flüssige, leichtentzündliche Stoffe
flüssige, leichtentzündliche Stoffe
flüssige, leichtentzündliche Stoffe
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G r u p p e n - B e t r i e b s a n w e i s u n g<br />
nach § 14 Gefahrstoffverordnung<br />
Tätigkeit: Lagern von <strong>flüssige</strong>n, entzündlichen <strong>Stoffe</strong>n Arbeitsbereich: Ersatzteillager<br />
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG<br />
<strong>flüssige</strong>, <strong>leichtentzündliche</strong> <strong>Stoffe</strong><br />
z.B. Testbenzine, Reinigungsbenzin, Isopropanol, Aceton<br />
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />
− leicht entzündliche Gefahrstoffe können durch kurzzeitige Einwirkung<br />
einer Zündquelle leicht entzündet werden und brennen oder glimmen<br />
nach der Entfernung der Zündquelle in gefährlicher Weise weiter<br />
− die Gefahr einer Entzündung ist umso größer, je größer die Menge des<br />
<strong>flüssige</strong>n <strong>Stoffe</strong>s ist<br />
− Dampf-Luft-Gemische sind explosionsfähig!<br />
− leicht entzündliche <strong>Stoffe</strong> wirken nach Einatmen deren Dämpfe reizend<br />
bis stark narkotisierend<br />
− Augenkontakt führt zu Reizung der Schleimhäute und der Hornhaut<br />
− Verschlucken führt zu Reizung des Verdauungstraktes und zu Gesundheitsschäden<br />
− durch Lösemitteleigenschaften stark Haut entfettende Wirkung<br />
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />
− oberstes Gebot beim Umgang mit <strong>leichtentzündliche</strong>n Flüssigkeiten ist<br />
die gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes sowie die Sauberkeit<br />
und Ordnung im gesamten Arbeitsbereich<br />
− im Labor grundsätzlich ständig Schutzbrille mit Seitenschutz, Laborkittel<br />
mit langen Ärmeln und geschlossenes Schuhwerk tragen<br />
− bei Hautkontakt Schutzhandschuhe aus Fluorkautschuk tragen<br />
− Arbeiten möglichst immer im Abzug mit geschlossenem Frontschieber<br />
ausführen<br />
− bei der Arbeit nicht Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen<br />
− nach der Arbeit Hände und Gesicht mit Wasser und Seife waschen<br />
− verschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen<br />
− Zündquellen fernhalten, niemals mit offenen Flammen erhitzen<br />
− Um- oder Einfüllen ebenfalls möglichst immer im Abzug durchführen<br />
− Behältnisse nach Entnahme sofort wieder verschließen, an gut belüftetem<br />
Ort, trocken und entfernt Zünd- und Wärmequellen aufbewahren<br />
− am Arbeitsplatz dürfen maximal 1 Liter aufbewahrt werden, größere<br />
Mengen müssen in einem Lager nach VbF oder DIN-<br />
Sicherheitsschrank gelagert werden<br />
− Ist vor Ort keine Schutzausrüstung vorhanden, hat die Arbeitnehmerin/der<br />
Arbeitnehmer das Recht, die Arbeit zu verweigern
Geeignete Löschmittel:<br />
Besondere Gefahren<br />
bei Brand:<br />
Unbeabsichtigte Freisetzung:<br />
VERHALTEN IM GEFAHRFALL<br />
ABC-Pulverlöscher, CO2-Löscher, Schaum (auf Umgebung abstimmen)<br />
<strong>Stoffe</strong> können Brände verstärken oder nach Ablöschen wieder entfachen, Dampf-<br />
Luft-Gemische können zu Explosionen führen. Im Brandfall können gefährliche<br />
Dämpfe entstehen.<br />
− Dämpfe nicht einatmen, für gute Durchlüftung der betroffenen Räume sorgen<br />
− Eindringen in Boden oder Kanalisation vermeiden<br />
− ausgelaufene Flüssigkeiten mit geeignetem Bindemittel aufnehmen<br />
− getränktes Bindemittel in gekennzeichneten, dicht geschlossenen Behältnissen<br />
zur Entsorgung aufbewahren<br />
Nach Augenkontakt:<br />
Nach Hautkontakt:<br />
Nach Verschlucken<br />
Nach Einatmen:<br />
ERSTE HILFE<br />
Mindestens 10 Minuten bei weit geöffnetem Lidspalt mit fließendem<br />
Wasser (Trinkwasserqualität!) spülen, Augenarzt aufsuchen<br />
Benetzte Körperteile sofort mit viel Wasser und Seife gründlich<br />
waschen, benetzte Kleidung sofort ausziehen<br />
Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen vermeiden. Sofort Arzt<br />
hinzuziehen.<br />
Für Frischluft sorgen, ggf. Atemspende, Arzt aufsuchen<br />
SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />
Flüssige, <strong>leichtentzündliche</strong> <strong>Stoffe</strong> oder hiermit getränkte Bindemittel, Putzlappen, kontaminierte Kleidung,<br />
ausgesonderte Schutzhandschuhe etc. in dicht schließenden, gekennzeichneten Behältnissen mit selbs<br />
schließendem Deckel bis zur Entsorgung sammeln.<br />
Erstelungsdatum: Unterschrift des/der Ersteller/in:<br />
Rüthi, 19.09.2007 Marlene Marty, GGK<br />
Bei Änderungen der Rahmenbedingungen ist die Betriebsanweisung zu modifizieren. Änderungen der Rahmenbedingungen<br />
sind der/dem Erstellerin/Ersteller mitzuteilen.