Ausgabe 1/2010 - Steiermark ist super
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Gemeindenachrichten<br />
Bergung von Tierkadavern<br />
Die Bedingungen für den Ablauf der Hubschrauberbergungen werden hinsichtlich der Kostentragung<br />
wie folgt festgelegt:<br />
• Bestätigung durch den Amtstierarzt, dass die Bergung auf eine andere Weise nicht<br />
möglich <strong>ist</strong> und einer Beseitigung des gefallenen Tieres durch Vergraben oder Verbrennen<br />
nicht zugestimmt werden kann.<br />
• Auftragserteilung an die zur Verfügung stehenden Flugunternehmen (Privatfirmen, Bundesheer)<br />
durch die Landeswarnzentrale per FAX – Formular im Anhang.<br />
• Das günstigste Unternehmen wird mit der Bergung beauftragt.<br />
• Rechnungen des Flugunternehmens im Original an das ha. Amt.<br />
• Le<strong>ist</strong>ung eines Selbstbehaltes durch den Tierbesitzer in der Höhe von 182.- € je Einsatz.<br />
ELEKTROFAHRZEUG - Förderungen<br />
Die Elektrofahrzeug-Förderung wurde vom Land <strong>Steiermark</strong> auch für das Jahr <strong>2010</strong> beschlossen.<br />
Das bedeutet, dass der Ankauf von E-Fahrrädern oder das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-<br />
Motor jeweils mit 15% der Investitionssumme (inkl. MWSt.), maximal jedoch mit € 250,- vom Land<br />
<strong>Steiermark</strong> gefördert (aufgerundet auf ganze Eurobeträge) wird.<br />
Ansuchen können Personen, die in der <strong>Steiermark</strong> ihren Hauptwohnsitz haben und das geförderte<br />
Fahrzeug ausschließlich privat nutzen.<br />
Der schriftliche Antrag auf Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien <strong>ist</strong><br />
• spätestens 6 Monate nach der erstmaligen behördlichen Zulassung des Fahrzeuges<br />
• spätestens 6 Monate nach behördlicher Eintragung der Umrüstung im Typenschein des<br />
Fahrzeuges,<br />
• bei neuen E-Fahrrädern oder neuen oder gebrauchten elektrisch betriebenen 2-spurigen<br />
Fahrzeugen, die keine behördliche Zulassung benötigen spätestens 6 Monate nach dem Kauf<br />
• bei mit E-Motor nachgerüsteten Fahrrädern spätestens 6 Monate nach der Umrüstung auf<br />
elektrischen Betrieb bei der Einreichstelle im<br />
Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
FA17A - Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten,<br />
Fachstelle Energie, Steirischer Umweltlandesfonds<br />
Burggasse 9/II, 8010 Graz<br />
Tel.: (0316) 877 - 4780, Fax: (0316) 877 - 4559<br />
E-Mail: umweltfonds@stmk.gv.at einzubringen.<br />
Damit ein Antrag noch berücksichtigt werden kann, muss er bis spätestens 30.12.<strong>2010</strong> in der<br />
Einreichstelle eingelangt sein!<br />
Anträge sind in den Gemeindeämtern erhältlich.<br />
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