum 30. Juni Jahresabschluss anfertigen und von zwei Clubmitgliedern prüfen lassen.<br />

Jahresabschluss des vorangegangenen IW-Jahres vor der Mitgliederversammlung im darauf<br />

folgenden IW-Jahr allen Mitgliedern 4 Tage vor der Versammlung oder mit dem vorherigen<br />

Meetingprotokoll schriftlich zur Verfügung stellen.<br />

Jahresabschluss auf der Mitgliederversammlung erläutern. Entlastung wird von einem<br />

Clubmitglied, das kein Vorstandsmitglied des vergangenen IW-Jahres gewesen sein darf,<br />

beantragt.<br />

Das Sozialkonto sorgfältig wie das Clubkonto führen. Darüber ebenfalls einen Jahresabschluss<br />

anfertigen und den Mitgliedern Rechenschaft ablegen. Das Sozialkonto wird nur<br />

<strong>für</strong> soziale Zwecke verwendet.<br />

Bitte umgehend Meldung von Neuaufnahmen per Beitrittserklärung, Austritten, Clubwechsel<br />

und Todesfällen (auch von Ehrenmitgliedern) an die Distriktsschatzmeisterin.<br />

Zeitplan<br />

September<br />

▪ Zum 30. September: Nach Rechnungsstellung durch die Distriktsschatzmeisterin den<br />

Distriktsbeitrag (Directory, Capitation Fee, Rundschau, Mitgliederverzeichnisse)<br />

überweisen. Überprüfung der Anzahl der Mitglieder. Für Ehrenmitglieder muss ebenfalls<br />

der volle Distriktsbeitrag überwiesen werden.<br />

▪ Überweisung des Distriktsbeitrages <strong>für</strong> jedes neue Mitglied nach Rechnungsstellung<br />

durch die Distriktsschatzmeisterin.<br />

Eintrittsdatum:<br />

- Vom 1. Juli bis 31. Dezember voller Beitrag<br />

- Vom 1. Januar bis 30. Juni halber Beitrag<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubschatzmeisterin Seite 1


März<br />

Zum 1. März: Nach Rückfrage durch die Distriktsschatzmeisterin Bestellung von Directories<br />

(Internationales Verzeichnis) und bei Neuerscheinung von 2 Constitution and Handbooks<br />

(IIW Satzung). Clubmitglieder fragen, ob Interesse an Eigenbedarf besteht. Bezahlung nach<br />

Rechnungsstellung durch die Distriktsschatzmeisterin.<br />

Hinweise zur Amtstätigkeit<br />

Organisatorisches<br />

Einrichtung eines Bankkontos<br />

Kontobezeichnung: Name der Schatzmeisterin, Name des Clubs<br />

Beschaffung der Scheckkarte<br />

Einrichtung eines vom Clubkonto getrennten Sozialkontos<br />

Führen eines Journals, Nummerierung der Buchungsbelege.<br />

Finanztechnische Grundlagen<br />

Der Stichtag <strong>für</strong> den Rechnungsabschluss ist der 30. Juni jeden Jahres. Bis dahin noch nicht<br />

abgerechnete Posten müssen als Rechnungsabgrenzungsposten deklariert werden.<br />

<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Clubs dürfen als nicht rechtsfähige Vereine keine Überschüsse erwirtschaften.<br />

Zinsabschlagsteuer: <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Clubs sind nichtrechtsfähige Vereine. Jeder nicht eingetragene<br />

Verein braucht keine Steuern zu bezahlen, wenn er gemeinnützige Zwecke erfüllt, d.<br />

h. die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördert. (§ 52,1 KStG).<br />

Die Clubs können einen Freistellungsantrag bei Zinseinnahmen bis zu € 3.000,- auf Sparbeträge<br />

bei ihrer Bank stellen.<br />

Konten<br />

Zwei Konten sollen geführt werden:<br />

Konto Nr. 1<br />

Konto Nr. 2<br />

Allgemeines Clubkonto<br />

<strong>für</strong> die Beiträge <strong>für</strong> International <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong>, <strong>für</strong> die Nationale und<br />

stellvertretende Nationale Repräsentantin und <strong>für</strong> den Distrikt; ebenso<br />

Auslagen <strong>für</strong> Büromaterial, Porto, Telefongespräche, Druckkosten und<br />

Kopien, Lokalmieten, Honorare <strong>für</strong> Gastreferenten und alle weiteren<br />

notwendigen Verwaltungskosten.<br />

Alle Zahlungen vom Clubkonto müssen mit Scheck, durch Dauerauftrag,<br />

Abbuchung oder Überweisung erfolgen.<br />

Sozialkonto<br />

Alle Geldmittel, die als Beitrag oder Spende <strong>für</strong> den sozialen Dienst<br />

gesammelt worden sind, dürfen nur <strong>für</strong> diesen Zweck und nicht zur<br />

Deckung von Clubausgaben verwendet werden.<br />

Die Verwendung von Geldern <strong>für</strong> soziale Zwecke muss mit den Clubmitgliedern<br />

abgestimmt werden. Bei einer Abstimmung genügt die einfache<br />

Mehrheit.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubschatzmeisterin Seite 2


Neue Mitglieder<br />

Bitte umgehend Meldung von Neuaufnahmen per Beitrittserklärung an die Distriktsschatzmeisterin.<br />

Überweisung des Distriktsbeitrages <strong>für</strong> jedes neue Mitglied nach Eintrittsdatum:<br />

Vom 1. Juli bis 31. Dezember voller Beitrag, vom 1. Januar bis 30. Juni halber Beitrag.<br />

Mitgliedschaft im Ruhestand<br />

Die Clubs können aus sozialen Gründen den Distriktsbeitrag übernehmen.<br />

Aktive Ehrenmitgliedschaft<br />

Eine Auszeichnung. Ein Club kann einem aktiven Mitglied, das sich durch hervorragende<br />

Verdienste um <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> ausgezeichnet hat, die aktive Ehrenmitgliedschaft verleihen. Der<br />

Club bezahlt die Mitgliedsbeiträge <strong>für</strong> das Jahr, in dem die Ehrenmitgliedschaft verliehen<br />

wurde. In den folgenden Jahren behält das Mitglied den Status der Aktiven Ehrenmitgliedschaft,<br />

bezahlt aber seine Beiträge selbst. Ein solches Mitglied bleibt lebenslang oder bis zu<br />

seinem Austritt aus <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Aktives Ehrenmitglied.<br />

<strong>Deutschland</strong>treffen<br />

Der das Treffen ausrichtende Club erhält von jedem <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Mitglied 1 € in dem Jahr, in<br />

dem das Treffen statt findet. Die Distriktsschatzmeisterin erhebt diesen mit ihrer Rechnung<br />

an den Club und leitet ihn weiter.<br />

Directory<br />

Das internationale Clubverzeichnis „Directory“ erscheint jährlich. Der Distrikt bestellt <strong>für</strong><br />

jeden Club ein Exemplar. Für diese besteht, wie auch <strong>für</strong> die Mitgliederverzeichnisse, die<br />

Rundschau und die Satzung Abnahmepflicht. Sollte mehr als ein Directory gebraucht<br />

werden, müssen bis zum 31. März bei der Distriktsschatzmeisterin weitere Exemplare<br />

bestellt werden.<br />

IIW Constitution und Handbuch<br />

Die IIW Constitution und Handbuch erscheint alle drei Jahre nach der World-Convention und<br />

wird vom Verlag <strong>für</strong> jedes Mitglied an die Clubschatzmeisterin versandt. Vom Distrikt wird <strong>für</strong><br />

jedes Mitglied ein Exemplar bestellt. Die Kosten sind im Distriktsbeitrag enthalten. Sollten<br />

weitere Exemplare benötigt werden, sind diese bei der Distriktsschatzmeisterin zu bestellen<br />

und zu bezahlen.<br />

Mitgliederverzeichnisse, Rundschau-Exemplare, Aufnahme-Urkunden, IW-Faltblätter<br />

Zusätzliche Exemplare können während des <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Jahres bei der Distriktsschatzmeisterin<br />

angefordert werden.<br />

Clubneugründungen<br />

Bei Clubneugründungen sollen der Distriktsschatzmeisterin neben der Liste der Gründungsmitglieder<br />

auch die aus einem anderen Club überwechselnden Damen zusätzlich auf einem<br />

gesonderten Blatt aufgelistet werden (Angabe des bisherigen Clubs), um unerwünschte<br />

Doppelzahlungen zu vermeiden – aus diesem Grund muss auch jeder Wechsel in einen<br />

anderen Distrikt gemeldet werden.<br />

Für eine Clubgründung im Juni wird erst ab dem neuen <strong>Inner</strong>-<strong>Wheel</strong>-Jahr, d. h. ab Juli, die<br />

Capitation Fee berechnet.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubschatzmeisterin Seite 3


Mitgliedschaftsveränderungen im Club<br />

Die Clubschatzmeisterin informiert die Distriktsschatzmeisterin über alle Mitgliedschaftsveränderungen<br />

im Club: Beitritt, Austritt und Tod eines Mitglieds, Wechsel in einen anderen<br />

Club.<br />

Grundlagen<br />

Qualifikation und Amtszeit<br />

Die Schatzmeisterin gehört dem Geschäftsführenden Clubvorstand an. Sie wird <strong>für</strong> ein Jahr<br />

nominiert und gewählt und kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens zwei weiteren aufeinander<br />

folgenden Jahren jährlich wieder gewählt werden.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubschatzmeisterin Seite 4


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden Clubmeisterin<br />

Aufgabenprofil<br />

Die Clubmeisterin ist zuständig <strong>für</strong> das äußere Arrangement der Meetings.<br />

Dazu gehören z.B.<br />

Auslegen von Teilnehmerlisten diverser geplanter Veranstaltungen<br />

<strong>für</strong> Eintragungen in das Gästebuch zu sorgen<br />

das Anheften der Wimpel und deren Aufbewahrung<br />

den Vortragenden ein Glas Wasser auf das Rednerpult zu stellen<br />

<strong>für</strong> die Bereitstellung technischer Geräte (Projektor etc.) bei Vorträgen zu sorgen.<br />

Sie sollte sich um das Wohlergehen der Gäste kümmern.<br />

Ist die Clubmeisterin anderweitig beschäftigt, sollte sie ein Clubmitglied als Betreuerin des<br />

Gastes bestimmen.<br />

Größere Veranstaltungen werden vom gesamten Vorstand geplant.<br />

Eine weitere wichtige Aufgabe der Clubmeisterin ist es, <strong>für</strong> eine rotierende Tischordnung zu<br />

sorgen.<br />

In vielen Clubs organisiert die Clubmeisterin Clubveranstaltungen, Fahrten und Ausflüge.<br />

Grundlagen<br />

Qualifikation und Amtszeit<br />

Die Clubmeisterin gehört zum geschäftsführenden Clubvorstand.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubmeisterin Seite 1


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden Clubkorrespondentin<br />

1. Amt<br />

Die Clubkorrespondentin gehört dem geschäftsführenden Clubvorstand an.<br />

Sie wird <strong>für</strong> ein Jahr nominiert und gewählt, kann aber jährlich wieder gewählt werden<br />

<strong>für</strong> einen Zeitraum von maximal drei aufeinander folgenden Jahren.<br />

Wenn das Jahr nicht wahrgenommen werden kann, beruft der Geschäftsführende<br />

Clubvorstand ein anderes Clubmitglied.<br />

2. Aufgaben<br />

Die Clubkorrespondentin macht Informationen über ihren Club in der <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong><br />

Rundschau zugänglich. Die <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Rundschau erscheint zwei Mal im Jahr, in<br />

der Regel im Mitte April (Frühjahrsrundschau) und Mitte Oktober (Herbstrundschau).<br />

Berichtszeitraum ist jeweils das erste bzw. zweite Halbjahr des <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Jahres.<br />

Die Clubkorrespondentin versorgt die Distriktsredakteurin mit wichtigen Daten<br />

(Geburtstage ab 80, Jubiläen, Todesfälle usw.). Sie schreibt über die Clubaktivitäten<br />

und verfasst Artikel über besondere Begebenheiten in ihrem Club.<br />

Die Rundschau soll <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong>erinnen in <strong>Deutschland</strong> über unsere weltweite<br />

Organisation International <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> informieren, sie soll zum Mitmachen sowie zu<br />

besonderem Einsatz motivieren und zur Auseinandersetzung mit den Entwicklungen<br />

von International <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> und <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong> anregen. Insbesondere<br />

soll sie auch zeigen, was deutschlandweit in den Clubs geschieht. Die<br />

Clubkorrespondentin ist Mittlerin <strong>für</strong> ihren Club.<br />

Ältere Ausgaben der Rundschau können zur Mitarbeit und Vorgehensweise inspirieren.<br />

Berichte über besondere Begebenheiten sollten sofort geschrieben und weitergeleitet<br />

werden, solange die Eindrücke noch frisch sind.<br />

Abkürzungen außer IW und RC dürfen nicht benutzt werden, und bei den aufgeführten<br />

Personen müssen Titel, Vor- und Zunamen, Clubname und Amtsbezeichnung<br />

angegeben werden.<br />

Wichtig sind ausschließlich digitale Fotos, lebendige, aussagekräftige Bilder, die<br />

die Aktivitäten und die Arbeit im Club treffend darstellen.<br />

Nicht zu umfangreiche Bildunterschriften mit evtl. Namensnennungen vervollständigen<br />

das Foto.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 1


Für jeden Bericht muss überlegt werden:<br />

· Wer soll ihn gern lesen?<br />

· Was ist daran interessant?<br />

· Worin unterscheidet er sich vom Üblichen?<br />

· Wie wird die Botschaft am besten vermittelt?<br />

Beim Schreiben kann folgendermaßen vorgegangen werden:<br />

· aussagekräftige Überschriften finden, “Knüller” an den Anfang stellen<br />

· “Worum geht es?” (mit abnehmendem Wichtigkeitsgehalt, falls gekürzt werden<br />

muss)<br />

· Abrundung durch prägnanten Schlusssatz.<br />

Von der Clubkorrespondentin werden interessante Informationen, gutes Material und<br />

fertige, den technischen Anforderungen entsprechende Artikel (siehe Hinweise <strong>für</strong> das<br />

Erstellen von Rundschauartikeln) erwartet, die diese an die Distriktsredakteurin leitet.<br />

Alle Beiträge und Clubnachrichten sollten vor Abgabe mit den letzten beiden<br />

Rundschauausgaben verglichen und auf Wiederholungen bzw. Vollständigkeit geprüft<br />

werden.<br />

Berichte <strong>für</strong> die Rundschau sollten vor der Weitergabe an die Distriktsredakteurin mit<br />

der Clubpräsidentin abgesprochen werden.<br />

3. Zeitplan/Arbeitsablauf<br />

ab Juli<br />

- Begrüßungsbrief der Distriktsredakteurin mit Leitfaden <strong>für</strong> die Clubkorrespondentin,<br />

Hinweisen <strong>für</strong> das Erstellen von Rundschauartikeln und dem Fragebogen zu den<br />

Clubnachrichten trifft per mail ein.<br />

- kontinuierliches Erstellen der Artikel <strong>für</strong> die Rundschau unter Beachtung der<br />

"Hinweise <strong>für</strong> das Erstellen von Rundschauartikeln"<br />

- kontinuierliche Weiterleitung der Rundschauartikel an die Distriktsredakteurin<br />

- kontinuierliches Ausfüllen des halbjährigen Fragebogens zu den Clubnachrichten<br />

Oktober<br />

Distriktsredakteurin gibt den Redaktionsschluss <strong>für</strong> die Frühjahrsausgabe der<br />

Rundschau bekannt (dieser liegt in der Regel Mitte Dezember mit der Möglichkeit,<br />

Berichte zum Tag der guten Tat am 10. Januar nachzureichen bis Mitte Januar) und<br />

verschickt nochmals den Fragebogen zu den Clubnachrichten.<br />

Dezember<br />

Abgabe des Fragebogens und aller noch nicht der Distriktsredakteurin übersandten<br />

Artikel bis zum Redaktionsschluss.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 2


April<br />

Distriktsredakteurin gibt den Redaktionsschluss <strong>für</strong> die Herbstausgabe der Rundschau<br />

bekannt ( dieser liegt in der Regel Ende Mai/Anfang Juni)<br />

Ende Mai/Anfang Juni<br />

Abgabe des Fragebogens und aller noch nicht übersandten Artikel bis zum<br />

Redaktionsschluss an die Distriktsredakteurin.<br />

Anlagen: - Hinweise <strong>für</strong> das Erstellen von Rundschauartikeln<br />

- Fragebogen zur <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Rundschau, Clubnachrichten<br />

Dr. Liliana Djeković-Sachs, Redakteurin <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Rundschau 2011/2012,<br />

München im Juli 2011<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 3


Hinweise <strong>für</strong> das Erstellen von Rundschauartikeln<br />

1. Inhaltliche Vorgaben<br />

Für Veröffentlichung kann die aktuelle Rundschau als Orientierung dienen. Die <strong>für</strong> die<br />

Clubkorrespondentin relevanten Gliederungspunkte sind:<br />

- Titelthema<br />

Für die aktuelle und die kommenden Ausgaben der Rundschau lautet das<br />

Titelthema "<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> im Wandel"<br />

Clubkorrespondentin und Distriktsredakteurin initiieren und sammeln hierzu Beiträge<br />

in Form von Artikeln, Überlegungen in Thesenform, "Leserbriefen", Vorträgen,<br />

Buchbesprechungen interessanten Lebensläufen und anderem mehr.<br />

- Clubjubiläen<br />

Dabei handelt es sich um Charterjubiläen und nicht um Gründungsjubiläen, aus<br />

Platzgründen können Feiern erst ab dem 10-jährigen Jubiläum berücksichtigt<br />

werden.<br />

- <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> und Rotary stellt gemeinsame, auch überregionale Veranstaltungen<br />

mit Rotary und sonstige gemeinsame Projekte und Aktivitäten vor, auch RFPD.<br />

- In Soziale Aktivitäten stellen Clubs ihre sozialen Projekte vor, wobei neue Projekte<br />

ausführlich beschrieben werden sollen. Bei den einzelnen Projekten sollte ein<br />

Ansprechpartner bzw. eine e-mail oder Internet-Adresse genannt werden.<br />

Besondere Beachtung sollten in dieser Kategorie Aktivitäten zum <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Tag<br />

der guten Tat, der jährlich am 10. Januar stattfindet, finden.<br />

- Fundraising stellt Wege dar, welche die Clubs beschreiten, um ihre sozialen<br />

Projekte zu finanzieren, z.B. Benefizkonzerte, Weihnachtsstände, Turniere etc.<br />

- Von Land zu Land sowie von Club zu Club berichtet über die internationalen und<br />

nationalen Kontakttreffen. Dabei sollte nicht jeder beteiligte deutsche Club einen<br />

eigenen Bericht einreichen. Ein Bericht mit einem schönen Foto, auf den sich die<br />

beteiligten Clubs vorher einigen, hat gute Chancen veröffentlicht zu werden.<br />

- Die Vortragsbörse sammelt in den Clubs gehaltene Vorträge, die deutschlandweit<br />

interessieren könnten. Diese Vorträge können auch ungekürzt in der Vortragsbörse<br />

angeboten werden. Die Freigabe des Urhebers muss vor der Veröffentlichung<br />

eingeholt werden. Der Distriktsredakteurin kann ein kurzer Bericht über den Vortrag<br />

oder der Vortrag selbst in ungekürzter Form zugesandt werden.<br />

- In das Clubpanorama gehören Beiträge mit Clubbesonderheiten oder Kuriositäten,<br />

die nicht in eine der obigen Kategorien einzuordnen sind<br />

- Die Bücherecke umfasst Buchempfehlungen, Benefizpublikationen und evtl.<br />

Rezensionen dazu.<br />

- Clubnachrichten werden in den Fragebogen eingetragen - "Fragebogen zu den<br />

Clubnachrichten". Er beinhaltet die bis zum Redaktionsschluss erfolgten neuen:<br />

Aktiven Ehrenmitgliedschaften, Margarette Golding Awards, Paul Harris<br />

Fallowships, Bundesverdienstkreuze, verstorbene Clubfreundinnen, runde und<br />

halbrunde Geburtstage ab 80 Jahre - 80, 85 und dann jährlich - und Neuaufnahmen.<br />

Diese persönlichen Daten sind besonders wichtig und sollten vollständig auf<br />

dem Fragebogen zu den Clubnachrichten erfasst werden.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 4


Für die Distriktsredakteurin zusätzlich relevante Gliederungspunkte sind:<br />

- Aus den Distrikten<br />

Erfasst werden hier Berichte über Distriktskonferenzen, evtl. Präsidentinnen- und<br />

Vizepräsidentinnentreffen im Distrikt, Sozialprojekt des Distrikts,<br />

distriktsübergreifende Projekte und Aktionen von überregionaler Bedeutung<br />

- Charterfeiern neu gegründeter Clubs<br />

- Nationale und internationale Termine wie z.B. Charterfeiern, Distriktskonferenzen<br />

etc.<br />

- Clubneugründungen mit Angabe aller Gründungsmitglieder sowie der Gründungspräsidentin<br />

mit Anschrift<br />

2. Technische Vorgaben<br />

- Beiträge sollten 120-150 Worte ( bis ca. 1000 Zeichen ohne Leerzeichen) und<br />

1 Bild möglichst nicht überschreiten.<br />

Ausnahmen: Charterfeiern, Distriktskonferenzen, überregionale oder internationale<br />

Veranstaltungen. Hierbei sollte eine Rundschau-Seite nicht überschritten werden,<br />

d.h. 500 Wörter, entspricht ca. 3000 Zeichen ohne Leerzeichen.<br />

- Text im Fließtext mit Schrift Arial 12 und 1,5 Zeilenabstand, Überschriften<br />

Bitte keine Einzüge, Tabstops, Silbentrennung, manuellen Zeilenumbrüche und<br />

Aufzählungszeichen verwenden, kein Fettdruck, keine Unterstreichungen, keine<br />

doppelten Leerstellen.<br />

- Namen und Club der Clubkorrespondentin bzw. Namenskürzel der<br />

Distriktsredakteurin unter den Text schreiben: rechtsbündig, Arial 11, kursiv, z.B.<br />

Hildegard Friedberger, IWC Tegernsee bzw. lds<br />

- Fotos ausschließlich digital, Anforderung des Verlages: 300 dpi, 2spaltige<br />

Bilder (124mm Breite) ca. 1400 Pixel in der Breite, 1spaltige Bilder (60 mm Breite)<br />

ca. 700 Pixel in der Breite, keine Handyfotos!<br />

Fotos passend zum Text beschriften! Als Bildunterschrift Club, Anlass und<br />

Namen der gezeigten Personen, evtl. mit Amtsbezeichnung angeben, wenn es<br />

kein Gruppenfoto mit zahlreichen Personen ist.<br />

- Speichern der Artikel:<br />

Beispiel: Text-Datei: Benefizgolfturnier IWC Bamberg.doc<br />

Foto-Datei: Benefizgolfturnier IWC Bamberg Foto1.jpg (wenn<br />

mehr als 1 Foto verschickt wird)<br />

- Text und Fotos als mail-Anhang bzw. auf CD übermitteln<br />

Beiträge/Fotos können ausschließlich in elektronischer Form akzeptiert<br />

werden - Text als Word-Datei, doc-Datei, und Fotos als jpg-Datei, da sie nur in<br />

dieser Form an den Verlag zum Druck weitergegeben werden können!<br />

Dr. Liliana Djeković-Sachs, Redakteurin <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Rundschau 2011/2012,<br />

München im Juli 2011<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubkorrespondentin Seite 5


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden Club Internationaler Dienst<br />

Aufgabenprofil<br />

Die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst soll die Korrespondenz mit ausländischen<br />

Clubs führen. Bei Treffen mit Clubs aus dem Ausland ist sie <strong>für</strong> die Organisation verantwortlich.<br />

Die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst sollte auch Kontakt zur ISO (International<br />

Service Organizer) in ihrem Distrikt halten.<br />

Die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst sollte den Clubmitgliedern bei den Meetings<br />

über ihre Arbeit berichten.<br />

Hinweise zur Amtstätigkeit<br />

Es ist wünschenswert, dass die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst auch Fremdsprachenkenntnisse<br />

besitzt.<br />

Grundlagen<br />

Qualifikation und Amtszeit<br />

Die Beauftragte <strong>für</strong> den Internationalen Dienst gehört zum erweiterten Clubvorstand. Sie wird<br />

<strong>für</strong> ein Jahr nominiert und gewählt. Sie kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens drei<br />

aufeinander folgenden Jahren wieder gewählt werden.<br />

Das Amt der Beauftragten <strong>für</strong> den Internationalen Dienst kann auch von einem anderen<br />

Vorstandsmitglied mit übernommen werden (Sekretärin, Pastpräsidentin, Vizepräsidentin<br />

etc.)<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Club Internationaler Dienst Seite 1


<strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Distrikt 81<br />

Leitfaden <strong>für</strong> stimmberechtigte Clubdelegierte<br />

im Distriktsvorstand<br />

Aufgabenprofil<br />

Die Clubdelegierten haben als Bindeglied zwischen Club und Distrikt ein herausragendes<br />

und verantwortungsvolles Amt, was eine besondere Bereitschaft zum überregionalen Einsatz<br />

erfordert. Dies sollte sowohl bei der Nominierung als auch bei der Übernahme des Amtes<br />

bedacht werden. Die Clubdelegierten sollten - sofern sie nicht Vorstandsmitglieder sind - an<br />

den Vorstandssitzungen teilnehmen, um die nötigen Informationen zu bekommen, den Club<br />

bei Distriktskonferenzen in seinem Sinn vertreten zu können.<br />

Bei einem neuen Club können die Präsidentin und ein weiteres Vorstandsmitglied Clubdelegierte<br />

sein. Später müssen es immer ehemalige Vorstandsmitglieder sein.<br />

Alle Unterlagen <strong>für</strong> die Konferenz sowie die Protokolle gehen den Delegierten und den Clubpräsidentinnen<br />

durch die Distriktssekretärin umgehend per Mailinglisten zur Information und<br />

Prüfung zu.<br />

Der Club muss <strong>für</strong> den Vertretungsfall zwei Ersatzdelegierte bestimmen, damit bei wesentlichen<br />

Entscheidungen keine Stimmen verloren gehen.<br />

Wenn eine Clubdelegierte verhindert ist, an einer Konferenz teilzunehmen, muss sie die vom<br />

Club bestimmte Ersatzdelegierte mit den nötigen Unterlagen versehen. Die Ersatzdelegierte<br />

sollte der Distriktssekretärin und der Clubsekretärin des ausrichtenden Clubs möglichst<br />

umgehend namentlich zur Aufnahme in die Teilnehmerliste angegeben werden. Kann ein<br />

Club nachweislich weder Delegierte noch Ersatzdelegierte zu einer Distriktskonferenz entsenden<br />

(wenn z.B. zeitgleich ein nicht verschiebbares Clubereignis stattfindet), kann er in<br />

dieser Ausnahmesituation sein schriftliches Votum <strong>für</strong> Abstimmungen der Distriktspräsidentin<br />

zusenden. Dies gilt nicht <strong>für</strong> Wahlen. Hier müssen die Stimmberechtigten persönlich<br />

abstimmen.<br />

Beim ersten Clubmeeting nach einer Distriktskonferenz sollte den Clubdelegierten ausreichend<br />

Gelegenheit gegeben werden, den Club umfassend über wichtige Ergebnisse zu<br />

informieren. Das Protokoll der Distriktskonferenz sollte nach Übermittlung durch die<br />

Distriktssekretärin an alle Clubmitglieder (per Email) verteilt werden.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubdelegierte Seite 1


Zeitplan<br />

September/Oktober:<br />

• Teilnahme an der Distriktskonferenz, anschließend Bericht im Club<br />

Mai/Juni<br />

• Teilnahme an der Distriktskonferenz, anschließend Bericht im Club<br />

Hinweise zur Amtstätigkeit<br />

Kostenerstattung anlässlich der Distriktskonferenzen<br />

Die Reisespesen der Delegierten werden vom Distrikt gemäss entsprechender Distriktsbeschlüsse<br />

übernommen. Die Anmeldegebühren zu Distriktskonferenzen werden entweder<br />

von den Delegierten oder fairerweise von ihrem Club getragen.<br />

Grundlagen<br />

Qualifikation und Amtszeit<br />

Stimmberechtigte Clubdelegierte müssen zur Zeit ihrer Nominierung mindestens ein Jahr<br />

dem Geschäftsführenden Vorstand eines <strong>Inner</strong> <strong>Wheel</strong> Clubs angehört haben. Sie dürfen ihr<br />

Amt nicht länger als drei aufeinander folgende Jahre innehaben, sofern sie nicht in den<br />

Geschäftsführenden Distriktsvorstand gewählt werden.<br />

Wenn das Amt nicht wahrgenommen werden kann, ernennt der Club eine geeignete Nachfolgerin.<br />

Sie gehören nicht qua Amtes dem geschäftsführenden Clubvorstand an. Sie können aber in<br />

der Kategorie „C“ (bis zu 6 weitere Mitglieder) in diesen gewählt werden.<br />

Jeder Club entsendet zwei stimmberechtigte Clubdelegierte - oder deren Vertreterinnen - als<br />

Mitglieder in den Distriktsvorstand. Eine dritte stimmberechtigte Clubdelegierte kann von<br />

Clubs mit 51 oder mehr Aktiven Mitgliedern gewählt und entsandt werden.<br />

Stimmberechtigte Clubdelegierte vertreten ihren Club im Distriktsvorstand.<br />

Clubs reichen Vorschläge und Anträge <strong>für</strong> die Tagesordnung einer Distriktskonferenz<br />

mindestens 6 Wochen vor der Konferenz bei der Distriktssekretärin ein.<br />

Stand 3/2013 Leitfaden D81 Clubdelegierte Seite 2

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