09.03.2014 Aufrufe

Ausgabe 1/2010 - Steiermark ist super

Ausgabe 1/2010 - Steiermark ist super

Ausgabe 1/2010 - Steiermark ist super

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeindenachrichten<br />

Bergung von Tierkadavern<br />

Die Bedingungen für den Ablauf der Hubschrauberbergungen werden hinsichtlich der Kostentragung<br />

wie folgt festgelegt:<br />

• Bestätigung durch den Amtstierarzt, dass die Bergung auf eine andere Weise nicht<br />

möglich <strong>ist</strong> und einer Beseitigung des gefallenen Tieres durch Vergraben oder Verbrennen<br />

nicht zugestimmt werden kann.<br />

• Auftragserteilung an die zur Verfügung stehenden Flugunternehmen (Privatfirmen, Bundesheer)<br />

durch die Landeswarnzentrale per FAX – Formular im Anhang.<br />

• Das günstigste Unternehmen wird mit der Bergung beauftragt.<br />

• Rechnungen des Flugunternehmens im Original an das ha. Amt.<br />

• Le<strong>ist</strong>ung eines Selbstbehaltes durch den Tierbesitzer in der Höhe von 182.- € je Einsatz.<br />

ELEKTROFAHRZEUG - Förderungen<br />

Die Elektrofahrzeug-Förderung wurde vom Land <strong>Steiermark</strong> auch für das Jahr <strong>2010</strong> beschlossen.<br />

Das bedeutet, dass der Ankauf von E-Fahrrädern oder das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-<br />

Motor jeweils mit 15% der Investitionssumme (inkl. MWSt.), maximal jedoch mit € 250,- vom Land<br />

<strong>Steiermark</strong> gefördert (aufgerundet auf ganze Eurobeträge) wird.<br />

Ansuchen können Personen, die in der <strong>Steiermark</strong> ihren Hauptwohnsitz haben und das geförderte<br />

Fahrzeug ausschließlich privat nutzen.<br />

Der schriftliche Antrag auf Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien <strong>ist</strong><br />

• spätestens 6 Monate nach der erstmaligen behördlichen Zulassung des Fahrzeuges<br />

• spätestens 6 Monate nach behördlicher Eintragung der Umrüstung im Typenschein des<br />

Fahrzeuges,<br />

• bei neuen E-Fahrrädern oder neuen oder gebrauchten elektrisch betriebenen 2-spurigen<br />

Fahrzeugen, die keine behördliche Zulassung benötigen spätestens 6 Monate nach dem Kauf<br />

• bei mit E-Motor nachgerüsteten Fahrrädern spätestens 6 Monate nach der Umrüstung auf<br />

elektrischen Betrieb bei der Einreichstelle im<br />

Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

FA17A - Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten,<br />

Fachstelle Energie, Steirischer Umweltlandesfonds<br />

Burggasse 9/II, 8010 Graz<br />

Tel.: (0316) 877 - 4780, Fax: (0316) 877 - 4559<br />

E-Mail: umweltfonds@stmk.gv.at einzubringen.<br />

Damit ein Antrag noch berücksichtigt werden kann, muss er bis spätestens 30.12.<strong>2010</strong> in der<br />

Einreichstelle eingelangt sein!<br />

Anträge sind in den Gemeindeämtern erhältlich.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!