Produktinformationsblatt (§4 VVG-InfoV) - Inter
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8. Wie ist die Vertragslaufzeit?<br />
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt<br />
wird.<br />
9. Welche Möglichkeiten der Vertragsbeendigung gibt es?<br />
Sie können den Versicherungsvertrag frühestens zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Nach Ablauf dieser<br />
Mindestvertragslaufzeit haben Sie die Möglichkeit, zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.<br />
Das Versicherungsverhältnis endet mit Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Vertragsverhältnis unter Benennung<br />
des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb von zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers abzugeben.<br />
Ändern sich Merkmale, die für die Versicherungsfähigkeit in einem bestimmten Tarif Voraussetzung sind, kann die Versicherung enden oder eine Anpassung<br />
erforderlich werden. Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, lesen Sie bitte §§ 13-15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenund<br />
Krankenhaustagegeldversicherung.<br />
INTER Krankenversicherung aG; Vorstand: Peter Thomas (Vorsitzender), Thomas List (stv. Vorsitzender), Matthias Kreibich; Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Klaus Schönleben<br />
Sitz: Mannheim; Handelsregister-Nr. HRB 47 beim Amtsgericht Mannheim<br />
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