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„Winterlicher Waldweg bei Hellmitzheim“ Foto: Günther ... - Iphofen

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Nr. 8/13<br />

6 Iphöfer Nachrichten<br />

Eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) im Hinblick<br />

auf den Änderungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses<br />

vom 19.03.2012, lfd. Nr. 64.1 zum Bebauungsplan „An der Rödelseer<br />

Straße Ost“ wird erlassen.<br />

Aufbringen einer Solar- und einer Photovoltaikanlage auf dem<br />

Süddach des Wohnhauses, Fl.Nr. 99, Hellmitzheimer Str. 10,<br />

Stütz Mathias, Gemarkung Dornheim<br />

Der Bauherr hat am 31.10.2012 telefonisch mitgeteilt, dass die Photovoltaikanlage<br />

auf dem Wohnhaus nicht realisiert wird. Es wird lediglich<br />

die Solaranlage umgesetzt. Dieser wurde bereits in der Sitzung<br />

des Bau- und Umweltausschusses zugestimmt.<br />

Es sind somit keine weiteren Entscheidungen mehr erforderlich.<br />

Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Aufbringung<br />

einer Photovoltaikanlage auf dem Anwesen Pfaffensteig 24,<br />

Fl.Nr. 750/25, Stefan Lenzer und Silke Amtmann-Lenzer,<br />

Gemarkung <strong>Iphofen</strong><br />

- Stadtrat Dieter Lenzer war wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49<br />

GO) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. -<br />

Bei nachstehend aufgeführtem Bauvorhaben wird eine isolierte Befreiung<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hündlein“ unter<br />

Buchst. B Nr. 6 hinsichtlich der Größe der Photovoltaikanlage erteilt.<br />

Silke Amtmann-Lenzer und Stefan Lenzer, Pfaffensteig 24, 97346<br />

<strong>Iphofen</strong><br />

Photovoltaikanlage auf der Garage, Fl.Nr. 750/25, Gemarkung <strong>Iphofen</strong>.<br />

Die Befreiung ist vertretbar, da das Vorhaben dem Eigenbedarf der<br />

Stromversorgung dient. Zudem ist die Anlage auf dem Nebengebäude<br />

städtebaulich verträglich, da die Modulfläche einheitlich flächig auf<br />

der Dachfläche vorgesehen ist und nicht durch Gauben, Fenster oder<br />

einen Kamin unterbrochen wird.<br />

Die Module müssen jedoch eine matte, tiefdunkle Oberfläche haben<br />

und ohne sichtbare metallic-glänzende Einfassungen sein. Die Unterkonstruktion<br />

darf nicht sichtbar sein und ist ansonsten dunkel auszuführen<br />

bzw. zu streichen.<br />

Vollzug der Gestaltungssatzung für die Stadtteile;<br />

Antrag auf Befreiung hinsichtlich des Einbaus einer Haustüre<br />

in Kunststoff, Robert Ketcham, Fl.Nr. 88, Am Lehmen 6,<br />

Gemarkung Possenheim<br />

Der im Rahmen einer Beratung durch die SBS-Planungsgemeinschaft<br />

am 30.10.2012 vorgebrachte Antrag von Herrn Ketcham zum Einbau<br />

einer Haustüre aus Kunststoff im Anwesen Am Lehmen 6, Fl.Nr. 88,<br />

Gemarkung Possenheim wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach Punkt 4.3 (7) der Gestaltungssatzung für die Stadtteile sind<br />

Türen in massiver Holzbauweise auszuführen. Andere Materialien sind<br />

in begründeten Fällen abweichend zugelassen.<br />

Der Bauherr möchte wegen der vorhandenen Kunststofffenster auch<br />

die Türe in Kunststoff (in Holzoptik) ausführen.<br />

Mit dem Antrag besteht Einverständnis, da die Gestaltung akzeptabel<br />

ist. Das Vorhaben liegt zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

„Am Lehmen“, der kein Material für die Fenster oder Türen vorschreibt.<br />

Die Haustüre kann somit als Abweichung von Punkt 4.3 (7)<br />

der<br />

Gestaltungssatzung für die Stadtteile in Kunststoff ausgeführt werden.<br />

Eine Förderung nach dem Kommunalen Förderprogramm wird aus<br />

Gleichbehandlungsgründen nicht gewährt.<br />

Erweiterung des Altenbetreuungszentrums <strong>Iphofen</strong>;<br />

Auftragsvergabe Fliesen- und Natursteinar<strong>bei</strong>ten<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Pittner, 97633 Leinach erhält den Auftrag für<br />

die Fliesen- und Natursteinar<strong>bei</strong>ten gemäß Angebot vom 22.10.2012.<br />

Die geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 65.246,43 EUR einschl.<br />

12 % Nachlass.<br />

Auftragsvergabe Bodenbelagsar<strong>bei</strong>ten<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Rüttger, 97346 <strong>Iphofen</strong> erhält den Auftrag<br />

für die Bodenbelagsar<strong>bei</strong>ten gemäß Angebot vom 15.10.2012. Die<br />

geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 26.551,66 EUR.<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Versbach, 97084 Würzburg erhält den Auftrag<br />

für die Parkettar<strong>bei</strong>ten gemäß Angebot vom 15.10.2012.<br />

Die geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 30.919,29 EUR.<br />

Auftragsvergabe Malerar<strong>bei</strong>ten<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Weipert GmbH, 97488 Stadtlauringen erhält<br />

den Auftrag für die Malerar<strong>bei</strong>ten gemäß Angebot vom 15.10.2012.<br />

Die geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 35.626,12 EUR einschl.<br />

5 % Nachlass.<br />

Auftragsvergabe Blitzschutzar<strong>bei</strong>ten<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Hentschel, 90556 Cadolzburg erhält den<br />

Auftrag für die Blitzschutzar<strong>bei</strong>ten gemäß Angebot vom 14.09.2012.<br />

Die geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 4.111,62 EUR einschl.<br />

§ 5 Nachlass.<br />

Auftragsvergabe Außenanlagen<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Rank, 97318 Kitzingen erhält den Auftrag<br />

für die Außenanlagen gemäß Angebot vom 30.10.2012. Die geprüfte<br />

Brutto-Angebotssumme beträgt 57.934,72 EUR.<br />

Errichtung eines Carports für den Neubau von Mieträumen zur<br />

medizinischen und therapeutischen Nutzung;<br />

Auftragsvergabe Zimmerer- und Dachdeckerar<strong>bei</strong>ten sowie<br />

Dachbegrünung<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Bayer, Markt Einersheim erhält den Auftrag<br />

für die Zimmerer- und Dachdeckerar<strong>bei</strong>ten sowie Dachbegrünung<br />

gemäß Angebot vom 29.10.2012. Die geprüfte Brutto-Angebotssumme<br />

beträgt 10.084,71 EUR.<br />

Auftragsvergabe Spenglerar<strong>bei</strong>ten<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Hillenbrand, Oberschwarzach erhält den Auftrag<br />

für die Spenglerar<strong>bei</strong>ten gemäß Angebot vom 18.11.2012. Die<br />

geprüfte Brutto-Angebotssumme beträgt 1.262,59 EUR.<br />

Auftragsvergabe Malerar<strong>bei</strong>ten<br />

Die wirtschaftlichste Fa. Werner, Kalbach erhält den Auftrag für die<br />

Malerar<strong>bei</strong>ten gemäß Angebot vom 19.11.2012. Die geprüfte Brutto-<br />

Angebotssumme beträgt 4.375,38 EUR.<br />

Dienstleistungszentrum <strong>Iphofen</strong>;<br />

Antrag auf Budget für Bemusterung<br />

Das Schreiben des Architekturbüros Jäcklein, Volkach vom<br />

08.11.2012 wird zur Kenntnis genommen. Für die Bemusterung von<br />

anspruchsvollen Bauteilen von Handwerkern wird ein Budget in Höhe<br />

von 17.500 EUR genehmigt.<br />

Ortsdurchfahrt StT Nenzenheim (Staatsstraße 2418);<br />

Auftragserweiterung<br />

Das Staatl. Bauamt hat zugesagt, den Ausbau der ST 2418 im<br />

Anschluss an die Vereinbarung vom 14./19.12.2011 um weitere 195<br />

m durchzuführen.<br />

Bürgermeister Mend wird ermächtigt, die Ergänzung der Vereinbarung<br />

zu den gleichen Konditionen abzuschließen.<br />

Im Zuge dieser zusätzlichen Maßnahme besteht damit Einverständnis,<br />

dass von der Stadt <strong>Iphofen</strong> die betroffenen Seitenbereiche mit<br />

geschätzten Kosten i. H. v. 36.400 brutto ausgeführt werden. Die<br />

bereits beauftragte Fa. Hoch- und Tiefbau Müller, Gerolzhofen, wird<br />

zu den Bedingungen des Hauptauftrages mit der Ausführung weiter<br />

beauftragt.<br />

Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Bahnhofstraße<br />

- Zufahrt Edeka/Penny<br />

Die Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass nur minimale<br />

Überschreitungen vorliegen. Der Antrag der Eheleute Heckner, vom<br />

01.08.2012 auf eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung entlang<br />

der Zufahrtsstraße zum Penny- und Edekamarkt wird abgelehnt.<br />

Frühzeitige Beteiligung als Träger öffentlicher Belange für den<br />

Bebauungsplan „Holzleiten III“, Markt Markt Bibart<br />

Die Unterlagen des Ing.-Büros für Tiefbau und Umwelttechnik vom<br />

19.10.2012 werden zur Kenntnis genommen.<br />

Belange der Stadt sind hiervon nicht berührt.<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

4. Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung der vorhabenbezogenen<br />

Bebauungspläne „Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />

Altmannshausen“ und „Freiflächen-Photovoltaikanlage<br />

Markt Markt Bibart“;

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