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flüssige, leichtentzündliche Stoffe

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G r u p p e n - B e t r i e b s a n w e i s u n g<br />

nach § 14 Gefahrstoffverordnung<br />

Tätigkeit: Lagern von <strong>flüssige</strong>n, entzündlichen <strong>Stoffe</strong>n Arbeitsbereich: Ersatzteillager<br />

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG<br />

<strong>flüssige</strong>, <strong>leichtentzündliche</strong> <strong>Stoffe</strong><br />

z.B. Testbenzine, Reinigungsbenzin, Isopropanol, Aceton<br />

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />

− leicht entzündliche Gefahrstoffe können durch kurzzeitige Einwirkung<br />

einer Zündquelle leicht entzündet werden und brennen oder glimmen<br />

nach der Entfernung der Zündquelle in gefährlicher Weise weiter<br />

− die Gefahr einer Entzündung ist umso größer, je größer die Menge des<br />

<strong>flüssige</strong>n <strong>Stoffe</strong>s ist<br />

− Dampf-Luft-Gemische sind explosionsfähig!<br />

− leicht entzündliche <strong>Stoffe</strong> wirken nach Einatmen deren Dämpfe reizend<br />

bis stark narkotisierend<br />

− Augenkontakt führt zu Reizung der Schleimhäute und der Hornhaut<br />

− Verschlucken führt zu Reizung des Verdauungstraktes und zu Gesundheitsschäden<br />

− durch Lösemitteleigenschaften stark Haut entfettende Wirkung<br />

SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />

− oberstes Gebot beim Umgang mit <strong>leichtentzündliche</strong>n Flüssigkeiten ist<br />

die gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes sowie die Sauberkeit<br />

und Ordnung im gesamten Arbeitsbereich<br />

− im Labor grundsätzlich ständig Schutzbrille mit Seitenschutz, Laborkittel<br />

mit langen Ärmeln und geschlossenes Schuhwerk tragen<br />

− bei Hautkontakt Schutzhandschuhe aus Fluorkautschuk tragen<br />

− Arbeiten möglichst immer im Abzug mit geschlossenem Frontschieber<br />

ausführen<br />

− bei der Arbeit nicht Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen<br />

− nach der Arbeit Hände und Gesicht mit Wasser und Seife waschen<br />

− verschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen<br />

− Zündquellen fernhalten, niemals mit offenen Flammen erhitzen<br />

− Um- oder Einfüllen ebenfalls möglichst immer im Abzug durchführen<br />

− Behältnisse nach Entnahme sofort wieder verschließen, an gut belüftetem<br />

Ort, trocken und entfernt Zünd- und Wärmequellen aufbewahren<br />

− am Arbeitsplatz dürfen maximal 1 Liter aufbewahrt werden, größere<br />

Mengen müssen in einem Lager nach VbF oder DIN-<br />

Sicherheitsschrank gelagert werden<br />

− Ist vor Ort keine Schutzausrüstung vorhanden, hat die Arbeitnehmerin/der<br />

Arbeitnehmer das Recht, die Arbeit zu verweigern


Geeignete Löschmittel:<br />

Besondere Gefahren<br />

bei Brand:<br />

Unbeabsichtigte Freisetzung:<br />

VERHALTEN IM GEFAHRFALL<br />

ABC-Pulverlöscher, CO2-Löscher, Schaum (auf Umgebung abstimmen)<br />

<strong>Stoffe</strong> können Brände verstärken oder nach Ablöschen wieder entfachen, Dampf-<br />

Luft-Gemische können zu Explosionen führen. Im Brandfall können gefährliche<br />

Dämpfe entstehen.<br />

− Dämpfe nicht einatmen, für gute Durchlüftung der betroffenen Räume sorgen<br />

− Eindringen in Boden oder Kanalisation vermeiden<br />

− ausgelaufene Flüssigkeiten mit geeignetem Bindemittel aufnehmen<br />

− getränktes Bindemittel in gekennzeichneten, dicht geschlossenen Behältnissen<br />

zur Entsorgung aufbewahren<br />

Nach Augenkontakt:<br />

Nach Hautkontakt:<br />

Nach Verschlucken<br />

Nach Einatmen:<br />

ERSTE HILFE<br />

Mindestens 10 Minuten bei weit geöffnetem Lidspalt mit fließendem<br />

Wasser (Trinkwasserqualität!) spülen, Augenarzt aufsuchen<br />

Benetzte Körperteile sofort mit viel Wasser und Seife gründlich<br />

waschen, benetzte Kleidung sofort ausziehen<br />

Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen vermeiden. Sofort Arzt<br />

hinzuziehen.<br />

Für Frischluft sorgen, ggf. Atemspende, Arzt aufsuchen<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

Flüssige, <strong>leichtentzündliche</strong> <strong>Stoffe</strong> oder hiermit getränkte Bindemittel, Putzlappen, kontaminierte Kleidung,<br />

ausgesonderte Schutzhandschuhe etc. in dicht schließenden, gekennzeichneten Behältnissen mit selbs<br />

schließendem Deckel bis zur Entsorgung sammeln.<br />

Erstelungsdatum: Unterschrift des/der Ersteller/in:<br />

Rüthi, 19.09.2007 Marlene Marty, GGK<br />

Bei Änderungen der Rahmenbedingungen ist die Betriebsanweisung zu modifizieren. Änderungen der Rahmenbedingungen<br />

sind der/dem Erstellerin/Ersteller mitzuteilen.

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