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Jobcenter-Report Rhein-Kreis Neuss September 2012

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Glossar zum <strong>Jobcenter</strong>-Bericht<br />

Glossar für die statistische Berichterstattung<br />

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie<br />

- nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten<br />

- eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen<br />

zur Verfügung<br />

stehen und<br />

- sich bei einer Agentur für Arbeit / <strong>Jobcenter</strong>/ Kommune arbeitslos gemeldet haben.<br />

Arbeitslose<br />

Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.<br />

Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die<br />

- mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche),<br />

- nicht arbeiten dürfen oder können,<br />

- ihre Verfügbarkeit einschränken,<br />

- das 65. Lebensjahr vollendet haben,<br />

- sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für<br />

Arbeit / <strong>Jobcenter</strong> / Kommune gemeldet haben,<br />

- arbeitsunfähig erkrankt sind,<br />

- Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie<br />

- arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörigen sowie Asylbewerber ohne<br />

Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist.<br />

Arbeitslosengeld II<br />

(ALGII)<br />

Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen<br />

der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen<br />

sich zusammen aus:<br />

- Regelleistung ( 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze.<br />

- ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II)<br />

- Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II)<br />

- befristeter Zuschlag ( 24 SGB II)<br />

<strong>Jobcenter</strong><br />

Das SGB II sieht als Regelfall die gemeinsame Einrichtung von Agenturen für Arbeit und kommunalen<br />

Trägern zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II vor ( 44b). Die <strong>Jobcenter</strong> sollen<br />

in ihrer Ausgestaltung die Besonderheiten der lokalen Bedingungen und die Besonderheiten der Träger<br />

berücksichtigen.<br />

Bedarfsgemeinschaft<br />

Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam<br />

wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem<br />

zählen dazu:<br />

- weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige,<br />

- die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen,<br />

unverheirateten erwerbsfähigen Kindes,<br />

- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,<br />

- die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,<br />

- der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,<br />

- die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

oder seines Partners soweit die Sicherung des Lebensunterhaltes dieser Personen nicht<br />

aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichergestellt ist.<br />

Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle<br />

Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen<br />

z.B. ein volljähriges Kind, Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte<br />

nicht zur Bedarfsgemeinschaft.<br />

Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur<br />

Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme<br />

minderjährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z.B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der<br />

Bedarfsgemeinschaft.<br />

<strong>Jobcenter</strong>- <strong>Report</strong> <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

Glossar

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