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Arbeitshilfe Verwertung Nr. 3

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<strong>Nr</strong>.3 Bodenaushub Seite: 5<br />

Stand: 01. Januar 2002<br />

Nachteile der thermischen Bodenbehandlung sind:<br />

schlechte Reinigungsleistung bei nicht flüchtigen Stoffen, besonders bei den meisten Schwermetallen<br />

hohe Kosten (Investitions- und Energiekosten)<br />

Veränderung der Bodeneigenschaften<br />

(insbesondere: biologischer Zustand => eine Aktivierung des toten Bodens mittels Humus oder<br />

Kompost ist erforderlich; aber auch: plastischen Eigenschaften, die Korngrößenverteilung, den<br />

pH-Wert und die Eluierbarkeit von Schwermetallen)<br />

3. Abschließende Entsorgungsverfahren<br />

Bei den vorab beschriebenen Vorbehandlungsverfahren erfolgt eine Schadstoffentfrachtung (Ausschleusung<br />

aus dem Wertstoffkreislauf) des Bodenaushubs mit dem Ziel, diesen anschließend einer<br />

<strong>Verwertung</strong> zuzuführen. Soweit der vorbehandelte Bodenaushub danach die Kriterien für die jeweils<br />

im Anschluß vorgesehene abschließende <strong>Verwertung</strong> einhält, kann die Gesamtmaßnahme als<br />

<strong>Verwertung</strong> im Hauptzweck betrachtet werden, da der Aspekt der Ressourcenschonung hierbei im<br />

Vordergrund steht und den Aspekt der Schadstoffbeseitigung überwiegt. Die Vorbehandlung ist<br />

Bestandteil der Gesamtmaßnahme.<br />

Eine <strong>Verwertung</strong> von Erdaushub ohne schadstoffentfrachtende Vorbehandlung ist nur dann möglich,<br />

wenn bereits an der Anfallstelle des Erzeugers im Originalabfall die Grenzwerte eingehalten werden,<br />

die bei der abschließenden Entsorgung gefordert werden.<br />

Beispiele:<br />

Beim Einsatz im Landschafts-, Straßen- und Wegebau wird üblicherweise die Einhaltung der Eluatund<br />

Feststoffgrenzwerte der Bodenwerte Z1.1 der Technischen Regeln der LAGA gefordert, so dass<br />

der Galvanikschlamm diese bereits an der Anfallstelle einzuhalten hat.<br />

Die Einhaltung der abschließend geforderten Grenzwerte im Originalabfall betrifft nicht Schadstoffe,<br />

die nachweislich durch die biologische oder thermische Vorbehandlung abgebaut werden. Das<br />

betrifft organische Schadstoffe. Für anorganische Schadstoffe (Schwermetalle) sind bislang noch<br />

keine Entfrachtungsverfahren für Bodenaushub bekannt geworden.<br />

Bei einer Deponie sind die für den Einsatzzweck innerhalb des Deponieabdichtungssystems vorgegebenen<br />

Eluatwerte (z.B. Deponieklasse II AblagerungsV) vom Originalabfall einzuhalten.<br />

Die als Feststoffgehalte im Abfall ggf. enthaltenen Schadstoffe sind nicht zu betrachten, da auf der<br />

Deponie diesbezüglich ein Ausschluß aus dem Wertstoffkreislauf erfolgt.<br />

Eine Vorbehandlung des Abfalls im Rahmen der <strong>Verwertung</strong> ist zulässig, sofern hierdurch keine<br />

Verdünnung oder vorübergehende Maskierung (Immobilisierung) der Schadstoffgehalte mit dem<br />

Ziel der Einhaltung abschließend geforderter Schadstoffgrenzwerte erfolgt, die im Originalabfall<br />

überschritten werden. Die Verdünnung und Maskierung von Schadstoffen stellt eine Anreicherung<br />

im Wertstoffkreislauf dar.

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