Arbeitshilfe Verwertung Nr. 3
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<strong>Nr</strong>.3 Bodenaushub Seite: 5<br />
Stand: 01. Januar 2002<br />
Nachteile der thermischen Bodenbehandlung sind:<br />
schlechte Reinigungsleistung bei nicht flüchtigen Stoffen, besonders bei den meisten Schwermetallen<br />
hohe Kosten (Investitions- und Energiekosten)<br />
Veränderung der Bodeneigenschaften<br />
(insbesondere: biologischer Zustand => eine Aktivierung des toten Bodens mittels Humus oder<br />
Kompost ist erforderlich; aber auch: plastischen Eigenschaften, die Korngrößenverteilung, den<br />
pH-Wert und die Eluierbarkeit von Schwermetallen)<br />
3. Abschließende Entsorgungsverfahren<br />
Bei den vorab beschriebenen Vorbehandlungsverfahren erfolgt eine Schadstoffentfrachtung (Ausschleusung<br />
aus dem Wertstoffkreislauf) des Bodenaushubs mit dem Ziel, diesen anschließend einer<br />
<strong>Verwertung</strong> zuzuführen. Soweit der vorbehandelte Bodenaushub danach die Kriterien für die jeweils<br />
im Anschluß vorgesehene abschließende <strong>Verwertung</strong> einhält, kann die Gesamtmaßnahme als<br />
<strong>Verwertung</strong> im Hauptzweck betrachtet werden, da der Aspekt der Ressourcenschonung hierbei im<br />
Vordergrund steht und den Aspekt der Schadstoffbeseitigung überwiegt. Die Vorbehandlung ist<br />
Bestandteil der Gesamtmaßnahme.<br />
Eine <strong>Verwertung</strong> von Erdaushub ohne schadstoffentfrachtende Vorbehandlung ist nur dann möglich,<br />
wenn bereits an der Anfallstelle des Erzeugers im Originalabfall die Grenzwerte eingehalten werden,<br />
die bei der abschließenden Entsorgung gefordert werden.<br />
Beispiele:<br />
Beim Einsatz im Landschafts-, Straßen- und Wegebau wird üblicherweise die Einhaltung der Eluatund<br />
Feststoffgrenzwerte der Bodenwerte Z1.1 der Technischen Regeln der LAGA gefordert, so dass<br />
der Galvanikschlamm diese bereits an der Anfallstelle einzuhalten hat.<br />
Die Einhaltung der abschließend geforderten Grenzwerte im Originalabfall betrifft nicht Schadstoffe,<br />
die nachweislich durch die biologische oder thermische Vorbehandlung abgebaut werden. Das<br />
betrifft organische Schadstoffe. Für anorganische Schadstoffe (Schwermetalle) sind bislang noch<br />
keine Entfrachtungsverfahren für Bodenaushub bekannt geworden.<br />
Bei einer Deponie sind die für den Einsatzzweck innerhalb des Deponieabdichtungssystems vorgegebenen<br />
Eluatwerte (z.B. Deponieklasse II AblagerungsV) vom Originalabfall einzuhalten.<br />
Die als Feststoffgehalte im Abfall ggf. enthaltenen Schadstoffe sind nicht zu betrachten, da auf der<br />
Deponie diesbezüglich ein Ausschluß aus dem Wertstoffkreislauf erfolgt.<br />
Eine Vorbehandlung des Abfalls im Rahmen der <strong>Verwertung</strong> ist zulässig, sofern hierdurch keine<br />
Verdünnung oder vorübergehende Maskierung (Immobilisierung) der Schadstoffgehalte mit dem<br />
Ziel der Einhaltung abschließend geforderter Schadstoffgrenzwerte erfolgt, die im Originalabfall<br />
überschritten werden. Die Verdünnung und Maskierung von Schadstoffen stellt eine Anreicherung<br />
im Wertstoffkreislauf dar.